Der Beauftragte für studentische Angelegenheiten unterstützt die studentischen Vertreter:innen in den Gremien der akademischen Selbstverwaltung bei ihrer Arbeit. Er vertritt im Rektorat die studentischen Interessen und ist Ansprechpartner für die Mitglieder der Hochschule. Seine Hauptaufgabe besteht darin, mit den Akteur:innen der einzelnen Hochschulgremien im regelmäßigen Austausch zu bleiben.

zur Vergrößerungsansicht des Bildes: Fünf junge Menschen sitzen auf Stühlen im Kreis einander zugewandt und diskutieren.
Der stetige Austausch mit studentischen Vertreter:innen und Mitgliedern aus Hochschulgremien gehört zur Kernaufgabe des Beauftragten für studentische Angelegenheiten. Foto: Colourbox

Aufgaben

Die Beauftragte unterstützt die studentischen Vertreter:innen in den Gremien der universitären Selbstverwaltung bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben. Solche Gremien sind beispielsweise der Senat, die Fakultätsräte und die Studienkommissionen. Insbesondere gibt sie ihnen wichtige Informationen weiter und berät sie zu ihren Rechten und den zur Verfügung stehenden Möglichkeiten. Der Beauftragte ist berechtigt, an allen Gremiensitzungen als Gast mit Rederecht teilzunehmen. Von diesem Recht macht er bei den Sitzungen des Senates dauerhaft Gebrauch, bei anderen Gremien anlassbezogen.

Regelmäßig trägt die Beauftragte studentische Positionen in Gesprächen mit der Hochschulleitung, anlassbezogen auch in Gespräche mit der Zentralverwaltung oder den Dekan:innen hervor. Das Rektorat soll die Beauftragte außerdem zu seinen Sitzungen einladen, wenn studentische Angelegenheiten Gegenstand der Beratung sind.

Die Beauftragte informiert sich über alle Angelegenheiten von zentraler Bedeutung, welche das Studium, die Lehre oder die Lebensrealität von Studierenden an der Universität Leipzig betreffen. Dafür ist sie auf die Unterstützung aller Akteur:innen angewiesen. Ebenso versucht sie die Meinungen der Mehrheit und der Minderheit unter den Studierenden zu analysieren. Auf Basis der eingeholten Fakten und der individuellen Perspektiven von Studierenden leitet sie Handlungsoptionen für ihre Arbeit und die Arbeit der studentischen Gremienmitglieder ab. Die Informationen kommuniziert sie regelmäßig in geeigneter Weise.

Um einen progressiven Austausch sicherzustellen steht die Beauftragte auch mit den übrigen Statusgruppen der Universität (akademische Mitarbeiter:innen, sonstige Mitarbeiter:innen, Hochschullehrer:innen) in Kontakt und fördert das Zusammenkommen der Studierenden mit diesen Vertreter:innen. So ergibt sich die Möglichkeit die andere Perspektive besser zu verstehen und wenn möglich gegensätzliche Positionen aufzuheben.

Der Student_innenRat (StuRa) ist die über die Fachschaftsräte gewählte Vertretung der Student:innen. Er organisiert sich in eigenen Gremien und wirkt auch in den Gremien der Hochschule mit.

Die Beauftragte steht in engem Austausch mit den Referent:innen für Hochschulpolitik, Lehre und Studium, Lehramt, Inklusion sowie Gleichstellung und Lebensweisenpolitik. Auch wenn die Beauftragte als vom Senat gewählte Vertreterin in ihrer Arbeitsweise und in ihren Entscheidungen vom StuRa unabhängig ist, informiert sie sich regelmäßig über die Positionierungen der verfassten Studierendenschaft, um diese in ihre Arbeit einzubeziehen.

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