Auf der Grundlage des Sächsischen Hochschulgesetzes (SächsHSG) und der Sächsischen Landesstipendienverordnung (SächsLStipVO) werden an unserer Universität Stipendien für die Promotionsförderung vergeben.

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Foto: Colourbox

Förderung von Promotionsvorhaben

Der Freistaat Sachsen vergibt Förderungen für Promotionsvorhaben im Rahmen eines Graduiertenstudiums:

  • Höchstförderdauer: drei Jahre, in begründeten Fällen bis zu einem Jahr verlängerbar
  • Förderhöhe: Stipendiatinnen und Stipendiaten erhalten ein monatliches Grundstipendium in Höhe von 1.500 Euro und gegebenenfalls einen monatlichen Familienzuschlag in Höhe von 100 Euro pro Kind
  • Aufnahmebedingung: Antragsberechtigt sind (angehende) Promovierende aller Fachbereiche der Universität Leipzig mit einem überdurchschnittlich bewerteten Abschluss des berufsqualifizierenden Studiums.
  • Aufnahmeverfahren: Über die Anträge entscheidet die Graduiertenkommission unter Berücksichtigung einer von den Fakultäten eingeholten Stellungnahme.
  • Entscheidungskriterien: Qualifikation des Bewerbers, Qualität des Promotionsvorhabens, Einhaltung der Regelstudienzeit
  • Ausschlussgründe für die Stipendienvergabe: Das Promotionsvorhaben wird bereits auf andere Weise mit öffentlichen Mitteln finanziert. Bei Erhalt des Stipendiums ist die Ausübung einer entgeltlichen Nebentätigkeit (mit Nachweis) bis zu einem Umfang von durchschnittlich 8 Stunden je Woche zulässig.

Ausschreibung von Landesstipendien 2025

Die Universität Leipzig vergibt zum Wintersemester 2025/2026 Landesstipendien für Doktorandinnen und Doktoranden.

Die Bewerbungsfrist endet am Montag, 8. September 2025.

Verfahren

  • Bitte reichen Sie die Antragsunterlagen
    • bis spätestens 8. September 2025
    • in digitaler Form wünschenswerterweise als einzelne pdf-Datei
    • per E-Mail an: stipendien[at]uni-leipzig.de ein.
  • Besonderheit: Das Antragsformular des Studentenwerks Freiberg ist bitte ebenfalls an der Universität Leipzig einzureichen und wird gegebenenfalls von dort weitergeleitet.
  • Später eingehende sowie unvollständige Anträge können nicht berücksichtigt werden.

Einzureichende Unterlagen

  • Antrag auf Aufnahme in das Graduiertenstudium der Universität Leipzig
  • Antrag auf Gewährung eines Landesstipendiums aus den Mitteln des Freistaates Sachsen
  • tabellarischer Lebenslauf/Bericht über die bisherige wissenschaftliche Ausbildung
  • ein Gutachten des/der betreuenden Hochschullehrers/Hochschullehrerin
  • Beschreibung des Promotionsvorhabens (max. 10 Seiten)
  • Zeit- und Arbeitsplan für die gesamte erforderliche Promotionszeit
  • Zeugnis(se) des Hochschulabschlusses
    • obligatorisch: Abschlusszeugnis, welches zur Promotion befähigt, (FR Medizin: zusätzlich Ergebnismitteilung über die Ärztl. Vorprüfung beifügen/FR Veterinärmedizin: Approbationsurkunde beifügen)
  • Referenzen können beigefügt werden.
  • Im Falle der Bewilligung eines Landesgraduiertenstipendiums ist zudem spätestens zu Beginn der Förderung ein Nachweis über die Annahme als Doktorand:in an der Fakultät bzw. eine Immatrikulationsbescheinigung über das Promotionsstudium nachzureichen.

Bekanntgabe der Vergabeentscheidung

Sie werden vom zuständigen Studentenwerk in Freiberg über die Entscheidung zur Vergabe des Stipendium informiert.
 

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