Auf der Grundlage des Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetzes und der Sächsischen Landesstipendienverordnung werden an unserer Universität Stipendien für die Promotionsförderung vergeben.

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Foto: Colourbox

Förderung von Promotionsvorhaben

Der Freistaat Sachsen vergibt Förderungen für Promotionsvorhaben im Rahmen eines Graduiertenstudiums:

  • Höchstförderdauer: drei Jahre, in begründeten Fällen bis zu einem Jahr verlängerbar
  • Förderhöhe: Stipendiatinnen und Stipendiaten erhalten ein monatliches Grundstipendium in Höhe von 1.350 Euro und gegebenenfalls einen monatlichen Familienzuschlag in Höhe von 100 Euro pro Kind
  • Sachmittel: Für Anschaffungen, die über den normalen Studienbetrieb hinausgehen und für die Promotion erforderlich sind sowie für Reisen und Auslandsaufenthalte können besondere Zuwendungen gewährt werden. Sie sollen während der Regelförderungsdauer insgesamt 1500 Euro nicht überschreiten.
  • Aufnahmebedingung: überdurchschnittlich bewerteter Abschluss des berufsqualifizierenden Studiums
  • Aufnahmeverfahren: Über die Anträge entscheidet die Graduiertenkommission unter Berücksichtigung einer von den Fakultäten eingeholten Stellungnahme
  • Entscheidungskriterien: Qualifikation des Bewerbers, Qualität des Promotionsvorhabens, Einhaltung der Regelstudienzeit
  • Ausschlussgründe für die Stipendienvergabe: Das Promotionsvorhaben wird bereits auf andere Weise mit öffentlichen Mitteln finanziert. Es liegt bereits ein Beschäftigungsverhältnis vor.

Die Vergabe des Stipendiums ist an die Mitgliedschaft in einem Graduiertenstudium gebunden. Der Bewerbungsprozess erfolgt daher in einem zweistufigen Verfahren.

Bewerbungsformalitäten

Die Bewilligung ist für alle Fachgebiete möglich und erfolgt in einem zweistufigen Verfahren. Bitte reichen Sie die beiden Anträge zeitgleich zum  Fristende am 30. Juli des Jahres ein.

Den Ablauf regeln die Studienordnungen für das Graduiertenstudium der einzelnen Fakultäten. Diese sehen beispielsweise die regelmäßige Teilnahme an Lehrveranstaltungen nach Angebot der Fakultät vor. Mit dieser Übernahme von Lehrverpflichtungen erhalten Sie die Möglichkeit, Ihre erworbenen Kenntnisse weiterzugeben.

Bei Aufnahme in das Graduiertenstudium kann auf Antrag ein Stipendium gewährt werden. Die Stipendien werden regelmäßig zum 1. Oktober eines Jahres vergeben. Bitte beantragen Sie die Förderung bis spätestens 30. Juli.
Die Form der Bewerbung und die Stelle, bei der Sie einzureichen ist, entnehmen Sie bitte dem Antragsformular für die Aufnahme in das Graduiertenstudium.

Antragsunterlagen:

  • Antrag auf Aufnahme in das Graduiertenstudium der Universität Leipzig
  • Antrag auf erstmalige Gewährung eines Landesstipendiums (bitte reichen Sie diesen Antrag, wie auf Seite 3 im Antragsformular beschrieben, außerdem postalisch im Studentenwerk ein)
  • Lebenslauf (tabellarisch) inklusive Bericht über die bisherige wissenschaftliche Ausbildung
  • ein Gutachten der betreuenden Hochschullehrerin bzw. des betreuenden Hochschullehrers
  • Beschreibung des Promotionsvorhabens (max. 10 Seiten)
  • Zeit- und Arbeitsplan für die gesamte erforderliche Promotionszeit
  • Zeugnisse des Hochschulabschlusses
    obligatorisch: Abschlusszeugnis, das zur Promotion befähigt*
  • Referenzen können beigefügt werden
  • Wenn erforderlich: Antrag auf gesonderte Zuwendungen für den Fall einer Stipendiengewährung (kann auch noch während des Förderungszeitraumes gestellt werden)
  • Im Falle der Bewilligung eines Landesgraduiertenstipendiums ist für den Nachweis der Aufnahme ins Graduiertenstudium der Universität Leipzig zudem eine Immatrikulationsbescheinigung nachzureichen.

* Sollte dieses nicht vorliegen, muss bei Einsendeschluss zumindest ein vorläufiges, bewertbares Zeugnis vorliegen.

Antragsstellende des Fachbereichs Kunstgeschichte können sich optional auf das Graduiertenstipendium am Zentralinstitut für Kunstgeschichte München bewerben (§3 Abs. 2 SächsLStipVO) und das Landestipendium des Freistaates Sachsen mit einem Forschungsaufenthalt am ZIKG München kombinieren. Förderfähig sind gemäß § 2 SächsLStipVO Forschungsvorhaben graduierter Studierender im Rahmen eines Graduiertenstudiums an der Universität Leipzig. Voraussetzung dafür ist u. a. ein Masterabschluss im Fach Kunstgeschichte. Das Stipendium dient der Durchführung eines größeren Forschungsvorhabens mit dem Ziel der Promotion und ist an einen Aufenthalt am ZIKG München gebunden. Dort wird die aktive Teilnahme an wissenschaftlichen Veranstaltungen erwartet.

Bewerbungsformalitäten: Die Bewerbung auf das Graduiertenstipendium am Zentralinstitut für Kunstgeschichte München erfolgt mit den regulären Antragsunterlagen für das Landesgraduiertenstipendium. Der Wunsch, das Graduiertenstipendium am ZIKG durchzuführen, muss in den Antragsunterlagen begründet werden. Zur Begutachtung werden die Bewerbungsunterlagen in einem weiteren Bewerbungsschritt von der Universität Leipzig an das ZIKG weitergeleitet.

Für eine Weitergewährung reichen Sie bitte die untenstehend genannten Unterlagen bis spätestens 26. Februar (für eine Weitergewähr ab 1. April des Jahres) beziehungsweise 30. Juli (für eine Weitergewähr ab 1. Oktober des Jahres) des Jahres ein.

Bitte reichen Sie die Unterlagen in digitaler Form per E-Mail oder postalisch auf einer beigefügten CD ein (an: Universität Leipzig, Dezernat 2/SG Akademische Angelegenheiten, Goethestraße 3 – 5, 04109 Leipzig). Bitte beachten Sie, dass Gefährdungen der Vertraulichkeit und der unbefugte Zugriff Dritter bei einer Kommunikation per unverschlüsselter E-Mail nicht ausgeschlossen werden können.

Antragsunterlagen:

  • Antrag auf Weitergewährung eines Landesstipendiums (bitte reichen Sie diesen Antrag, wie auf Seite 3 und 4 im Antragsformular beschrieben, außerdem postalisch im Studentenwerk ein)
  • Stellungnahme der Betreuerin bzw. des Betreuers
  • Zwischenbericht zum Stand des Promotionsvorhabens mit Zeitplan und kurzer Begründung des Antrags (Umfang: 3 bis 4 Seiten)
  • aktuelle Immatrikulationsbescheinigung

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