Das Studium Staatsexamen Lehramt Sonderpädagogik erstreckt sich in der Regel über zehn Semester (fünf Jahre) und schließt mit der Ersten Staatsprüfung ab.
Aufbau des Studiums
Der Studiengang Lehramt Sonderpädagogik schließt mit der Ersten Staatsprüfung ab. Das Studium umfasst 300 Leistungspunkte und hat eine Regelstudienzeit von zehn Semestern.
Bereiche des Studiums:
- Studium der Bildungswissenschaften mit besonderem Schwerpunkt Sonderpädagogik
- Studium von zwei Förderschwerpunkten
- Studium der Grundschuldidaktiken A – D oder Studium eines Fachs für das Lehramt an Oberschulen
- Studium der Ergänzungsstudien
Im Laufe des Studiums sind außerdem fünf Praktika (Schulpraktische Studien) zu absolvieren. Für die Organisation ist unter anderem das Büro für Schulpraktische Studien verantwortlich.
Fächerkombinationen im Lehramt Sonderpädagogik
Förderschwerpunkte | Fach | Bildungswissenschaften |
---|---|---|
Grundschuldidaktik A–D: | ||
Lernen | A Deutsch oder Sorbisch | Erziehungswissenschaft |
oder/und | B Mathematik | Allgemeine Sonderpädagogik |
emotionale und soziale Entwicklung | C Sachunterricht | Pädagogische Psychologie |
D Kunst oder Musik oder Sport oder Werken | ||
oder | ||
Biologie | ||
Chemie | ||
Deutsch | ||
Englisch | ||
Ethik/Philosophie | ||
Geschichte | ||
Informatik | ||
Kunst | ||
Mathematik | ||
Musik | ||
Physik | ||
Evangelische Religion | ||
Sport | ||
Wirtschaft-Technik-Haushalt/Soziales | ||
Förderschwerpunkte | Fach | Bildungswissenschaften |
Grundschuldidaktik A–D: | ||
+ körperliche und motorische Entwicklung | oder | Erziehungswissenschaft |
oder | Biologie | Allgemeine Sonderpädagogik |
+ Sprache | Chemie | Pädagogische Psychologie |
Deutsch | ||
Englisch | ||
Ethik/Philosophie | ||
Geschichte | ||
Informatik | ||
Kunst | ||
Mathematik | ||
Musik | ||
Physik | ||
Evangelische Religion | ||
Sport | ||
Wirtschaft-Technik-Haushalt/Soziales | ||
Förderschwerpunkte | Fach | Bildungswissenschaften |
Grundschuldidaktik A–D: | ||
+ geistige Entwicklung | oder | |
Biologie | Erziehungswissenschaft | |
Deutsch | Allgemeine Sonderpädagogik | |
Englisch | Pädagogische Psychologie | |
Ethik/Philosophie | ||
Geschichte | ||
Kunst | ||
Mathematik | ||
Musik | ||
Evangelische Religion | ||
Sport | ||
| Wirtschaft-Technik-Haushalt/Soziales |
|
100 LP = 50 LP je Förderschwerpunkt | 80 LP im Fach | 35 LP Bildungswissenschaften |
Schulpraktische Studien 25 LP | ||
Ergänzungsstudien 10 LP inkl. Modul Körper-Stimme-Kommunikation (KSK) | ||
Erste Staatsprüfung 30 LP |
Studienverlaufspläne
Der Ablauf des Studiums ist im Studienverlaufsplan für die verschiedenen Lehramtsfächer geregelt.
Ein zusätzliches Fach studieren
Sie möchten neben Ihren Kernfächern ein zusätzliches Fach im Lehramt studieren? Mit einem Lehramtserweiterungsfach erweitern Sie Ihr fachliches Wissen und erhöhen Ihre späteren Einsatzmöglichkeiten im Schuldienst. Ab dem dritten Fachsemester ist die Bewerbung möglich.
Wer kann ein Lehramtserweiterungsfach studieren?
Sie können ein Lehramtserweiterungsfach studieren, wenn Sie:
- mindestens im dritten Fachsemester eines Lehramtsstudiengangs mit Abschluss Erste Staatsprüfung eingeschrieben sind.
- ein Lehramtsstudium mit Abschluss Erste Staatsprüfung oder Master of Education abgeschlossen haben oder einen vom Landesamt für Schule und Bildung gleichwertig anerkannten Abschluss vorweisen können.
- die Laufbahnbefähigung für das jeweilige Lehramt besitzen (Zweite Staatsprüfung).
Mehr dazu erfahren Sie in der Lehramtsprüfungsordnung I § 22 Abs. 1.
Welche Lehramtserweiterungsfächer werden angeboten?
Folgende Fächer werden zum Wintersemester 2020/21 als Lehramtserweiterungsfach angeboten:
Nicht alle Lehramtsfächer werden auch als Lehramtserweiterungsfach angeboten.
Was sollte ich zum Thema Lehramtserweiterungsfach wissen?
- Ein Lehramtserweiterungsfach kann studienbegleitend, das heißt zusätzlich zu den bereits studierten Fächern im gleichen Lehramtsstudiengang studiert werden.
- Das Studium eines Lehramtserweiterungsfachs ist ab dem 3. Fachsemester möglich.
- Der Abschluss des Lehramtserweiterungsfachs ist bundesweit anerkannt.
- Bereits abgelegte Module aus den Bildungswissenschaften und Ergänzungsstudien werden für das Lehramtserweiterungsfach angerechnet.
- Studieren Sie ein Lehramtserweiterungsfach, gilt immer ein gesonderter Studienverlaufsplan.
- Bevor Sie sich für die Lehramtserweiterungsprüfung anmelden können, benötigen Sie ein abgeschlossenes Erstes Staatsexamen oder einen Abschluss Master of Education im Lehramt.
- Es gilt die Studien- und Prüfungsordnung des jeweiligen Lehramtsfachs, das heißt, es gibt keine gesonderten Ordnungen für Lehramtserweiterungsfächer. Schulpraktische Studien sind im Umfang eines Blockpraktikums in der vorlesungsfreien Zeit oder eines semesterbegleitenden Praktikums durchzuführen.
Wie bewerbe ich mich für das Lehramtserweiterungsfach?
Für das Lehramtserweiterungsfach bewerben Sie sich über das Studienportal AlmaWeb.
Bitte beachten Sie, dass unterschiedliche Bewerbungsfristen für Lehramtserweiterungsfächer mit Zulassungsbeschränkung und Lehramtserweiterungsfächer ohne Zulassungsbeschränkung gelten.
Weitere Informationen zur Bewerbung für Lehramtserweiterungsfächer.
Für einige Fächer müssen Sie spezielle fremdsprachliche Voraussetzungen oder Eignungsprüfungen nachweisen.
Studienorganisation
Moduleinschreibung
Im Lehramtsstudium werden Module an verschiedenen Fakultäten belegt. Neben den Kernfächern zählen hier beispielsweise die Bildungswissenschaften an der Erziehungswissenschaftlichen Fakultät oder die Ergänzungsstudien am Zentrum für Lehrerbildung und Schulforschung zu den übergeordneten Bereichen, die im Studienverlauf erfolgreich absolviert werden müssen. Da die Einschreibzeiträume und -systeme von jeder Fakultät spezifisch festgelegt werden, ist es für Lehramtsstudierende wichtig sich bereits vor dem Start der Moduleinschreibung einen Überblick zu verschaffen. Die Einschreibung findet in der Regel im Windhundverfahren statt.
Weitere Hinweise zur Moduleinschreibung finden Sie auch auf der zentralen Informationsseite zur Moduleinschreibung.
Prüfungsmanagement
Das Zentrale Prüfungsamt für Lehramtsstudiengänge (ZPL) ist die zentrale Anlaufstelle für Prüfungsangelegenheiten in den Lehramtsstudiengängen unserer Universität. Ihre Ansprechpartnerin für prüfungsorganisatorische Fragen im Lehramt Sonderpädagogik ist Sandra Rößler.
- Fragen der Prüfungsan- und -abmeldung
- Verbuchung von Leistungsanerkennungen
- Prüfungstermine
- Verschieben und Wiederholen von Prüfungen
- Verbuchung von Krankschreibungen
Auslandsaufenthalt
Wer eine Fremdsprache im Lehramt studiert, muss einen Auslandsaufenthalt absolvieren. Die Dauer unterscheidet sich je nach Schulform. Darüber hinaus gibt es für alle Lehramtsstudierenden die Möglichkeiten, weltweit Erfahrungen zu sammeln.
Bei der Zulassung zur Ersten Staatsprüfung im Prüfungszeitraum Sommer 2023 und im Prüfungszeitraum Winter 2023/2024 wird für das Fach Russisch auf den Nachweis des Auslandsaufenthaltes verzichtet. Ersatzleistungen werden von den Studierenden nicht gefordert. Bitte wenden Sie sich bei Fragen an das Referat 42, Landesamt für Schule und Bildung Standort Leipzig.
Für Sonderpädagogik ist beim Studium des Fachs Englisch ein dreimonatiger Auslandsaufenthalt zu erbringen.
Was wird als Auslandsaufenthalt anerkannt?
Muss ich meinen Auslandsaufenthalt im Lehramtsstudium zusammenhängend absolvieren? Wie erbringe ich den Nachweis über meine Zeit im Ausland?
Entdeck' dich weltweit - Dein Auslandsaufenthalt im Lehramtsstudium
Allen Lehramtsstudierenden stehen zahlreiche Optionen offen, einen Auslandsaufenthalt ins Studium zu integrieren. Hier finden Sie Informationen zum Studienaufenthalt und Praktikum im Ausland:
- Entdeck' Dich weltweit. Dein Auslandsstudium im Lehramt.
- Entdeck' Dich weltweit. Deine Auslandspraktikum im Lehramt.