Ein Zweitstudium bietet ideale Möglichkeiten, sich beruflich weiterzubilden, umzuorientieren oder sich zu spezialisieren. Voraussetzung zur Aufnahme eines Zweitstudiums ist deshalb ein zum Bewerbungszeitpunkt bereits abgeschlossenes Studium an einer deutschen Hochschule oder Fachhochschule.

Wissenswertes zum Zweitstudium

Sie interessieren sich für ein Zweitstudium, haben aber noch Fragen zu den Abläufen, Hintergründen und der Bewerbung? Wir informieren Sie zu den wichtigsten Aspekten, die mit einem Zweitstudium im Zusammenhang stehen.

Wenn Sie sich für ein Zweitstudium bewerben möchten, müssen Sie mit Ablauf der für Sie geltenden Bewerbungsfrist bereits über ein abgeschlossenes Studium an einer deutschen Hochschule oder Fachhochschule verfügen und das entsprechende Zeugnis physisch in den Händen halten.
Ist dies nicht der Fall, können Sie sich nur im Rahmen eines Erststudiums bewerben.

Haben Sie Ihr Erststudium an einer Hochschule im Ausland oder an einer Berufsakademie abgeschlossen, gelten Sie immer als Erststudienbewerber.

Bei zulassungsbeschränkten Studiengängen

  • Drei Prozent der zur Verfügung stehenden Studienplätze eines zulassungsbeschränkten Studiengangs werden an Zweitstudienbewerber vergeben.
  • Die Auswahl innerhalb dieser Zweitstudienquote erfolgt anhand einer Messzahl.
  • Diese wird aus der Abschlussnote Ihres Erststudiums und Ihrer eingereichten Studienwunschbegründung errechnet.
  • Je höher der Wert der Messzahl, umso größer sind Ihre Chancen, den Studienplatz zu erhalten.

Punktwerte für die Errechnung der Messzahl

Abschluss des Erststudiums Studienwunschbegründung
Note Punkte Grund Punkte
„ausgezeichnet" 4 zwingend beruflich 9
„sehr gut" 4 wissenschaftlich 7, 9 oder 11
„gut" 3 besonders beruflich 7
„voll befriedigend" 3 sonstig beruflich 4
„befriedigend" 2 sonstige 1
„ausreichend" 1    

Weiterführende Erläuterungen zu den genannten Gründen und zu den Fallgruppen in die Sie sich einordnen können, finden Sie im Abschnitt „Ergänzende Erläuterungen zur Auswahl in der Quote der Zweitstudienbewerber:innen” in der Online- oder Downloadversion der „Informationen rund um die Studienplatzbewerbung” auf hochschulstart.de.

Zweitstudium aus wissenschaftlichen Gründen in den Studiengängen Medizin, Zahnmedizin, Pharmazie oder Tiermedizin

Sie benötigen ein Gutachten, das die wissenschaftlichen Gründe für die Studienaufnahme beurteilt. Es kann im Studierendensekretariat beantragt werden, unter Vorlage der notwendigen Dokumente (Kopie des ersten Hochschulabschlusses, Nachweis der Bewerbung über hochschulstart.de, Zweitstudienwunschbegründung und gegebenenfalls Nachweise des wissenschaftlichen Werdegangs).

Beantragung per E-Mail jeweils bis 20. Juni des Jahres. 
Später eingehende Antrage können nicht fristgereicht bearbeitet werden!

Bei zulassungsfreien Studiengängen

Bei zulassungsfreien Studiengängen erfolgt bei der Einschreibung keine Differenzierung in Erst- und Zweitstudium. Sofern Sie alle formalen Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie den gewünschten Studienplatz.

Für die Studiengänge Medizin, Zahnmedizin, Tiermedizin und Pharmazie

Bitte bewerben Sie sich direkt über hochschulstart.de.

Zur Bewerbung für ein Zweitstudium aus wissenschaftlichen Gründen, benötigen Sie ein Gutachten, das diese Gründe beurteilt. Das Gutachen können Sie im Studierendensekretariat anfordern, unter Vorlage der notwendigen Unterlagen (Kopie des ersten Hochschulabschlusses, Nachweis der Bewerbung über hochschulstart.de, Zweitstudienwunschbegründung sowie gegebenenfalls Nachweise des wissenschaftlichen Werdegangs).

Beantragung per E-Mail jeweils bis 20. Juni des Jahres
Später eingehende Antrage können nicht fristgereicht bearbeitet werden!

Für die am Dialogorientierten Serviceverfahren (DoSV) teilnehmenden Studiengänge

Bitte registrieren Sie sich bei diesen Studiengängen zuerst über dosv.hochschulstart.de und bewerben Sie sich anschließend über das AlmaWeb-Portal.
Weiterführende Informationen zum Dialogorientierten Serviceverfahren finden Sie auf unserer Seite Zulassungsbeschränkungen.

Für alle anderen zulassungsbeschränkten Studiengänge

  1. Registrieren Sie sich im AlmaWeb-Portal oder loggen Sie sich in Ihren vorhandenen Account ein.
  2. Bewerben Sie sich dort fristgerecht für den von Ihnen gewünschten Studiengang.
  3. Füllen Sie den Abschnitt „bisheriges Studium” vollständig aus, indem Sie all Ihre Studienzeiten und Ihre Abschlussprüfung eintragen.
  4. Geben Sie im Abschnitt „Anerkennung von Sonderanträgen” an, dass Sie bereits ein Studium abgeschlossen haben.
  5. Laden Sie im nächsten Bewerbungsschritt Ihr Abschlusszeugnis des Erststudiums sowie Ihre Studienwunschbegründung in einer PDF-Datei ins AlmaWeb-Portal.
  6. Vervollständigen Sie die Bewerbung und schicken Sie diese online ab.

Bitte beachten Sie, dass Ihr Abschlusszeugnis des Erststudiums bis spätestens 15. Juli vorliegen und im AlmaWeb-Portal hochgeladen sein muss, um am Auswahlverfahren teilnehmen zu können.

Für zulassungsfreie Studiengänge

  1. Registrieren Sie sich im AlmaWeb-Portal bzw. loggen Sie sich in Ihren vorhandenen Account ein.
  2. Bewerben Sie sich dort fristgerecht für den von Ihnen gewünschten Studiengang.
  3. Füllen Sie den Abschnitt „bisheriges Studium” vollständig aus, indem Sie all Ihre Studienzeiten und Ihre Abschlussprüfung eintragen.
  4. Vervollständigen Sie die Bewerbung, schicken Sie diese online ab und erzeugen Sie den „Antrag auf Einschreibung”. Folgen Sie dafür den weiteren Anweisungen im AlmaWeb-Portal. Alternativ können Sie den „Antrag auf Einschreibung” erstellen, indem Sie in Ihrer Bewerbungsübersicht in der Spalte „Aktionen” auf den Link „Drucken” klicken. Anschließend wird der Antrag als PDF-Dokument geöffnet und in Ihrem AlmaWeb-Account unter „Benutzerkonto” → „Dokumente” abgespeichert. Drucken Sie den Antrag aus, unterschreiben Sie diesen und senden Sie ihn fristgerecht mit den darauf genannten Unterlagen im Studierendensekretariat ein.

Auch in diesem Fall benötigen Sie das Abschlusszeugnis Ihres Erststudiums. Dieses können Sie jedoch bis zur endgültigen Immatrikulation nachreichen. Eine Studienwunschbegründung ist nicht erforderlich.

Weiterführende Informationen finden Sie auf unserer Seite „Bewerbungsunterlagen“.

zur Vergrößerungsansicht des Bildes: Vorlesung Master Soziologie
Foto: Christian Hüller

FAQ's zum Zweitstudium

An dieser Stelle beantworten wir Ihnen die wichtigsten Fragen, die im Zusammenhang mit einem Zweitstudium auftreten können.

Seit dem Sommersemester 2018 werden an unserer Universität Zweitstudiengebühren in Höhe von 350 Euro pro Semester erhoben.

Ob Sie Zweitstudiengebühren zahlen müssen, wird individuell geprüft und ist von Ihrem bisherigen Abschluss und der Dauer Ihres bisherigen Studiums abhängig.

Ausführliche Informationen dazu finden Sie auf unserer Seite „Studiengebühren".

Wenn Sie schon an unserer Universität studieren, beachten Sie bitte neben den obenstehenden Informationen zum Zweitstudium auch unsere Seite „Studiengangwechsel", der Sie weitere wichtige Hinweise für Ihre Bewerbung entnehmen können.

Zulassungsrechtlich werden Masterstudiengänge nicht als Zweitstudiengänge behandelt, sondern unterliegen den Bewerbungsregularien der einzelnen Masterstudiengänge. Dabei ist es auch irrelevant, ob es sich um einen konsekutiven oder einen nicht-konsekutiven Masterstudiengang handelt. Selbst, wenn Sie nach einem abgeschlossenen Masterstudiengang einen weiteren Masterstudiengang studieren möchten, wird dieser (zulassungsrechtlich) nicht als Zweitstudium behandelt.

Gebührenrechtlich kann ein zweites Masterstudium aber durchaus als Zweitstudium angesehen werden. Bitte wenden Sie sich bei Fragen dazu direkt an Ihre Ansprechpartnerinnen im Studierendensekretariat.

Das könnte Sie auch interessieren

Online-Bewerbung

mehr erfahren

Studiengebühren

mehr erfahren

Doppel- und ­Parallelstudium

mehr erfahren