Welche Zulassungsbeschränkungen gibt es für das Studium an der Universität Leipzig? Wann, für wen und für welche Studiengänge gelten sie? Was genau verbirgt sich hinter dem Numerus clausus und wie funktioniert das Auswahlverfahren? Wir haben für Sie grundlegende Informationen zu diesen Themen zusammengestellt.

Informationen zu den Zulassungsbeschränkungen

Viele unserer Studiengänge unterliegen einer Zulassungsbeschränkung (NC).

Zulassungsbeschränkungen (Numerus Clausus, lateinisch für geschlossene Zahl) werden immer nur für bestimmte Studiengänge definiert. Sie geben an, wie viele Studieninteressenten in den jeweiligen Studiengang eingeschrieben werden dürfen und sind abhängig von der Bewerberzahl im Verhältnis zur Zahl der zur Verfügung stehenden Studienplätze. Sobald eine Zulassungsbeschränkung für einen Studiengang besteht, muss für diesen Studiengang ein Auswahl- und Zulassungsverfahren durchgeführt werden.

Zulassungsbeschränkungen können auch in höheren Fachsemestern bestehen. Bitte berücksichtigen Sie dies, wenn Sie sich für einen Studienort- oder Studiengangwechsel interessieren.

Welche Studiengänge und Fachsemester einer Zulassungsbeschränkung unterliegen sehen Sie in unserer Online-Studiengangsübersicht  bei den einzelnen Studiengängen.

Für jeden unserer örtlich zulassungsbeschränkten Studiengänge existiert ein separates Auswahlverfahren, das auf dem sächsischen Hochschulgesetz basiert. Danach werden die im ersten Fachsemester zur Verfügung stehenden Studienplätze zu 90 Prozent nach der Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung (Abiturdurchschnittsnote) und zu 10 Prozent nach der Wartezeit vergeben.
Abweichungen davon sind in den entsprechenden Auswahlsatzungen an den Fakultäten festgeschrieben.

Die Wartezeit ist die Zeit, in der Sie nach dem Erwerb Ihres Abiturs an keiner deutschen Hochschule eingeschrieben waren.

Bei der Berechnung der Wartezeit können maximal 7 Semester berücksichtigt werden.

Für einzelne Studiengänge gelten zusätzliche Auswahlkriterien. Diese finden Sie an den betreffenden Stellen ebenfalls auf dieser Seite.

Bei Bewerbungen für höhere Fachsemester örtlich zulassungsbeschränkter Studiengänge erfolgt die Studienplatzvergabe nach anderen Kriterien: Bewerbung für höhere Fachsemester.

Bei Bewerbungen für das erste Fachsemester eines örtlich zulassungsbeschränkten Studiengangs im Rahmen eines Zweitstudiums gelten ebenfalls andere Auswahlkriterien. Weiterführende Informationen dazu finden Sie auf unserer Seite Zweitstudium.  

 

Der Numerus clausus (NC) eines Studiengangs wird jedes Semester neu über das jeweilige Auswahlverfahren ermittelt. Er gibt an, für welche Abiturdurchschnittsnote oder Wartezeit der letzte zur Verfügung stehende Studienplatz vergeben wurde.

Abiturdurchschnittsnote und Wartezeit beeinflussen sich nicht gegenseitig! Die Abiturdurchschnittsnote verbessert sich nicht automatisch mit der Länge der Wartezeit. Lediglich Ihre Wartezeit steigt mit jedem Wartesemester und erhöht Ihre Chance, in der Wartezeitquote zugelassen zu werden.   

Über unsere NC-Tabelle können Sie die NC-Werte der letzten Jahre einsehen.

NC-Tabelle anschauen

Informationen zum dialogorientierten Serviceverfahren (DoSV)

Unsere Universität beteiligt sich mit den ersten Fachsemestern der zulassungsbeschränkten Bachelorstudiengänge und mit den ersten Fachsemestern der zentral vergebenen medizinischen Studiengänge am Dialogorientierten Serviceverfahren (DoSV).

Das Dialogorientierte Serviceverfahren (DoSV) ist ein von der Stiftung für Hochschulzulassung durchgeführtes Bewerbungsverfahren. Ziel ist es, Mehrfachbewerbungen an unterschiedlichen Hochschulen abzugleichen und zu koordinieren.

  • Bewerbungsphase (Anfang Mai bis 15.07.2023)
  • Koordinierungsphase (16.07. bis 24.08.2023)
    • Wir und andere am DoSV teilnehmende Hochschulen führen die Zulassungsverfahren durch und übermitteln die Ergebnisse an die Stiftung für Hochschulzulassung.
    • Sie können Ihre Bewerbungen und Ihre Zulassungsangebote in Ihrem DoSV-Benutzeraccount einsehen.
    • Sobald Sie ein Angebot angenommen haben, scheiden Sie aus dem Verfahren aus. Damit geben Sie automatisch Plätze für andere Bewerber frei.
    • Wenn Sie kein Zulassungsangebot aktiv angenommen haben, wird Ihr am höchsten priorisiertes Angebot automatisch in eine Zulassung umgewandelt und Ihnen in Ihren DoSV-Benutzeraccount geladen.
  • Koordiniertes Nachrückverfahren (28.08. bis 30.09.2023)
    • Sofern in der Koordinierungsphase noch nicht alle Studienplätze vergeben werden konnten, findet ein kontinuierliches Nachrücken entsprechend der hochgeladenen Ranglisten statt.

Beispiel:

Priorität Bewerbung Studiengang Universität Zulassungsangebot
1. A Psychologie Leipzig nein
2. B Pharmazie Leipzig ja
3. C Medizin Halle nein
4 D Biologie Magdeburg ja
5. E Soziologie Jena nein
6. F Informatik Wuppertal nein
  • Ihre Bewerbungen C, D, E und F scheiden aus dem Bewerbungsverfahren aus.
  • Ihre Bewerbungen A und B nehmen weiterhin am Bewerbungsverfahren teil.
  • Sie können die Bewerbung B aktiv annehmen. In diesem Fall scheiden Sie aus dem Bewerbungsverfahren aus.
  • Sie nehmen Bewerbung B nicht aktiv an und warten ab, ob Sie für Bewerbung A noch ein Zulassungsangebot erhalten können.
  • Erhalten Sie für Bewerbung A noch ein Zulassungsangebot, wir dieses automatisch in eine Zulassung umgewandelt.
  • Erhalten Sie für Bewerbung A kein Zulassungsangebot mehr, wird das Zulassungsangebot von Bewerbung B automatisch in eine Zulassung umgewandelt.

Wir empfehlen Ihnen dringend, Ihre Bewerbungen bereits in der Bewerbungsphase entsprechend Ihren Wünschen zu priorisieren.

Gemäß den Koordinierungsregeln scheidet bei zwei erhaltenen Zulassungsangeboten das Angebot für die niedriger priorisierte Bewerbung (und auch alle darunter priorisierten Bewerbungen) augenblicklich und unwiderruflich aus dem Verfahren aus.

Dialogorientiertes Serviceverfahren für örtliche Zulassungsbeschränkungen

Informationen zum Dialogorientierten Serviceverfahren für die ersten Fachsemester der zulassungsbeschränkten Bachelorstudiengänge sowie den Studiengang Staatsexamen Rechtswissenschaft.

Jeweils zum 1. Fachsemester:

  • alle örtlich zulassungsbeschränkten Studiengänge mit dem Abschluss: Bachelor of Arts
  • alle örtlich zulassungsbeschränkten Studiengänge mit dem Abschluss: Bachelor of Science
  • Rechtswissenschaft mit dem Abschluss Staatsexamen 

Weiterführende Informationen finden Sie bei den einzelnen Studiengängen in unserer Online-Studiengangsübersicht.

Wenn Sie sich für einen unserer am DoSV-teilnehmenden Studiengänge interessieren, registrieren Sie sich bitte zunächst im DoSV-Bewerbungsportal der Stiftung für Hochschulzulassung.

Bei Ihrer Registrierung erhalten Sie

  • eine Bewerber-ID (Bewerber-Identifikations-Nummer)
  • eine BAN (Bewerber-Authentifizierungs-Nummer)

Beide Nummern benötigen Sie bei Ihrer anschließenden Bewerbung über unser AlmaWeb-Portal. Diese Nummern begleiten Sie über alle Bewerbungssemester hinweg und können nicht mehrfach angelegt werden.
Sie können Ihre Bewerber-ID und BAN ebenfalls über das DoSV-Bewerbungsportal unter „Meine Daten” einsehen.

Bitte beachten Sie, dass Mehrfachregistrierungen auf hochschulstart.de nicht zulässig sind! Registrieren Sie sich dennoch mehrfach, wird nur über die mit der zeitlich letzten Registrierung eingegangene Bewerbung entschieden.

Bei Fragen zur Registrierung setzen Sie sich bitte mit dem Bewerbungs-Support der Stiftung für Hochschulzulassung in Verbindung.

Im DoSV-Portal der Stiftung für Hochschulzulassung werden Ihre am DoSV teilnehmenden Bewerbungen abgeglichen. Im Falle einer Zulassung werden Ihnen Zulassungsangebote in Ihrem Benutzeraccount im DoSV-Portal unterbreitet. Sie können eines dieser Angebote aktiv annehmen oder abwarten, ob Sie noch ein höher priorisiertes Angebot erhalten.

Wenn Sie ein Zulassungsangebot unserer Universität erhalten und dieses annehmen, laden wir den Zulassungsbescheid mit weiteren Informationen in Ihren AlmaWeb-Account und informieren Sie darüber per E-Mail an die im AlmaWeb-Account angegebene E-Mail-Adresse.

Zum Wintersemester 2023/2024 wurde ein Studieneignungstests als zusätzliches Auswahlkriterium für den Bachelor Psychologie eingeführt. Damit wird ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt, welches für stark nachgefragte Studiengänge neben der Hochschulzugangsberechtigung ein weiteres Auswahlkriterium fordert.

In der Folge unterliegt die Vergabe der Studienplätze im Bachelor Psychologie folgender Aufteilung:

  • 10 Prozent der Studienplätze werden nach der Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung vergeben.
  • 10 Prozent der Studienplätze werden nach Wartezeit vergeben.
  • 10 Prozent der Studienplätze werden nach dem Ergebnis des Studieneignungstests (BaPsy-DGPs) vergeben.
  • 70 Prozent der Studienplätze werden in einer Mischquote vergeben nach:
    • 60 Prozent der Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung und
    • 40 Prozent nach dem Ergebnis des Studieneignungstests (BaPsy-DGPs)

Bei der Onlinebewerbung muss nur das Ergebnis des Studieneignungstests angegeben werden. Eine Kopie des Testergebnisses ist erst den Unterlagen für die Immatrikulation beizufügen.

Bachelor Biologie und Bachelor Biochemie

Die 80 Prozent der in der Hochschulquote (AdH) zu vergebenden Studienplätze werden folgendermaßen verteilt:

  • zu 60 Prozent nach der Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung (in der Regel Abiturdurchschnittsnote)
  • zu 40 Prozent nach der auf dem Abiturzeugnis ausgewiesenen durchschnittlichen Punktzahl der letzten vier Kurshalbjahre in den Fächern Mathematik, Biologie, Chemie und Physik

Bachelor Amerikastudien

Die 80 Prozent der in der Hochschulquote (AdH) zu vergebenden Studienplätze werden zu gleichen Teilen verteilt:

  • nach der Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung (Abiturdurchschnittsnote)
  • nach der auf dem Abiturzeugnis ausgewiesenen Gesamtpunktzahl der letzten vier Kurshalbjahre in den Fächern Englisch (zweifach gezählt), Deutsch, Mathematik, Geschichte und in der zweiten Fremdsprache

Bachelor Kommunikations- und Medienwissenschaft

Die Vergabe der Studienplätze erfolgt:

  • zu 80 Prozent nach der Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung (Abiturdurchschnittsnote)
  • zu 20 Prozent nach der Wartezeit

Bachelor Sportwissenschaft und Bachelor Sportmanagement

  • 10 Prozent der zu vergebenden Studienplätze werden nach der Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung an Studienplatzinteressierte vergeben, die einen Nachweis als Spitzensportlerin oder Spitzensportler erbringen können.
    Der Status Spitzensportlerin oder Spitzensportler setzt eine Berufung als Kadersportlerin oder Kadersportler (A-C) des entsprechenden Spitzenverbands voraus. Bitte legen Sie diesen Nachweis beim Studierendensekretariat vor. 
    Spitzensportlerinnen und Spitzensportler der Sportspiele oder nichtolympischer Sportarten legen bitte eine Äquivalenzbescheinigung des Olympiastützpunkts Leipzig vor.
  • Weitere Informationen finden Sie bei der Sportwissenschaftlichen Fakultät.

Dialogorientiertes Serviceverfahren für medizinische Studiengänge

Informationen zum Dialogorientierten Serviceverfahren für die ersten Fachsemester der zentral vergebenen medizinischen Studiengänge.

Jeweils zum 1. Fachsemester:

  • Medizin
  • Zahnmedizin
  • Veterinärmedizin
  • Pharmazie

Bitte bewerben Sie sich für das 1. Fachsemester dieser Studiengänge fristgerecht über das Portal von Hochschulstart.de. Eine Direktbewerbung über unsere Universität ist nicht möglich.
Sofern Sie über kein Abitur verfügen, aber beruflich qualifiziert sind, gelten für Sie gesonderte Bewerbungsregularien. Informationen dazu finden Sie auf unserer Seite Studium ohne Abitur.

Bewerbungsfristen

Wer

bis 31. Mai *

für Studieninteressierte, die ihre Hochschulzugangsberechtigung (bei Altabiturienten) beziehungsweise das Abschlusszeugnis des Erststudiums (bei Bewerbungen für ein Zweitstudium) vor dem 16. Januar des laufenden Jahres erworben haben

bis 15. Juli *

für Studieninteressierte, die ihre Hochschulzugangsberechtigung (bei Neuabiturienten) beziehungsweise das Abschlusszeugnis des Erststudiums (bei Bewerbungen für ein Zweitstudium) zwischen dem 16. Januar bis einschließlich 15. Juli des laufenden Jahres erwerben

* Achtung Ausschlussfrist! Ihre Online-Bewerbung muss spätestens bis 23:59 Uhr des genannten Tags abgeschlossen und online abgeschickt sein. Bewerbungen die außerhalb dieser Frist eingehen können nicht am Zulassungsverfahren teilnehmen.

Wenn Sie beruflich qualifiziert sind, informieren Sie sich zu den Bewerbungsmodalitäten bitte ausschließlich auf unserer Seite Studium ohne Abitur.

1. Bewerbungsschritt

Wenn Sie sich für Medizin, Zahnmedizin, Phamazie oder Tiermedizin im 1. Fachsemester interessieren, registrieren Sie sich bitte zunächst im DoSV-Bewerbungsportal der Stiftung für Hochschulzulassung.

Bei Ihrer Registrierung erhalten Sie

  • eine Bewerber-ID (Bewerber-Identifikations-Nummer)
  • eine BAN (Bewerber-Authentifizierungs-Nummer)

Beide Nummern begleiten Sie über alle Bewerbungssemester hinweg und können nicht mehrfach angelegt werden.
Sie können Ihre Bewerber-ID und BAN über das DoSV-Bewerbungsportal unter „Meine Daten” einsehen.

Bitte beachten Sie, dass Mehrfachregistrierungen nicht zulässig sind! Registrieren Sie sich dennoch mehrfach, wird nur über die mit der zeitlich letzten Registrierung eingegangene Bewerbung entschieden.

2. Bewerbungsschritt

Nachdem Sie im Studienangebot des DoSV-Bewerbungsportals einen Studiengang des Zentralen Vergabeverfahrens ausgewählt haben, müssen Sie sich noch ein zweites Mal registrieren und sich somit ein AntOn-Nutzerkonto (Antragstellung Online-Nutzerkonto) anlegen. Dazu werden Sie über einen Link am Seitenende weitergeleitet.

Bei Fragen zur Registrierung setzen Sie sich bitte mit dem Bewerbungs-Support der Stiftung für Hochschulzulassung in Verbindung.

Informationen für Wiederbewerber:
Sie waren bereits für einen Studiengang des Zentralen Vergabeverfahrens an einer Hochschule in Deutschland eingeschrieben? Dann ist eine erneute Immatrikulation in ein 1. Fachsemester grundsätzlich nicht möglich. Bitte bewerben Sie sich für das nächsthöhere Fachsemester.

Das Auswahl- und Zulassungsverfahren wird für die ersten Fachsemester der Studiengänge Medizin, Zahnmedizin, Pharmazie und Tiermedizin von der Stiftung für Hochschulzulassung durchgeführt.

Die Vergabe unterliegt folgender Aufteilung:

  • 30 Prozent der Studienplätze werden nach der Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung vergeben (Abiturbestenquote).
    Ein mathematischer Ausgleichsmechanismus sorgt dafür, dass die Durchschnittsnoten der einzelnen Bundesländer vergleichbar sind.
  • 10 Prozent der Studienplätze werden in der Zusätzlichen Eignungsquote vergeben.
  • 60 Prozent der Studienplätze werden nach dem Auswahlverfahren der Hochschulen (AdH) vergeben.
    Im Auswahlverfahren der Hochschulen kann jede Hochschule für die einzelnen Studiengänge unterschiedliche Kriterien definieren, nach denen die Auswahl erfolgen soll.
    An unserer Universität werden folgende Kriterien für die Auswahl in den zentral vergebenen Studiengängen herangezogen:
    • Ergebnis der Hochschulzugangsberechtigung (Abiturdurchschnittsnote)
    • Ergebnis des Tests für Medizinische Studiengänge (TMS) oder des Pharmazie-Studieneignungstests (PhaST)
    • studiengangspezifische, anerkannte Berufsausbildung

Im Studiengang Humanmedizin ist zusätzlich eine Auswahl über die Landarztquote möglich.
Dafür müssen Sie sich gesondert bewerben.

In dieser Quote können maximal 100 Punkte erreicht werden.
Diese setzen sich folgendermaßen zusammen:

  • Maximal 60 Punkte für das Ergebnis der Hochschulzugangsberechtigung
  • Maximal 30 Punkte für das Ergebnis des TMS bzw. des PhaST
  • 10 Punkte für eine anerkannte Berufsausbildung aus dem entsprechenden Bereich. Welche Berufsausbildungen berücksichtigungsfähig sind, finden Sie in unseren Übersichten im Download-Bereich.

Weiter Informationen finden Sie auf der Website der Medizinischen Fakultät unter „Studium & Lehre”.

In dieser Quote können maximal 100 Punkte erreicht werden.
Diese setzen sich folgendermaßen zusammen:

  • Maximal 50 Punkte für das Ergebnis der Hochschulzugangsberechtigung
  • Maximal 30 Punkte für das Ergebnis des TMS
  • 20 Punkte für eine anerkannte Berufsausbildung aus dem entsprechenden Bereich. Welche Berufsausbildungen berücksichtigungsfähig sind, finden Sie in unseren Übersichten im Download-Bereich.

10 Prozent der Studienplätze werden im Zentralen Vergabeverfahren innerhalb der zusätzlichen Eignungsquote (ZEQ) vergeben. Innerhalb dieser Quote können maximal 100 Punkte erreicht werden.

Die zusätzliche Eignungsquote im Studiengang Pharmazie

Im Studiengang Pharmazie werden die Studienplätze innerhalb der zusätzlichen Eignungsquote nach folgenden Kriterien vergeben:

  • Maximal 60 Punkte für das Ergebnis der Hochschulzugangsberechtigung
  • Maximal 30 Punkte für das Ergebnis des PhaST (Pharmazie-Studieneignungstest)
  • 10 Punkte für eine anerkannte Berufsausbildung aus dem entsprechenden Bereich

Die zusätzliche Eignungsquote in den Studiengängen Medizin, Zahnmedizin und Veterinärmedizin

Innerhalb der Studiengängen Medizin, Zahnmedizin und Veterinärmedizin werden die Studienplätze innerhalb der zusätzlichen Eignungsquote nach diesen Kriterien vergeben:

  • Maximal 90 Punkte für das Ergebnis des TMS (Test für Medizinische Studiengänge)
  • 10 Punkte für eine abgeschlossene und innerhalb der jeweiligen Satzungen des Studiengangs anerkannte Berufsausbildung

Mit den geänderten Auswahlquoten wird dem Umstand Rechnung getragen, berufliche Kenntnisse zu berücksichtigen. In der Folge finden studiengangspezifisch absolvierte Berufsausbildungen sowohl in der Zusätzlichen Eignungsquote, insbesondere aber im Auswahlverfahren der Hochschulen, eine wesentlich stärkere Berücksichtigung.

Welche Berufsausbildungen für die einzelnen Studiengänge anerkannt werden, finden Sie in den entsprechenden Auswahlsatzungen oder in unseren Übersichten im Download-Bereich.  

Der Freistaat Sachsen vergibt 6,5 Prozent der zur Verfügung stehenden Medizinstudienplätze an Bewerber:innen, die sich im ländlichen Raum engagieren wollen und Interesse an einer hausärztlichen Tätigkeit haben. Diese Studienplätze stehen außerhalb des regulären Numerus Clausus zur Verfügung.

Die Bewerbung erfolgt direkt über die Landesdirektion Sachsen, die ein eigenes Auswahlverfahren durchführt. Dabei werden Aspekte berücksichtigt, die für eine hausärztliche Tätigkeit in ländlichen beziehungsweise unterversorgten Gebieten wichtig sind und aus denen Ihre Motivation für die Tätigkeit als Hausarzt und Hausärztin auf dem Land geschlossen werden kann.

Bitte informieren Sie sich bezüglich der Bewerbungsfristen und -modalitäten direkt bei der Landesdirektion Sachsen.

Gleichzeitig mit dem Zulassungsbescheid von hochschulstart.de erhalten Sie eine E-Mail von uns an Ihre bei hochschulstart.de angegebene E-Mail-Adresse mit dem Betreff „Ihre Bewerbung über hochschulstart.de". In dieser E-Mail werden Ihnen alle weiteren Schritte zur Annahme des Studienplatzes erklärt.

Hier finden Sie Informationen zum Thema Immatrikulation.

Die Auswahl- und Zulassungsverfahren der Studiengänge im Zentralen Verfahren obliegen der Stiftung für Hochschulzulassung (hochschulstart.de). Wir können Ihnen leider keine Auskünfte zum Stand Ihrer Bewerbung geben. Bitte wenden Sie sich direkt an die Stiftung für Hochschulzulassung. Auch die Zulassungs- und Ablehnungsbescheide werden direkt durch hochschulstart.de versandt. Dies betrifft auch die Bescheide im Auswahlverfahren der Hochschule (AdH).

Studieneignungstests

Wann findet der BaPsy-DGPs statt?

Der BaPsy-DGPs findent einmal jährlich statt. Die genauen Termine für das Jahr 2024 finden Sie auf der Website des Studieneignungstests Psychologie.

Anmeldung:

  • 15.12.2023 – 15.02.2024
  • über das Anmeldeportal des Studieneignungstests Psychologie
    Die Anmeldung gilt erst dann als vollständig, wenn die Testgebühr von in Höhe von 100 Euro bei der testdurchführenden Institution eingegangen ist und Sie den Testort und den Testtermin gewählt haben. 

Der BaPsy-DGPs ist ein fachspezifischer Studieneignungstest, der allgemein kognitive Fähigkeiten und relevantes Vorwissen für ein Bachelorstudium im Fach Psychologie erfasst.

Ist der Test gebührenpflichtig?

Der BaPsy-DGPs ist kostenpflichtig. Pro Teilnehmer wird eine Gebühr von 100 Euro erhoben. 

Wie oft kann ich am BaPsy-DGPs teilnehmen?

Sie können den BaPsy-DGPs einmal alle fünf Jahre ablegen.
Das Zertifikat des BaPsy-DGPs ist mindestens fünf Jahre gültig und kann in diesem Zeitraum beliebig oft an allen kooperierenden Hochschulen eingesetzt werden.
Eine Wiederholung der Testteilnahme ist daher frühestens nach fünf Jahren möglich. 

Aufgrund der wachsenden Bedeutung des BaPsy-DGPs im Auswahlverfahren Psychologie empfehlen wir unbedingt eine Teilnahme an diesem Test.

Wo findet der BaPsy-DGPs statt?

Wenn die Zahlung erfolgreich abgewickelt worden ist, können Sie über ein Auswahlfenster den Testort und Testtermin auswählen. Hier sind nur die Testorte und Testtermine verzeichnet, die noch freie Plätze haben.

Ihren endgültigen Testort sehen Sie in Ihrer Einladung, die Sie über Ihren persönlichen Account erhalten.

Wer kann am BaPsy-DGPs teilnehmen?

Am BaPsy-DGPsh können alle Personen teilnehmen, die über eine allgemeine, fachgebundene oder besondere Hochschulzugangsberechtigung verfügen beziehungsweise diese im laufenden oder darauffolgenden Schuljahr erwerben.

Wann findet der TMS statt?

Tests für Medizinische Studiengänge finden im Jahr 2024 an folgenden Terminen statt:

Frühjahr Herbst
Samstag, 11. Mai 2024 Samstag, 4. November 2023
Sonntag, 12. Mai 2024 Sonntag, 5. November 2023
Anmeldung Anmeldung
1. Phase: 02.01. – 30.01.2024 1. Phase: 03.07. – 31.07.2023
2. Phase: 01.02. – 08.02.2024 2. Phase: 02.08. – 09.08.2023
3. Phase: 10.02. – 17.02.2024 3. Phase: 11.08. – 18.08.2023

Angaben ohne Gewähr. Bitte informieren Sie sich immer noch zusätzlich auf den Seiten des TMS.

Bitte berücksichtigen Sie, dass sich die Anmeldephasen auf unterschiedliche Teilnehmerkreise (Neubewerber, Wiederholer und so weiter) beziehen. Informieren Sie sich deshalb bitte frühzeitig auf der Website des TMS, zu welchem Teilnehmerkreis Sie gehören und welches Ihre Anmeldephase ist.

Der Test für Medizinische Studiengänge (TMS) ist ein fachspezifischer Studierfähigkeitstest, der, ergänzend zur Abiturnote, eine hohe Aussagekraft bezüglich des Erfolgs in den Medizinischen Studiengängen besitzt.

Das Ergebnis des TMS wird in der Zusätzlichen Eignungsquote sowie im Auswahlverfahren der Hochschulen (AdH) berücksichtigt. Innerhalb der Abiturbestenquote wird das Ergebnis des TMS nicht berücksichtigt.

Aufgrund der gewachsenen Bedeutung des TMS im Zentralen Vergabeverfahren empfehlen wir unbedingt eine Teilnahme an diesem Test.

Wer kann am TMS teilnehmen?

Am TMS können alle Personen teilenehmen, die über eine allgemeine, fachgebundene oder besondere Hochschulzugangsberechtigung verfügen beziehungsweise diese im laufenden oder darauffolgenden Schuljahr erwerben.

Ist der Test gebührenpflichtig?

Der Test für Medizinische Studiengänge ist kostenpflichtig. Pro Teilnehmer:in wird eine Gebühr von 100 Euro erhoben. Die Bezahlung der Testgebühr findet zeitgleich zur Registrierung statt. Ohne diesen Bezahlschritt kann die Anmeldung nicht abgeschlossen, und kein Wunsch-Testort und Wunschtermin gewählt werden.

Weitere Informationen dazu finden Sie ebenfalls auf der Website des TMS

Wo findet der TMS statt?

Der Test für Medizinische Studiengänge findet zeitgleich an verschiedenen Orten im Bundesgebiet statt.
Nach der Registrierung haben Sie die Möglichkeit, über Ihren persönlichen Account einen Testort und Termin auszuwählen. Bitte berücksichtigen Sie, dass Ihnen bei der Auswahl nur die Testorte und Termine angeboten werden, bei denen noch freie Plätze zur Verfügung stehen. 
Je früher Sie sich anmelden, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass Sie an Ihrem Wunschort und -Wunschtermin einen Platz erhalten.

Die Einladung zum Test wird Ihnen nach erfolgreicher Anmeldung in Ihren TMS-Account geladen.

Weitere Informationen zu den Testorten finden Sie auf der Website des TMS.

Wie oft kann ich am TMS teilnehmen?

Sie können den Test für Medizinische Studiengänge einmal innerhalb eines Jahres wiederholen.
Das Testergebnis gilt nicht nur für das aktuelle Bewerbungsverfahren, sondern auch für alle zukünftig noch folgenden Bewerbungen um einen Studienplatz für Medizin, Zahnmedizin, Veterinärmedizin und Pharmazie.

Verantwortlich für die Organisation und Durchführung des TMS ist die Medizinische Fakultät der Universität Heidelberg.

Der Pharmazie-Studieneignungstest (PhaST) ist ein fachspezifischer Studierfähigkeitstest, der, ergänzend zur Abiturnote, eine hohe Aussagekraft bezüglich des Erfolgs in den pharmazeutischen Studiengängen besitzt.

Das Ergebnis des PhaST wird in der Zusätzlichen Eignungsquote sowie im Auswahlverfahren der Hochschulen (AdH) im Studiengang Pharmazie an der Universität Leipzig berücksichtigt.

Innerhalb der Abiturbestenquote wird das Ergebnis des PhaST nicht berücksichtigt.

Wann findet der PhaST statt?

Die Prüfungstermine finden Sie auf der Website des Pharmazie-Studieneignungstests.

Bei der Anmeldung können Sie den Testtag, Testzeitpunkt (vormittags oder nachmittags) und den Testort auswählen. Es werden nur freie Kapazitäten angezeigt. Ihre Anmeldung ist nach erfolgreicher Bezahlung verbindlich. Zusätzlich sollten Sie bei Ihrer Anmeldung angeben, an welcher Hochschule oder an welchen Hochschulen Sie sich bewerben möchten. Es muss mindestens eine der Hochschulen markiert werden.

Ist der Test gebührenpflichtig?

Der Pharmazie-Studieneignungstest ist kostenpflichtig. Pro Teilnehmer wird eine Gebühr von 75 Euro erhoben. Die Bezahlung der Testgebühr findet zeitgleich zur Registrierung statt. Testort, Testtermin und Testzeitraum werden erst dann verbindlich reserviert, wenn die Bezahlung erfolgt ist. Ohne Bezahlung verfällt die Reservierung nach 24 Stunden.

Wo findet der PhaST statt?

Der Pharmazie-Studieneignungstest findet an verschiedenen Orten im Bundesgebiet statt. Bitte beachten Sie, dass nicht an allen Testorten alle Tests stattfinden. Die Testorte entsprechen den Städten, in denen die Testzentren liegen. Die genaue Adresse des Testzentrums erfahren Sie mit dem Erhalt des Einladungsschreibens. Eine frühere Information über die genaue Adresse ist nicht möglich, da die Zuweisung zu Testzentren erst nach Ende der Anmeldephase erfolgt. Den Testort können Sie im Rahmen des Anmeldeprozesses wählen. Im Anmeldeportal werden nur noch die freien Testorte angezeigt. Je früher Sie sich anmelden, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass Sie an Ihrem Wunschort und Wunschtermin einen Platz erhalten. Am Montag vor dem Testtermin können Sie sich Ihr Einladungsschreiben herunterladen, auf dem die exakten Zeiten und die Adresse des Testzentrums angegeben sind.

Wie oft kann ich am PhaST teilnehmen?

Der Test kann nur einmal in einem Kalenderjahr absolviert werden. Eine Wiederholung ist erst im darauffolgenden Kalenderjahr möglich.

Örtliche Zulassungsbeschränkungen für die Lehramtsstudiengänge

Auch für einige unserer Lehramtsstudiengänge gibt es im ersten Fachsemester örtliche Zulassungsbeschränkungen, denen ein Auswahlverfahren vorangestellt ist.

Bei einigen Studiengängen weichen die Fakultäten in den Auswahlsatzungen von den üblichen Vorgaben ab und wenden weitere eigene Kriterien an. Diese sind abhängig von den besonderen Profilen der jeweiligen Studiengänge, die teilweise Vorkenntnisse erforderlich machen.

Lehramt Englisch

Die 80 Prozent der in der Hochschulquote (AdH) zu vergebenden Studienplätze werden zu gleichen Teilen verteilt:

  • nach der Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung (Abiturdurchschnittsnote)
  • nach der auf dem Abiturzeugnis ausgewiesenen Gesamtpunktzahl der letzten vier Kurshalbjahre in den Fächern Englisch (zweifach gezählt), Deutsch, Mathematik, Geschichte und in der zweiten Fremdsprache

Lehramt Sonderpädagogik

Die Vergabe der Studienplätze erfolgt:

  • zu 80 Prozent nach der Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung (Abiturdurchschnittsnote)
  • zu 20 Prozent nach der Wartezeit

Lehramt Sport

  • 10 Prozent der zu vergebenden Studienplätze werden nach der Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung an Studienplatzinteressierte vergeben, die einen Nachweis als Spitzensportler:in erbringen können.
    Der Status Spitzensportler:in setzt eine Berufung als Kadersportler:in (A-C) des entsprechenden Spitzenverbands voraus. Bitte legen Sie diesen Nachweis beim Studierendensekretariat vor. 
    Spitzensportler:innen der Sportspiele oder nichtolympischer Sportarten legen bitte eine Äquivalenzbescheinigung des Olympiastützpunkts Leipzig vor.
  • Weitere Informationen finden Sie bei der Sportwissenschaftlichen Fakultät.

Studienplatztausch

In zulassungsbeschränkten Studiengängen ist es oft schwierig, einen freien Platz an einer Wunschhochschule zu erhalten. Der Studienplatztausch bietet die Möglichkeit, im höheren Fachsemester an die Wunschhochschule zu wechseln.

  • Sie finden eine geeignete Tauschpartnerin oder einen geeigneten Tauschpartner in Eigeninitiative.
  • Sie und Ihre Tauschpartnerin oder Ihr Tauschpartner sind im gleichen Studiengang und im gleichen Fachsemester uneingeschränkt immatrikuliert. Sie verfügen über vergleichbare Studienleistungen.
  • Für Studierende der Humanmedizin: Die Anzahl der Kliniksemester im klinischen Abschnitt stimmt überein.
  • Sie sind ordnungsgemäß rückgemeldet.

Ein Studienplatztausch ist unter folgenden Voraussetzungen nicht möglich:

  • Sie möchten zum 1. Fachsemester tauschen oder
  • Sie möchten aus einem Modellstudiengang heraus tauschen.
  • Sie möchten als deutsche:r Studierende:r beziehungsweise zulassungsrechtlich den deutschen Studierenden gleichgestellte Person mit internationalen Studierenden tauschen.
  • Füllen Sie mit Ihrer/Ihrem Tauschpartner:in das Formular Studienplatztausch aus.
  • Holen Sie die Genehmigung der beteiligten Tauschhochschulen ein.
    • bei Studienplatztausch zum Wintersemester spätestens bis zum 30.09.
    • bei Studienplatztausch zum Sommersemester spätestens bis zum 31.03.
  • In welcher Reihenfolge Sie die Genehmigungen einholen, ist unerheblich. Wichtig: Legen sie das von beiden Hochschulen genehmigte Formular fristgerecht im Studierendensekretariat vor.
  • Reichen Sie die Unterlagen der Tauschpartnerin oder des Tauschpartners ein.
    Um Ihren Antrag prüfen zu können, benötigen wir von Ihrer Tauschpartnerin oder Ihrem Tauschpartner (dem Studierenden, der zu uns wechseln möchte), folgende Unterlagen:
    • Kopie der Hochschulzugangsberechtigung
    • aktueller Immatrikulationsnachweis
    • Kopie einer gegebenenfalls bereits abgeschlossenen Zwischenprüfung
    • Aufstellung der bisher abgeschlossenen Leistungsnachweise. Eine solche Aufstellung ist nicht erforderlich bei einem geplanten Tausch für: das 1. klinische Semester Humanmedizin, das 5. Fachsemester Tiermedizin, das 6. Fachsemester Zahnmedizin.

Die Genehmigung eines Studienplatztauschs kann selbst bei einer persönlichen Abgabe des Antrags nicht sofort erteilt werden. Bitte legen Sie Ihrem Tauschantrag einen adressierten und rausreichend frankierten Rückumschlag bei, damit wir Ihnen unsere Entscheidung nach der Bearbeitung des Antrags mitteilen können.

Wenn beide am Studienplatztausch beteiligten Hochschulen die Genehmigung für den Tausch erteilt haben, senden Sie uns das Tauschformular bitte erneut zu.

  • Für einen Tausch zum Wintersemester muss das Formular bis spätestens 30.09. im Studierendensekretariat vorliegen.
  • Für einen Tausch zum Sommersemester muss das Formular bis spätestens 31.03. im Studierendensekretariat vorliegen.

Anschließend erhalten Studierende, die sich an unserer Universität einschreiben möchten, eine E-Mail mit den Zugangsdaten für die Online-Einschreibung.

Diese Einschreibung erfolgt frühestens zwei Wochen vor Semesterbeginn und ist nur möglich, wenn die Tauschpartnerin oder der Tauschpartner vorher von unserer Universität exmatrikuliert wurde.

Der Antrag auf Exmatrikulation sollte zwei Wochen vor Semesterbeginn gestellt werden. Hier finden Sie weitere Informationen zur Exmatrikulation.

Losverfahren

Sollten ausnahmsweise im Nachrückverfahren nicht alle zulassungsbeschränkten Studienplätze vergeben werden können, wird ein Losverfahren durchgeführt.

Selbst in den begehrten zulassungsbeschränkten Studiengängen werden teilweise nicht alle zur Verfügung stehenden Studienplätze besetzt.

Für die Vergabe dieser freien Studienplätze führen wir ein Losverfahren durch. Bei diesem losen wir aus allen Bewerbern, die sich im Rahmen des Losverfahrens beworben haben, per Zufallsprinzip die Personen aus, denen anschließend eine Zulassung erteilt wird.

Losverfahren finden nur für die ersten Fachsemester der zulassungsbeschränkten Studiengänge statt, wenn nicht alle zur Verfügung stehenden Studienplätze im Haupt- und Nachrückverfahren vergeben werden konnten.

Derzeit finden keine aktuellen Losverfahren statt. Sofern sich dies ändert, informieren wir Sie auf dieser Seite.

Sie können sich nur für aktuell stattfindende Losverfahren bewerben.

Bewerbungen für angebotene Losverfahren erfolgen ausschließlich online über das AlmaWeb-Portal. Die Bewerbungsfristen der einzelnen Losverfahren sind vom entsprechenden Studiengang abhängig und müssen unbedingt eingehalten werden.

  • Eine Teilnahme am Losverfahren ist auch dann möglich, wenn Sie sich für den gewünschten Studiengang vorher nicht innerhalb der regulären Bewerbungsfristen beworben haben.
  • Sie können sich pro angebotenem Studiengang im Losverfahren jeweils einmal online bewerben.  
  • Die Auswahl erfolgt über das Zufallsprinzip. Wenn Sie so eine Zulassung für Ihren Wunschstudiengang erhalten, bekommen Sie eine E-Mail mit weiteren Informationen zur Online-Anmeldung und Einschreibung. Diese E-Mail wird an die der Online-Bewerbung zum Losverfahren angegebene E-Mail-Adresse gesendet.

Weitere Informationen zur Bewerbung

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