Wir informieren Sie über aktuelle Hochschulwahlen gemäß Wahlordnung, über Rechtsvorschriften sowie über die Wahlorgane unserer Universität.
Wahlverfahren
An der Universität Leipzig gibts es zwei verschiedene Wahlverfahren.
Bei unmittelbaren Wahlen wählen die Wähler:innen direkt ihre Vertreter:innen in die nach Mitgliedergruppen zusammengesetzten Organe der Universität, zum Beispiel den Senat. Auch die Gleichstellungsbeauftragten unserer 14 Fakultäten und im Zentralen Bereich – insbesondere Rektorat, Zentrale Einrichtungen, Zentralverwaltung – werden direkt gewählt.
Bei mittelbaren Wahlen wählen die Mitglieder eines Gremiums, zum Beispiel der Erweiterte Senat, eine Person in ein Amt wie beispielsweise den:die Rektor:in.
Wahlen im Sommersemester 2024
Im Sommersemester 2024 finden unmittelbare Wahlen in der Gruppe der Studierenden zu den Fakultätsräten, zum Senat und Erweiterten Senat statt. Darüber hinaus werden in mehreren Fakultäten die Gleichstellungsbeauftragten bzw. ihre Stellvertreter:innen gewählt sowie in der Sportwissenschaftlichen Fakultät ein:e Vertreter:in der Gruppe der Hochschullehrer:innen im Fakultätsrat. Außerdem findet die Wahl des PromovierendenRates statt.
- Gruppenvertreter:innen der Studierenden in den Fakultätsräten
- Gruppenvertreter:innen der Studierenden in den Senat
- Gruppenvertreter:innen der Studierenden in den Erweiterten Senat
- Gruppenvertreter:innen der Hochschullehrer:innen in den Fakultätsrat der Sportwissenschaftlichen Fakultät
- Gleichstellungsbeauftragte:r der Theologischen Fakultät
- Gleichstellungsbeauftragte:r und Stellvertreter:in der Fakultät für Geschichte, Kunst- und Regionalwissenschaften
- Gleichstellungsbeauftragte:r der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät
- Gleichstellungsbeauftragte:r und Stellvertreter:in der Fakultät für Mathematik und Informatik
- Stellvertretende:r Gleichstellungsbeauftragte:r der Fakultät für Lebenswissenschaften
- Gleichstellungsbeauftragte:r und Stellvertreter:in der Fakultät für Chemie und Mineralogie
- Sieben Mitglieder des PromovierendenRates
Zudem findet im Juni 2024 die Wahl der:des Gleichstellungsbeauftragen der Universität Leipzig sowie mindestens eines/einer stellvertretenden Gleichstellungsbeauftragten der Universität Leipzig statt. Einzelheiten entnehmen Sie bitte der
Die Dokumente sind nur im Intranet verfügbar.
Achtung: Sollten Sie sich nicht im Uninetz befinden, wählen Sie sich bitte per VPN ein, um das Intranet aufzurufen.
Fakultätsräte, Senat, Erweiterter Senat, Gleichstellungsbeauftragte und Stellvertretung
WAHLAUSSCHREIBUNG
PromovierendenRat
Wahlausschreibung
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Um an der Wahl zum Promovierendenrat teilzunehmen, muss Ihre E-Mail-Adresse im Dekanat bekannt sein. Wenden Sie sich bitte zeitnah an Ihr Dekanat, um dies sicherzustellen.
26. April 2024, 24:00 Uhr: Fristende für Wahlvorschläge
Bitte beachten Sie, dass Sie Ihre Wahlvorschläge im Wahlamt nur bis zum 26. April 2024, 24:00 Uhr einreichen können. Zur Wahrung der Frist kann der Fristenbriefkasten im Eingangsbereich des Gebäudes Goethestraße 6 genutzt werden.
Außerdem können Sie Ihre Wahlvorschläge unter Einhaltung der Frist auch gern per E-Mail an uns senden.
Formulare für Wahlvorschläge der kommenden Wahlen
Die folgenden Dokumente sind nur im Intranet verfügbar.
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- Gruppenvertreter:innen der Studierenden in den Fakultätsräten
Wahlvorschläge - Gruppenvertreter:innen der Studierenden in den Senat
Wahlvorschläge - Gruppenvertreter:innen der Studierenden in den Erweiterten Senat
Wahlvorschläge - Gruppenvertreter:in der Hochschullehrer:innen in den Fakultätsrat der Sportwissenschaftlichen Fakultät (Ergänzungswahl)
Wahlvorschläge - Gleichstellungsbeauftragte:r der Theologischen Fakultät
Wahlvorschläge - Gleichstellungsbeauftragte:r und stellvertretende:r Gleichstellungsbeauftragte:r der Fakultät für Geschichte, Kunst- und Regionalwissenschaften
Wahlvorschläge - Gleichstellungsbeauftragte:r der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät
Wahlvorschläge - Gleichstellungsbeauftragte:r und stellvertretende:r Gleichstellungsbeauftragte:r der Fakultät für Mathematik und Informatik
Wahlvorschläge - Stellvertretende:r Gleichstellungsbeauftragte:r der Fakultät für Lebenswissenschaften
Wahlvorschläge - Gleichstellungsbeauftragte:r und stellvertretende:r Gleichstellungsbeauftragte:r der Fakultät für Chemie und Mineralogie
Wahlvorschläge - Sieben Mitglieder des PromovierendenRates
Wahlvorschläge
Die Wahlvorschläge können ab dem Zeitpunkt der Wahlausschreibung und müssen bis zum 26. April 2024, 24:00 Uhr, im Wahlamt eingereicht werden. Wahlvorschläge sind schriftlich, per Fax, per E-Mail oder durch eine andere dokumentierbare elektronische Übermittlungsform einzureichen. Nur fristgerecht eingereichte Wahlvorschläge können für die Wahl Berücksichtigung finden. Gewählt werden kann nur, wer in einen Wahlvorschlag aufgenommen worden ist.
Zudem findet im Juni 2024 die Wahl der:des Gleichstellungsbeauftragen der Universität Leipzig sowie mindestens eines/einer stellvertretenden Gleichstellungsbeauftragten der Universität Leipzig statt. Einzelheiten entnehmen Sie bitte der
Die Dokumente sind nur im Intranet verfügbar.
Achtung: Sollten Sie sich nicht im Uninetz befinden, wählen Sie sich bitte per VPN ein, um das Intranet aufzurufen.
DFG Fachkollegienwahl 2023
Zwischen dem 23. Oktober 2023 und dem 20. November 2023 fand die DFG Fachkollegienwahl statt. Das endgültige Wahlergebnis finden Sie im Wahlportal.
Bitte entnehmen Sie weitere Informationen dem Artikel im Leipziger Universitätsmagazin sowie den Internetseiten der DFG.
Ergänzungswahlen im Wintersemester 2023/2024
1 Gruppenvertreter:in der Hochschullehrer:innen in den Fakultätsrat der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem Intranet. Achtung: Sollten Sie sich nicht im Uninetz befinden, wählen Sie sich bitte per VPN ein, um das Intranet aufzurufen.
Wahlorgane
Die Wahlorgane der Universität sind der Wahlleiter, der Wahlausschuss und die Wahlvorstände.
Wahlleiter
Stellvertretender Wahlleiter
Stellvertretender Wahlleiter
Wahlamt
Der Wahlausschuss ist paritätisch besetzt. Ihm gehören zwei Hochschullehrer:innen, zwei akademische Mitarbeiter:innen, zwei Studierende und zwei sonstige Mitarbeiter:innen an. Der Wahlausschuss nimmt die ihm durch die Wahlordnung der Universität übertragenen Aufgaben wahr. Dazu zählt u.a. die Beschlussfassung über die Zulässigkeit der eingereichten Wahlvorschläge für unmittelbare Wahlen.
Die Wahlvorstände werden gemäß der Wahlordnung für die einzelnen Wahlen vom Wahlleiter bestellt.
Bei den mittelbaren Wahlen der Dekan:innen, Prodekan:innen und Studiendekan:innen werden die Wahlvorstände von der Sitzungsleitung des Fakultätsrates bestellt.