Wir informieren Sie über aktuelle Hochschulwahlen gemäß Wahlordnung, über Rechtsvorschriften sowie über die Wahlorgane unserer Universität.
Wahlverfahren
An der Universität Leipzig gibts es zwei verschiedene Wahlverfahren.
Bei unmittelbaren Wahlen wählen die Wähler:innen direkt ihre Vertreter:innen in die nach Mitgliedergruppen zusammengesetzten Organe der Universität, zum Beispiel den Senat. Auch die Gleichstellungsbeauftragten unserer 14 Fakultäten und im Zentralen Bereich – insbesondere Rektorat, Zentrale Einrichtungen, Zentralverwaltung – werden direkt gewählt.
Bei mittelbaren Wahlen wählen die Mitglieder eines Gremiums, zum Beispiel der Erweiterte Senat, eine Person in ein Amt wie beispielsweise den:die Rektor:in.
DFG Fachkollegienwahl 2023
Zwischen dem 23. Oktober 2023, 14 Uhr und dem 20. November 2023, 14 Uhr wird die Fachkollegienwahl stattfinden (Frist zur Stimmabgabe im Online-Wahlsystem).
An dieser Stelle werden rechtzeitig vor der Wahl nähere Informationen zur Durchführung der Wahl veröffentlicht. Derzeit bereitet das Wahlamt der Universität Leipzig diese Wahl vor.
Bitte entnehmen Sie weitere Informationen den Internetseiten der DFG .
Wahlen im Sommersemester 2023
Im Sommersemester 2023 finden unmittelbare Wahlen zu den Fakultätsräten (Gruppe der Studierenden), zum Senat und Erweiterten Senat (Gruppe der Studierenden) sowie zum PromovierendenRat statt. Außerdem werden Gleichstellungsbeauftragte und Stellvertreter:innen in bestimmten Fakultäten gewählt.
- Gruppenvertreter:innen der Studierenden in den Fakultätsräten
- Gruppenvertreter:innen der Studierenden in den Senat
- Gruppenvertreter:innen der Studierenden in den Erweiterten Senat
- Gruppenvertreter:innen der Akademischen Mitarbeiter:innen in den Fakultätsräten (Ergänzungswahlen in der Juristenfakultät, Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät und Fakultät für Mathematik und Informatik)
- Gruppenvertreter:in der Sonstigen Mitarbeiter:innen in den Fakultätsräten (Ergänzungswahlen in der Juristenfakultät)
- Gleichstellungsbeauftragte:r und stellvertretende:r Gleichstellungsbeauftragte:r der Juristenfakultät
- Stellvertretende:r Gleichstellungsbeauftragte:r der Philologischen Fakultät
- Stellvertretende:r Gleichstellungsbeauftragte:r der Fakultät für Lebenswissenschaften
- Sieben Mitglieder des PromovierendenRates
Fakultätsräte, Senat, Erweiterter Senat, Gleichstellungsbeauftragte und Stellvertretung
Wahlausschreibung
PromovierendenRat
Wahlausschreibung
(Die Dokumente sind nur im Intranet verfügbar.)
Um an der Wahl zum Promovierendenrat teilzunehmen, muss Ihre E-Mail-Adresse im Dekanat bekannt sein. Wenden Sie sich bitte zeitnah an Ihr Dekanat, um dies sicherzustellen.
Wahlorgane
Die Wahlorgane der Universität sind der Wahlleiter, der Wahlausschuss und die Wahlvorstände.
Wahlleiter
Stellvertretender Wahlleiter
Stellvertretender Wahlleiter
Wahlamt
Der Wahlausschuss ist paritätisch besetzt. Ihm gehören zwei Hochschullehrer:innen, zwei akademische Mitarbeiter:innen, zwei Studierende und zwei sonstige Mitarbeiter:innen an. Der Wahlausschuss nimmt die ihm durch die Wahlordnung der Universität übertragenen Aufgaben wahr. Dazu zählt u.a. die Beschlussfassung über die Zulässigkeit der eingereichten Wahlvorschläge für unmittelbare Wahlen.
Die Wahlvorstände werden gemäß der Wahlordnung für die einzelnen Wahlen vom Wahlleiter bestellt.
Bei den mittelbaren Wahlen der Dekan:innen, Prodekan:innen und Studiendekan:innen werden die Wahlvorstände von der Sitzungsleitung des Fakultätsrates bestellt.