Wir informieren Sie über aktuelle Hochschulwahlen gemäß Wahlordnung, über Rechtsvorschriften sowie über die Wahlorgane unserer Universität.
Wahlverfahren
An der Universität Leipzig gibts es zwei verschiedene Wahlverfahren.
Bei unmittelbaren Wahlen wählen die Wähler:innen direkt ihre Vertreter:innen in die nach Mitgliedergruppen zusammengesetzten Organe der Universität, zum Beispiel den Senat. Auch die Gleichstellungsbeauftragten unserer 14 Fakultäten und im Zentralen Bereich – insbesondere Rektorat, Zentrale Einrichtungen, Zentralverwaltung – werden direkt gewählt.
Bei mittelbaren Wahlen wählen die Mitglieder eines Gremiums, zum Beispiel der Erweiterte Senat, eine Person in ein Amt wie beispielsweise den:die Rektor:in.
DFG Fachkollegienwahl 2023
Zwischen dem 23. Oktober 2023 und dem 20. November 2023 fand die DFG Fachkollegienwahl statt. Das endgültige Wahlergebnis finden Sie im Wahlportal.
Bitte entnehmen Sie weitere Informationen dem Artikel im Leipziger Universitätsmagazin sowie den Internetseiten der DFG.
Ergänzungswahlen im Wintersemester 2023/2024
1 Gruppenvertreter:in der Hochschullehrer:innen in den Fakultätsrat der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem Intranet. Achtung: Sollten Sie sich nicht im Uninetz befinden, wählen Sie sich bitte per VPN ein, um das Intranet aufzurufen.
Wahlorgane
Die Wahlorgane der Universität sind der Wahlleiter, der Wahlausschuss und die Wahlvorstände.
Wahlleiter
Stellvertretender Wahlleiter
Stellvertretender Wahlleiter
Wahlamt
Der Wahlausschuss ist paritätisch besetzt. Ihm gehören zwei Hochschullehrer:innen, zwei akademische Mitarbeiter:innen, zwei Studierende und zwei sonstige Mitarbeiter:innen an. Der Wahlausschuss nimmt die ihm durch die Wahlordnung der Universität übertragenen Aufgaben wahr. Dazu zählt u.a. die Beschlussfassung über die Zulässigkeit der eingereichten Wahlvorschläge für unmittelbare Wahlen.
Die Wahlvorstände werden gemäß der Wahlordnung für die einzelnen Wahlen vom Wahlleiter bestellt.
Bei den mittelbaren Wahlen der Dekan:innen, Prodekan:innen und Studiendekan:innen werden die Wahlvorstände von der Sitzungsleitung des Fakultätsrates bestellt.