Wir informieren Sie über aktuelle Hochschulwahlen gemäß Wahlordnung, über Rechtsvorschriften sowie über die Wahlorgane unserer Universität.
Wahlverfahren
An der Universität Leipzig gibts es zwei verschiedene Wahlverfahren.
Bei unmittelbaren Wahlen wählen die Wähler:innen direkt ihre Vertreter:innen in die nach Mitgliedergruppen zusammengesetzten Organe der Universität, zum Beispiel den Senat. Auch die Gleichstellungsbeauftragten unserer 14 Fakultäten und im Zentralen Bereich – insbesondere Rektorat, Zentrale Einrichtungen, Zentralverwaltung – werden direkt gewählt.
Bei mittelbaren Wahlen wählen die Mitglieder eines Gremiums, zum Beispiel der Erweiterte Senat, eine Person in ein Amt wie beispielsweise den:die Rektor:in.
Wahlen im Wintersemester 2022/23
Im Wintersemester 2022/23 finden mittelbare Wahlen an der Universität Leipzip statt.
Am 25. Januar 2023 fand die Wahl des:der stellvertretenden Gleichstellungsbeauftragten der Universität Leipzig statt.
Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Wahlbekanntmachung und deren Ergänzung sowie dem vorläufigen Ergebnis und dem endgültigen Ergebnis im Intranet.
Achtung: Sollten Sie sich nicht im Uninetz befinden, wählen Sie sich bitte per Web-VPN ein, um das Intranet aufzurufen.
An den meisten Fakuläten wurden die mittelbaren Wahlen der Dekan:innen, Prodekan:innen und Studiendekan:innen durchgeführt.
Abgeschlossene Wahlen im Sommersemester 2022
Im Sommersemester 2022 fanden insbesondere unmittelbare Wahlen zu den Fakultätsräten (alle Gruppen), zum Senat und Erweiterten Senat (Gruppe der Studierenden) sowie zum PromovierendenRat statt. Außerdem wurden Gleichstellungsbeauftragte und Stellvertreter:innen in den Fakultäten und dem Zentralen Bereich gewählt.
Die Wahlergebnisse des Online-Wahlverfahrens sind im Intranet eingestellt und im Folgenden verlinkt:
- endgültiges Wahlergebnis Gremien und Gleichstellung
- endgültiges Wahlergebnis Fakultätsrat der Medizinischen Fakultät (Gruppe: Studierende) und Gleichstellung der Medizinischen Fakultät
- endgültiges Wahlergebnis PromovierendenRat
- Wahlbeteiligung
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Wahlorgane
Die Wahlorgane der Universität sind die Wahlleiterin, der Wahlausschuss und die Wahlvorstände.
Wahlleiterin
Stellvertretende Wahlleiterin
Stellvertretender Wahlleiter
Wahlamt
Der Wahlausschuss ist paritätisch besetzt. Ihm gehören zwei Hochschullehrer:innen, zwei akademische Mitarbeiter:innen, zwei Studierende und zwei sonstige Mitarbeiter:innen an. Der Wahlausschuss nimmt die ihm durch die Wahlordnung der Universität übertragenen Aufgaben wahr. Dazu zählt u.a. die Beschlussfassung über die Zulässigkeit der eingereichten Wahlvorschläge für unmittelbare Wahlen.
Die Wahlvorstände werden gemäß der Wahlordnung für die einzelnen Wahlen von der Wahlleiterin bestellt.
Bei den mittelbaren Wahlen der Dekan:innen, Prodekan:innen und Studiendekan:innen werden die Wahlvorstände von der Sitzungsleitung des Fakultätsrates bestellt.