Wir informieren Sie über aktuelle Hochschulwahlen gemäß Wahlordnung, über Rechtsvorschriften sowie über die Wahlorgane unserer Universität.
Wahlverfahren
An der Universität Leipzig gibts es zwei verschiedene Wahlverfahren.
Bei unmittelbaren Wahlen wählen die Wähler:innen direkt ihre Vertreter:innen in die nach Mitgliedergruppen zusammengesetzten Organe der Universität, zum Beispiel den Senat. Auch die Gleichstellungsbeauftragten unserer 14 Fakultäten und im Zentralen Bereich – insbesondere Rektorat, Zentrale Einrichtungen, Zentralverwaltung – werden direkt gewählt.
Bei mittelbaren Wahlen wählen die Mitglieder eines Gremiums, zum Beispiel der Erweiterte Senat, eine Person in ein Amt wie beispielsweise den:die Rektor:in.
Wahlen im Sommersemester 2025
Im Sommersemester 2025 finden unmittelbare Wahlen in allen vier Mitgliedergruppen zu den Fakultätsräten sowie in der Gruppe der Studierenden zum Senat und Erweiterten Senat statt. Darüber hinaus werden in mehreren Fakultäten die Gleichstellungsbeauftragten bzw. ihre Stellvertreter:innen gewählt. Außerdem findet die Wahl des PromovierendenRates statt.
- Wahlausschreibung für Gremien der Universität Leipzig
- Wahlausschreibung PromovierendenRat
- Wahlausschreibung Gleichstellung Juristenfakultät
- Gruppenvertreter:innen aller Mitgliedergruppen in den Fakultätsräten
- Gruppenvertreter:innen der Studierenden in den Senat
- Gruppenvertreter:innen der Studierenden in den Erweiterten Senat
- Stellvertretende:r Gleichstellungsbeauftragte:r der Theologischen Fakultät
- Gleichstellungsbeauftragte:r und Stellvertreter:in der Juristenfakultät
- Gleichstellungsbeauftragte:r der Philologischen Fakultät
- Gleichstellungsbeauftragte:r und Stellvertreter:in der Erziehungswissenschaftlichen Fakultät
- Gleichstellungsbeauftragte:r und Stellvertreter:in der Fakultät für Sozialwissenschaften und Philosophie
- Stellvertretende:r Gleichstellungsbeauftragte:r der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät
- Gleichstellungsbeauftragte:r und Stellvertreter:in der Sportwissenschaftlichen Fakultät
- Gleichstellungsbeauftragte:r und Stellvertreter:in der Medizinischen Fakultät
- Gleichstellungsbeauftragte:r und Stellvertreter:in der Fakultät für Mathematik und Informatik
- Gleichstellungsbeauftragte:r und Stellvertreter:in der Fakultät für Lebenswissenschaften
- Gleichstellungsbeauftragte:r und Stellvertreter:in der Fakultät für Physik und Erdsystemwissenschaften
- Stellvertretende:r Gleichstellungsbeauftragte:r der Fakultät für Chemie
- Gleichstellungsbeauftragte:r und Stellvertreter:in der Veterinärmedizinischen Fakultät
- Gleichstellungsbeauftragte:r und Stellvertreter:in des Zentralen Bereichs
- Sieben Mitglieder des PromovierendenRates
Formulare für Wahlvorschläge der universitären Wahlen
Bitte beachten Sie die neuen Regelungen zur Verfahrensvereinfachung:
- Unterstützungsunterschriften für Wahlvorschläge sind nicht mehr erforderlich
- Bei gleichzeitiger Kandidatur (für Senat und Erweiterten Senat; als Gruppenvertreter:in im Fakultätsrat und Gleichstellungsbeauftragte:r) müssen keine Kreuze auf den Wahlvorschlagsformularen mehr gesetzt werden.
Hinweis: Bitte geben Sie auch die Telefonnummern der vertretungsberechtigten Personen ihres Wahlvorschlags an (Wahlordnung der Universität Leipzig, Paragraf 9 Absatz 3 Satz 3).
Formular:
- Wahlvorschläge Gleichstellungsbeauftragte:r und Stellvertretungen (Fristende: 16. Mai 2025, 24:00 Uhr, siehe Wahlausschreibung)
Wahlorgane
Die Wahlorgane der Universität sind der Wahlleiter, der Wahlausschuss und die Wahlvorstände.
Wahlleiter
Stellvertretender Wahlleiter
Stellvertretender Wahlleiter
Wahlamt
Der Wahlausschuss ist paritätisch besetzt. Ihm gehören zwei Hochschullehrer:innen, zwei akademische Mitarbeiter:innen, zwei Studierende und zwei Mitarbeiter:innen aus Verwaltung und Technik an. Der Wahlausschuss nimmt die ihm durch die Wahlordnung der Universität übertragenen Aufgaben wahr. Dazu zählt u.a. die Beschlussfassung über die Zulässigkeit der eingereichten Wahlvorschläge für unmittelbare Wahlen.
Die Wahlvorstände werden gemäß der Wahlordnung für die einzelnen Wahlen vom Wahlleiter bestellt.
Bei den mittelbaren Wahlen der Dekan:innen, Prodekan:innen und Studiendekan:innen werden die Wahlvorstände von der Sitzungsleitung des Fakultätsrates bestellt.