Als Anlaufstelle für alle Fragen rund um Anti-Korruption an der Universität Leipzig dient die Ansprechpartnerin für Anti-Korruption. Sie nimmt Hinweise entgegen und berät im Bereich der Korruptionsprävention.
Korruption – was ist das?
Von Korruption wird gesprochen, wenn eine amtliche Funktion zugunsten eines Anderen missbraucht wird, um für sich oder einen Dritten einen Vorteil zu erlangen. Korrupte Handlungen sind zum Beispiel Vorteilsnahme, Vorteilsgewährung sowie Bestechlichkeit und Bestechung. Unerheblich ist hierbei, in welcher Form (Bargeld, Waren etc.) der zu Unrecht gewährte Vorteil Ausdruck findet.
Wo kann Korruption auftreten?
Grundsätzlich können alle Tätigkeitsbereiche von Hochschulen, in denen Entscheidungen getroffen werden, die für Dritte mit materiellen oder immateriellen Folgen verbunden sind, ein Angriffspunkt für Korruption sein. Somit könnte sie an der Universität unter anderem im Bereich der Auftragsvergabe, der Stellenbesetzung und auch der Lehre vorkommen.
Korruption betrifft nicht nur Fälle von Bestechung mittels Bargeld. Auch durch kleinere Geschenke, Belohnungen oder Essenseinladungen können Abhängigkeiten entstehen.
Schäden durch Korruption
Wer sich bestechen lässt, macht sich erpressbar und riskiert, das Vertrauen in die Integrität der Universität Leipzig als öffentliche Institution zu beschädigen. Darüber hinaus schadet Korruption in gesamtwirtschaftlicher Sicht, da sie kriminelle Machenschaften begünstigt.
Für korrupte oder korrumpierende Personen besteht die individuelle Gefahr von arbeits- oder disziplinarrechtlichen sowie strafrechtlichen Konsequenzen. Denn Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Universität Leipzig sind in ihrer Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben Amtsträgerinnen beziehungsweise Amtsträger im Sinne des Strafgesetzbuchs. Es drohen unter Umständen Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren, in besonders schweren Fällen sogar bis zu zehn Jahren.
Korruptionsvorbeugung
Korruptionsvorbeugung ist gemeinsames Interesse aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an der Universität Leipzig. Alle neuen Beschäftigten sollen bei Dienstantritt beziehungsweise mit der Ablegung des Amtseids über den Unrechtsgehalt, die dienst-, arbeits- und strafrechtlichen Folgen der Korruption sowie über die einschlägigen Regelungen zum Verbot der Annahme von Belohnungen, Geschenken und sonstigen Vorteilen belehrt werden. Jede Kollegin und jeder Kollege ist in der Pflicht, Anzeichen von Korruption ernst zu nehmen. Aufklärung in Bezug auf Korruptionsvermeidung wird zentral im Verantwortungsbereich der Kanzlerin unterstützt.
Korruptionsverfolgung
Korruptionsverfolgung ist gemeinsame Aufgabe an der Universität Leipzig. Wird Ihnen ein Korruptionsfall bekannt, oder haben Sie den begründeten Verdacht auf solch einen Fall, ist es Ihre Pflicht, dies frühzeitig an Ihre Vorgesetzten oder die Ansprechpartnerin für Anti-Korruption zu melden. Diese nimmt Ihre Hinweise entgegen und veranlasst gegebenenfalls notwendige weitere Schritte.