Der Gremienweg beschreibt Etappen und Gremien, die ein Studiengang durchlaufen muss, um eingerichtet, geändert oder aufgehoben zu werden. Dabei sind sowohl Gremien der Fakultäten als auch zentrale Gremien involviert. Die verschiedenen Gremien bewerten jeweils mit eigenem Fokus die Dokumentenlage des Studiengangs und prüfen, ob der geplante Studiengang den Qualitätsstandards der Universität Leipzig entspricht.

Studiengang entwickeln und einrichten

Die Einrichtung, Durchführung und Weiterentwicklung von Studiengängen liegt maßgeblich in der Verantwortung der Fakultäten. Gleichwohl sieht der Gremienweg frühzeitige und regelmäßige Abstimmungen zwischen der Fakultät und zentralen Akteuren vor, um die Einrichtung bzw. Weiterentwicklung eines Studiengangs bestmöglich zu unterstützen.  

Der Studiengang ist der zentrale Gegenstand des Qualitätsmanagementsystems unserer Universität. Das Studiengangkonzept, in dem die Qualifikationsziele, das Curriculum und die Spezifika des Studiengangs transparent expliziert werden, stellt den zentralen Bezugspunkt aller Qualitätsprozesse dar – von der Einrichtung eines Studiengangs, über die Evaluation und externe Begutachtung bis hin zur Zertifizierung.

Leitfragen zum Studiengangkonzept

Für die Entwicklung eines Studiengangkonzeptes ist es notwendig, dass sich der oder die Studiengangverantwortliche mit der Fakultätsleitung zu folgenden Leitfragen abstimmt

  • Welche Motivation, welchen Anlass gibt es für den neuen Studiengang?
  • Was ist der zentrale Gegenstand des Studiengangs?
  • Welche Ziele verfolgt der Studiengang?
  • Was ist das Profil des Studiengangs?
  • Welche Kompetenzen oder Erwerbsbefähigungen sollen durch den Studiengang erreicht werden?
  • Welche Zielgruppen von Bewerberinnen und Bewerbern soll der Studiengang anziehen (bei Mastern: welche Bachelorabschlüsse sind sinnvoll)?
  • Worin unterscheidet sich der Studiengang von anderen vergleichbaren Studiengängen in Deutschland und Europa?
  • Welche Anschlussperspektiven ergeben sich für Absolventinnen und Absolventen?

Die über diese Leitfragen gewonnenen und in der Fakultät abgestimmten Eckpunkte des einzurichtenden Studiengangs werden im nächsten Schritt, dem Auftaktgespräch, mit dem für Lehre und Studium zuständigen Rektoratsmitglied diskutiert.  

Studiengangkonzept entwickeln

Das Studiengangkonzept ist wesentlicher und notwendiger Bestandteil des Einrichtungsantrages sowie weiterer Prozesse der Qualitätsentwicklung an der Universität Leipzig. Den idealtypischen Ablauf zur Entwicklung eines Studiengangkonzepts illustrieren das Schaubild Planungsgerüst und das Schaubild Musterablauf.

Wird ein Konzept für einen neuen Studiengang entworfen, so können in der Fakultät und universitätsweit verschiedene Expertinnen und Experten in die Entwicklung mit einbezogen werden: 

  • Dekanat, Studienbüro, Studienkommission, Lehrende und Studierende auf Fakultätsebene
  • Im Dezernat 2 unterstützt das Sachgebiet 21 bei der juristischen Einschätzung der Studiendokumente, Sachgebiet 26 bei der Modularisierung und technischen Umsetzung im Campusmanagementsystem AlmaWeb, Sachgebiet 22 bei der Berechnung von Lehrkapazitäten, Sachgebiet 25 berät bei Weiterbildungsstudiengängen.  
  • Die Stabsstelle Internationales unterstützt bei internationalen Studiengängen.
  • Die Hochschuldidaktik kann bei der Entwicklung des Curriculums einbezogen werden, etwa bei Fragen zu kompetenzorientiertem Lernen und Lehren, kompetenzorientierten Modulbeschreibungen und Ähnlichem.
  • Die Stabsstelle Qualitätsentwicklung in Lehre und Studium (Stabsstelle QE) begleitet und moderiert auf Wunsch den gesamten Prozess, unterstützt bei Fragen zur Qualitätssicherung und -bewertung.

Auftaktgespräch

Für die Einrichtung eines neuen Studiengangs ist ein Auftaktgespräch zwischen der oder dem Studiengangverantwortlichen, der Fakultätsleitung und dem für Lehre und Studium zuständigen Rektoratsmitglied vorgesehen. Hier wird die prinzipielle Idee des Studiengangs besprochen, die Chancen auf deren Umsetzung und die Passung in die fakultären und gesamtuniversitären Planungen erörtert sowie schließlich die nächsten Schritte besprochen, die zur Einrichtung des Studiengangs noch nötig sind. Das Auftaktgespräch findet (für Studiengänge, die zum Wintersemester des Folgejahres eingerichtet werden sollen) bis spätestens Mitte April statt. Vertreterinnen und Vertretern des Dezernats 2 und der Stabsstelle QE nehmen ebenfalls an dem Auftaktgespräch teil.

Eckpunktepapier

Zur Vorbereitung auf dieses Gespräch dient ein formloses Eckpunktepapier zum Studiengang. Es skizziert die Idee des Studiengangs und beantwortet in einer ersten Näherung die genannten Leitfragen.

Abstract

Im Anschluss an das Auftaktgespräch verfasst die oder der Studiengangverantwortliche ein Abstract, in dem die Leitfragen dezidiert beantwortet werden. Zur Beantwortung dieser Fragen können unterschiedliche Unterstützungsstrukturen herangezogen werden und der Prozess kann auf Wunsch des Faches von Kolleginnen und Kollegen der Hochschuldidaktik oder der Stabsstelle QE begleitet werden. In einem Planungstreffen auf der Arbeitsebene zwischen Studiengangverantwortlichem, Dezernat 2 und Stabsstelle QE kann dieser Entwicklungsprozess dann konkret auf die Anforderungen des Faches zugeschnitten, zu beteiligende Akteure definiert und Rollen und Aufträge geklärt werden.

Im Anschluss an das Planungstreffen können Workshops zur Fundierung der Konzeptideen stattfinden, etwa zur Definition der Profile von Absolventinnen und Absolventen und der Qualifikationsziele. Es entsteht schließlich ein mit allen beteiligten Akteuren abgestimmtes und aussagekräftiges Abstract zum Studiengang, das inklusive  einer Stellungnahme der Fakultätsleitung beim für Lehre und Studium zuständigen Rektoratsmitglied eingereicht wird. In der Stellungnahme bekundet die Fakultät ihre Bereitschaft zur Einrichtung des neuen Studiengangs.

Grundsatzentscheidung

Auf Grundlage des Abstracts trifft nun das Rektorat eine Grundsatzentscheidung, ob der Studiengang eingerichtet werden soll. Maßgeblich sind dabei unter anderem, dass der Studiengang den Qualitätsstandards der Universität Leipzig entspricht und im Sinne der Profilierung und Hochschulentwicklungsplanung anschlussfähig ist sowie dass nachvollziehbare Konzepte zur Abdeckung der notwendigen Ressourcen und die Zustimmung etwaiger Kooperationspartner vorliegen.

Wenn das Rektorat positiv entscheidet, können nun die weiteren Aspekte eines vollständigen Studiengangkonzepts wie Curriculum, Studienorganisation, Zugangsvoraussetzungen, Studiendokumente und etwaige Spezifika des Studiengangs (zum Beispiel Praktika) sowie notwendiger Lehrimport geplant und erstellt werden. Auch hierbei können moderierte Workshops eine gute Unterstützung bieten.

Einrichtungsantrag

Im Ergebnis wird der Einrichtungsantrag vorbereitet und schließlich vervollständigt. Für Studiengänge, die zum Wintersemester des Folgejahres eingerichtet werden sollen, muss der Einrichtungsantrag bis Ende November vollständig beim Rektorat eingehen und folgende Dokumente umfassen:

  • Studiengangkonzept
  • Ordnungen (Studienordnung, Prüfungsordnung, ggf. Eignungsfeststellungsordnung, Auswahlsatzung etc.)
  • Modulbeschreibungen
  • Studienverlaufsplan
  • Simulation der Semesterplanung (inkl. Ressourcenaufstellung)
  • gegebenenfalls Kooperationsvereinbarungen

Bis zum Zeitpunkt der Einreichung des Antrages können das Dezernat 2 und die Stabsstelle QE jederzeit beratend oder zur informellen Vorprüfung der Dokumente herangezogen werden.

Der Einrichtungsantrag muss von der zuständigen Studienkommission und dem Fakultätsrat beschlossen werden. Anschließend kann der Antrag mit diesen beiden Beschlüssen bis zum 30.11. beim für Lehre und Studium zuständigen Rektoratsmitglied eingereicht werden.

Nun wird der Einrichtungsantrag durch die Stabsstelle QE und das Dezernat 2 offiziell geprüft. Es wird ein integrierter Bewertungsbericht erstellt, welcher zusammen mit dem Einrichtungsantrag der Rektoratskommission Lehre, Studium, Prüfungen (LSP) als Beratungsgrundlage zugeht. Die LSP bewertet den Studiengang in ihrer Sitzung entlang der Kriterien des Zentralen Kriterienkatalogs. Das Studiengangkonzept wird dazu von Vertreterinnen und Vertretern des Studiengangs in der LSP vorgestellt. Im Anschluss gelangt die LSP zu einer Empfehlung an das Rektorat bezüglich der Einrichtung des Studiengangs sowie dem Erlass der dazugehörigen Studiendokumente.

Unter Umständen formuliert die LSP in ihrer Empfehlung Anpassungsvorschläge, die im späteren Verlauf vom Rektorat in die Entscheidung zur Einrichtung einfließen oder bereits im Vorfeld der Rektoratsbefassung umgesetzt werden können.

Über die Einrichtung des Studiengangs und die Genehmigung der zugehörigen Studiendokumente entscheidet schließlich das Rektorat. Zuvor befassen sich noch Senat und Hochschulrat mit dem Studiengang.

Mit dem Beschluss zur Einrichtung wird der Studiengang offiziell eingerichtet. Die Genehmigung der Studiendokumente erfolgt in der Regel zeitgleich. Mit Veröffentlichung der Studiendokumente in den Amtlichen Bekanntmachungen ist der Prozess abgeschlossen.

Änderung von Studiendokumenten, Neufassung von Studiendokumenten und wesentliche Änderung eines Studiengangs

Studiengänge werden kontinuierlich weiterentwickelt – als Ergebnis von Befunden aus Qualitätsprozessen (Evaluation, Lehrberichtsverfahren, Begutachtung durch Externe), als Folge von veränderten gesetzlichen Rahmenbedingungen oder aufgrund neuer oder wegfallender Kooperationsbeziehungen, Ressourcen etc.

Abhängig vom Umfang der Änderungen handelt es sich entweder um eine Änderung bzw. Neufassung von Studiendokumenten (Änderung an Lehrveranstaltungen und einzelnen Modulen) oder um eine wesentliche Änderung des Studiengangs (Änderung von Schwerpunkten, Profil, Studiengangtitel, Studiensprache, Studienort etc.).

Die drei Prozesse unterscheiden sich in der Tiefe, in der die Studiendokumente geprüft werden und im Umfang des Gremienwegs.

  1. Erstellen der Neufassung
  2. Beschluss der Studienkommission und des Fakultätsrates
  3. Einreichen beim für Lehre und Studium zuständigen Rektoratsmitglied über das Dekanat
  4. Prüfung der Unterlagen im Dezernat 2 und in der Stabsstelle QE (Erstellen einer Prüfnotiz)
  5. Befassung in der LSP, ggf. Feedback mit anschließender Wiedervorlage
  6. Genehmigung durch das Rektorat
  1. Erstellen der Änderungssatzung  
  2. Beschluss der Studienkommission und des Fakultätsrates
  3. Einreichen beim für Lehre und Studium zuständigen Rektoratsmitglied über das Dekanat
  4. Prüfung der Unterlagen im Dezernat 2 und ggf. in der Stabsstelle QE
  5. Befassung in der LSP, gegebenenfalls Feedback mit anschließender Wiedervorlage
  6. Genehmigung durch das Rektorat
  1. Auftaktgespräch zwischen der oder dem Studiengangverantwortlichen, der Fakultätsleitung und dem für Lehre und Studium zuständigen Rektoratsmitglied, Vertreterinnen und Vertretern des Dezernats 2 und der Stabsstelle QE
  2. Erstellen des Antrags auf wesentliche Änderung
  3. Beschluss der Studienkommission und des Fakultätsrates
  4. Einreichen beim für Lehre und Studium zuständigen Rektoratsmitglied über das Dekanat
  5. Prüfung der Unterlagen in der Stabsstelle QE und im Dezernat 2 (Erstellen eines Bewertungsberichtes)
  6. Befassung in der LSP, ggf. Feedback mit anschließender Wiedervorlage
  7. Herstellen des Benehmens des Senats
  8. Stellungnahme des Hochschulrates
  9. Genehmigung durch das Rektorat

Aufheben eines Studiengangs

Wenn ein Studiengang dauerhaft nur sehr wenig nachgefragt wird und/oder langfristig aktuelle gesellschaftliche, kulturelle und wissenschaftliche Entwicklungen nicht adäquat verhandeln kann oder die Ressourcenlage sich maßgeblich geändert hat, kann es sinnvoll und notwendig sein, einen Studiengang nicht länger anzubieten.

Gremienweg zur Aufhebung eines Studiengangs:

  • Erstellen des formlosen Aufhebungsantrags
  • Beschluss der Studienkommission und des Fakultätsrates
  • Einreichen beim für Lehre und Studium zuständigen Rektoratsmitglied über das Dekanat
  • Prüfung der Unterlagen im Dezernat 2 und in der Stabsstelle QE (gegebenenfalls Erstellen einer Prüfnotiz)
  • Befassung in der LSP, ggf. Feedback mit anschließender Wiedervorlage
  • Herstellen des Benehmens des Senats
  • Stellungnahme des Hochschulrates
  • Genehmigung durch das Rektorat

Häufig Gefragt

Der Antrag wird noch angenommen. Aufgrund der Prüfprozesse, der zu beteiligenden Gremien und externer Fristen für Zulassung und Bewerbung kann allerdings nicht garantiert werden, dass in den Studiengang zum gewünschten Zeitpunkt immatrikuliert werden kann.

Die wesentliche Änderung kann unter anderem an folgenden Merkmalen ermittelt werden:

  • Änderung von Schwerpunkten,
  • Profil,
  • Studiengangtitel,
  • Studiensprache,
  • Studienort.

Wenn nur vereinzelte Aspekte der Ordnungen überarbeitet werden (einzelne Module, vereinzelt neue Wahlpflichtangebote), die geltenden Regelungen für einen Studiengang in der Kombination von Studien- und Prüfungsordnungen mit dazugehörigen Änderungssatzungen in ihrer Gesamtheit erfassbar bleiben und die Studiendokumente der aktuellen Musterordnung entsprechen, ist eine Umsetzung als Änderungssatzung gangbar.

Werden hingegen viele Aspekte der Ordnungen gleichzeitig geändert und ist aus der Menge der geltenden Änderungssatzungen mitsamt der originalen Studiendokumente die geltende Rechtslage nicht mehr adäquat erfassbar oder entsprechen die Studiendokumente nicht mehr der aktuellen Musterordnung, ist eine Neufassung der Dokumente angezeigt.

Eine diesbezügliche Einschätzung und Beratung kann durch das Dezernat 2 erfolgen.

Typischerweise wird eine Neufassung bevorzugt, wenn umfassende Anpassungen an die Musterordnungen erfolgen oder insbesondere eine Konsolidierung des Studiengangs und seiner Dokumente im Vorfeld oder im Nachgang einer Externen Begutachtung durchgeführt wird.

  • Im Dezernat 2 unterstützt das Sachgebiet 21 bei der juristischen Einschätzung der Studiendokumente, Sachgebiet 26 bei der Modellierung und technischen Umsetzung im Campusmanagementsystem AlmaWeb, Sachgebiet 22 bei der Berechnung von Lehrkapazitäten, Sachgebiet 25 berät bei Weiterbildungsstudiengängen.  
  • Die Stabsstelle Internationales unterstützt bei internationalen Studiengängen.
  • Die Hochschuldidaktik kann bei der Entwicklung des Curriculums einbezogen werden, etwa bei Fragen zu kompetenzorientiertem Lernen und Lehren, kompetenzorientierte Modulbeschreibungen und Ähnlichem.
  • Die Stabsstelle Qualitätsentwicklung in Lehre und Studium begleitet und moderiert auf Wunsch den gesamten Prozess, unterstützt bei Fragen zur Qualitätssicherung und -bewertung sowie bei Fragen zu Vorgaben des Zentralen Kriterienkatalogs.