Auf dieser Seite fassen wir in Leichter Sprache zusammen,
welche Nachteils-Ausgleiche es gibt.
Und was man machen muss, um sie zu bekommen.

Diese Seite in Leichter Sprache ist für alle, 
die Leichte Sprache brauchen oder lesen wollen.
Das können zum Beispiel Student:innen sein,
die gerade Deutsch lernen.

Es gibt diese Informationen auch in „schwerer“ Sprache.
Da finden Sie noch mehr Informationen, zum Beispiel 
für Mitarbeiter:innen der Uni.

Der Text in Leichter Sprache soll Sie informieren.
Er ist ein zusätzliches Angebot.
Rechtlich gilt nur der schwere Text.

Über die Sprache auf dieser Seite

Bei Leichter Sprache ist es sehr wichtig,
dass viele Menschen den Text gut lesen können.
Der ganze Text soll so verständlich wie möglich sein.

Frauen, Männer und weitere Geschlechter

Wir benutzen auf dieser Seite die Schreib-Weise mit einem Doppelpunkt, zum Beispiel: Student:innen.
Das bedeutet: Studentinnen, Studenten und andere Geschlechter.

Denn es gibt mehr Geschlechter als Mann oder Frau.
Es gibt Menschen, die dazwischen sind.
Für diese Menschen ist dieses Zeichen: :

Manchmal ist die Schreibung mit dem Doppelpunkt kompliziert.
Zum Beispiel bei den Worten Arzt und Ärztin.
Dann schreiben wir die männliche und weibliche Form hin.

Diese Seite ist für alle Menschen und alle Geschlechter,
die Leichte Sprache lesen wollen.

Kurz Erklärt: Worum geht es auf dieser Seite?

Viele Student:innen haben eine Behinderung
oder chronische Krankheit.
Chronisch bedeutet: lange.
Wir sagen auf dieser Seite:
Sie haben eine Beeinträchtigung.

Alle Menschen an der Uni sollen gleich gut studieren können.
Das gilt auch für:

  • Student:innen mit Beeinträchtigung
  • schwangere Studentinnen
  • Student:innen mit Baby

Sie sollen keine Nachteile haben.
Das steht im Gesetz.
Dafür gibt es Regeln und Vorschläge.
Man nennt sie auch: Nachteils-Ausgleich.

Auf dieser Seite erklären wir:
Was ist ein Nachteils-Ausgleich für Student:innen mit Beeinträchtigung?
Wie kann man einen Nachteils-Ausgleich beantragen?
Welche Regeln gelten?

Haben Sie Fragen zum Nachteils-Ausgleich?
Dann können Sie Mitarbeiter:innen der Uni fragen.
Die Telefon-Nummer ist: 0341 - 97 300 90.
Die E-Mail-Adresse ist: chancengleichheit(at)uni-leipzig.de.

zur Vergrößerungsansicht des Bildes: Zeichnung: Viele Menschen stehen im Paulinum und zeigen stolz ihr Zertifikat.
Ein Nachteilsausgleich sorgt für faire Bedingungen für alle Menschen. So haben alle die Möglichkeit ihr ganzes Potential zu zeigen. Abbildung: Stabsstelle Chancengleichheit, Diversität und Familie

Nachteils-Ausgleich für Student:innen mit Beeinträchtigung

Viele Student:innen haben eine Behinderung oder chronische Krankheit.
Chronisch bedeutet: lange.

Rund jeder zehnte Student oder jede zehnte Studentin
hat eine solche Beeinträchtigung.

Nachteils-Ausgleich bedeutet:
Die Regeln für das Studium werden angepasst.
Es soll keine Nachteile durch die Beeinträchtigung mehr geben.

Für jede Studentin und jeden Studenten wird geschaut:
Welche Nachteile gibt es?
Wie können die beseitigt werden?

Nur die Regeln für das Studium werden geändert,
nicht die Inhalte.
Sie bleiben gleich.

Zum Beispiel:

  • Sie bekommen länger Zeit, um eine Prüfung zu schreiben.
  • Sie bekommen ein Hilfs-Mittel,
    zum Beispiel einen besonderen Computer.

Sie dürfen länger kostenlos studieren.

Ein Nachteils-Ausgleich bringt keine Vorteile.
Er sorgt nur für gleiche Chancen.

Student:innen haben ein Recht auf Nachteils-Ausgleich.
Im deutschen Grund-Gesetz steht zum Beispiel:
„Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.“.
Es gibt auch noch andere Gesetze, die gelten.

zur Vergrößerungsansicht des Bildes: Zeichnung: Eine rollstuhlfahrenden Personen sitzt an einem höhenverstellbaren, unterfahrbaren Tisch und macht Laborarbeit.
Ein höhenverstellbarer, unterfahrbarer Tisch ermöglicht rollstuhlfahrenden Personen an der Laborarbeit teilzunehmen.

In jedem Studien-Fach gibt es eigene Regeln
für das Studium und die Prüfungen.
Das betrifft auch den Nachteils-Ausgleich.
Die Regeln stehen in der Prüfungs- und Studien-Ordnung.

Die Uni hat Beispiel-Regeln für den
Nachteils-Ausgleich aufgeschrieben.
Sie stehen in der: Muster-Prüfungs- und Muster-Studien-Ordnung.
Vielleicht hat Ihr Studien-Fach diese Regeln schon übernommen.
Vielleicht auch nicht.

Jedes Studien-Fach hat ein Studien-Büro.
Fragen Sie dort nach, welche Regeln für Ihr Studien-Fach gelten.

Egal, ob es in Ihrem Studien-Fach Regeln
für den Nachteils-Ausgleich gibt oder nicht:

Sie haben einen Anspruch auf Nachteils-Ausgleich,
wenn Sie Nachteile durch eine Beeinträchtigung haben!

Der Nachteil durch die Beeinträchtigung wird ausgeglichen.
Das kann für einzelne Prüfungen sein oder fürs gesamte Studium.

Beratung für Student:innen

Student:innen können sich in ihrem Studien-Büro beraten lassen.
Die Mitarbeiter:innen helfen Ihnen auch beim Antrag.

Sie bekommen nicht den Nachteils-Ausgleich, den Sie brauchen?
Es gibt Probleme? Dann können Sie die Beauftragte für Studierende mit Behinderung und chronischen Erkrankungen fragen.

Beratung für Mitarbeiter:innen

Mitarbeiter:innen können sich von der Beauftragten für Studierende mit Behinderung und chronischen Erkrankungen beraten lassen.

zur Vergrößerungsansicht des Bildes: Zeichnung: Ein hörbeeinträchtigter Student erklärt dem Prüfungsausschuss seinen Bedarf für chancengerechte Prüfungsbedingungen.
Die:der Student:in mit Beeinträchtigung ist Expert:in in eigener Sache und sollte vom Prüfungsausschuss bei der Entscheidungsfindung einbezogen werden. Abbildung: Stabsstelle Chancengleichheit, Diversität und Familie

Voraussetzungen

Es gibt 3 Voraussetzungen für einen Nachteils-Ausgleich:

  • Sie haben eine gesundheitliche Beeinträchtigung oder Behinderung, die länger dauert.
  • Dadurch entsteht ein konkreter Nachteil für Sie.
  • Sie brauchen nur Änderungen der Regeln.
    Die Inhalte Ihres Studiums können Sie schaffen.

Wenn Sie die 3 Voraussetzungen erfüllen,
haben Sie Anspruch auf den Nachteils-Ausgleich.

Der Prüfungs-Ausschuss in Ihrem Studien-Fach entscheidet,
ob Sie ihn bekommen.
Er kann auch einen anderen Nachteils-Ausgleich festlegen.

Der Prüfungs-Ausschuss ist eine Gruppe.
Dazu gehören einige Dozent:innen, Mitarbeiter:innen und Student:innen.

„Länger“ bedeutet meist länger als 6 Monate.
Das ist aber nicht festgelegt.

„Beeinträchtigung“ bedeutet:

  • Sie haben eine Behinderung, zum Beispiel
    • Körperliche Einschränkungen,
    • Einschränkungen beim Hören, Sprechen, Sehen,
    • Autismus
    • oder andere.

Sie müssen keinen Schwer-Behinderten-Ausweis haben.
Sie müssen keinen bestimmten Grad der Behinderung haben.

  • Sie haben eine länger andauernde Krankheit, zum Beispiel:
    • eine seelische Krankheit,
    • Rheuma,
    • Diabetes
    • oder andere

Wichtig ist, dass ein Arzt oder eine Ärztin
die Krankheit festgestellt hat (Diagnose).

  • Sie sind in einem bestimmten Bereich eingeschränkt, zum Beispiel:
    • Lese- und Recht-Schreib-Störung (Legasthenie)
    • Rechen-Störung (Dyskalkulie)

Vielleicht haben Sie nur eine kurze Krankheit, zum Beispiel eine Grippe.
Dann bekommen Sie keinen Nachteils-Ausgleich.

Besonderheit: Psychische Krankheiten

Besonders schwierig ist die Entscheidung
bei Krankheiten der Seele (psychische Krankheiten).
Sie führen oft dazu, dass man schlechter denken
oder sich konzentrieren kann.
Oder größeren Stress hat.
Denken und sich konzentrieren ist aber für jedes Studium wichtig.

Bei manchen psychischen Krankheiten bekommt man
einen Nachteils-Ausgleich, bei anderen nicht.
Lassen Sie sich unbedingt beraten!

zur Vergrößerungsansicht des Bildes: Zeichnung: Eine Studentin fasst sich während einer Prüfung konzentriert an die Stirn.
Die Abgrenzung von Leistungshindernissen und -schwächen ist vor allem in Bezug auf psychische und chronisch somatische Erkrankungen schwierig.

Eine Krankheit oder Behinderung allein reicht nicht,
um einen Nachteils-Ausgleich zu bekommen.
Sie müssen durch die Einschränkung einen konkreten Nachteil
für das Studium haben.

Zum Beispiel haben Sie Probleme beim

  • Lesen, Schreiben, Rechnen,
  • Lernen oder Konzentrieren,
  • Sehen, Hören,
  • Gehen, Stehen, Tragen, Sitzen,
  • mit anderen zusammenzuarbeiten

Sie müssen herausfinden, wie Sie das genau im Studium beeinträchtigt.
In welchen Lehr-Veranstaltungen haben Sie Probleme?
Was können Sie nicht in der gleichen Zeit erledigen
wie die anderen Student:innen?

Wichtig ist:
Es gibt keinen Ausgleich für die Inhalte des Studiums
oder der Prüfungen.
Die Inhalte müssen Sie schaffen können.
Das bedeutet:
Sie können die Aufgaben der Prüfung lösen.
Sie brauchen den Nachteils-Ausgleich
nur für die Zeit oder die Art, wie geprüft wird.

Das ist manchmal schwer zu erkennen.
Deshalb wird jeder Antrag auf Nachteils-Ausgleich
einzeln geprüft und entschieden.
Häufig geht es um die Frage:
Braucht man diese Fähigkeit für seinen späteren Beruf?

Beispiele

Ein Beispiel, wo es einen Nachteils-Ausgleich gibt:
Eine Chemie-Studentin im Rollstuhl soll in der Prüfung
im Labor arbeiten.
Die Möbel im Labor sind nicht barrierefrei für Rollstuhl-Fahrer.
Der Nachteils-Ausgleich ist vielleicht ein neuer Tisch,
an dem man mit Rollstuhl arbeiten kann.

Ein Beispiel, wo es keinen Nachteils-Ausgleich gibt:
In einem Studien-Fach wird Recht-Schreibung geprüft.
Ein Student mit Lese-Recht-Schreib-Schwäche
kann für diese Prüfung keinen Nachteils-Ausgleich bekommen.
Denn Recht-Schreibung muss er für sein Studium können.

zur Vergrößerungsansicht des Bildes: Zeichnung: Laptop, Duden und Kopfhörer
Die Beschaffung eventueller Hilfsmittel obliegt grundsätzlich der antragstellenden Person.

Nachteils-Ausgleich beantragen

Für den Nachteils-Ausgleich müssen Sie einen Antrag stellen.
Zuständig ist der Prüfung-Ausschuss für Ihr Studien-Fach.
Wenn Sie mehrere Fächer studieren,
müssen Sie mehrere Anträge stellen.

Lassen Sie sich im Studien-Büro beraten.
Die Beratung ist vertraulich.
Die Mitarbeiter:innen unterstützen Sie beim Antrag.

Manche Büros beraten auch am Telefon oder per Computer-Chat.
Falls Sie so eine Beratung brauchen, fragen Sie danach.

Stellen Sie den Antrag so früh wie möglich.
Geht es um eine Prüfung?
Dann sollten Sie den Antrag
mindestens 4 Wochen vor dem Termin abgeben.

Manchmal geht es einem plötzlich schlechter.
Dann können Sie den Antrag auch später stellen.
Schreiben Sie auf, warum Sie den Antrag so spät stellen.

Sie können den Antrag nur vor der Prüfung stellen,
nicht danach.

Fragen Sie nach, wie die Regeln in Ihrem Studien-Fach sind.

zur Vergrößerungsansicht des Bildes: Zeichnung eines Kalenders worin der Termin zum Stellen des Antrags auf Nachteilsausgleich sowie der Prüftermin vermerkt sind.
Der Antrag auf Nachteilsausgleich ist vor der Prüfung zu stellen. Ein Antrag nach einer Prüfung ist nicht möglich.

Der Antrag muss schriftlich sein.
Sie können ihn per E-Mail schicken.
Dann benutzen Sie die E-Mail-Adresse,
die Sie von der Uni bekommen haben.

Am besten benutzen Sie das Antrags-Formular.
Sie können den Antrag auch einfach aufschreiben.                                                        

Diese Sachen müssen im Antrag stehen:

  • Name und Vorname
  • Adresse
  • E-Mail-Adresse
  • Studien-Fach (Studien-Gang)
  • Matrikel-Nummer
    Das ist eine Nummer, die alle Student:innen
    von der Uni bekommen.

Diese Sachen müssen im Antrag stehen:

  • Name und Vorname
  • Adresse
  • E-Mail-Adresse
  • Studien-Fach (Studien-Gang)
  • Matrikel-Nummer
    Das ist eine Nummer, die alle Student:innen
    von der Uni bekommen.

Schreiben Sie im Antrag auf:

Dass Sie eine Beeinträchtigung haben.
Sie müssen Unterlagen dazu legen, die das beweisen (Kopien).
Das können zum Beispiel sein:

  • Briefe vom Arzt, der Ärztin oder Behandlungs-Berichte
  • Briefe vom Psycho-Therapeuten oder der Psycho-Therapeutin

Die Uni hat ein eigenes Formular.
Ihre Ärzte oder Psycho-Therapeuten können es ausfüllen.
So bekommt die Uni nicht zu viele Informationen über Ihre Krankheit.

  • Berichte aus dem Kranken-Haus
  • Briefe von Reha-Trägern
  • Briefe und Bescheide von der Eingliederungs-Hilfe
  • Berichte, falls es in der Schule schon einen Nachteils-Ausgleich gab
  • Schwerbehinderten-Ausweis oder Brief vom Versorgungs-Amt

Manche Briefe und Berichte können Geld kosten.
Das müssen Sie selbst bezahlen.
Alle Unterlagen sollten möglichst aktuell sein.

Soll die Uni manche Sachen
aus den Briefen und Berichten nicht wissen?
Dann können Sie mit dem Behinderten-Beauftragten der Uni sprechen.
Nach dem Gespräch kann er einen eigenen Bericht schreiben.
Dann müssen Sie die Briefe der Ärzte und Therapeuten nicht zeigen.

Für den Antrag gilt:

  • Sie müssen keinen Schwer-Behinderten-Ausweis haben.
    Sie müssen keinen bestimmten Grad der Behinderung haben.
  • Sie müssen nicht Ihre ganze Krankheits-Geschichte mitteilen.
  • Sie müssen nicht die genaue Diagnose mitteilen.

Schreiben Sie im Antrag auf:

  • Welche Probleme haben Sie durch die Beeinträchtigung
    im Studium?
  • Welche Nachteile haben Sie?
    Was können Sie nicht genauso erledigen
    wie die anderen Student:innen?
  • Was muss passieren, damit der Nachteil ausgeglichen wird?
  • Geht es nur um einzelne Prüfungen?
    Oder brauchen Sie den Nachteils-Ausgleich
    für das ganze Studium?
zur Vergrößerungsansicht des Bildes: Liste mit den drei Voraussetzungen des Nachteilsausgleichs: Gesundheitliche Beeinträchtigung, konkreter Nachteil und keine inhaltliche Prüfungsrelevanz.
Alle Voraussetzungen des Nachteilsausgleichs müssen erfüllt sein.

Der Prüfungs-Ausschuss entscheidet über den Nachteils-Ausgleich.
Er muss sich nicht an den Vorschlag des Arztes, der Ärztin
oder anderer Personen halten.
In der Prüfungs-Ordnung vom Studien-Fach stehen die Regeln,
nach denen entschieden wird.

Der Ausschuss schreibt Ihnen, dass der Antrag angekommen ist.
Ob noch Unterlagen fehlen oder ob es Fehler im Antrag gibt.

Vielleicht spricht der Ausschuss mit Ihnen,
dem Behinderten-Beauftragten oder Ihren Dozent:innen.
Das sind die Lehrer:innen an der Uni.

Die Entscheidung erfahren Sie spätestens eine Woche vor der Prüfung.
Oder eine Woche vor dem Tag,
an dem der Nachteils-Ausgleich beginnen soll.

Die Entscheidung ist schriftlich.
In dem Brief steht, welchen Nachteils-Ausgleich Sie
bekommen oder nicht.
Und wie es weitergeht.
Die Entscheidung wird begründet.

Auch die Dozent:innen werden informiert, falls es notwendig ist.

Wird Ihr Antrag abgelehnt, erfahren Sie warum.

Widerspruch

Wird Ihr Antrag abgelehnt, können Sie Widerspruch einlegen.
Das heißt:
Sie schreiben dem Ausschuss, dass Sie mit der Entscheidung
nicht einverstanden sind.
Dafür haben Sie einen Monat Zeit.
Dann muss der Ausschuss seine Entscheidung überprüfen.

Wird der Antrag wieder abgelehnt, können Sie klagen.
Ein Gericht prüft dann die Entscheidung.
Das kann lange dauern.

Rüge-Pflicht

Vielleicht wurde Ihr Antrag genehmigt.
Aber der Nachteils-Ausgleich wird nicht beachtet.
Sie bekommen zum Beispiel in der Prüfung nicht mehr Zeit.
Dann müssen Sie sofort Bescheid sagen.
Das nennt man auch: Rüge-Pflicht.

Die Uni muss die Umsetzung des Nachteils-Ausgleichs möglich machen.
Der Prüfungs-Ausschuss informiert alle
notwendigen Personen und Stellen.

Es kann sinnvoll sein, dass Sie die Einzelheiten
mit den Dozent:innen besprechen.
Dabei geht es nur um den Nachteils-Ausgleich.
Sie brauchen nichts über Ihre Einschränkung zu erzählen.

Ist Ihr Nachteils-Ausgleich ein technisches Hilfs-Mittel?
Dann besorgen Sie es nach der Genehmigung.
Sie brauchen eine Zusage, dass die zuständige Stelle
die Kosten übernimmt.

Einige Hilfs-Mittel können Sie an der Uni ausleihen.
Nähere Informationen finden Sie unter Inklusion.

Ist Ihr Nachteils-Ausgleich eine Assistentin oder ein Assistent?
Dann bezahlt das Sozial-Amt die Kosten
oder der Träger der Eingliederungs-Hilfe.
Das müssen Sie selbst organisieren.

Krankheiten und Einschränkungen sind sehr persönliche Informationen.
Deshalb müssen sich alle Mitarbeiter:innen der Uni
an Daten-Schutz und Schweige-Pflicht halten.

Zum Beispiel dürfen die Dozent:innen
nur über den Nachteils-Ausgleich informiert werden.
Sie dürfen nicht erfahren,
welche Krankheiten und Einschränkungen Sie haben.

Es dürfen nur Informationen aufgeschrieben werden,
die für den Antrag wichtig sind.
 

Vielleicht stehen auf den Kopien der Dokumente von den
Ärzten oder Therapeuten Infos, die für den Antrag nicht wichtig sind.
Dann dürfen Sie diese mit einem Stift schwarz und unleserlich machen.

Die Kopien der persönlichen Dokumente
bleiben beim Prüfungs-Ausschuss.
Nur die Entscheidung über den Nachteils-Ausgleich kommt in Ihre Prüfungs- oder Student:innen-Akte.

Ihr Nachteils-Ausgleich darf nicht in Ihrem Zeugnis, Abschluss
oder ähnlichen Dokumenten stehen.

Video: Nachteilsausgleich erklärt (Untertitel, deutsche Gebärdensprache)

Video: Nachteilsausgleich erklärt (Untertitel, deutsche Gebärdensprache)

Beispiele für einen Nachteils-Ausgleich

Der Prüfungs-Ausschuss entscheidet über den Nachteils-Ausgleich.
Der Nachteil soll vollständig ausgeglichen werden.
Aber die Studentin oder der Student darf auch nicht bevorzugt werden.

Jeder Antrag auf Nachteils-Ausgleich wird
einzeln geprüft und entschieden.
Denn jeder Mensch, jede Beeinträchtigung und jedes Studium ist anders.

Nur einige Regeln fürs Studium werden geändert.
Die Inhalte bleiben gleich.

Menschen mit Beeinträchtigung kennen sich
mit ihrer Einschränkung gut aus.
Der Prüfungs-Ausschuss sollte direkt mit den Student:innen sprechen.

Die Uni Leipzig muss den Nachteils-Ausgleich möglich machen.
Sie darf ihn zum Beispiel nicht ablehnen, weil zu wenig Personal da ist.

Beispiele für den Nachteils-Ausgleich:

Sie bekommen:

  • mehr Zeit,
    • um einzelne Teile des Studiums (Module) abzuschließen,
    • um eine Prüfung zu schreiben
    • für schriftliche Arbeiten zu Hause.
  • andere Termine für Prüfungen,
    Zum Beispiel, um sich erst von einer Behandlung zu erholen.
  • angepasste Texte, zum Beispiel eine größere Schrift,
  • Assistent:innen oder Dolmetscher:innen,
  • technische Hilfs-Mittel, zum Beispiel einen Computer,
  • mehr Pausen, zum Beispiel zum Essen, Trinken
    oder auf die Toilette gehen.
  • eine andere Prüfungs-Art,
    zum Beispiel schriftlich statt mündlich,
  • etwas anderes.

Vielleicht machen Sie ein Studium, wo alles festgelegt ist.
Wo es viele Regeln gibt, was man wann machen soll.
Dann kann es sinnvoll sein, einen Nachteils-Ausgleich
für die ganze Studien-Zeit zu beantragen.
Damit Sie Zeit haben für Behandlungen
oder falls Sie ins Kranken-Haus müssen.

Jeder Antrag auf Nachteils-Ausgleich wird
einzeln geprüft und entschieden.
Denn jeder Mensch, jede Beeinträchtigung
und jedes Studium ist anders.

Lassen Sie sich rechtzeitig im Studien-Büro beraten.
Der Nachteils-Ausgleich wird aufgeschrieben.
Das Prüfungs-Amt wird informiert.

Beispiele für den Nachteils-Ausgleich:

  • Sie bekommen, einen anderen Zeit-Plan fürs Studium,
  • Sie können Teil-Zeit studieren,
  • Sie dürfen ab und zu fehlen,
  • Hilfs-Mittel,
  • andere Regeln, zum Beispiel
    • für ein Praktikum,
    • für Gruppen-Ausflüge,
    • die Arbeit im Labor oder
    • für das Studieren im Ausland.
  • Lehr-Veranstaltungen übers Internet,
  • andere Lösungen.

Wenn man sich für ein Studium bewirbt,
ist die Abitur-Note aus der Schule wichtig.
Sie wird aus den Zeugnis-Noten ausgerechnet.
Wer eine gute Note hat, bekommt oft schneller einen Studien-Platz.
Die anderen müssen warten.

Vielleicht waren Sie durch Ihre Beeinträchtigung
schon in der Schule benachteiligt.
Und deshalb ist Ihre Abitur-Note schlechter.

Dann können Sie einen Antrag stellen, dass die Note verbessert wird.
Dazu muss Ihre Schule etwas schreiben.

Vielleicht haben Sie durch die Beeinträchtigung länger gebraucht,
um Ihr Abitur zu machen.
Dann können Sie einen Antrag stellen, dass die Warte-Zeit verkürzt wird.

Bei manchen Studien-Fächern muss man in der Bewerbung
eine Eignungs-Prüfung machen.
Auch dafür können Sie einen Nachteils-Ausgleich beantragen.

Video: Härtefall erklärt (Untertitel, deutsche Gebärdensprache)

Video: Härtefall erklärt (Untertitel, deutsche Gebärdensprache)

zur Vergrößerungsansicht des Bildes: Zeichnung: Ein Student liegt in einem Krankenbett und verfolgt auf dem Laptop eine Lehrveranstaltung.
Ausleihbare Technik ermöglicht an der Uni Leipzig das Live-Streaming von Lehrveranstaltungen oder deren Aufzeichnung. So können die Vorlesungsinhalte auch Studierenden zugänglich gemacht werden, die aufgrund ihrer…