Das LE4YOU-Programm der Universität Leipzig bietet flexible Fördermöglichkeiten für Promovierende und Postdocs, um ihre wissenschaftliche Karriere zu unterstützen. Ziel ist es, exzellente Forschung zu fördern und die strategischen Initiativen der Universität zu stärken. Das Programm richtet sich an Doktorand:innen, Postdocs und Wissenschaftsmanager:innen, die innovative Forschungsprojekte vorantreiben wollen. Die Universität stellt eigene Haushaltsmittel zur Finanzierung bereit, um die berufliche Entwicklung junger Wissenschaftler:innen gezielt zu fördern.

zur Vergrößerungsansicht des Bildes: Grafik: Das Förderprogramm "Leipzig Excellence Fund for Young Researchers (LE4YOU)" besteht aus vier verschiedenen Förderlinien. Die Einzelheiten zu den Förderlinien werden im Text auf der Website erklärt. Die Grafik dient nur als visuelle Unterstützung.
Die vier Förderlinien des Leipzig Excellence Fund for Young Researchers (LE4YOU), Grafik: Universität Leipzig

Förderlinie I: Individual Promovierenden Pool (R1)

Die Förderlinie 1 unterstützt die Individualpromotion durch die Finanzierung von zwei R1-Stellen für drei Jahre. Die Vergabe erfolgt nach einer Ausschreibung und richtet sich an Absolvent:innen eines Master-, Lehramts- oder Staatsexamensstudiums an einer deutschen oder internationalen Hochschule, die zur Promotion in Deutschland zugelassen sind und sehr gute Studienleistungen aufweisen. Die Bewerbung ist nur möglich, wenn der Abschluss des Hochschulstudiums in den nächsten sieben Monaten erfolgt oder längstens acht Monate zurückliegt.

  • Stellenumfang: zwei R1-Stellen mit je 0,65 Vollzeitäquivalent (VZÄ), Entgeltgruppe E13 TV-L
  • Förderdauer: drei Jahre
  • Fördermittel: die Finanzierung erfolgt über den Haushalt der Universität Leipzig

Antragsberechtigt für die Promotion sind Kandidat:innen mit Hochschulabschluss und Zulassung zu einem Promotionsstudium in Deutschland. Die Antragsfrist für themenoffene Anträge ist der 30. Juni. Die Bewerbungsunterlagen beinhalten unter anderem ein Motivationsschreiben und ein Projektexposé. Die Entscheidung über die Förderung der Anträge trifft die Graduiertenkommission unter Leitung des Prorektors für Talententwicklung: Studium und Lehre. Bei gleicher Eignung werden schwerbehinderte Menschen oder nach SGB IX Gleichgestellte bevorzugt eingestellt.

Antragsfrist

Bewerbungen sind jährlich bis zum 30. Juni möglich.

Einzureichende Unterlagen

  • Motivationsschreiben inklusive Mitzeichnung des Betreuers
  • Projektexposé (max. 8 Seiten, deutsch oder englisch) mit Angaben zur thematischen Ausrichtung, Publikationen, Zeit- und Meilensteinplanung sowie geplanten Forschungsaufenthalten
  • Zeugniskopien, Lebenslauf und gegebenenfalls Publikationsliste
  • Betreuungsvereinbarung
  • Letter of Support (LoS) der aufnehmenden Einrichtung mit Informationen zu infrastrukturellen Anforderungen

Abschlussförderung

Die Abschlussförderung steht unter Haushaltvorbehalt und kann auf Antrag in einem Umfang von bis zu max. sechs Monaten ermöglicht werden. Der:die Wissenschaftler:in in einer frühen Karrierephase reicht spätestens sechs Monate vor Laufzeitende einen schriftlichen Antrag  über den:die Betreuer:in bzw. den:die Hochschullehrer:in (inkl. Meilensteinplanung) ein. Aus Gleichbehandlungsgründen kann einer Verlängerung über diesen Zeitraum hinaus nicht zugestimmt werden. Eine kombinierte Antragstellung auf Abschluss-, Übergangs- und Anschlussförderung kann nicht gewährt werden. 

Übergangs- und Anschlussförderung

Die Übergangs-/Anschlussförderung steht unter Haushaltvorbehalt und kann auf Antrag in einem Umfang von bis zu max. sechs Monaten ermöglicht werden. Der/die Wissenschaftler:in in einer frühen Karrierephase reicht spätestens sechs Monate vor Laufzeitende einen schriftlichen Antrag über den/die Betreuer:in bzw. den/die Hochschullehrer:in (PI) (inkl. Meilensteinplanung) ein. Aus Gleichbehandlungsgründen kann einer Verlängerung über diesen Zeitraum hinaus nicht zugestimmt werden. Eine kombinierte Antragstellung auf Abschluss-, Übergangs- und Anschlussförderung kann nicht gewährt werden. 

Aufstockung

Die Aufstockung ist grundsätzlich bis 1,0 VZÄ und ausschließlich aus Drittmitteln möglich. Die Aufstockung kann nur erfolgen, wenn das angestrebte Qualifizierungsziel (z.B. Promotionsvorhaben) nicht gefährdet wird. Zur Absicherung des Promotionsverfahrens vereinbaren Betreuer:in und Doktorand:in Näheres in der Betreuungsvereinbarung. 

Verlängerungsanspruch nach Mutterschutz und Elternzeit

Es besteht im Einverständnis mit dem:der Mitarbeiter:in Verlängerungsanspruch für Mutterschutz- und Elternzeit gemäß WissZeitVG. Aus Gleichbehandlungsgründen kann einer Verlängerung über diesen Zeitraum hinaus nicht zugestimmt werden. 

Neubesetzung bei Mutterschutz und Elternzeit

Eine Neubesetzung bei Mutterschutz und Elternzeit ist nicht gestattet und findet keine Verfahrensregelung. Es kann kein Qualifizierungsziel gem. WissZeitVG definiert werden. Die Vertretungsbefristung findet keine Anwendung.

Verlängerungsanspruch bei Forschungsaufenthalten

Es besteht Verlängerungsanspruch im Rahmen der vereinbarten Meilenstein- und Qualifizierungsplanung. Gemäß WissZeitVG verlängert sich die Dauer eines befristeten Arbeitsvertrages im Einverständnis mit dem:der Mitarbeiter:in in dem Umfang der Beurlaubung aufgrund des Forschungsaufenthaltes. 
 

Default Avatar

Elke Netz

Referentin des Prorektor für Talententwicklung: Studium und Lehre

Ritterstraße 26
04109 Leipzig

Telefon: +49 341 97 - 30012
Telefax: +49 341 97 - 30019

Förderlinie II: Flexibler Promovierenden Pool (R1)

Die Förderlinie 2 unterstützt Promovierende durch die Finanzierung von R1-Stellen für drei Jahre. Voraussetzung ist ein erfolgreich abgeschlossenes Master-, Lehramts- oder Staatsexamensstudium an einer deutschen oder internationalen Hochschule mit sehr guten Studienleistungen und die Zulassung zur Promotion. Die Bewerbung ist nur möglich, wenn der Abschluss des Hochschulstudiums in den nächsten sieben Monaten erfolgt oder längstens acht Monate zurückliegt. 

Nur Sprecher:innen oder designierte Sprecher:innen von Verbundvorhaben und LeipzigLab AGs, sowie Wissenschaftler:innen in einer frühen Karrierephase können Bewerber:innen vorschlagen und Anträge einreichen. Selbstbewerbungen sind ausgeschlossen.

  • Stellenumfang: R1-Stelle mit 0,65 Vollzeitäquivalent (VZÄ), Entgeltgruppe E13 TV-L
  • Förderdauer: drei Jahre
  • Fördermittel: die Finanzierung erfolgt über den Haushalt der Universität Leipzig

Antragsberechtigt sind Sprecher:innen von Verbundvorhaben, designierte Sprecher:innen von LeipzigLab AGs und Wissenschaftler:innen in einer frühen Karrierephase der Stufen R2 und R3. Selbstbewerbungen Promovierender sind nicht möglich. Das Rektorat entscheidet auf Empfehlung des Prorektors für Exzellenzentwicklung: Forschung und Transfer über die Bewilligung. Die Auswahl und Aufnahme der Bewerber:innen erfolgt durch die antragstellende Institution mittels einem qualitätsgesicherten, mehrstufigen und kompetitiven Evaluationsverfahren. Bei gleicher Eignung werden schwerbehinderte Menschen oder nach SGB IX Gleichgestellte bevorzugt eingestellt.

Antragsfrist

Eine Förderung kann jederzeit beantragt werden, spätestens jedoch 12 Wochen vor dem geplanten Beginn der Maßnahme. In einem offiziellen Antragsgespräch mit den Wissenschaftler:innen, dem Prorektor für Exzellenzentwicklung und dem Sachgebiet Forschungsförderung wird der Antrag beraten.

Einzureichende Unterlagen

  • Aussagekräftige Bewerbung mit den üblichen Unterlagen
  • Letter of Support (LoS) der aufnehmenden Einrichtung mit Angaben zu den infrastrukturellen Anforderungen

Abschlussförderung

Die Abschlussförderung steht unter Haushaltvorbehalt und kann auf Antrag in einem Umfang von bis zu max. sechs Monaten ermöglicht werden. Der:die Wissenschaftler:in in einer frühen Karrierephase reicht spätestens sechs Monate vor Laufzeitende einen schriftlichen Antrag  über den:die Betreuer:in bzw. den:die Hochschullehrer:in (inkl. Meilensteinplanung) ein. Aus Gleichbehandlungsgründen kann einer Verlängerung über diesen Zeitraum hinaus nicht zugestimmt werden. Eine kombinierte Antragstellung auf Abschluss-, Übergangs- und Anschlussförderung kann nicht gewährt werden. 

Übergangs- und Anschlussförderung

Die Übergangs-/Anschlussförderung steht unter Haushaltvorbehalt und kann auf Antrag in einem Umfang von bis zu max. sechs Monaten ermöglicht werden. Der/die Wissenschaftler:in in einer frühen Karrierephase reicht spätestens sechs Monate vor Laufzeitende einen schriftlichen Antrag über den/die Betreuer:in bzw. den/die Hochschullehrer:in (PI) (inkl. Meilensteinplanung) ein. Aus Gleichbehandlungsgründen kann einer Verlängerung über diesen Zeitraum hinaus nicht zugestimmt werden. Eine kombinierte Antragstellung auf Abschluss-, Übergangs- und Anschlussförderung kann nicht gewährt werden. 

Aufstockung

Die Aufstockung ist grundsätzlich bis 1,0 VZÄ und ausschließlich aus Drittmitteln möglich. Die Aufstockung kann nur erfolgen, wenn das angestrebte Qualifizierungsziel (z.B. Promotionsvorhaben) nicht gefährdet wird. Zur Absicherung des Promotionsverfahrens vereinbaren Betreuer:in und Doktorand:in Näheres in der Betreuungsvereinbarung. 

Verlängerungsanspruch nach Mutterschutz und Elternzeit

Es besteht im Einverständnis mit dem:der Mitarbeiter:in Verlängerungsanspruch für Mutterschutz- und Elternzeit gemäß WissZeitVG. Aus Gleichbehandlungsgründen kann einer Verlängerung über diesen Zeitraum hinaus nicht zugestimmt werden. 

Neubesetzung bei Mutterschutz und Elternzeit

Eine Neubesetzung bei Mutterschutz und Elternzeit ist nicht gestattet und findet keine Verfahrensregelung. Es kann kein Qualifizierungsziel gem. WissZeitVG definiert werden. Die Vertretungsbefristung findet keine Anwendung.

Verlängerungsanspruch bei Forschungsaufenthalten

Es besteht Verlängerungsanspruch im Rahmen der vereinbarten Meilenstein- und Qualifizierungsplanung. Gemäß WissZeitVG verlängert sich die Dauer eines befristeten Arbeitsvertrages im Einverständnis mit dem:der Mitarbeiter:in in dem Umfang der Beurlaubung aufgrund des Forschungsaufenthaltes. 
 

Default Avatar

Dr. Reiko Liermann

Referent Prorektor für Exzellenzentwicklung: Forschung und Transfer

Ritterstraße 26
04109 Leipzig

Telefon: +49 341 97 - 30022
Telefax: +49 341 97 - 30029

Förderlinie III: Flexibler Postdoc Pool (R2)

Die Förderlinie 3 unterstützt Wissenschaftler:innen in einer fortgeschrittenen Karrierestufe durch die Finanzierung von R2-Stellen für drei bis fünf Jahre. 

Nur Sprecher:innen oder designierte Sprecher:innen von Verbundvorhaben und LeipzigLab AGs, sowie Wissenschaftler:innen in einer frühen Karrierephase können Bewerber:innen vorschlagen und Anträge einreichen. Selbstbewerbungen sind ausgeschlossen.

Abgeschlossenes Hochschulstudium mit Promotion

Die Förderlinie 3 richtet sich gezielt an Wissenschaftler:innen, die bereits herausragende Leistungen im wissenschaftlichen Bereich vorweisen können. Ein abgeschlossenes Hochschulstudium ist dabei unerlässlich, wobei besonders Bewerber:innen hervorgehoben werden, die ihre Promotion mit der Note "magna cum laude" oder einem äquivalenten Abschluss absolviert haben. Dies zeugt nicht nur von exzellenten akademischen Fähigkeiten, sondern auch von einem außergewöhnlichen Engagement für die wissenschaftliche Forschung.

Erfahrungen im Forschungsfeld

Darüber hinaus sollten die Interessierten über umfangreiche Erfahrungen in ihrer relevanten Wissenschaftsdisziplin oder ihrem spezifischen Forschungsfeld verfügen. Hierbei sind einschlägige Publikationen und eine bemerkenswerte Anzahl von Zitationen von Bedeutung, da sie die Sichtbarkeit und den Einfluss ihrer Forschung unterstreichen. Auch die Sicherung von Drittmitteln sowie erfolgreiche Beteiligungen an Verbundprojekten sind entscheidende Indikatoren für die Leistungskraft und Innovationsfähigkeit der Bewerber:innen.

Erfahrungen mit Wissenschaftsmanagement, Forschungsförderung und Hochschulpolitik

Ein weiterer zentraler Bestandteil dieser Förderlinie ist die nachgewiesene Erfahrung im Wissenschaftsmanagement sowie in der Forschungsförderung und Hochschulpolitik. Bewerber:innen sollten über ein exzellentes Verständnis der komplexen organisatorischen Strukturen auf universitärer und ministerieller Ebene verfügen. Dies ist nicht nur wichtig, um die eigenen Forschungsprojekte erfolgreich voranzutreiben, sondern auch, um strategische Entscheidungen zu treffen, die den wissenschaftlichen Fortschritt unterstützen.

Erfahrungen mit Mittelverwaltung 

Darüber hinaus sind sehr gute Erfahrungen in der Mittelverwaltung von großer Bedeutung. Erfahrung mit Dritt- und Haushaltsmitteln wird erwartet, idealerweise sollte diese Erfahrung im öffentlichen Dienst gesammelt worden sein. Dies ermöglicht es den Wissenschaftler:innen, effektiv mit finanziellen Mitteln umzugehen und sicherzustellen, dass Ressourcen bestmöglich eingesetzt werden.

Sehr gute Englischkenntnisse

Zu guter Letzt sind fundierte Englischkenntnisse auf dem Niveau C1 wünschenswert. In einer globalisierten Wissenschaftswelt ist die Fähigkeit, sich sowohl schriftlich als auch mündlich auf hohem Niveau in Englisch auszudrücken, unerlässlich. Dies erleichtert den Austausch mit internationalen Kolleg:innen und den Zugang zu einem breiten Spektrum an wissenschaftlichen Informationen und Veröffentlichungen.

  • Stellenumfang: R2-Stelle mit 1,0 Vollzeitäquivalent (VZÄ), Entgeltgruppe E13 TV-L
  • Förderdauer: drei bis fünf Jahre
  • Fördermittel: die Finanzierung erfolgt über den Haushalt der Universität Leipzig

Antragsberechtigt sind Sprecher:innen von Verbundvorhaben, designierte Sprecher:innen von LeipzigLab AGs und Wissenschaftler:innen in einer frühen Karrierephase der Stufen R2 und R3. Selbstbewerbungen von Kandidat:innen sind nicht möglich. Das Rektorat entscheidet auf Empfehlung des Prorektors für Exzellenzentwicklung: Forschung und Transfer und im Benehmen mit der Forschungskommission über die Bewilligung. Die Auswahl und Aufnahme der Bewerber:innen erfolgt durch die antragstellende Institution mittels einem qualitätsgesicherten, mehrstufigen und kompetitiven Evaluationsverfahren. Bei gleicher Eignung werden schwerbehinderte Menschen oder nach SGB IX Gleichgestellte bevorzugt eingestellt.

Antragsfrist

Eine Förderung kann jederzeit beantragt werden, spätestens jedoch 12 Wochen vor dem geplanten Beginn der Maßnahme. In einem offiziellen Antragsgespräch mit den Wissenschaftler:innen, dem Prorektor für Exzellenzentwicklung und dem Sachgebiet Forschungsförderung wird der Antrag beraten.

Einzureichende Unterlagen

  • Aussagekräftige Bewerbung mit den üblichen Unterlagen
  • Letter of Support (LoS) der aufnehmenden Einrichtung mit Angaben zu den infrastrukturellen Anforderungen
Default Avatar

Dr. Reiko Liermann

Referent Prorektor für Exzellenzentwicklung: Forschung und Transfer

Ritterstraße 26
04109 Leipzig

Telefon: +49 341 97 - 30022
Telefax: +49 341 97 - 30029

Förderlinie IV: Wissenschaftsmanager Pool (R2)

Die Förderlinie 4 unterstützt Wissenschaftler:innen in einer fortgeschrittenen Karrierestufe durch die Finanzierung von Wissenschaftsmanager:innen für bis zu einem Jahr.

Nur Sprecher:innen oder designierte Sprecher:innen von Verbundvorhaben und LeipzigLab AGs, sowie Wissenschaftler:innen in frühen Karrierephasen können Bewerber:innen vorschlagen und Anträge einreichen. Selbstbewerbungen sind ausgeschlossen.

Abgeschlossenes Hochschulstudium

Die Förderlinie 4 richtet sich gezielt an Wissenschaftler:innen, die sich bereits in einer fortgeschrittenen Phase ihrer beruflichen Laufbahn befinden und über einschlägige Qualifikationen sowie umfassende Erfahrungen verfügen. Hierbei wird ein abgeschlossenes Hochschulstudium vorausgesetzt, wobei eine Promotion ausdrücklich wünschenswert ist, da dies die Expertise und das Engagement der Bewerbenden unterstreicht.

Erfahrungen mit Wissenschaftsmanagement, Forschungsförderung und Hochschulpolitik

Außerdem sind exzellente Erfahrungen im Wissenschaftsmanagement, in der Forschungsförderung und im Bereich Hochschulpolitik unerlässlich. Diese Erfahrungen sind nicht nur für die individuelle Karriereentwicklung wichtig, sondern auch für die Förderung wissenschaftlicher Exzellenz insgesamt. Ein herausragendes Verständnis der komplexen universitären und ministeriellen Organisationsstrukturen ist ebenfalls von großer Bedeutung. Dieses Wissen ermöglicht es den Wissenschaftler:innen, effizient innerhalb des Systems zu navigieren und die richtigen Strategien zu entwickeln, um ihre Forschungsvorhaben erfolgreich umzusetzen.

Erfahrungen mit Mittelverwaltung

Zusätzlich erwarten wir sehr gute Kenntnisse in der Mittelverwaltung, insbesondere im Umgang mit Drittmitteln und Haushaltsmitteln. Idealerweise bringt der Bewerber oder die Bewerberin zudem Erfahrung aus dem öffentlichen Dienst mit, sodass ein tiefes Verständnis für die spezifischen Anforderungen und Herausforderungen dieses Sektors vorhanden ist.

Sehr gute Englischkenntnisse

Nicht zuletzt setzen wir fundierte Englischkenntnisse auf dem Niveau C1 voraus. In einer globalisierten Wissenschaftswelt sind exzellente Sprachkenntnisse entscheidend, um internationale Kooperationen zu ermöglichen und an globalen Diskussionen teilzunehmen. Insgesamt richtet sich die Förderlinie 4 an hochqualifizierte Fachkräfte, die bereit sind, einen bedeutenden Beitrag zur Weiterentwicklung der Wissenschaftslandschaft zu leisten und innovative Projekte voranzutreiben.

  • Stellenumfang: 0,75 Vollzeitäquivalent (VZÄ), Entgeltgruppe E13 TV-L
  • Förderdauer: bis zu einem Jahr
  • Fördermittel: die Finanzierung erfolgt durch den Haushalt der Universität Leipzig

Antragsberechtigt sind Sprecher:innen von Verbundvorhaben, designierte Sprecher:innen von LeipzigLab AGs und Nachwuchswissenschaftler:innen der Stufen R2 und R3. Selbstbewerbungen von Kandidat:innen sind nicht möglich. Das Rektorat entscheidet auf Empfehlung des Prorektors für Exzellenzentwicklung: Forschung und Transfer und im Benehmen mit der Forschungskommission über die Bewilligung. Die Auswahl und Aufnahme der Bewerber:innen erfolgt durch die antragstellende Institution mittels einem qualitätsgesicherten, mehrstufigen und kompetitiven Evaluationsverfahren. Bei gleicher Eignung werden schwerbehinderte Menschen oder nach SGB IX Gleichgestellte bevorzugt eingestellt.

Antragsfrist

Eine Förderung kann jederzeit beantragt werden, spätestens jedoch 12 Wochen vor dem geplanten Beginn der Maßnahme. In einem offiziellen Antragsgespräch mit den Wissenschaftler:innen, dem Prorektor für Exzellenzentwicklung und dem Sachgebiet Forschungsförderung wird der Antrag beraten.

Einzureichende Unterlagen

  • Aussagekräftige Bewerbung mit den üblichen Unterlagen
  • Letter of Support (LoS) der aufnehmenden Einrichtung mit Angaben zu den infrastrukturellen Anforderungen
Default Avatar

Dr. Reiko Liermann

Referent Prorektor für Exzellenzentwicklung: Forschung und Transfer

Ritterstraße 26
04109 Leipzig

Telefon: +49 341 97 - 30022
Telefax: +49 341 97 - 30029

Allgemeine Kriterien

Um eine Förderung zu erhalten, müssen alle Antragsvoraussetzungen und die Satzung der Universität Leipzig zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis eingehalten werden. Dies dient der ethischen und verantwortungsbewussten Forschung. Die Förderlinien II bis IV richten sich an Initiativen im Rahmen des „Leipziger Weg“, darunter die Exzellenzstrategie und verschiedene Verbundinitiativen des BMBF. Die „Strategie 2030“ fördert fakultätsübergreifende Forschungsfelder, während das Emerging Fields-LeipzigLab neue Forschungsgebiete beleuchtet. Nominierungen für wissenschaftliche Preise sind ebenfalls förderfähig. 

Das LE4YOU-Programm unterstützt jedoch keine Wissenschaftler:innen in einer frühen Karrierephase bei Berufungen oder Bleibeverhandlungen.

Das könnte Sie auch
interessieren

ESF-Promotions­stipendium

mehr erfahren

Landesgraduierten­stipendium

mehr erfahren

Sylff-Stipendium

mehr erfahren

Forschungsfelder und Forschungs­profilbereiche

mehr erfahren