Für deutsche und internationale Promovierende bietet die Universität Leipzig seit Mitte der 1990er Jahre die Möglichkeit einer „grenzüberschreitenden“ beziehungsweise „binationalen“ Promotion. Dieses Verfahren ist aus Frankreich bekannt und vielen deshalb auch als „Cotutelle de thèse“ ein Begriff. Was binationale Promotion genau bedeutet und wann Sie das Promotionsverfahren in Betracht ziehen können, erläutern wir Ihnen auf dieser Seite.

zur Vergrößerungsansicht des Bildes: Eine junge Promovierende mit zwei Frauen im Gespräch.
Binational Promovierende werden in beiden Ländern betreut. Foto: Swen Reichhold

Was ist eine binationale Promotion?

Sie wollen gleichzeitig an der Universität Leipzig und einer ausländischen Hochschule mit Promotionsrecht promovieren?

Entscheiden Sie sich für eine binationale Promotion, dann wird diese:

  • von zwei Betreuerinnen bzw. Betreuern in beiden Ländern begleitet,
  • in den meisten Fällen in einer der beiden Landessprachen verfasst,
  • an der Universität Leipzig und bei einem oder mehreren Arbeitsaufenthalten an der ausländischen Hochschule durchgeführt

Haben Sie das Promotionsverfahren erfolgreich abgeschlossen, bekommen Sie eine Urkunde verliehen, die von beiden Universitäten gemeinsam ausgestellt ist. In manchen Fällen erhalten Sie anstelle eines Dokuments zwei nationale Urkunden, also sowohl eine Urkunde von der Universität Leipzig als auch eine von der Partnerhochschule, in denen auf das binationale Verfahren hingewiesen wird.

Nach einem erfolgreich abgeschlossenen binationalen Promotionsverfahren müssen Sie sich für die Nutzung eines der verliehenen Doktorgrade entscheiden. Sie können nicht beide verliehene Doktorgrade gleichzeitig tragen. Eine binationale Promotion darf nicht den Eindruck erwecken, dass es sich um zwei verschiedene wissenschaftliche Arbeiten und zwei parallele Promotionsverfahren gehandelt hat.

Welche Vorteile bringt eine binationale Promotion mit sich?

Eine binationale Promotion bringt mehrere Vorteile mit sich. Bitte vergessen Sie dennoch nicht, dass das Verfahren mit einem erhöhten Arbeitsaufwand verbunden ist.

In Bezug auf den Inhalt Ihrer Arbeit können Sie durch das Cotutelle de thèse-Verfahren die wissenschaftliche Anbindung an beide beteiligte Länder sicherstellen. Außerdem haben Sie die Möglichkeit, im Ausland zu forschen und können Ihren Forschungsschwerpunkt somit eng mit dem anderen Land verbinden.

Im Hinblick auf Ihren beruflichen Werdegang bietet eine binationale Promotion die optimale Möglichkeit, Ihre Karrierechancen zu verbessern – schließlich können Sie in zwei Ländern anerkannte Qualifikationen nachweisen. Ebenso gefragt in der Praxis sind sprachliche und interkulturelle Kompetenzen, die Kenntnis unterschiedlicher Wissenschaftssystematiken sowie Hochschulkulturen, die Sie im Rahmen einer binationalen Promotion erwerben. Diese Qualifikationen können Ihnen vor allem auch beim Berufseinstieg im internationalen Bereich behilflich sein.

Das binationale Promotionsverfahren im Detail

Im Folgenden erfahren Sie, welche Voraussetzungen Sie für die binationale Promotion mitbringen müssen und wie das Verfahren abläuft.

Für die binationale Promotion an der Universität Leipzig oder einer ausländischen Hochschule sind die Promotionsordnungen der Fakultäten maßgeblich. Die Promotionsordnungen enthalten Regelungen für eine grenzüberschreitende Promotion und müssen zwingend eingehalten werden.

Ihre Ansprechpersonen

Die Dekanatsrätinnen und Dekanatsräte sind die ersten Ansprechpersonen für binationale Promotionen. Bitte beachten Sie, dass Sie eine Empfehlung einer Betreuerin oder eines Betreuers für eine binationale Promotion benötigen. An einigen Fakultäten werden Musterverträge ausgegeben.

Bitte beachten:

Binationale Promotionen sind an folgenden Fakultäten leider nicht möglich:

  • Medizinische Fakultät
  • Veterinärmedizinische Fakultät
  • Juristenfakultät

Sie haben Ihre Promotion bereits begonnen?

Sie haben bereits eine Promotion an einer Universität außerhalb Deutschlands begonnen und Ihre Betreuerin beziehungsweise Ihr Betreuer an der „Heimatuniversität“ empfiehlt Ihnen ein binationales Verfahren? In diesem Fall raten wir Ihnen, sich gemeinsam mit ihr oder mit ihm eine Betreuerin oder einen Betreuer an der Universität Leipzig zu suchen. Hier helfen häufig bereits bestehende wissenschaftliche und persönliche Kontakte. Stellen Sie der Leipziger Professorin beziehungsweise dem Leipziger Professor Ihr Dissertationsvorhaben vor und bitten sie um eine schriftliche Betreuungszusage. Sobald Sie diese erhalten haben, können Sie sich an unserer Universität bewerben.

Wenn Sie alle formalen Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie einen Zulassungsbescheid, mit dem Sie sich für ein Visum bewerben können (sofern das erforderlich ist). Eine Bewerbung als individuelle Promovierende oder individueller Promovierender ist zu jeder Zeit möglich und nicht an feste Termine gebunden.

Prüfen Sie bitte, ob Sie sich für einen Aufenthaltstitel, per Promotionsvertrag oder durch ein Stipendium immatrikulieren müssen. In jedem Fall empfehlen wir Ihnen sich für Ihre Promotion an der Universität Leipzig zu immatrikulieren, um so den Studierendenstatus mit allen Vorteilen (Semesterticket, Studentenwohnheim, Rabatte, Mensanutzung usw.) zu nutzen. Wenden Sie sich bitte an Stefanie Kölling von der Stabsstelle Internationales.

 

Vergessen Sie außerdem nicht, sich bei der Dekanatsrätin oder dem Dekanatsrat Ihrer Fakultät in die Doktorandenliste eintragen zu lassen.

Sie haben bereits eine Promotion an der Universität Leipzig begonnen und Ihre Betreuerin beziehungsweise Ihr Betreuer empfiehlt Ihnen eine binationale Promotion mit einer Universität außerhalb Deutschlands? In diesem Fall raten wir Ihnen, sich gemeinsam mit ihr oder mit ihm eine Betreuerin beziehungsweise einen Betreuer an einer Universität im Ausland zu suchen. Diese Hochschule muss ebenfalls über das Promotionsrecht verfügen. Hier helfen häufig bereits bestehende wissenschaftliche und persönliche Kontakte der Leipziger Doktormutter beziehungsweise des Doktorvaters. Stellen Sie dem angefragten Betreuer Ihr Dissertationsvorhaben vor und bitten Sie um eine schriftliche Betreuungszusage.

Ihre Vereinbarung zum binationalen Promotions­verfahren

Sie haben sich in Absprache mit Ihren Betreuern für ein binationales Verfahren entschieden? Im nächsten Schritt gilt es, eine individuelle Vereinbarung mit beiden an der Promotion beteiligten Universitäten vorzubereiten. In dieser Vereinbarung werden die Modalitäten Ihrer binationalen Promotion geregelt. Bitte beachten Sie dabei die Promotionsordnung der Fakultät der Universität Leipzig, an der die binationale Promotion erfolgen soll.

Erste Ansprechpersonen an den Fakultäten sind die Dekanatsrätinnen und Dekanatsräte, die zum Teil über Musterverträge verfügen.

Bitte beachten: Sie selbst sind für die Abstimmung der individuellen Vereinbarungstexte verantwortlich. Die Dekanatsrätinnen und Dekanatsräte an den Fakultäten stehen Ihnen dabei gerne beratend zur Seite, gegebenenfalls auch das Büro des Prorektors für Campusentwicklung.

Was Sie bei der Ausfertigung der erforderlichen Vereinbarung beachten müssen, haben wir Ihnen nachfolgend zusammengestellt.

Angaben zu den beteiligten Universitäten, Fakultäten, den Betreuenden sowie zur Zulassung beziehungsweise den Einschreibungsmodalitäten: 

  • Beide Universitäten, einschließlich der jeweiligen Rektoren/Präsidenten, der Dekane der Fakultäten bzw. der Leitenden der entsprechenden Einrichtungen der anderen Universität und die Betreuerin bzw. der Betreuer der Dissertation müssen genannt werden.
  • Es wird von der Hochschulrektorenkonferenz empfohlen, dass Promovierende die Modalitäten zur Einschreibung an beiden Universitäten einhalten. Eventuell anfallende Gebühren sollen dabei jedoch nur an der Universität gezahlt werden, an der sich die Promovierenden aufhalten. 

Die geplanten Aufenthalte an beiden beteiligten Universitäten müssen vonseiten der Universität Leipzig im Vertrag nicht explizit festgeschrieben werden. Es gibt jedoch ausländische Universitäten, die eine Mindestaufenthaltsdauer vorschreiben.

Genutzte Sprache für die Dissertation, die Thesen und die Verteidigung:

  • In der Regel wird die Dissertation in der Sprache des einen Landes und die Zusammenfassung in der Sprache des anderen Landes verfasst.
  • Die Thesen sollten in beiden Sprachen vorliegen, da an der Verteidigung auch Vertreterinnen und Vertreter der jeweils anderen Universität beteiligt sind.
  • Die Verteidigung sollte in der Sprache des Landes erfolgen, in der die Verteidigung stattfindet, mit einer Zusammenfassung in der jeweiligen Sprache des anderen Landes.
  • Die Diskussion sollte in beiden Sprachen geführt werden können.

Einreichen der Dissertation, Rigorosum, Anzahl der Gutachter:

  • In der Regel wird die Arbeit zunächst an der Universität eingereicht, an der auch die Verteidigung durchgeführt werden soll. Nach der dortigen Annahme mit den übersetzten Gutachten wird die Arbeit mit den übersetzten Gutachten an die Partneruniversität zur Fortführung des Verfahrens weitergereicht.
  • Die Anzahl der Gutachter, zu denen beide Betreuer gehören müssen, richtet sich nach den jeweiligen Promotionsordnungen.
  • Es muss festgelegt werden, ob ein Rigorosum stattfindet oder nicht. An einigen Fakultäten können Leistungen anerkannt werden, die zum Beispiel in strukturierten Promotionsprogrammen der Graduiertenakademie Leipzig erbracht worden sind. Damit kann in diesen Fällen das Rigorosum ersetzt werden.

Ablauf der Verteidigung, Notengebung und Hinweis auf entweder/oder-Regelung zum Tragen des Doktortitels, Ausstellung der Urkunde:

  • Es müssen Regelungen für den Ort und den jeweiligen Ablauf der Verteidigung, die beispielsweise nach Leipziger Regeln jeweils öffentlich sein muss, festgelegt werden.
  • Die gegenseitige Anerkennung der Verteidigung muss geklärt werden.
  • In Abhängigkeit der einzelnen Promotionsordnungen ist ein Rigorosum Bestandteil der Verteidigung (siehe oben).
  • Regelungen zur Notengebung bei unterschiedlichen Wertungssystemen sowie die Regelungen zum Tragen des Titels sind festzulegen.
  • Die Ausstellung der Promotionsurkunde muss geregelt werden. Hier bestehen zwei Möglichkeiten:
    • Eine zweisprachige Urkunde mit Hinweis auf das binationale Verfahren sowie Unterschriften und Stempel beider Einrichtungen: Hier ist zu beachten, dass an der Universität Leipzig zwingend die Rektorin unterzeichnen muss. Die von der HRK angebotene Urkunde geht von der Unterzeichnung durch die Dekane aus.
    • Jede Einrichtung stellt eine eigene Urkunde aus, wobei jede auf das binationale Verfahren mit der anderen Universität verweisen muss (Verzahnung/Verschränkung der Urkunden).

Bevor der Vertrag zur Unterschrift vorgelegt werden kann, muss er in Absprache mit der jeweiligen Dekanatsrätin oder dem Dekanatsrat vom Justiziariat der Universität Leipzig geprüft werden. Folgende Hinweise sollten dabei beachtet werden:

  • Die Vereinbarung sollte in mindestens dreifacher Ausfertigung vorgelegt werden. Ausländische Universitäten können andere Anforderungen haben.
  • Sobald die Vereinbarung von Leipziger Seite von der oder dem Promovierenden, der Betreuerin oder dem Betreuer und der Dekanin bzw. dem Dekan der jeweiligen Fakultät unterzeichnet ist, muss sie an das Büro des Prorektors für Campusentwicklung gesendet werden (zu Händen von Moritz Waschbüsch). Moritz Waschbüsch legt die Vereinbarung zunächst dem Prorektor für Campusentwicklung zur Kenntnisnahme und abschließend der Rektorin zur Unterschrift vor. Die Unterlagen gehen danach an die Fakultät zurück.

Die Unterzeichnung durch die ausländische Universität richtet sich nach den dortigen Vorgaben. In der Regel unterschreiben die Betreuerin beziehungsweise der Betreuer sowie die Direktorin beziehungsweise der Direktor der für die Promotion zuständigen Institution und die Rektorin beziehungsweise der Präsident die Vereinbarung.

Die finanzielle Förderung einer binationalen Promotion

Für Ihr binationales Promotionsverfahren können Sie eine Förderung beim Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD) beantragen. Bei einer binationalen Promotion mit Frankreich ist außerdem eine Förderung über die Deutsch-Französische Hochschule (DFH) möglich.

Bitte beachten:
Die Förderanträge sollten möglichst vor Beginn eines Cotutelle-Verfahrens gestellt werden. Das ist notwendig, da der Stipendiengeber die Fördergelder nur dann auszahlen kann, wenn ihm eine unterzeichnete Vereinbarung vorliegt.

Weitere Informationen zur finanziellen Förderung von binationalen Verfahren erhalten Sie bei Frau Jane Moros von der Stabsstelle Internationales.

Unsere Empfehlung

Wir empfehlen Ihnen sich für Ihre Promotion an der Universität Leipzig einschreiben zu lassen, um so den Studierendenstatus mit allen Vorteilen (Semesterticket, Studentenwohnheim, Rabatte, Mensanutzung usw.) zu nutzen. Internationale Promovierende, die sich einschreiben, wenden sich bitte an das Stabsstelle Internationales. Deutsche Promovierende, die sich einschreiben, wenden sich bitte an das Studentensekretariat.

Sie möchten sich vertiefend über die Organisation einer binationalen Promotion informieren? Auf den Seiten der Hochschulrektorenkonferenz sind weitere Informationen und Empfehlungen zur binationalen Promotion für Sie zusammengefasst.

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