Der Erweiterte Senats setzt sich aus Stimmenberechtigten Mitgliedern und beratend wirkenden Mitgliedern zusammen. Er ist zuständig für die Wahl und die Abwahl des Rektors oder der Rektorin sowie für die Beschlussfassung über die Grundordnung unserer Universität.

zur Vergrößerungsansicht des Bildes: Junge Menschen sitzen am Tisch. Ein junger Mann in der Mitte guckt in die Kamera. Alle anderen schauen in den Laptop.
Studentische Senatorinnen und Senatoren bringen Ihren Standpunkt in die Sitzungen des Senats und des Erweiterten Senats ein.

Zusammensetzung und Mitglieder

Der Erweiterte Senat unserer Universität setzt sich zusammen aus

  • den 21 stimmberechtigten Mitgliedern des Senats,
  • 35 Hochschullehrerinnen und Hochschullehrern,
  • 14 akademischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern,
  • 14 Studierenden sowie
  • sieben Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Verwaltung und Technik.

Die Rektorin, die Prorektorin und die Prorektoren, der Kanzler, die Dekaninnen und Dekane sowie die Gleichstellungsbeauftragte unserer Universität gehören dem Erweiterten Senat mit beratender Stimme an. Die Rektorin bereitet die Sitzungen vor und führt den Vorsitz.

Hinweis: Weiterführende Informationen zum Erweiterten Senat, z.B. die detaillierte Zusammensetzung und Sitzungsprotokolle, sind nur im Intranet der Universität Leipzig verfügbar. Sollten Sie sich nicht im Universitätsnetzwerk befinden, wählen Sie sich bitte per VPN ein, um das Intranet aufzurufen. Dazu benötigen Sie Ihr Uni-Login.

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