Seit dem 1. November 2024 gilt das Selbstbestimmungsgesetz (SBGG), das trans-, intergeschlechtlichen und nicht-binären Personen die Anpassung von Vornamen und Geschlechtseintrag entsprechend ihrer geschlechtlichen Identität ermöglicht. Eine Namensänderung, wie sie für Studierende der Universität Leipzig vor Inkrafttreten des SBGG möglich war, entfällt.
Eine Beratung durch die Stabsstelle Chancengleichheit, Diversität und Familie ist nicht mehr erforderlich. Personen, die beim Standesamt eine Änderung von Vorname(n) und Geschlechtseintrag gemäß SBGG erklärt haben, können diese Anpassung dem Studierendensekretariat oder dem Personaldezernat anzeigen.
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