Seit dem 1. November 2024 gilt das Selbstbestimmungsgesetz (SBGG), das trans-, intergeschlechtlichen und nicht-binären Personen die Anpassung von Vornamen und Geschlechtseintrag entsprechend ihrer geschlechtlichen Identität ermöglicht. Eine Namensänderung, wie sie für Studierende der Universität Leipzig vor Inkrafttreten des SBGG möglich war, entfällt künftig. Momentan gilt eine Übergangsfrist, in der die Namensanpassung für Studierende nach der Einführung des SBGG eingeschränkt möglich ist.

Anpassung Vorname und Geschlechtseintrag

Um trans* und inter* Studierende zu unterstützen, erkennt die Universität Leipzig den Vornamen und die Geschlechtsidentität auch nach Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetztes zum 1.11.2024 vorübergehend vor der amtlichen Änderung an. Neben der Anrede der Person mit dem neuen Vornamen müssen auch die Personendaten in universitären Prozessen angepasst werden. Dies betrifft beispielsweise die Personendaten:

  • im zentralen Campus-Management-System,
  • auf der UniCard,
  • auf Teilnahmelisten,
  • auf Zeugnissen
  • sowie auf Praktikumsbescheinigungen.

Voraussetzungen und Verfahren

Voraussetzung ist eine zu unterzeichnende Erklärung, dass die neue Geschlechtsangabe und der neue Vorname unwiderruflich von der Universität genutzt werden sollen. Wurde die Änderung bereits amtlich durchgeführt, ist der entsprechende Nachweis ausreichend. Die Anpassung geschieht in den folgenden Schritten:

  1. Studierende erhalten einen Termin zur Anpassung bei der Stabsstelle Chancengleichheit, Diversität und Familie
    Im Termin erhalten Studierende Informationen zum Verfahren, zur technischen Umstellung, zu den Auswirkungen sowie Unterstützung beim Ausfüllen des Anpassungsbogens. Der Anpassungsbogen enthält die oben genannte zu unterzeichnende Erklärung. Die Umstellung betrifft die Studierendenakte, die UniCard, E-Mail-Postfächer, Digitale Zertifikate, Managementsysteme, IT-Dienste und so weiter.
  2. Ausführung der Änderungen
    Der Anpassungsbogen wird intern an die zuständigen Stellen (Studierendensekretariat, Universitätsrechenzentrum) weitergeleitet. Die entsprechenden Zeitpunkte und Fristen der Anpassungen werden der:dem Studierenden per E-Mail mitgeteilt, beispielsweise bei Löschung des alten Kontos im Universitätsrechenzentrum, die Neuausstellung der UniCard und so weiter.

Beim Abruf des Deutschland-Semestertickets in der LeipzigMOVE-App wird dort unveränderbar der Name angezeigt, mit dem du dich an deiner Hochschule registriert hast. Bei Studierenden, die an ihrer Hochschule einen anderen Namen als in ihren amtlichen Ausweisdokumenten führen (z.B. genderqueere Personen, Künstler:innennamen), kann das bei der Fahrausweiskontrolle zu Problemen führen. Denn bei der Kontrolle muss zusätzlich zum Ticket in der App auch ein aktueller Lichtbildausweis vorgezeigt werden.

Beim Ticketabruf als Chipkarte in einem der Servicezentren der LVB ist es möglich, sich ein Deutschland-Semesterticket ausstellen zu lassen, auf dem der amtliche Name verwendet wird. (Quelle: www.studentenwerk-leipzig.de/mobilitaet/semesterticket/)

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Allyship

Seit Ende 2018 ist in Deutschland die Dritte Option rechtlich anerkannt. Dies bedeutet, dass das Personenstandsrecht neben männlich und weiblich die Eintragung „divers“ zulässt beziehungsweise der Eintrag auch offengelassen werden kann. Diese Anerkennung ermöglicht Menschen mit Varianten der Geschlechtsentwicklung ihre Geschlechtsangabe und Vornamensführung entsprechend amtlich ändern zu lassen. Daneben ermöglicht seither das Transsexuellengesetzden Vornamen amtlich ändern zu lassen. Dies betrifft Menschen, die sich nicht mehr dem in ihrem Geburtseintrag angegebenen Geschlecht, sondern dem anderen Geschlecht als zugehörig empfinden. Spätestens mit der amtlichen Änderung sind Institutionen verpflichtet, die neuen Vornamen oder die geschlechtliche Identität anzuerkennen.

Was in der Theorie einfach klingt, ist in der Praxis für trans* und inter* Personen häufig ein mehrere Jahre dauernder Vorgang, da die Änderungen mittels Gutachten, ärztlicher Bescheinigung und teils im gerichtlichen Verfahren nachzuweisen sind. Die gelebte Identität und deren amtliche Anerkennung stimmen über diesen Zeitraum nicht überein. Betroffene werden mit diesem Problem wiederholt konfrontiert, müssen ihre Situation regelmäßig erklären, werden mit dem falschen Vornamen angesprochen und müssen sich fortwährend vor fremden Menschen outen. Dies führt häufig zu einem erheblichen Leidensdruck, zur Beeinträchtigung von Studienleistungen und schlimmstenfalls zum Studienabbruch. Daher ist es wichtig, trans* und inter* Studierende als Verbündete:r (Ally) zu unterstützen!

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