Als europäisches Förderprogramm bietet Erasmus+ unserer Universität vielfältige Möglichkeiten in der internationalen Hochschulzusammenarbeit mit vielen europäischen Ländern und in Drittstaaten weltweit. Zahlreiche Partnerschaften entstanden durch die Förderung des Erasmus-Programm. Auslandserfahrung für Studierende, Lehrende und Hochschulpersonal bildet den Kern des Förderprogramms, das die internationale Hochschulkooperation vorrangig in Lehre und Studium unterstützt.
Neue Förderperiode 2021 bis 2027
Die EU verstärkt bei der Fortsetzung des Bildungsprogramms den Mitteleinsatz und sieht für Erasmus+ im nächsten mehrjährigen Finanzrahmen 2021 bis 2027 mehr als 26 Milliarden Euro vor. Das ist eine Erhöhung um fast 10 Milliarden Euro im Vergleich zum Finanzrahmen 2014 bis 2020.
Die verliehene Erasmus Charter for Higher Education 2021 bis 2027 (kurz: ECHE) berechtigt unsere Universität erneut zur Teilnahme am Programm Erasmus+ von 2021 bis 2027. Unsere spezifischen Programmziele wurden in einer Erasmus-Erklärung zur Hochschulpolitik 2021 bis 2027 beschrieben.
An unserer Universität übernimmt die Stabsstelle Internationales die zentrale Koordination des Programmes. Erasmus+ Hochschulkoordinator ist Dr. Svend Poller.
Drei Erasmus+ Programmlinien für Fördermöglichkeiten strukturieren den Bereich der Hochschulbildung:
- Förderung von Mobilität
- Förderung von Kooperationsprojekten
- „Erasmus+ Politikunterstützung“
Ergänzt werden diese Programmlinien durch die Jean-Monnet Förderung und die Förderung von Sportprojekten.
- Programmländer sind die 27 EU-Staaten, Island, Liechtenstein, Nordmazedonien, Norwegen, Serbien und die Türkei.
- Partnerländer sind die benachbarten Staaten der EU, Länder der Regionen Asiens, Zentralasiens, Lateinamerikas, der AKP-Staaten (Afrika-Karibik-Pazifik) und sonstige Industrieländer.
- Großbritannien (Mobilitätsförderung durch Erasmus+ und Turing Scheme) und die Schweiz (Mobilitätsförderung durch Swiss European Mobility Programme – SEMP) zählen zu den Partnerländern.
Förderung von Mobilität
Mit der „Förderung von Mobilität“ unterstützen wir den akademischen Austausch von Hochschulangehörigen zwischen unserer Universität und Einrichtungen in Partner- und Programmländern. Informieren Sie sich über bestehende Studienplätze im Portal für Auslandsaufenthalte und zu den Lehroptionen unserer Universität.
Über die Erasmus+ Programmlinie „Mobilität von Einzelpersonen“ können wir akademische Aufenthalte unserer Studierenden und unseres Lehr- und Hochschulpersonals an Einrichtungen in Programmländern fördern.
Studierendenmobilität:
In der neuen Erasmus+ Programmgeneration ist zusätzlich zur Mobilität von Einzelpersonen die Förderung gemeinsam durchgeführter „Blended Intensive Programmes“ (BIP) vorgesehen. Das sind Intensivprogramme mit gemeinsamen curricularen Angeboten europäischer Partnerhochschulen, die Lehr-Lern-Aktivitäten in Präsenz mit einer virtuellen Komponente kombinieren. Die physischen Kurzaufenthalte dauern zwischen 5 bis 30 Tagen. Wegen beeinträchtigter Funktionalität der digitalen Instrumente und des hohen administrativen Aufwandes für alle Akteure findet an unserer Universität keine neue Ausschreibung von Erasmus+ BIP statt. Sobald die Voraussetzungen in Bezug auf Funktionalität und Aufwand gegeben sind, werden neue Ausschreibungen erfolgen. Für Studierende ist eine sehr begrenzte Teilnahme an BIPs, die von Partnerhochschulen koordiniert werden, ab 2023/24 möglich, falls
- diese innerhalb des Arqus Netzwerkes stattfinden;
- Studierende sonst aufgrund finanzieller, gesundheitlicher und studienstruktureller Gründe keine Langzeit-Mobilität absolvieren können
Personalmobilität:
Aufenthalte an unserer Universität
Über die institutionelle Verbindung mit Partnerinstitutionen in den Programmländern bietet Erasmus+ im Gegenzug, internationalen Hochschulangehörigen die Möglichkeit eines Aufenthalts bei uns:
Interinstitutionelle Vereinbarung
Die Mobilität kann gefördert werden, wenn es eine inter-institutionelle Vereinbarung mit einer Hochschule in einem Programmland gibt. Vereinbarungen werden inhaltlich durch die Fachverantwortlichen der Fakultäten und Institute in Absprache mit den ausländischen Kooperationspartner:innen vorbereitet und durch die Stabsstelle Internationales unserer Universität digital finalisiert. Absprachen zur gegenseitigen Anerkennung von Studienleistungen und zur Integration von Lehraufenthalten in das Curriculum an beiden Einrichtungen bilden die Grundlage dieser Zusammenarbeit.
Fachliche Verantwortung
Die Erasmus+ Fachkoordination verantwortenden Hochschullehrenden sind von den Fakultätsleitungen autorisiert. Sie sind in dieser Funktion verantwortlich für:
- die inhaltliche Gestaltung der Erasmus+ Kooperation zur Studierenden- und Personalmobilität
- die fachlichen Absprachen in einer inter-institutionellen Vereinbarung
- die Auswahl der Teilnehmenden
- die fachliche Betreuung der Teilnehmenden
Die Stabsstelle Internationales unserer Universität koordiniert das Erasmus+ Programm auf zentraler Ebene.
In der Programmlinie Erasmus+ „Internationale Mobilität von Einzelpersonen“ können Studien-, Lehr- und Weiterbildungsaufenthalte an ausgewählten Partnereinrichtungen auch in den Erasmus+ Partnerländern finanziell unterstützt werden.
Unsere Universität zählte in der vergangenen Programmgeneration (2014 – 2020) zu den am stärksten geförderten Hochschulen in Deutschland. Seit 2015 fördern wir den Austausch mit insgesamt 60 außereuropäischen Partnerhochschulen in 29 Ländern weltweit. Insbesondere in den philologischen- und Sozialwissenschaften, in der Theologie, Chemie, Pharmazie, Informatik und Theaterwissenschaft können Studierende, Promovierende und Mitarbeitende von Erasmus+ weltweit profitieren.
Die Stabsstelle Internationales unserer Universität ist federführend bei der Beantragung und der Umsetzung der Projekte zur Erasmus+ Förderung.
Eine Besonderheit dieser Programmlinie ist die Verantwortung unserer Universität für die Förderung der Aufenthalte von ausländischen Hochschulangehörigen der Partnereinrichtungen in den Fakultäten und Einrichtungen.
Unterstützt werden akademische Aufenthalte an Einrichtungen in den förderfähigen Partnerländern
und akademische Aufenthalte an unserer Universität
Weitere Informationen stellen wir im Intranet bereit.
Förderung von Kooperationsprojekten
Innerhalb der Leitaktion 2 „Förderung von Hochschulkooperationen“ fördert die Europäische Union Partnerschaften und Kooperationsprojekte mit Einrichtungen in Programmländern und Partnerländern.
Erasmus+ bietet hierfür verschiedene Förderlinien an, mit denen Partnerschaften und Kooperationsprojekte auf Antrag gefördert und finanziell unterstützt werden können.
Die Programmlinie „Erasmus+ Cooperation Partnerships“ fördert internationale Kooperationsprojekte von Hochschulen in Programmländern. Im Vordergrund stehen dabei Zusammenarbeit und Austausch guter Praxis.
Im Rahmen von Cooperation Partnerships können Vorhaben realisiert werden, die mindestens eine der folgenden horizontalen Prioritäten oder sektorspezifischen Prioritäten für den Hochschulbereich adressieren:
- Horizontale Prioritäten:
- Inklusion und Vielfalt
- Digitaler Wandel
- Umwelt und Bekämpfung des Klimawandels
- Teilhabe am demokratischen Leben, gemeinsame Werte und bürgerschaftliches Engagement
- Hochschulsektorspezifische Prioritäten:
- Förderung vernetzter Hochschulsysteme
- Förderung einer innovativen Lern- und Lehrpraxis
- Entwicklung der MINT/MINKT-Fächer in der Hochschulbildung, insbesondere Beteiligung von Frauen im MINT-Bereich
- Belohnung von Exzellenz beim Lernen, in der Lehre und bei der Kompetenzentwicklung
- Aufbau inklusiver Hochschulsysteme
- Unterstützung der digitalen und grünen Fähigkeiten des Hochschulwesens
Informationen zum Programm und zur Antragstellung finden Sie bei der Nationalen Agentur im DAAD.
Aktuelle Beispiele für „Cooperation Partnerships“ finden Sie auf unserer Seite Projektförderung.
Seit 2004 werden durch das europäische Exzellenzprogramm „Erasmus Mundus“ europäische Hochschulen dazu aufgefordert, die Internationalisierung ihrer Studiengänge auszubauen. Mittlerweile sind die sogenannten Erasmus Mundus Joint Master Degrees (EMJMD) Teil des größeren EU-Rahmenprogramms Erasmus+.
Ziel ist die Internationalisierung der Curricula innerhalb des europäischen Hochschulraums in Kooperation mit Partnerländern. Umgesetzt wird dieses Ziel mit der Durchführung integrierter Masterstudiengänge in einem Konsortium von mindestens drei europäischen Partnerhochschulen inklusive:
- der gemeinsamen Abschlussvergabe in Form von gemeinsam ausgestellten Doppel- oder Mehrfachabschlüssen und
- der Unterstützung qualifizierter Studierendenmobilität durch im Programm für die obligatorischen Auslandsaufenthalte integrierte Stipendien.
Die Auswahl ist hochgradig kompetitiv und die Aufnahme eines Studiengangs in die Förderung durch Erasmus Mundus eine besondere Auszeichnung der curricularen Qualität. Dies setzt die erfolgreiche Etablierung eines Studiengangs vor Antragstellung voraus.
Das Erasmus+ Programm (2021 – 2027) bietet zwei Förderlinien für Hochschulkooperationen im Rahmen der Erasmus Mundus Programmlinie zur Förderung transnationaler Exzellenzstudiengänge für hochqualifizierte Studierende:
- Erasmus Mundus Joint Master: Transnationale Exzellenzstudiengänge für hochqualifizierte Studierende, die mit einem Mehrfach- oder gemeinsamen Abschluss abgeschlossen werden, machen die Programmlinie Erasmus Mundus Joint Master (EMJM) zu einem attraktiven Förderinstrument für europäische Hochschulen.
- Erasmus Mundus Design Measures: Diese Förderlinie dient der Unterstützung vorbereitender Maßnahmen zur Entwicklung eines gemeinsamen transnationalen Masterstudiengangs.
Informationen zum Programm und zur Antragstellung erhalten Sie bei der Nationalen Agentur für EU-Hochschulzusammenarbeit und Exekutivagentur der EU-Kommission (EACEA).
Aktuelle Beispiele für „Erasmus Mundus Joint Master Degrees“ finden Sie auf unserer Seite Projektförderung.
Kapazitätsaufbauprojekte unterstützen die Relevanz, Qualität, Modernisierung und Reaktionsfähigkeit der Hochschulbildung von Hochschulen und Hochschulsystemen in nicht am Programm assoziierten Drittländern im Hinblick auf sozioökonomischen Aufschwung, Wachstum und Wohlstand durch gemeinsame Projekte in folgenden Bereichen:
- Modernisierung der Hochschulverwaltung und des Managements
- Förderung von Innovation und Stärkung der Verbindung der Hochschulen mit der Gesellschaft
- Qualität und Relevanz der Bildung
- Inklusion
- Strukturreformen
Weitere Informationen zum Programm und zur Antragstellung erhalten Sie bei der Nationalen Agentur für EU-Hochschulzusammenarbeit und der Exekutivagentur der EU-Kommission (EACEA).
Jean Monnet-Aktivitäten fördern die Lehre und Forschung im Bereich der EU-Studien an Hochschulen weltweit. Unter EU-Studien ist das Studium Europas in seiner Gesamtheit mit besonderem Schwerpunkt auf der EU-Dimension, sowohl aus interner als auch aus globaler Perspektive zu verstehen.
Die geförderten Aktionen gliedern sich in drei Bereiche:
Gefödert werden:
- Module
- Lehrstühle
- Exzellenzzentren
Weitere Informationen zum Programm und zur Antragstellung finden Sie bei der Nationalen Agentur für EU-Hochschulzusammenarbeit und der Exekutivagentur der EU-Kommission (EACEA).
Aktuelle Beispiele für Jean Monnet-Aktivitäten finden Sie auf unserer Seite Projektförderung.
Zu weiteren Förderlinien informiert die Nationale Agentur für Erasmus+ Hochschulzusammenarbeit DAAD auf ihren Webseiten.