Erasmus+ fördert freiwillige, empfohlene und obligatorische Studien- oder Promotionsaufenthalte während eines Auslandssemesters. Die dort erbrachten Studienleistung erkennt unsere Universität in Ihrem Studiengang an. Sie können Erasmus+ Studienplätze nutzen, die „fachspezifisch“ an Partnerhochschulen Ihres Faches vergeben werden. Zusätzlich gibt es die universitätsweite „fachflexible“ Option für ein Erasmus+ Studium an Partnerhochschulen des Utrecht Network und der Hochschulallianz Arqus.
Voraussetzungen
- Sie planen ein Erasmus+ Studium an einer Partnerhochschule innerhalb der 27 EU-Staaten oder in weiteren möglichen europäischen Nicht-EU-Staaten.
- Ihre Immatrikulation an unserer Universität für einen Studien- oder Promotionsabschluss liegt vor.
- Sie haben vor dem Auslandssemester mindestens ein ganzes Studienjahr abgeschlossen und haben die geforderten Kenntnisse der Unterrichtssprache an der Partnerhochschule.
Ein Erasmus+ Studienaufenthalt dauert mindestens zwei Kalendermonate, meist ein Semester oder ein ganzes Studienjahr. Der Zeitpunkt Ihres Auslandsstudiums wird oft in Ihrer Studienordnung empfohlen. Eine Erasmus+ Förderung können Sie in jeder Studienphase (Bachelor, Master, Promotion) und in jedem Studiengang mehrmals erhalten. Die Teilnahme an dem Erasmus+ Programm ist unabhängig von Ihrer Nationalität möglich. Mobile Studierende werden in der Regel als Vollzeitstudierende betrachtet und sollten das entsprechende Arbeitspensum im Ausland erbringen.
Partnerhochschulen
Unsere Universität hat Erasmus+ Studienplätze mit ca. 300 Partnerhochschulen vereinbart. Studiengebührfrei können Sie damit in den EU-Staaten sowie Island, Liechtenstein, Norwegen, der Republik Nordmazedonien, Serbien und der Türkei studieren. Darüber hinaus bestehen u.a. Erasmus+ Vereinbarungen mit dem Vereinigten Königreich sowie der Schweiz.
Unsere Universität ist Mitglied im Utrecht Network und in der Hochschulallianz Arqus. An diesen Partnerhochschulen haben Sie ebenfalls die Möglichkeit, einen Auslandsaufenthalt zu Studium oder Promotion zu absolvieren.
Aktuelle Erasmus+ Studienplätze können Sie gezielt in unserer Datenbank für internationale Austauschplätze abrufen. Zusätzlich erhalten Sie dort weitere Informationen zum Studienaufenthalt, zur Partnerhochschule sowie den Kontakt zur verantwortlichen Fachkoordination an unserer Universität.
Partnerhochschulen im Utrecht Network
Land | Hochschule |
---|---|
Frankreich | Université de Lille |
Lettland | Latvijas Universitáte Riga |
Litauen | Vilniuas Universitetas |
Niederlande | Universiteit Utrecht |
Österreich | Universität Graz |
Schweiz | Universität Basel |
Partnerhochschulen in der Europäischen Hochschulallianz Arqus
Land | Partnerhochschule |
---|---|
Frankreich | Université Claude Bernard Lyon 1 |
Irland | Maynooth University |
Italien | Università degli Studi di Padova |
Litauen | Vilniuas Universitetas |
Österreich | Universität Graz |
Polen | Uniwersytet Wrocławski |
Portugal | Universidade do Minho |
Spanien | Universidad de Granada |
Förderung
Mit einer Erasmus+ Förderung bekommen Sie:
- den Erasmus+ Status und müssen daher keine Studiengebühren an der Partnerhochschule zahlen;
- ggf. eine finanzielle Unterstützung, die abhängig von Zielland und Dauer des Studienaufenthalts ist.
Pro Studienzyklus (Bachelor, Master, Promotion) können Sie bis zu 12 Monate gefördert werden. Für Staatsexamens- und Diplomstudiengängen sind es maximal 24 Monate. Dieses Kontingent können Sie auch auf mehrere Auslandsaufenthalte aufteilen.
Unsere Universität hat eine begrenztes Gesamtbudget für die Erasmus+ Förderung. Daher erhalten Sie je nach Zielland und Aufenthaltsdauer festgelegte Fördermonatssätze.
Länder | Fördermonatssatz |
---|---|
Ländergruppe 1: | 600,00 Euro |
Ländergruppe 2: | 540,00 Euro |
Ländergruppe 3: | 490,00 Euro |
Unsere Universität fördert ein Erasmus+ Auslandsstudium in der Regel für die Dauer von einem Semester. Dafür stehen auf Grund eines begrenzten Gesamtbudgets 4 Fördermonatssätze als maximale finanzielle Erasmus+ Unterstützung zur Verfügung.
Ein Semester
Aufenthaltsdauer | Mögliche Anzahl der Fördermonatssätze |
---|---|
2 bis weniger als 3 Kalendermonate | 2 |
3 bis weniger als 4 Kalendermonate | 3 |
4 bis weniger als 6 Kalendermonate | 4 |
Ausnahme bei Hochschulen mit Trimester-Struktur (laut Hochschul-Webseiten): 6 bis weniger als 7 Kalendermonate | 6 |
Zwei Semester
Aufenthaltsdauer | Mögliche Anzahl der Fördermonatssätze |
---|---|
7 bis weniger als 8 Kalendermonate | 7 |
8 bis 12 Kalendermonate | 8 |
30 Fördertage zählen immer als voller Monat und entsprechen damit einem Fördermonatssatz, unabhängig vom Kalendermonat. Ihr Aufenthalt kann also auch mitten in einem Kalendermonat beginnen und enden.
Sonderförderung
Studierende, die eine finanzielle Erasmus+ Unterstützung erhalten, können die Sonderförderung “Grünes Reisen” sowie die Sonderförderung “Chancengerechtigkeit” beantragen. Dafür ist mindestens eine ehrenwörtliche Erklärung zum Grund der Sonderförderung notwendig. Diese Erklärung wird mit der von Ihnen unterschriebenen Registrierung zum Auslandsaufenthalt abgegeben. Dennoch sind Nachweise über die Gründe notwendig. Diese müssen von Ihnen in einem Zeitraum bis 6 Jahre nach Aufenthaltsende aufbewahrt werden und der Stabsstelle Internationales vorlegbar sein.
Eine nachträgliche Beantragung von Sonderförderung(en) nach dem Einreichen der unterschriebenen Registrierung ist nicht möglich.
Für Erasmus+ Aufenthalte, die ausschließlich mit dem Erasmus+ Status, also mit „Zero Grant“ gefördert werden, sind keine Sonderförderungen möglich.
Information über Ihre Förderung erhalten Sie im Dokument „Besondere Bedingungen“ und in der Erasmus+ Fördervereinbarung. Darin enthalten sind die detaillierten Förderbedingungen und die Zuschussmitteilung zur Gesamthöhe der finanziellen Unterstützung einschließlich Sonderförderung.
Wenn Sie für mehr als 50 Prozent der Hin- und Rückreise emissionsarme Verkehrsmittel (Bus und/oder Bahn) nutzen, können Sie eine Sonderförderung von einmalig 50 Euro beantragen. Ist Ihre „grüne“ Reisezeit länger als ein Tag für An- oder Abreise, können Sie außerdem eine finanzielle Förderung von max. vier zusätzlichen Reisetagen beantragen (Berechnung nach Ihrem Fördermonatssatz).
Folgende Nachweise müssen Sie erbringen:
- Tickets oder Rechnungen, die Ihren Namen, das Datum und das Verkehrsmittel eindeutig belegen und zeigen, dass an jedem Tag gereist und der Zielort am Ende erreicht wurde. Übernachtungen und Zwischenstopps sind möglich.
Bei längeren Unterbrechungen der Reise („Städtetour“, Tage ohne Reiseanteile), können Sie die einmalige Sonderförderung beantragen, aber keine weiteren Reisetagessätze.
Folgende Nachweise müssen Sie erbringen:
- Tickets oder Rechnungen mit Ihrem Namen und Datum, die die Nutzung eines emissionsarmen Verkehrsmittels für Hin- und Rückreise belegen.
Nachhaltig Reisen leicht gemacht!
Tipps rund ums „grüne“ Reisen für Ihren Erasmus+ Auslandsaufenthalt finden Sie auf der Webseite des Green Office unserer Universität. Außerdem gibt es jetzt den Interrail-Pass für Erasmus+: Reisen Sie mit dem Zug zur Partnerhochschule und darüber hinaus!
Die Sonderförderung „Chancengerechtigkeit“ gleicht geringere Chancen von Studierenden auf Auslandsaufenthalte aus. Bei Bewilligung erhalten Sie 250 Euro pro Fördermonat mit finanzieller Unterstützung, wenn einer der folgenden Gründe vorliegt:
- Behinderung oder chronische Erkrankung
- Auslandsaufenthalt mit Kind(ern)
- Erwerbstätigkeit
- Erstakademische Generation
Behinderung oder chronischer Erkrankung
Eine Behinderung ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 20 oder eine chronische Erkrankung (siehe Liste des RKI), wegen der finanzielle Mehrkosten im Ausland entstehen, liegen jeweils nachweislich vor.
Folgende Nachweise müssen Sie erbringen:
- Behinderung: Schwerbehindertenausweis oder Bescheid des Landessozialamtes
- Chronische Erkrankung: Ärztliches Attest, welches bescheinigt, dass auf Grund der chronischen Erkrankung finanzielle Mehrkosten im Ausland entstehen
Alternativ kann ein Realkostenantrag bei der NA DAAD gestellt werden.
Auslandsaufenthalt mit Kind(ern)
Der gesamte Auslandsaufenthalt wird mit mindestens einem eigenen Kind absolviert. Eine Doppelförderung eines Kindes ist ausgeschlossen, sollten beide Elternteile den Auslandsaufenthalt antreten. Bei zwei oder mehr Kinder kann jedes Elternteil eine Sonderförderung erhalten.
Folgende Nachweise müssen Sie erbringen:
- Geburtsurkunde und Reiseunterlagen zu Hin- und Rückreise des Kindes/ der Kinder
- ggf. Anmeldebestätigung an Betreuungs- oder Bildungseinrichtungen
- ggf. Bestätigung der gemeinsamen Unterkunft im Ausland durch Mietvertrag
Alternativ kann ein Realkostenantrag bei der NA DAAD gestellt werden.
Erwerbstätigkeit
Eine mindestens sechsmonatige fortlaufende Erwerbstätigkeit muss auf Grund Ihres Auslandsaufenthaltes beendet werden oder pausieren. Das Beschäftigungsende für Aufenthalte im Wintersemester muss nach dem 15. Juni, für Aufenthalte im Sommersemester nach dem 01. November liegen. Der monatliche Nettoverdienst muss zwischen 450 EUR und 850 EUR liegen. Bei mehreren Verdiensten gilt der Mittelwert pro Monat. Ausgenommen ist die berufliche Selbständigkeit, ein während des Auslandsaufenthaltes erhaltenes Stipendium (kein Bafög) oder eine Praktikumsvergütung ab 300 Euro monatlich.
Folgenden Nachweis müssen Sie erbringen:
- Gehaltsabrechnungen oder Steuererklärung
Erstakademische Generation
Eltern/Elternteile oder Bezugspersonen verfügen über keinen akademisch zu wertenden Abschluss in Deutschland (eine Auflistung finden Sie beim Hochschulkompass und Akkreditierungsrat). Im Ausland erworbene Abschlüsse werden in dem betreffenden Land als nicht-akademisch gewertet. Falls der Abschluss in einem Land erworben wurde, das in eine andere Staatsform umgewandelt wurde, gilt der Zeitpunkt des Ausbildungsabschlusses als Grundlage zur Wertung.
Wenn anstelle der Eltern Bezugspersonen Ihr „Elternhaus“ darstellen, sollten diese einen mehrjährigen ständigen Bezug zu Ihnen bis zu Ihrem Beginn der akademischen Ausbildung gehabt haben. Wenn für Sie nur ein Elternteil oder eine Bezugsperson verfügbar oder bekannt ist, dann wird für den Nachweis nur diese eine Person berücksichtigt.
Ausgenommen sind Auslandsaufenthalte, während der Sie ein Stipendium (kein Bafög) oder eine Praktikumsvergütung ab 300 Euro monatlich erhalten.
Folgenden Nachweis müssen Sie erbringen:
- Ehrenwörtliche Erklärung der Eltern, des Elternteils oder der Bezugsperson(en) zu deren höchsten Bildungsabschlüssen
Bewerbung
Fachspezifische Studienplätze
Für die Nominierung auf einen fachspezifischen Erasmus+ Studienplatz bewerben Sie sich an Ihrem Fach.
Bitte erkundigen Sie sich auf den Webseiten Ihres Faches und bei Ihrer Erasmus+ Fachkoordination zu Beginn des Wintersemesters, wie der Bewerbungsprozess abläuft, welche Bewerbungsdokumente notwendig sind und wann die Bewerbungsfrist endet. Bei erfolgreicher Bewerbung erhalten Sie von Ihrer Erasmus+ Fachkoordination eine Nominierung für einen Studienplatz von einem oder zwei Semestern Dauer an der Partnerhochschule.
Ihre Erasmus+ Fachkoordination meldet Sie mit Ihrer Nominierung an der Partnerhochschule an. Sie erhalten dann direkt von der Partnerhochschule Ihre Informationen zur Anmeldung und Einschreibung zum Austauschstudium. Bitte befolgen Sie diese Anleitungen und melden sich mit den notwendigen Dokumenten bis zur gegebenen Frist selbstständig an der Partnerhochschule an.
Fachflexible Studienplätze
Bitte informieren Sie sich eigenständig, ob Ihr Studienfach an der gewünschten Partnerhochschule im Rahmen von Utrecht Network/der Hochschulallianz Arqus (siehe Abschnitt „Partnerhochschulen“) angeboten wird und Ihr Studienplan umsetzbar ist. Sie können sich für einen Studienaufenthalt von einem oder zwei Semestern bewerben und dabei bis zu drei Wunschhochschulen auswählen. Die verfügbaren Plätze pro Partnerhochschule finden Sie in unseren Datenbank für internationale Austauschplätze.
Die Bewerbungsfristen sind:
- 15. Februar für Aufenthaltsbeginn im Winter- oder Sommersemester des folgenden akademischen Jahres.
- 15. Juni für Aufenthaltsbeginn im Sommersemester des folgenden akademischen Jahres (gegebenenfalls hier mit eingeschränkter Verfügbarkeit der Studienplätze nach der Bewerbungsfrist am 15. Februar).
Für eine Nominierung durch Ihr Studienfach, die Ihre fachliche und sprachliche Eignung bestätigt, müssen Sie sich wie für fachspezifische Studienplätze bewerben. Informieren Sie sich frühzeitig, idealerweise zu Beginn des Wintersemesters, bei Ihrer Erasmus+ Fachkoordination über den Ablauf und die Fristen.
Die Bewerbung erfolgt ausschließlich über das Portal für Auslandsaufenthalte. Registrieren Sie sich für die Bewerbung dort mit Ihrem Uni-Login und wählen Sie das Formular „Utrecht Network / Arqus - Bewerbung“.
Füllen Sie die online Bewerbung sorgfältig aus und laden Sie folgende Unterlagen als PDF hoch:
- Studienplan für jede Partnerhochschule, tabellarisch, mit Studiengang, Niveau und möglichen Kursen/Modulen (auf Englisch oder in der Unterrichtssprache)
- Nominierung für jede Partnerhochschule
- falls zutreffend, Sprachzeugnis für die Unterrichtssprache
Die Stabsstelle Internationales prüft die Bewerbungen und trifft eine Auswahl, abhängig von verfügbaren Plätzen (maximal zwei pro Fach). Bis etwa vier Wochen nach der Bewerbungsfrist erhalten Sie per E-Mail eine Rückmeldung, ob und für welche Partnerhochschule Sie ausgewählt wurden.
Die Stabsstelle Internationales leitet Ihre eingereichten Dokumente an die Partnerhochschule weiter. Dort wird im jeweiligen Fachbereich über Ihre endgültige Zulassung entschieden. Anschließend kontaktiert Sie die Partnerhochschule direkt per E-Mail mit Informationen zum weiteren Bewerbungsprozess.
Registrierung
Registrieren Sie sich individuell online bei der Stabsstelle Internationales für die Erasmus+ Förderung – unabhängig davon, ob Sie für fachspezifische Studienplätze nominiert oder fachflexible Studienplätze ausgewählt wurden. Die Online-Registrierung ist nur im vorgesehenen Zeitraum möglich.
- 15. März bis 15. Juni
Grundsätzlich, für einen Aufenhaltsbeginn im Winter- oder Sommersemester und einer Aufenthaltsdauer von einem oder zwei Semestern - 1. September bis 1. November
Ausnahmsweise, falls ihr Fach einen separate Bewerbungsfrist für den Aufenthaltsbeginn im Sommersemester benötigt
- Loggen Sie sich auf der Webseite mit Ihren Uni-Login Daten ein
- Füllen Sie die Online-Registrierung sorgfältig aus, gerade wenn Sie eine Sonderförderung beantragen. Ihre Angaben sind die Grundlage Ihrer Förderung.
- Laden Sie die Nominierung Ihrer Erasmus+ Fachkoordination hoch.
- Senden Sie die Online-Registrierung ab. Sie erhalten daraufhin ein PDF-Dokument.
- Drucken Sie das PDF-Dokument der Registrierung aus, kontrollieren bitte nochmals Ihre Angaben und unterschreiben dieses als Bestätigung.
- Reichen Sie das unterzeichnete Dokument im Original mit händischer Unterschrift bei der Stabsstelle Internationales ein
- per Post an: Stabsstelle Internationales, Goethestraße 3 – 5, 04109 Leipzig
- Einwurf in: Fristenbriefkasten, Goethestraße 6, 04109 Leipzig
Den weiteren Ablauf, u. a. Fördervereinbarung und Zuschussmitteilung, sowie notwendige Dokumente entnehmen Sie bitte der Checkliste.
Online Sprachtest mit Hilfe des Online Language Support (OLS)
Sie sind derzeit nicht verpflichtet, einen Online Sprachtest über den Online Language Support (OLS) zu absolvieren. Wir empfehlen es Ihnen dennoch. Bitte informieren Sie sich bei der EU Academy.
Falls die erforderliche Sprache Ihrer Muttersprache entspricht oder nicht bei OLS verfügbar ist, sind Sie von der Teilnahme ausgenommen. Der OLS Test ist kein gültiges Sprachzertifikat.
Digitale Studienvereinbarung (Learning Agreement)
Das digitale Learning Agreement (DiLA) benötigen Sie für Ihren Erasmus+ Aufenthalt in Europa. Sie erhalten einen Link per E-Mail für die Erstellung des DiLA, sobald Ihre unterschriebene Erasmus+ Online Registrierung in der Stabsstelle Internationales angekommen ist. Die E-Mail enthält eine Anleitung zur schrittweisen Erstellung im Portal für Auslandsaufenthalte.
Dieses Pflichtdokument enthält Ihr Studienprogramm an der Partnerhochschule, das der Summe an Leistungspunkten entsprechen sollte, die Vollzeit-Studierende dort pro Semester erbringen (circa 30 Leistungspunkte). Außerdem bereiten Sie hier die Anerkennung an der Universität Leipzig vor: Sie listen Module oder Kurse Ihres Studiengangs an der Universität Leipzig, die durch Module oder Kurse Ihres Auslandsaufenthalts ersetzt werden sollen. Hier gibt es keine vorgeschriebene Anzahl an Leistungspunkten. Beachten Sie die folgenden Anerkennungskriterien, um die Chancen einer vollständigen Anerkennung Ihrer Leistungen zu erhöhen:
- Lernziele und Kompetenzen der Kurse sind vergleichbar
- Niveau der Studienstufe und Arbeitsaufwand im Semester sind vergleichbar
- Kurse der Partnerhochschule passen in Qualifikationsziel und Studienprofil Ihres Studiengangs
Das DiLA muss vollständig und von Ihnen, der Universität Leipzig und der Partnerhochschule unterschrieben vor Antritt Ihres Auslandsaufenthaltes vorliegen.
Für Erasmus+ Aufenthalte weltweit nutzen Sie bitte die PDF-Vorlage Studienvereinbarung/Learning Agreement. Auch hier sollte Ihr Studienprogramm an der Partnerhochschule der Summe an Leistungspunkten entsprechen, die Vollzeit-Studierende dort pro Semester erbringen (circa 30 Leistungspunkte). Denken Sie dabei daran, dass die Leistungspunkte der Partnerhochschulen weltweit nicht mit ECTS-Punkten wie in Europa vergeben werden. Das Dokument muss vollständig und von Ihnen, der Universität Leipzig und der Partnerhochschule unterschrieben vor Antritt Ihres Auslandsaufenthaltes vorliegen
Studienaufenthalt verlängern oder verkürzen
Sie erhalten von der Stabsstelle Internationales per E-Mail die Aufforderung, bis maximal 30 Tage vor geplantem Aufenthaltsende Verkürzungen oder Verlängerungen Ihres Studienaufenthalts anzuzeigen – auch, wenn es sich nur um wenige Tage handelt. Nutzen Sie dafür bitte unser Online-Formular, das Sie über den Link in der E-Mail aufrufen können. Bitte beachten Sie die Voraussetzungen, die für die Anzeige der Verlängerung zutreffen müssen.
Verkürzt sich Ihr Aufenthalt, müssen Sie gegebenenfalls einen Teil Ihrer finanziellen Erasmus+ Unterstützung zurückzahlen. Unterschreiten Sie dabei die Mindestdauer von zwei Monaten, müssen Sie den gesamten erhaltenen Betrag zurückzahlen.
Studienaufenthalt in unsicheren Zeiten
Sie haben einen Auslandsaufenthalt geplant, sind aber aufgrund bestimmter Umstände (bspw. Situation im Zielland) unsicher, ob Sie diesen durchführen möchten oder können? Dann beachten Sie bitte die folgenden Hinweise.
Bitte beachten Sie stets die Vorgaben und Hinweise Ihrer Gasteinrichtung zur Einreise, bspw. zu Sicherheitsvorkehrungen.
Bleiben Sie bitte möglichst lange bei einer kostenneutralen Planung Ihres Auslandsaufenthalts.
Wir empfehlen Ihnen:
- eine Reiserücktrittsversicherung und Krankenversicherungsschutz während des Aufenthaltes abzuschließen. Bitte lassen Sie sich dazu von Ihrer Krankenkasse beraten.
- sich regelmäßig auf den Webseiten der Gasteinrichtung zu informieren und sich in dort angebotene Newsletter einzutragen.
- in Kontakt mit Ihren Fachzuständigen an unserer Universität und den Ansprechpersonen der Gasteinrichtung zu bleiben.
Bitte benachrichtigen Sie umgehend Ihre Erasmus+ Fachkoordination, die Ansprechpersonen an der Gasteinrichtung und die Stabsstelle Internationales per E-Mail.