Starten Sie jetzt mit der Planung Ihres Auslandsaufenthalts in Europa! Das Erasmus+ Programm bietet zahlreiche Austauschplätze in Ihrem Fach. Zusätzlich können Sie „fachflexibel“ über das Utrecht Network und die Hochschulallianz Arqus an Partnerhochschulen studieren, diese Option besteht für Studierende aller Fächer.

zur Vergrößerungsansicht des Bildes: Person steht in einer Wüstenlandschaft und reckt die Arme in die Höhe.
Foto: Colourbox

Förderung, Partnerhochschulen und Voraussetzungen

Wie fördert Erasmus+ Ihren Auslandsaufenthalt?

  • Erlass der Studiengebühren an der Partneruniversität
  • Förderhöhe nach Aufenthaltsdauer und Zielland
  • Erasmus+ Kontingent für mehrere Aufenthalte flexibel für ein Erasmus+ Studium und/oder Erasmus+ Praktikum
    • im Bachelor, im Master und während der Promotion jeweils maximal 12 Monate
    • in Staatsexamens- und Diplomstudiengängen maximal 24 Monate

Sie beantragen die Erasmus+ Förderung durch Ihre Online-Registrierung in der Stabsstelle Internationales.

Bitte beachten Sie: Aufgrund der Höhe des Gesamtbudgets für die Universität Leipzig kann die Dauer eines Erasmus+ Aufenthalts von der Dauer der finanziellen Unterstützung abweichen. Wir möchten die höchstmögliche finanzielle Unterstützung für jede:n Erasmus+ Stipendiat:in gewährleisten unter Beachtung der Gleichbehandlung aller Teilnehmenden.

Finanzielle Unterstützung für Auslandsaufenthalte im Studienjahr 2023/24

Die Erasmus+ Bedingungen zur Förderhöhe und Aufstockungsbeträgen ändern sich. Dazu informiert der DAAD auf seinen Seiten. An unserer Universität werden diese Neuerungen ab dem Studienjahr 2023/24 umgesetzt. Für diesen Zeitraum startet Ihr Bewerbungsprozess im Wintersemester 2022/23.

 Detaillierte Informationen erhalten Sie zeitnah an dieser Stelle.

Finanzielle Unterstützung für Auslandsaufenthalte im Studienjahr 2022/23

Die Aufenthaltsdauer beträgt mindestens zwei Monate bis maximal zwölf Monate. Die tatsächliche Dauer bestimmt die Immatrikulation und die Bescheinigung über das Ende des Erasmus+ Studienaufenthalts der Partnerhochschule.

Finanzielle Unterstützung nach Zielland

Ländergruppe Zielländer
Ländergruppe 1: 450,00 Euro/Monat Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden, Vereinigtes Königreich, Schweiz über SEMP*
Ländergruppe 2: 390,00 Euro/Monat Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern
Ländergruppe 3: 330,00 Euro/Monat

Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Nordmazedonien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn

*Die Schweiz fördert das Austauschstudium an Schweizer Hochschulen über das Swiss-European Mobility Programme (SEMP). Zur Beantragung muss eine inter-institutionelle Vereinbarung zwischen der Universität Leipzig und der Schweizer Partnerhochschule vorliegen. Bei Interesse kontaktieren Sie bitte Ihre:n Erasmus+ Fachkoordinator:in, denn Ihre Bewerbung und Nominierung findet über Ihr Fach statt. Bitte führen Sie nach der Nominierung auch eine Online-Registrierung durch.

Aktuelle Erasmus+ Studienplätze, Informationen zu Partnerhochschulen und Kontaktdaten der entsprechenden Fachkoordinator:innen bietet Ihnen das Portal für Auslandsaufenthalte.

Kontakte zur anderweitigen Förderung der Studierendenmobilität

Beantragung der verschiedenen "Top-Ups"

Top-Ups für Aufenthalte im Studienjahr 2022/23 können Sie im Zuge der Online-Registrierung für Ihr Erasmus+ Stipendium beantragen.

Top-Ups können nicht für Auslandsaufenthalte ins Vereinigte Königreich (UK) beantragt werden!

Für die Beantragung klicken Sie im Formular die entsprechenden Top-Ups an und verpflichten sich mit Ihrer Unterschrift zur Einhaltung von Regelungen, die aufgelistet werden. Die Top-Ups werden in die Gesamtsumme Ihres Stipendiums eingerechnet. Sie erhalten nach Beantragung die Fördervereinbarung und eine Zuschussmitteilung, die Sie über die Gesamtsumme Ihres Stipendiums informiert.

Das „Social Top Up“ wird nur einmal vergeben, selbst wenn zwei oder mehr Kategorien zutreffen. Sie können die Sonderförderung jedoch mit Realkosten kombinieren, wenn zwei oder mehr Kategorien auf Sie zutreffen.

"Top-Up Green Travel"/Grünes Reisen

Dieses Top-Up können Studierende beantragen, die mindestens 50 Prozent der Hin- und Rückreise zur Partneruniversität mit folgenden nachhaltigen Verkehrsmitteln zurücklegen:

  • Zug: als Nachweis sind Tickets/Rechnungsbelege mit Name und Datum notwendig
  • Fahrgemeinschaft: als Nachweis sind Tankbelege möglichst nahe am Zielort, formlose Erklärung der Fahrgemeinschaft und gegebenenfalls Screenshots der Strecke nach Ankunft am Zielort mithilfe einer geeigneten Tracking-App notwendig
  • Bus: als Nachweis sind Tickets/Rechnungsbelege mit Name und Datum notwendig
  • Fahrrad: als Nachweis sind gegebenenfalls Screenshots der Strecke nach Ankunft am Zielort mithilfe einer geeigneten Tracking-App notwendig

Die Sonderförderung beträgt einmalig 50 Euro.
Mit Beantragung über die Online-Registrierung und Ihrer Unterschrift verpflichten Sie sich, Originalbelege für Hin- und Rückreise für mindestens sechs Jahre aufzubewahren und diese auf Nachfrage bei der Stabsstelle Internationales einzureichen.

"Social Top-Up" für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung

Dieses Top-Up können Studierende mit einer Behinderung (Grad der Behinderung von mindestens 20) oder chronischer Erkrankung beantragen. Die Sonderförderung beträgt zusätzlich zum monatlichen Fördersatz 250 Euro pro Monat. Die Beantragung erfolgt über die Online-Registrierung. Den Nachweis in Form eines ärztlichen Attests, Gutachtens und/oder Schwerbehindertenausweis (Kopie) reichen Sie bitte mit der im Original unterzeichneten Online-Registrierung in der Stabsstelle Internationales ein.

Realkostenantrag für Auslandsaufenthalte:
Teilnehmende mit Behinderung (Grad der Behinderung von mindestens 20) oder chronischer Erkrankung können alternativ zur monatlichen Sonderförderung einen Realkostenantrag bei Nationale Agentur für Erasmus+ Hochschulzusammenarbeit im DAAD (NA DAAD) stellen. Dazu reichen Sie das Antragsformular zwei Monate vor Mobilitätsantritt ausgefüllt, unterschrieben und per Post dort ein.

  • Als Nachweis in Kopie wird ein Schwerbehindertenausweis, Bescheid Landessozialamt, Ärztliches Attest benötigt.
  • Bitte wenden Sie sich für einen Antrag per E-Mail an die Stabsstelle Internationales.

Realkostenantrag für vorbereitende Reisen:
Teilnehmende mit Behinderung (Grad der Behinderung von mindestens 20) oder chronischer Erkrankung können alternativ zur monatlichen Sonderförderung einen Realkostenantrag für vorbereitende Reisen bei der Nationalen Agentur für Erasmus+ Hochschulzusammenarbeit im DAAD (NA DAAD) stellen. Dazu reichen Sie das Antragsformular zwei Monate vor Mobilitätsantritt ausgefüllt, unterschrieben und per Post dort ein.

  • Als Nachweis in Kopie wird ein Schwerbehindertenausweis, der Bescheid Landessozialamts und/oder ein Ärztliches Attest benötigt.
  • Bitte wenden Sie sich für einen Antrag per E-Mail an die Stabsstelle Internationales.
     

„Social Top-Up“ für Studierende mit Kind(ern)

Dieses Top-Up können Studierende beantragen, die ihr gesamtes Auslandsstudium mit dem/den leiblichen Kind(ern) im Ausland absolvieren. Der Zuschuss wird pro Familie (unabhängig von der Anzahl der Kinder) gewährt und beträgt zusätzlich zum monatlichen Fördersatz 250 Euro pro Monat.
Der Antrag erfolgt über die Online-Registrierung. Den Nachweis in Form der Geburtsurkunde jedes Kindes (Kopie) und Reiseunterlagen jedes Kindes (Hin- und Rückreisebelege, Kopie) reichen Sie bitte mit der im Original unterzeichneten Online-Registrierung in der Stabsstelle Internationales ein.

Realkostenantrag für vorbereitende Reisen:
Alternativ können teilnehmende Studierende, die Kind(er) während des gesamten Auslandsaufenthaltes mitnehmen möchten, einen Realkostenantrag für vorbereitende Reisen bei der Nationalen Agentur für Erasmus+ Hochschulzusammenarbeit im DAAD (NA DAAD) stellen. Dazu reichen Sie das Antragsformular zwei Monate vor Mobilitätsantritt ausgefüllt, unterschrieben und per Post dort ein.

  • Als Nachweis in Kopie wird die Erklärung über Beabsichtigung der Mitnahme des Kindes während der Mobilität und die Geburtsurkunde des Kindes oder ähnliches benötigt.
  • Bitte wenden Sie sich für einen Antrag per E-Mail an die Stabsstelle Internationales.

Sie haben die Wahl zwischen zahlreichen Erasmus+ Studienplätzen an unseren Partneruniversitäten innerhalb der EU-Staaten sowie der Türkei, Norwegen, Island, Liechtenstein, Nordmazedonien und Serbien. Die Teilnahme an einem Erasmus+ Programm ist dabei unabhängig von Ihrer eigenen Nationalität.

Aktuelle Erasmus+ Studienplätze können Sie gezielt im Portal für Auslandsaufenthalte suchen. Neben verfügbaren Austauschplätzen stellen wir Ihnen in diesem Portal Informationen zu Partnerhochschulen sowie Kontakte zu den entsprechenden Fachkoordiniernden und Fachzuständigen (Erasmus+ Fachkoordinator:innen) zur Verfügung.

  • Bei Antritt des Erasmus+ Studienaufenthalts muss das erste Studienjahr an der Universität Leipzig erfolgreich abgeschlossen sein (außer Masterstudium).
  • Das erforderliche Sprachniveau in der Unterrichtssprache an der Gasthochschule muss erfüllt sein.

Fachspezifische Austauschstudienplätze

Bewerbung fachspezifische Austauschstudienplätze

Ihre Bewerbung für eine Nominierung auf einen fachspezifischen Austauschstudienplatz im Rahmen von Erasmus+ reichen Sie an Ihrem Institut/Ihrer Fakultät ein. Mit der Nominierung melden Sie sich bei der Partnerhochschule an und registrieren sich anschließend in der Stabsstelle Internationales.

Im ersten Schritt bewerben Sie sich bei  Ihrer Erasmus+ Fachkoordinator:in für die Nominierung auf einen fachspezifischen Austauschstudienplatz. Bitte erkundigen Sie sich in Ihrem Fach zu Beginn des Wintersemesters, wie der Bewerbungsprozess abläuft, welche Bewerbungsdokumente notwendig sind und wann die Bewerbungsfrist endet.

Bewerbungsformular
PDF 62 KB

Bei erfolgreicher Bewerbung nominiert Ihre Erasmus+ Fachkoordinator:in Sie für einen fachspezifischen Austauschstudienplatz.

Hinweis: Sie können ein Urlaubssemester für Ihren Erasmus+ Aufenthalt nutzen. Ihre Leistungen aus dem Urlaubssemester können anerkannt werden. Fragen Sie bitte im zentralen Studiensekretariat nach einem Antrag auf Beurlaubung.

Sie wurden von  Ihrer Erasmus+ Fachkoordinator:in erfolgreich für einen Platz nominiert? Herzlichen Glückwunsch!

Ihre Erasmus+ Fachkoordinator:in informiert anschließend die Partnerhochschule über Ihre Nominierung. Sie erhalten dann Informationen zur Anmeldung als Austauschstudierender und gegebenenfalls Antragsdokumente von der Partnerhochschule. Bitte folgen Sie diesen Anleitungen und senden die notwendigen Dokumente bis zur gegebenen Frist selbstständig an die Partnerhochschule zurück.

Spätestens drei Monate vor Aufenthaltsbeginn müssen Sie sich online bei der Stabsstelle Internationales registrieren und die Registrierung zusammen mit Ihrer Erasmus+ Fördervereinbarung einreichen. Dazu sind folgende Schritte notwendig:

  • Loggen Sie sich mit Ihrem Uni-Login ein und füllen Sie die Online-Registrierung aus.
  • Laden Sie die Nominierungsbestätigung Ihrer Erasmus+ Fachkoordinator:in im Portal hoch.
  • Drucken Sie die ausgefüllte Registrierung aus, unterschreiben Sie diese im Original und reichen Sie das Dokument bei der Stabsstelle Internationales ein.
  • Sie erhalten nach Prüfung der Registrierung eine E-Mail von der Stabsstelle Internationales mit einem passwortgeschützten Link zu einer Speicherwolke. Dort finden Sie Ihre Erasmus+ Fördervereinbarung und die Mitteilung über Ihre vorläufige finanzielle Erasmus+ Unterstützung. Bitte reichen Sie ein unterschriebenes Original der Erasmus+ Fördervereinbarung bei der Stabsstelle Internationales ein.
Postadresse Stabsstelle Internationales
Goethestraße 3 – 5
04109 Leipzig
Einwurf

Fristenbriefkasten
Goethestraße 6
04109 Leipzig

In die Tabelle A1 tragen Sie alle Module/Kurse ein, die Sie an der Partnerhochschule belegen möchten. Bitte orientieren Sie Ihre Kurswahl an offiziellen Anerkennungskriterien:

  • Lernziele und Kompetenzen der Kurse sind vergleichbar
  • Niveau der Studienstufe und Arbeitsaufwand im Semester sind vergleichbar
  • Kurse der Partnerhochschule passen in Qualifikationsziel und Studienprofil Ihres Studiengangs

In der Tabelle B1 listen Sie bitte Module/Kurse Ihres Studiengangs an der Universität Leipzig auf, die durch Module/Kurse Ihres Auslandsaufenthalts ersetzt werden sollen. Die Anzahl der Leistungspunkte in Tabelle A1 und B1 kann voneinander abweichen.
Anschließend unterschreiben Sie und Ihre Erasmus+ Fachkoordinator:innen oder Anerkennungszuständigen das Learning Agreement, danach die Partnerhochschule.

Sobald Sie alle Unterschriften eingeholt haben, senden Sie das Dokument als Scan per E-Mail.

Bitte beachten Sie die weiteren Anerkennungsschritte während und nach Ihrem Auslandsaufenthalt.

Das Learning Agreement ist ein obligatorisches Erasmus+ Studiendokument, das die spätere Anerkennung Ihrer im Ausland erbrachten Leistungen regelt. Unser Erklärvideo zeigt Ihnen, wie Sie es erstellen. Bitte starten Sie frühzeitig damit, um alle Unterschriften vor dem Auslandsaufenthalt einzuholen.

Praktische Hinweise zum Ausfüllen des Learning Agreements (Studienvereinbarung)

Nach der Online-Registrierung bei der Stabsstelle Internationales und der Bearbeitung Ihres Antrags werden Sie per E-Mail zu einem Online-Sprachtest in der Unterrichtssprache der Partnerhochschule aufgefordert (E-Mail Absender: Erasmus+ Notification System). Dieser wird durch den Online Language Support (OLS) zur Verfügung gestellt und ist für den Erhalt der Erasmus+ Förderung verpflichtend. Von der Teilnahme sind Sie nur ausgenommen, sofern die Unterrichtssprache Ihre Muttersprache ist oder die erforderliche Sprache nicht verfügbar ist.

OLS deckt folgende Sprachen ab:

Bulgarisch, Dänisch, Deutsch, Englisch, Estnisch, Finnisch, Französisch, Griechisch, Irisch Gälisch, Italienisch, Kroatisch, Lettisch, Litauisch, Maltesisch, Niederländisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Schwedisch, Slowenisch, Slowakisch, Spanisch, Tschechisch und Ungarisch.

Bitte beachten: Wenn Sie ein Sprachtestergebnis unter dem Niveau B2 erzielen, erhalten Sie Zugang zu einem Online-Sprachkurs in der getesteten Unterrichtssprache. Das Angebot erfolgt automatisch. Natürlich können Sie auch freiwillig an einem Sprachkurs teilnehmen, selbst wenn Sie ein höheres Testergebnis erzielt haben. Die Sprachkurse bieten Ihnen außerdem die Möglichkeit, zusätzlich die Landessprache zu erlernen.

Unser Tipp: Vergewissern Sie sich mit unserer Checkliste zum Erasmus+ Studium, ob Sie alle nötigen Schritte vor dem Beginn Ihres Auslandsaufenthalts erledigt haben.

Fachflexible Austauschstudienplätze in Netzwerken (Utrecht Network & Arqus)

Unsere Universität ist Mitglied im Utrecht Network und in der Hochschulallianz Arqus. Über diese Netzwerke und die darin befindlichen Partnerhochschulen haben Sie ebenfalls die Möglichkeit, einen Auslandsaufenthalt in Europa oder auch weltweit zu absolvieren.

Partnerhochschulen im Utrecht Network

Land Hochschule
Frankreich Université de Lille
Lettland Latvijas Universitáte Riga
Litauen Vilniuas Universitetas
Niederlande Universiteit Utrecht
Norwegen Universitetet i Bergen
Österreich Karl-Franzens-Universität Graz
Schweiz Universität Basel
Spanien Universidad Complutense de Madrid (nur für Philologie)

 

Partnerhochschulen in der Hochschulallianz Arqus

Land Partnerhochschule
Frankreich Université Claude Bernard Lyon 1
Italien Università degli Studi di Padova
Litauen Vilniuas Universitetas
Norwegen Universitetet i Bergen
Österreich Universität Graz
Polen Uniwersytet Wrocławski
Portugal Universidade do Minho
Spanien                             Universidad de Granada

 

Das Utrecht Network kooperiert mit Universitätsnetzwerken weltweit. Dadurch haben Sie außerdem die Möglichkeit, einen Studienaufenthalt in den USA oder in Australien zu absolvieren.

Bei einem Auslandsaufenthalt werden Ihnen die Studiengebühren an der Partneruniversität erlassen. Nach der Zulassung durch die Partneruniversität bewerben Sie sich auf eine Erasmus+ Förderung.

Die Erasmus+ Förderung können Sie zusätzlich mit Auslands-BAföG oder weiteren Stipendien kombinieren.

Bewerbung fachflexible Austauschstudienplätze in Netzwerken (Utrecht Network & Arqus)

Sie können sich für maximal drei Hochschulen bewerben. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld, ob Ihr gewünschtes Studienfach an der Partnerhochschule angeboten wird. Sobald Sie sich für Ihre Wunsch-Partnerhochschule entschieden haben, starten Sie mit Ihrer Bewerbung für einen Austauschplatz. Sie werden zunächst durch Ihr Fach nominiert, bewerben sich anschließend bei der Stabsstelle Internationales und abschließend bei Ihrer Wunsch-Partnerhochschule.

Bewerbungsfristen für Auslandsaufenthalte im nächsten akademischen Jahr:

  • Aufenthalte im Wintersemester 2023/24 und im Sommersemester 2024: 15. Februar
  • Aufenthalte im Winter- und Sommersemester (ein ganzes akademisches Jahr): 15. Februar

Um sich für einen Auslandsaufenthalt im Rahmen des Utrecht Networks oder über die Hochschulallianz Arqus zu bewerben, müssen Sie durch Ihr Studienfach nominiert werden. Dazu gibt es ein fachspezifisches Nominierungsverfahren. Wie dieses abläuft und was Sie zu beachten haben, teilt Ihnen Ihre Erasmus+ Fachkoordinator:in mit. Ihre Nominierungsbestätigung müssen Sie zusammen mit Ihrer Bewerbung bei der Stabsstelle Internationales einreichen.

Nachdem Sie durch Ihr Fach nominiert wurden, bewerben Sie sich bei der Stabsstelle Internationales. Hierfür müssen Sie zunächst das Bewerbungsformular ausfüllen.

Zusätzlich zu Ihrem Bewerbungsantrag erstellen Sie einen voraussichtlichen Studienplan für Ihre gewählte Partnerhochschule.

Die genannten Dokumente senden Sie anschließend in der untenstehenden Reihenfolge und in einer zusammengefassten PDF-Datei per E-Mail an die Stabsstelle Internationales. Auf Basis der eingereichten Dokumente, treffen wir eine formale Auswahl.

  • Bewerbungsformular
  • Voraussichtlicher Studienplan für die gewählte(n) Partnerhochschule(n) (formlos, mit folgenden Angaben: Benennung des Studiengangs an der Partnerhochschule sowie gewünschte Kurswahl)
  • Nominierungsbestätigung des Erasmus+ Fachkoordinierenden

Sie erhalten circa eine Woche nach Ablauf der Bewerbungsfrist eine Rückmeldung per E-Mail, für welche Partnerhochschule Sie ausgewählt wurden.

Sobald Sie Ihre Bewerbung eingereicht haben, wird Ihre Wunsch-Partnerhochschule über Ihre Nominierung informiert. Erst dann entscheiden die Partneruniversitäten über eine mögliche Zulassung im gewünschten Fach.

Anschließend werden Sie von der Partnerhochschule per E-Mail kontaktiert und erhalten Informationen zum Bewerbungsprozess. Hierbei handelt es sich in der Regel um eine Online-Registrierung.

Spätestens drei Monate vor Aufenthaltsbeginn müssen Sie sich online bei der Stabsstelle Internationales registrieren und die Registrierung zusammen mit Ihrer Erasmus+ Fördervereinbarung einreichen. Dazu sind folgende Schritte notwendig:

  • Loggen Sie sich mit Ihrem Uni-Login ein und füllen Sie die Online-Registrierung aus.
  • Laden Sie die Nominierungsbestätigung Ihrer Erasmus+ Fachkoordinator:in im Portal hoch.
  • Drucken Sie die ausgefüllte Registrierung aus, unterschreiben Sie diese im Original und reichen Sie das Dokument in der Stabsstelle Internationales ein.
  • Sie erhalten nach Prüfung der Registrierung eine E-Mail mit einem passwortgeschützten Link zu einer Speicherwolke. Dort finden Sie Ihre Erasmus+ Fördervereinbarung und die Mitteilung über Ihre vorläufige finanzielle Erasmus+ Unterstützung. Bitte reichen Sie ein unterschriebenes Original der Erasmus+ Fördervereinbarung bei der Stabsstelle Internationales ein.

Achtung: Wenn Sie ein Auslandsstudium in Großbritannien planen, finden Sie die zutreffende Erasmus+ Fördervereinbarung im Downloadbereich. Bitte reichen Sie zwei unterschriebene Originale bei der Stabsstelle Internationales ein.

Postadresse Stabsstelle Internationales
Goethestraße 3 – 5
04109 Leipzig
Einwurf Fristenbriefkasten
Goethestraße 6
04109 Leipzig

Bitte beachten: Wählen Sie bei der Online-Registrierung im Abschnitt „gewünschter Aufenthalt“ unter dem Punkt „Fach“ bitte „fachflexibel“ aus.

Das Learning Agreement ist ein obligatorisches Erasmus+ Studiendokument, das die spätere Anerkennung Ihrer im Ausland erbrachten Leistungen regelt. Unser Erklärvideo zeigt Ihnen, wie Sie es erstellen. Bitte starten Sie frühzeitig damit, um alle Unterschriften vor dem Auslandsaufenthalt einzuholen.

Praktische Hinweise zum Ausfüllen des Learning Agreements (Studienvereinbarung)

In die Tabelle A1 tragen Sie alle Module/Kurse ein, die Sie an der Partnerhochschule belegen möchten. Bitte orientieren Sie Ihre Kurswahl an offiziellen Anerkennungskriterien:

  • Lernziele und Kompetenzen der Kurse sind vergleichbar
  • Niveau der Studienstufe und Arbeitsaufwand im Semester sind vergleichbar
  • Kurse der Partnerhochschule passen in Qualifikationsziel und Studienprofil Ihres Studiengangs

In der Tabelle B1 listen Sie bitte Module/Kurse Ihres Studiengangs an der Universität Leipzig auf, die durch Module/Kurse Ihres Auslandsaufenthalts ersetzt werden sollen. Die Anzahl der Leistungspunkte in Tabelle A1 und B1 kann voneinander abweichen.
Anschließend unterschreiben Sie und Ihre Erasmus+ Fachkoordinator:innen oder Anerkennungszuständigen das Learning Agreement, danach die Partnerhochschule.

Sobald Sie alle Unterschriften eingeholt haben, senden Sie das Dokument als Scan per E-Mail.

Bitte beachten Sie die weiteren Anerkennungsschritte während und nach Ihrem Auslandsaufenthalt.

Nach der Online-Registrierung bei der Stabsstelle Internationales werden Sie per E-Mail zu einem Online-Sprachtest in der Unterrichtssprache an der Partnerhochschule aufgefordert (E-Mail Absender: Erasmus+ Notification System). Dieser wird durch den Online Language Support (OLS) zur Verfügung gestellt und ist für den Erhalt der Erasmus+ Förderung verpflichtend. Von der Teilnahme sind Sie nur ausgenommen, sofern die Unterrichtssprache Ihre Muttersprache ist oder die erforderliche Sprache nicht verfügbar ist.

OLS deckt folgende Sprachen ab:

Bulgarisch, Dänisch, Deutsch, Englisch, Estnisch, Finnisch, Französisch, Griechisch, Irisch Gälisch, Italienisch, Kroatisch, Lettisch, Litauisch, Maltesisch, Niederländisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Schwedisch, Slowenisch, Slowakisch, Spanisch, Tschechisch und Ungarisch.

Bitte beachten: Wenn Sie ein Sprachtestergebnis unter dem Niveau B2 erzielen, erhalten Sie Zugang zu einem Online-Sprachkurs in der getesteten Unterrichtssprache. Das Angebot erfolgt automatisch. Natürlich können Sie auch freiwillig an einem Sprachkurs teilnehmen, auch wenn Sie ein höheres Testergebnis erzielen. Die Sprachkurse bieten Ihnen außerdem die Möglichkeit, zusätzlich die Landessprache zu erlernen.

Unser Tipp: Vergewissern Sie sich mit unserer Checkliste zum Erasmus+ Studium, ob Sie alle nötigen Schritte vor dem Beginn Ihres Auslandsaufenthalts erledigt haben.

Verlängerung der physischen Mobilitätsphase

Nach Zustimmung der Partnerhochschule können Sie Ihre physische Erasmus+ Mobilitätsphase im Ausland verlängern. Eine Verlängerung von mehr als einem Monat beantragen Sie bitte mindestens einen Monat vor geplantem Ende.

Aktuell ist aufgrund begrenzter Erasmus+ Mittel eine Verlängerung von Studienaufenthalten mit finanzieller Unterstützung vom Sommersemesters 2023 auf das Wintersemester 2023/24 nicht möglich.

Auslandsaufenthalt im Vereinigten Königreich seit dem Brexit

Das Vereinigte Königreich ermöglicht weiterhin einen Erasmus+ Auslandsaufenthalt. Darunter fällt das Erasmus+ Auslandsstudium an einer Partnerhochschule und ein Erasmus+ Auslandspraktikum an Praktikumseinrichtungen.

Sie können sich im Studienjahr 2023/24 weiterhin für einen Erasmus+ Auslandsaufenthalt bewerben; für ein Auslandsstudium im Vereinigten Königreich bewerben Sie sich bitte wie bisher bei Ihren Fachkoordinator:innen.

Im Studienjahr 2022/23 endet die Erasmus+ Förderung für ein Auslandsstudium am 31. Mai 2023. Das begonnene Semester mit dem Status als „exchange student“ kann aber auch nach diesem Zeitpunkt noch beendet werden.

Zum 1.1.2021 geänderte Visabestimmungen:

  • Für (studienbezogene) Aufenthalte bis maximal 6 Monate ist kein Visum erforderlich („visitor route“). Eine Einreise ist mithilfe des elektronischen Reisepasses (ePass) möglich.
  • Für (studienbezogene) Aufenthalte länger als 6 Monate an einer britischen Universität ist ab dem 01.01.2021 ein Visum nötig („student route“). Wer ein Visum hat, muss zudem eine Gebühr, die sogenannte Immigration Health Surcharge, für den Zugang zum NHS, dem öffentlichen Gesundheitsdienst, zahlen.
  • Achtung: Visabestimmungen für Praktika im Rahmen des Erasmus+ Programms sind noch unklar.

Zum 1.1.2021 geänderte Versicherungsbestimmungen:

  • Die europäische Krankenversicherungskarte bleibt weiter gültig, zusätzlich muss eine Auslandsreisekrankenversicherung für die Aufenthaltsdauer abgeschlossen werden.Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse und Ihrer Partnerhochschule nach Empfehlungen für Kranken- und Zusatzversicherungen für das Ausland.
  • Der deutsche Führerschein genügt, auf Anfrage muss die sogenannte „Grüne Karte" vorgelegt werden, um nachzuweisen, dass das Fahrzeug versichert ist. 

Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem Handy-Vertragsanbieter, welche Auslandsgebühren für das Vereinigte Königreich gelten, da die Daten-Roaming-Vereinbarungen der EU nun nicht mehr gelten.

Bitte informieren Sie sich laufend zum aktuellen Stand:

Studierendenmobilität mit Erasmus+ und Corona-Pandemie

Mit Erasmus+ können Sie physische und virtuelle Mobilitätsphasen miteinander kombinieren und fördern lassen. Dazu muss die Partnerhochschule virtuelle Studienoptionen anbieten. Die finanzielle Förderung startet mit Beginn der physischen Mobilitätsphase im Ausland. Die Dauer des Auslandsaufenthalts bestimmt dabei die Höhe der Förderung. Sie erhalten keine finanzielle Förderung, wenn Sie Ihre Mobilitätsphase virtuell am Heimathochschulort starten.

Sie können Corona bedingt die physische Mobilitätsphase im Ausland abkürzen oder durch eine virtuelle Phase ersetzen. Bitte geben Sie das in der Erklärung an. Bei einem Wechsel von physischer zur virtuellen Mobilität, ob im Ausland oder Heimatland, wird Ihre finanzielle Förderung fortgesetzt. Wenn Sie Ihre Lernziele gemäß Learning Agreement erreichen, erhalten Sie das Erasmus+ Stipendium gemäß Ihrer Fördervereinbarung.

Die Partnerhochschule bestätigt virtuelle und physische Mobilitätsphasen durch die Immatrikulationsbescheinigung und die Bescheinigung über das Ende des Studienaufenthalts. Die Anerkennung der Studienleistungen ist bei virtueller wie physischer Mobilitätsphase möglich.

Weitere Informationen dazu erhalten Sie beim DAAD.

Bitte informieren Sie sich regelmäßig über Reisebestimmungen und -warnungen beim Auswärtigen Amt.

Wenn Sie trotz Nichtantritt Ihrer Mobilitätsphase laufende Kosten, die direkt mit dem bewilligten Auslandsaufenthalt verbunden sind (zum Beispiel Miete, Strom, Reisekosten) haben, geben Sie das bitte als erstes in der Erklärung an. Falls die Kosten nicht kostenneutral stornierbar sind, können Sie als zweites eine Kostenerstattung beantragen. Bitte senden Sie dazu alle Original-Belege (auf Deutsch oder Englisch, alle anderen Sprachen bitte mit Übersetzung) mit dem ausgefüllten Kosten-Erstattungsantrag an die Stabstelle Internationales.

Wenn Sie Ihre physische Mobilitätsphase im Ausland vorzeitig abbrechen müssen, informieren Sie bitte die Stabsstelle Internationales per E-Mail darüber:

Sie haben noch laufende Kosten, die direkt mit dem bewilligten Auslandsaufenthalt verbunden sind (zum Beispiel Miete, Strom, Reisekosten)?

Bitte geben Sie das in der Erklärung an. Unabhängig davon, ob Sie sich noch im Ausland aufhalten oder bereits zurückgekehrt sind, erhalten Sie das Erasmus+ Stipendium gemäß Ihrer Fördervereinbarung. Achtung: Als Planungszeitraum für die Förderhöhe wird lediglich die laufende akademische Dauereinheit genommen (s. Erklärung).

Sie haben keine laufenden Kosten mehr, die direkt mit dem bewilligten Auslandsaufenthalt verbunden sind (zum Beispiel  Miete, Strom, Reisekosten)?

Bitte geben Sie das in der Erklärung an. Dann erhalten Sie für die Dauer Ihrer physischen und ggf. anschließenden virtuellen Mobilitätsphase die finanzielle Förderung. Diese wird bis zur erforderlichen Mindestdauer Tag genau (maximal 30 Tage pro Monat), darüber hinaus nach den vereinbarten Fördersätzen ausgezahlt bzw. ausgezahlte Förderungen zurückgefordert.

Bitte reichen Sie unabhängig von der Erklärung alle weiteren obligatorischen Erasmus+ Studiendokumente in der Stabsstelle Internationales ein.

Aufenthalte in die umliegenden Länder der Ukraine und Russlands

Sie möchten Ihre physische Erasmus+ Mobilität in Nachbarschaftsregionen der Ukraine und Russlands abbrechen, verschieben oder nicht antreten? Dies gilt seit Sommersemester 2022 im Erasmus+ Programm als Fall „höherer Gewalt“ (force majeure). Bitte füllen Sie bei jeder Änderung Ihres Mobilitätsverlaufs diese Erklärung aus.

Sie können für entstandene oder laufende Kosten, die direkt mit der bewilligten Studierendenmobilität verbunden sind (zum Beispiel Miete, Strom, gegebenenfalls Zuschuss bei situationsbedingt hohen Reisekosten) eine Erstattung beantragen. Die Erstattungssumme entspricht maximal der Höhe der Erasmus+ Förderung laut Fördervereinbarung. Die finanzielle Unterstützung für die tatsächliche Aufenthaltsdauer wird unterhalb der Mindestlaufzeit Tag genau ausgezahlt. Bitte füllen Sie dafür das Formular zur Kostenerstattung aus.

Sie können Ihre Mobilität virtuell fortsetzen, diese kann aber nicht gefördert werden.

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