Sie möchten Ihr Studium mit einem Auslandsaufenthalt verbinden? Neben einem Auslandsstudium führen verschiedene Wege ins Ausland – ob Praktika, Sprachkurse, Abschlussarbeiten, Fachkurse oder Studienreisen. Erfahren Sie mehr über Ihre Möglichkeiten und finden Sie das passende Stipendium.

zur Vergrößerungsansicht des Bildes: ie Studentin auf dem Blyde River Canyon, welcher sich nordöstlich von Johannesburg befindet.
Der Blyde River Canyon nordöstlich von Johannesburg ist der drittgrößte Canyon der Welt. Foto: Natascha Rüping

Entdecken Sie neue Jobperspektiven, knüpfen Sie internationale Arbeitskontakte und erweitern Sie Ihre fachlichen und sprachlichen Kenntnisse!
In einigen Studiengängen ist ein Praktikum vorgesehen. Für ein freiwilliges Praktikum können Sie ein Urlaubssemester in Anspruch nehmen. Für Auslandspraktika gibt es zahlreiche Förderoptionen über Erasmus+, PROMOS und weitere Stipendien.

Ein Praktikum im Ausland können Sie oftmals kurzfristiger organisieren als ein Studiensemester. Lassen Sie sich in der Stabsstelle Internationales beraten!

Für alle Arten des Auslandsaufenhaltes gibt es unsere entdecker-App, die beispielsweise bei der Planung hilft.

Erasmus+ Praktikum in Europa

  • Erasmus+ fördert freiwillige und obligatorische Praktika im Ausland.
  • Eine Erasmus+ Förderung können Sie in jeder Studienphase (Bachelor, Master, Promotion) und in jedem Studiengang erhalten.
  • Die Teilnahme an dem Erasmus+ Programm ist unabhängig von Ihrer Nationalität möglich.
  • Den Zeitraum Ihres Praktikums wählen Sie selbst.
  • Das Erasmus+ Mobilitätskontingent für Studierende umfasst jeweils 12 Fördermonate pro Studienzyklus (Bachelor-, Master- und Promotion), für Staatsexamens- und Diplomstudiengängen sind es 24 Fördermonate. In diesem Kontingent können auch mehrmalige Auslandsaufenthalte gefördert werden..
  • Praktikumsaufenthalte können auch im Zeitraum von 12 Monaten nach Studienabschluss gefördert werden.

Praktikumsbedingungen

  • Sie sind an unserer Universität für ein (Promotions-)Studium immatrikuliert.
  • Sie haben sich erfolgreich ein Praktikum in einer Einrichtung innerhalb der 27 EU-Staaten oder in weiteren möglichen europäischen Nicht-EU-Staaten (siehe unter „Förderung – Förderung nach Zielland“ weiter unten auf dieser Seite) organisiert.
  • Ihr Erasmus+ Praktikum umfasst mindestens 2 vollständige Kalendermonate und höchstens 12 Fördermonate (360 Tage).
  • Sie arbeiten bei Ihrem Erasmus+ Praktikum in Vollzeit (Vollzeit wird nach landestypischer Arbeitszeit interpretiert).

Nicht förderfähig sind Praktika in EU-Institutionen sowie Einrichtungen, die EU-Programme verwalten. Für Praktika in diesen Einrichtungen gibt es alternative Förderprogramme – zum Beispiel Kurzstipendien des DAAD.
Nicht förderfähig sind außerdem Praktika, die ausschließlich allgemeinen Service für eine Kundschaft, Auftragsabwicklung, Dateneingabe oder Bürotätigkeiten beinhalten.

Erasmus+ Förderung

Bei Bewilligung der Praktikumsförderung erhalten Sie den Erasmus+ Status für die gesamte Aufenthaltsdauer. Unsere Universität hat eine begrenztes Gesamtbudget für die Erasmus+ Förderung, daher ist die Höhe der finanziellen Erasmus+ Unterstützung abhängig von Zielland und Dauer.

  • Förderung nach Zielland

LändergruppeFördermonatssatz
Ländergruppe 1:
Dänemark | Färöer-Inseln | Finnland | Irland | Island | Liechtenstein | Luxemburg | Norwegen | Schweden | Schweiz (Ausnahme: über Swiss-European-Mobility-Programme ‚SEMP’. Der Erasmus+ Status ‚Zero Grant’ ist für alle Studiengänge möglich.) | Vereinigtes Königreich (Ausnahme: nur für Pflichtpraktika, die im englischsprachigen Ausland zu absolvieren sind. Der Erasmus+ Status ‚Zero Grant’ ist für alle Studiengänge möglich.)
750,00 Euro/Monat
Ländergruppe 2:
Andorra | Belgien | Frankreich | Griechenland | Italien | Malta | Monaco | Niederlande | Österreich | Portugal | San Marino | Spanien | Vatikan Staat | Zypern
690,00 Euro/Monat
Ländergruppe 3:
Bulgarien | Estland | Kroatien | Lettland | Litauen | Polen | Rumänien | Serbien | Slowakei | Slowenien | Nordmazedonien | Tschechische Republik | Türkei | Ungarn
640,00 Euro/Monat
  • Förderung nach Dauer

Förderung für Praktika, die vor dem 31. Juli 2024 enden

AufenthaltsdauerMögliche Fördermonatssätze
2 bis 3,5 Kalendermonate2
mehr als 3,5 bis 4,5 Kalendermonate3
mehr als 4,5 bis 5,5 Kalendermonate4
mehr als 5,5 bis 12 Kalendermonate5


Förderung für Praktika, die nach dem 1. August 2024 enden

AufenthaltsdauerMögliche Fördermonatssätze
2 bis weniger als 3 Kalendermonate2
3 bis weniger als 4 Kalendermonate3
4 bis weniger als 5 Kalendermonate4
5 bis 12 Kalendermonate5

30 Fördertage zählen immer als voller Monat und entsprechen damit einem Fördermonatssatz, unabhängig vom Kalendermonat. Ihr Aufenthalt kann also auch mitten in einem Kalendermonat beginnen und enden.

Erasmus+ Sonderförderung

Studierende, die eine finanzielle Erasmus+ Unterstützung erhalten, können nachfolgende Erasmus+ Sonderförderungen beantragen. Dafür ist eine ehrenwörtliche Erklärung zum Grund der Sonderförderung notwendig. Diese Erklärung wird mit der von Ihnen unterschriebenen Registrierung zum Auslandsaufenthalt abgegeben. Ebenso sind Nachweise für die Gründe notwendig. Diese müssen von Ihnen bis 6 Jahre nach Aufenthaltsende aufbewahrt werden und der Stabsstelle Internationales vorlegbar sein. Eine nachträgliche Beantragung ist nicht möglich.

Für Erasmus+ Aufenthalte, die nur mit dem Erasmus+ Status gefördert werden („Zero Grant“), sind keine Sonderförderungen möglich.

Information über Ihre Förderung erhalten Sie im Dokument „Besondere Bedingungen“ (siehe Downloadbereich rechts auf dieser Seite) und in der Erasmus+ Fördervereinbarung. Darin enthalten sind die detaillierten Förderbedingungen und die Zuschussmitteilung zur Gesamthöhe der finanziellen Unterstützung einschließlich Sonderförderung.

Erasmus+ Sonderförderung „Grünes Reisen“

Wenn Sie für mehr als 50 Prozent der Hin- und Rückreise emissionsarme Verkehrsmittel (Bus und/oder Bahn) nutzen, können Sie eine Sonderförderung von einmalig 50 Euro beantragen. Ist Ihre „grüne“ Reisezeit länger als ein Tag für An- oder Abreise, können Sie außerdem eine finanzielle Förderung von maximal vier zusätzlichen Reisetagen beantragen (Berechnung nach Ihrem Fördermonatssatz). Folgende Nachweise müssen Sie erbringen: 

  • Tickets oder Rechnungen, die Ihren Namen, das Datum und das Verkehrsmittel eindeutig belegen und zeigen, dass an jedem Tag gereist und der Zielort am Ende erreicht wurde. Übernachtungen und Zwischenstopps sind möglich. 

Bei längeren Unterbrechungen der Reise („Städtetour“, Tage ohne Reiseanteile), können Sie die einmalige Sonderförderung beantragen, aber keine weiteren Reisetagessätze. Folgende Nachweise müssen Sie erbringen: 

  • Tickets oder Rechnungen mit Ihrem Namen und Datum, die die Nutzung eines emissionsarmen Verkehrsmittels für Hin- und Rückreise belegen.

Erasmus+ Sonderförderung „Chancengerechtigkeit“

Die Sonderförderung „Chancengerechtigkeit“ gleicht geringere Chancen von Studierenden auf Auslandsaufenthalte aus. Bei Bewilligung erhalten Sie 250 Euro pro Fördermonat mit finanzieller Unterstützung, wenn einer der folgenden Gründe vorliegt:

  • Behinderung oder chronische Erkrankung
    Eine Behinderung ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 20 oder eine chronische Erkrankung (siehe Liste des RKI), wegen der finanzielle Mehrkosten im Ausland entstehen, liegen jeweils nachweislich vor. Folgende Nachweise müssen Sie erbringen:
    • Behinderung: Schwerbehindertenausweis oder Bescheid des Landessozialamtes
    • Chronische Erkrankung: Ärztliches Attest, welches bescheinigt, dass auf Grund der chronischen Erkrankung finanzielle Mehrkosten im Ausland entstehen

Alternativ kann ein Realkostenantrag bei der NA DAAD gestellt werden.

  • Auslandsaufenthalt mit Kind(ern)
    Der gesamte Auslandsaufenthalt wird mit mindestens einem eigenen Kind absolviert. Eine Doppelförderung eines Kindes ist ausgeschlossen, sollten beide Elternteile den Auslandsaufenthalt antreten. Bei zwei oder mehr Kinder kann jedes Elternteil eine Sonderförderung erhalten.
    Folgende Nachweise müssen Sie erbringen:
    • Geburtsurkunde und Reiseunterlagen zu Hin- und Rückreise des Kindes/ der Kinder
    • Gegebenenfalls Anmeldebestätigung an Betreuungs- oder Bildungseinrichtungen
    • Gegebenenfalls Bestätigung der gemeinsamen Unterkunft im Ausland durch Mietvertrag

Alternativ kann ein Realkostenantrag bei der NA DAAD gestellt werden.

  • Erwerbstätigkeit
    Eine mindestens sechsmonatige fortlaufende Erwerbstätigkeit muss auf Grund Ihres Auslandsaufenthaltes beendet werden oder pausieren. Das Beschäftigungsende darf frühestens drei Monate vor Praktikumsantritt liegen. Der monatliche Nettoverdienst muss zwischen 450 EUR und 850 EUR liegen. Bei mehreren Verdiensten gilt der Mittelwert pro Monat. Ausgenommen ist die berufliche Selbständigkeit oder ein während des Auslandsaufenthaltes erhaltenes Stipendium (kein Bafög) oder eine Praktikumsvergütung ab 300 Euro monatlich.
    Folgenden Nachweis müssen Sie erbringen:
    • Gehaltsabrechnungen oder Steuererklärung
  • Erstakademische Generation
    Ihre Eltern/Elternteile oder Bezugspersonen verfügen über keinen akademisch zu wertenden Abschluss in Deutschland (eine Auflistung finden Sie beim Hochschulkompass und Akkreditierungsrat). Im Ausland erworbene Abschlüsse fallen auch darunter, wenn sie in dem betreffenden Land als nicht-akademisch gewertet werden. Falls der Abschluss in einem Land erworben wurde, das in eine andere Staatsform umgewandelt wurde, gilt der Status zum Zeitpunkt des Abschlusses.
    Wenn anstelle der Eltern Bezugspersonen Ihr „Elternhaus“ darstellen, sollten diese einen mehrjährigen ständigen Bezug zu Ihnen bis zu Ihrem Beginn der akademischen Ausbildung gehabt haben. Wenn für Sie nur ein Elternteil oder eine Bezugsperson verfügbar oder bekannt ist, dann wird für den Nachweis nur diese eine Person berücksichtigt.
    Ausgenommen sind Auslandsaufenthalte, während der Sie ein Stipendium (kein Bafög) oder eine Praktikumsvergütung ab 300 Euro monatlich erhalten.
    Folgenden Nachweis müssen Sie erbringen:
    • Ehrenwörtliche Erklärung der Eltern, des Elternteils oder der Bezugsperson(en) zu deren höchsten Bildungsabschlüssen

Antrag und Registrierung

Die Frist für die Beantragung der Erasmus+ Förderung ist drei Monate vor Ihrem geplanten Praktikumsbeginn. Zur Beantragung müssen Sie folgende Schritte durchlaufen:

  1. Loggen Sie sich auf der Webseite zur Online-Registrierung mit Ihren Uni-Login Daten ein.
  2. Füllen Sie die Online-Registrierung sorgfältig aus, gerade wenn Sie eine Sonderförderung beantragen. Ihre Angaben sind die Grundlage Ihrer Förderung.
  3. Laden Sie die Immatrikulationsbescheinigung(en) für den kompletten relevanten Praktikumszeitraum direkt bei der Online-Registrierung hoch oder reichen Sie sie gegebenenfalls per E-Mail nach.
  4. Füllen Sie die Praktikumsvereinbarung digital aus. Unterschreiben Sie diese und lassen Sie zusätzlich die verantwortliche Person Ihres Studienfachs und in Ihrer Praktikumseinrichtung unterschreiben. Laden Sie die vollständige und unterzeichnete Praktikumsvereinbarung als PDF-Dokument direkt bei der Online-Registrierung hoch oder reichen Sie sie gegebenenfalls per E-Mail nach.
  5. Senden Sie die Online-Registrierung ab.
  6. Sie erhalten im Anschluss Ihre Angaben zur Registrierung in Zusammenfassung als PDF-Dokument. Drucken Sie dieses aus, kontrollieren Sie Ihre Angaben und unterschreiben Sie zur Bestätigung.
  7. Reichen Sie das unterzeichnete Dokument im Original bei der Stabsstelle Internationales ein.
  8. Ihre eingereichte Registrierung wird in der Stabsstelle Internationales geprüft. Danach erhalten Sie eine E-Mail mit passwortgeschütztem Link zu einem Online-Speicher. Dort erhalten Sie Ihre Erasmus+ Fördervereinbarung einschließlich der Zuschussmitteilung über Ihre vorläufige finanzielle Erasmus+ Unterstützung.
  9. Lesen Sie bitte bevor Sie die Vereinbarung unterzeichnen die Erasmus+ Förderbedingungen genau durch. Mit Ihrer Unterschrift unter der Fördervereinbarung stimmen Sie diesen zu. Das händisch unterschriebene Original der Erasmus+ Fördervereinbarung reichen Sie bitte vor Beginn des Praktikums bei der Stabsstelle Internationales ein.

Ihre Unterlagen erreichen die Stabsstelle Internationales:

  • Per Post: Stabsstelle Internationales, Goethestraße 3 – 5, 04109 Leipzig
  • Per Einwurf: Fristenbriefkasten, Goethestraße 6, 04109 Leipzig

Online-Sprachtest mit Online Language Support (OLS)

Sie sind aktuell nicht dazu verpflichtet, einen Online Sprachtest über den Online Language Support (OLS) zu absolvieren. Wir empfehlen es Ihnen dennoch. Bitte informieren Sie sich dazu bei der EU Academy.

Falls die erforderliche Sprache Ihrer Muttersprache entspricht oder nicht bei OLS verfügbar ist, sind Sie von der Teilnahme ausgenommen.
Der OLS Test ist kein gültiges Sprachzertifikat.

Antritt des Auslandspraktikums

Bitte lassen Sie sich den Praktikumsbeginn in Ihrer Praktikumseinrichtung bestätigen. Dies sollte formlos per E-Mail innerhalb von vier Wochen nach offiziellem Antritt des Praktikums geschehen, mit Angabe des  Namen, des genauen Startdatums und ob es sich um eine physische oder virtuelle Mobilität handelt.

Praktikum verlängern oder verkürzen

Falls Sie Ihr Praktikum verkürzen oder verlängern möchten, informieren Sie bitte die Stabsstelle Internationales unverzüglich per E-Mail (spätestens 30 Tage vor dem ursprünglich geplanten Ende).

  • Wenn sich Ihr Praktikum verkürzt, müssen Sie gegebenenfalls einen Teil Ihrer finanziellen Erasmus+ Unterstützung zurückzahlen. Sollten Sie nun die Mindestdauer von zwei Monaten unterschreiten, müssen Sie den gesamten erhaltenen Betrag zurückzahlen.
  • Sie können Ihren Aufenthalt eventuell verlängern, sofern Sie noch Fördermonate in Ihrem Erasmus+ Monatskontingent haben und das neue Ende Ihres Praktikums vor dem 31. Juli 2024 liegt.

Eine Verlängerung des Praktikums um weniger als einen Monat müssen Sie per E-Mail mitteilen. Verlängerungen von mehr als einem Monat müssen Sie mit einem Änderungsvertrag zur Original-Praktikumsvereinbarung beantragen. Je nach Änderung sind eventuell weitere Dokumente einzureichen oder gegebenenfalls abzuändern. Darüber werden Sie gesondert informiert.

Praktikum nach Studienabschluss

Diese Erasmus+ Option können Sie für einen Praktikumsaufenthalt innerhalb von 12 Monaten nach Ihrem Studienabschluss (es gilt das Ausstellungsdatum Ihres Abschlusszeugnisses) bei nicht ausgeschöpftem Erasmus+ Mobilitätskontingent nutzen. Die Frist für die Antragsunterlagen ist 3 Monaten vor Praktikumsstart.

Sofern Ihr Praktikum mehr als drei Monate ab Exmatriuklation entfernt ist und Sie noch keine Praktikumsvereinbarung haben, müssen Sie noch vor Ihrer Exmatrikulation die Absicht zum Praktikumsaufenthalt erklären. Sonst ist die Option auf eine Erasmus+ Förderung des Graduiertenpraktikums ausgeschlossen. 

Vor Ihrem Studienabschluss benötigen wir von Ihnen:

Nach Ihrem Studienabschluss benötigen wir von Ihnen:

  • Exmatrikulationsbescheinigung der Universität Leipzig
  • Bescheinigung über Ihren erfolgreichen Studienabschluss (zum Beispiel Zeugniskopie)

Praktikum im Vereinigten Königreich

Ein Auslandspraktikum an Praktikumseinrichtungen im Vereinigten Königreich ist weiterhin mit einer Erasmus+ Förderung möglich. Die Vergabe des Erasmus+ Status, Zero Grant, ist in allen Studiengängen möglich. Jedoch steht unserer Universität ein begrenztes Budget zur Verfügung. Aus diesem Grund können nur Pflichtpraktika, die im englischsprachigen Ausland zu absolvieren sind, finanziell unterstützt werden. Neben der eigenständigen Organisation des Praktikums sind weitere Vorgaben des Vereinigten Königreiches zu beachten.

Weitere informationen auf der Webseite des DAAD

Zum Abschluss Ihres Erasmus+ Praktikum sind folgende Dokumente notwendig:

  • Praktikumsbescheinigung
    Lassen Sie die Praktikumsbescheinigung in Ihrer Praktikumseinrichtung ausfüllen und reichen Sie die Bestätigung bis spätestens vier Wochen nach Ende Ihres Praktikums per E-Mail bei der Stabsstelle Internationales ein. Das Dokument darf frühestens am letzten Praktikumstag ausgestellt werden.
  • Erasmus+ Teilnahmebericht (EU-Survey)
    Sie erhalten mit dem Ende des Aufenthalts einen Link per E-Mail vom EU Corporate Notification System (eventuell Spam-Ordner prüfen). Bitte füllen Sie den Fragebogen zeitnah nach Erhalt der E-Mail aus.
  • Schreiben Sie eine Entdeckerstory über Ihre Erfarungen im Ausland, um andere Studierende zu informieren und motivieren.

PROMOS Praktikum weltweit

PROMOS ist ein vom DAAD finanziertes Stipendienprogramm zur finanziellen Unterstützung von Auslandsaufenthalten, die nicht über andere Stipendienprogramme gefördert werden können. Das PROMOS-Stipendium wird leistungsbezogen nach Mittelverfügbarkeit vergeben.

Über das Programm können außerdem Semesteraufenthalte, Abschlussarbeiten und Studienreisen gefördert werden.

Voraussetzungen

Um sich für ein PROMOS-Stipendium zu bewerben, müssen Sie voll immatrikuliert sein und Ihren Abschluss an unserer Universität anstreben.

  • Bachelorstudium: ab 3. Fachsemester,
  • Masterstudium: ab 1. Fachsemester, mindestens bereits ein Präsenzsemester an der Universität Leipzig bei Studium in einem internationalen Masterprogramm.
  • Doktorand:innen können nicht gefördert werden.

Ihr geplantes Praktikum

  • hat eine Mindestdauer von 2 Monaten in Vollzeit,
  • wird nachweislich mit maximal 500 EUR vergütet,
  • ist nicht über Erasmus+ oder DAAD-Programme (siehe „Alternative Stipendien für Auslandspraktika“ weiter unten auf dieser Seite) förderfähig und
  • wird nicht durch andere öffentliche Mittelgeber finanziell unterstützt (z. B. Sitpendienprogramme und Stiftungen), außer Auslands-BAföG und Deutschlandstipendium.

Für Studierende mit ausländischer Staatsbürgerschaft ist eine Förderung von Auslandsaufenthalten in den jeweiligen Heimatländern ausgeschlossen.

Förderung

Die jeweiligen Fördersätze richten sich nach den Zielländern. Das Stipendium setzt sich aus einer monatlichen Teilstipendienrate und einer Reisekostenpauschale zusammen.

Die PROMOS-Förderung ist auf einen Aufenthalt pro Jahr und auf insgesamt 6 Monate pro Ausbildungsabschnitt begrenzt. Die Maximalförderdauer pro Aufenthalt beträgt 4 Monate. Das PROMOS-Stipendium ist an Kalenderjahre gebunden, bei jahresübergreifenden Auslandsaufenthalten ist eine Förderung nur bis zum 28. Februar des nächsten Jahres möglich.

Studierende mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 oder einer chronischen Erkrankung können gemeinsam mit der Stabsstelle Internationales einen Antrag auf Sondermittel beim DAAD stellen. Die Sonderförderung kann zusätzlich zu den regulären Fördersätzen gezahlt werden. Bitte kontaktieren Sie frühzeitig die PROMOS-Projektkoordination per E-Mail für weitere Informationen und die Antragstellung.

Für das PROMOS-Stipendium gibt es jährlich zwei Bewerbungsfristen:

  • für Aufenthalte mit Beginn zwischen Januar und Juni:
    01.11. – 01.12. des Vorjahres
  • für Aufenthalte mit Beginn zwischen Juli und Dezember:
    01.05. – 01.06.

Außerhalb der Bewerbungsfristen eingereichte Bewerbungen für ein PROMOS-Stipendium können nicht angenommen werden. 

Für die Bewerbung registrieren Sie sich in unserem Portal für Auslandsaufenthalte mit Ihrem Uni-Login und wählen das Formular „PROMOS-Bewerbung“. 
Füllen Sie die Online-Bewerbung sorgfältig aus und laden Sie folgende Unterlagen als PDF-Datei hoch:

  • Tabellarischer Lebenslauf
  • Immatrikulationsbescheinigung(en) der Universität Leipzig für den gesamten Zeitraum Ihres Auslandsaufenthalts ohne Stammdatenblatt und BAföG-Bescheinigung
    Wenn Sie die Immatrikulationsbescheinigung für das folgende Semester noch nicht vorliegen haben, reichen Sie zunächst die Immatrikulationsbescheinigung des aktuellen Startsemesters ein.
  • Notenspiegel
    Diesen erhalten Sie von Ihrem Prüfungsamt. Sie können auch einen Ausdruck des Notenspiegels aus AlmaWeb einreichen, sofern Ihre bisherigen Leistungen dort vollständig erfasst wurden. Wenn Sie sich bereits im Masterstudium befinden, laden Sie bitte zusätzlich eine Kopie Ihres Bachelorzeugnisses inklusive Notenübersicht hoch.
  • Beschreibung des Vorhabens
    Bitte begründen Sie auf maximal zwei Seiten die Durchführung des Praktikums im Ausland und und die Auswahl der Einrichtung in deutscher Sprache (Ausländische Studierende können die Beschreibung in englischer Sprache einreichen). Gehen Sie auch auf die Arbeitsinhalte und den Arbeitsumfang ein.
  • Sprachzeugnis für die Arbeitssprache/Landessprache
    Wenn die Arbeitssprache ausschließlich Deutsch ist und keine weiteren Fremdsprachenkenntnisse gefordert werden, reichen Sie bitte dennoch ein Sprachzeugnis für Englisch ein. Muttersprachler:innen benötigen keinen Nachweis über Kenntnisse der Muttersprache. Je nach Situation haben Sie verschiedene Möglichkeiten, Ihre Sprachkenntnisse nachzuweisen:
    • Sie können einen zentralen Sprachstandstest am Sprachenzentrum ablegen, um Ihr Sprachniveau offiziell bestätigen zu lassen. Diese Tests finden regelmäßig statt.
    • Wenn Sie derzeit einen Sprachkurs am Sprachenzentrum belegen, können Sie sich Ihren aktuellen Sprachstand auf dem Sprachzeugnisformular vom Sprachenzentrum bestätigen lassen.
    • Studieren Sie in der Unterrichtssprache, können Sie sich Ihren aktuellen Sprachstand von den Dozent:innen des Fachs auf dem Sprachzeugnisformular bestätigen lassen.
    • Wenn Sie bereits einen Nachweis über Ihr Sprachniveau haben (z. B. durch Sprachkurse, Auslandsaufenthalte oder das Abitur), der nicht älter als zwei Jahre ist, können Sie diesen beim Sprachenzentrum zur Übertragung auf das Sprachzeugnisformular einreichen. Es werden nur vom Sprachenzentrum anerkannte Nachweise akzeptiert.
    • Sollten Sie einen Standardtest abgelegt haben, der nicht älter als zwei Jahre ist, können Sie diesen als Sprachzeugnis einreichen.
  • Kontaktnachweis zur Praktikumseinrichtung/Praktikumsvertrag mit Angaben über den Ort, die Art der Tätigkeit (Arbeitsumfang), die Dauer des Praktikums und die Praktikumsvergütung sowie die Kontaktdaten der Praktikumseinrichtung. 

Wir senden Ihnen eine persönliche Bestätigungsnachricht, nachdem wir Ihre Bewerbung auf Vollständigkeit überprüft haben.

Prüfung Ihrer Bewerbung und Nominierung

Ihre vollständig eingegangene Bewerbung wird von jeweils zwei fachnahen Gutachter:innen gesichtet. Folgenden Auswahlkriterien und Bewertungsgewichtungen werden dabei berücksichtigt:

  • akademische Leistungen (40 Prozent)
  • persönliche Eignung, außerfachliche Qualifikationen, Engagement (10 Prozent)
  • Sinnhaftigkeit des geplanten Aufenthalts in Bezug zum bisherigen Studium (30 Prozent)
  • Sprachkenntnisse, die zur Durchführung des Aufenthalts notwendig sind (20 Prozent)

 Ab circa sechs Wochen nach Ablauf der Bewerbungsfrist erhalten Sie eine Benachrichtigungen zum Ausgang des Bewerbungsverfahrens per E-Mail.

Alternative Stipendien für Auslandspraktika

Neben Erasmus+ und PROMOS, gibt es zahlreiche alternative Stipendien für Ihr Auslandspraktikum, auf die Sie sich bewerben können. Verschaffen Sie sich einen Überblick!

Fachspezifische Programme

Programme für alle Fächer

  • AIESEC
    weltweite Freiwilligenprojekte
  • ASA
    für Arbeits- und Studienaufenthalte in Afrika, Lateinamerika, Asien und Südosteuropa
  • DAAD
    Carlo-Schmid-Programm: Praktika in internationalen Organisationen
    Stipendienprogramme für Kurzstipendien und Fahrtkostenzuschüsse
  • DFJW – Deutsch-Französisches-Jugendwerk 
    Stipendien für studiengebundene Praktika in Frankreich
  • DPJW – Deutsch-Polnisches Jugendwerk
    Stipendien für Praktika in Polen
  • Studienstiftung des deutschen volkes 
    Stipendien für Praktika in China

Das richtige Praktikum finden

zur Vergrößerungsansicht des Bildes: Person sitzt einem Café, mit einem Handy in der einen Hand, während die andere auf einem Tablet tippt.
Praktikumsbörsen helfen bei der Suche nach einem Praktikum im Ausland. Foto: Colourbox

Bei der Suche nach der passenden Praktikumsstelle ist viel Eigeninitiative gefragt. Nur wenige Praktikumsprogramme bieten Stipendien an und vermitteln Ihnen gleichzeitig eine Praktikumsstelle. Um Ihnen die Suche zu erleichtern, finden Sie hier einen Überblick über alle fachspezifischen Programme und Praktikumsbörsen. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei der Suche!

Praktikum in unsicheren Zeiten

Sie haben einen Auslandsaufenthalt geplant, sind aber aufgrund bestimmter Umstände (beispielsweise Situation im Zielland) unsicher, ob Sie diesen durchführen möchten oder können? Dann beachten Sie bitte die folgenden Hinweise.

Auslandsaufenthalt wie geplant umsetzen

Bitte beachten Sie die Vorgaben und Hinweise Ihrer Gasteinrichtung zur Einreise, beispielsweise zu Quarantäneregelungen oder Sicherheitsvorkehrungen.

Bleiben Sie bitte möglichst lange bei einer kostenneutralen Planung Ihres Auslandsaufenthalts.
Wir empfehlen Ihnen:

  • eine Reiserücktrittsversicherung und Krankenversicherungsschutz für Ihren Aufenthalt abzuschließen. Bitte lassen Sie sich dazu von Ihrer Krankenkasse beraten.
  • sich regelmäßig auf den Webseiten der Gasteinrichtung zu informieren und sich für dort angebotene Newsletter anzumelden.
  • in Kontakt mit den Ansprechpersonen der Gasteinrichtung und Ihren Fachzuständigen an unserer Universität und  zu bleiben.

Auslandsaufenthalt komplett absagen

Bitte benachrichtigen Sie umgehend Ihre Erasmus+ Fachkoordination, die Ansprechpersonen an der Gasteinrichtung und die Stabsstelle Internationales per E-Mail.

Abschlussarbeit, Sprachkurs, Fachkurs und Co.

Neben Studienaufenthalten oder Praktika bieten Sprachkurse, Fachkurse oder Studienreisen tolle Chancen, Auslandserfahrungen zu sammeln. Mit einem Sprachkurs können Sie sich beispielsweise optimal auf Ihr Praktikum vorbereiten. Auch Ihre Abschlussarbeit können Sie im Ausland schreiben oder Recherchen hierfür durchführen. Über ein PROMOS-Stipendium können einige dieser Auslandsaufenthalte gefördert werden.

Abschlussarbeit im Ausland

Abhängig vom Thema Ihrer Abschlussarbeit können Recherchen im Ausland für Sie wichtig sein. Möglicherweise haben Sie so Zugang zu Forschungsfeldern, die Ihnen bei uns nicht offenstehen. Eventuell benötigen Sie auch Inhalte von ausländischen Einrichtungen, die für Ihre Abschlussarbeit besonders relevant sind.

Förderung

Ihre Abschlussarbeit im Ausland können Sie mit PROMOS oder innerhalb eines Erasmus+ Praktikums (Infos dazu finden Sie weiter oben auf dieser Seite) finanzieren.

PROMOS vergibt Kurzstipendien für Abschlussarbeiten im Ausland mit einer Mindestdauer von zwei Monaten. Die Betreuung Ihrer Abschlussarbeit findet an einer Hochschule oder einem Unternehmen ohne Möglichkeit der Erasmus+ Förderung statt. Wenn keine Anbindung zu einem Unternehmen oder einer Hochschule gegeben ist, muss das Vorhaben nachweislich ausdrücklich von Ihrer Fakultät unterstützt und betreut werden.

Die jeweiligen Fördersätze richten sich nach den Zielländern. Das Stipendium setzt sich aus einer monatlichen Teilstipendienrate und einer Reisekostenpauschale zusammen. Die PROMOS-Förderung ist auf einen Aufenthalt pro Jahr und auf insgesamt 6 Monate pro Ausbildungsabschnitt begrenzt. Die Maximalförderdauer pro Aufenthalt beträgt 4 Monate. Das PROMOS-Stipendium ist an Kalenderjahre gebunden, bei jahresübergreifenden Auslandsaufenthalten ist eine Förderung nur bis zum 28. Februar des nächsten Jahres möglich.

Das PROMOS-Stipendium wird leistungsbezogen nach Mittelverfügbarkeit vergeben.

Studierende mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 oder einer chronischen Erkrankung können gemeinsam mit der Stabsstelle Internationales einen Antrag auf Sondermittel beim DAAD stellen. Die Sonderförderung kann zusätzlich zu den regulären Fördersätzen gezahlt werden. Bitte kontaktieren Sie frühzeitig die PROMOS-Projektkoordination per E-Mail für weitere Informationen und die Antragstellung.

Für Studierende mit ausländischer Staatsbürgerschaft ist eine Förderung von Auslandsaufenthalten in den jeweiligen Heimatländern ausgeschlossen.

Bewerbung

Für das PROMOS Stipendium gibt es jährlich zwei Bewerbungsfristen:

  • für Aufenthalte mit Beginn zwischen Januar und Juni:
    01.11. – 01.12. des Vorjahrs
  • für Aufenthalte mit Beginn zwischen Juli und Dezember:
    01.05. – 01.06.

Außerhalb der Bewerbungsfristen eingereichte Bewerbungen für ein PROMOS-Stipendium können nicht angenommen werden. 

Für die Bewerbung registrieren Sie sich im Online-Portal mit Ihrem Uni-Login und wählen das Formular „PROMOS-Bewerbung“. Füllen Sie die Online-Bewerbung sorgfältig aus und laden Sie die folgenden Unterlagen als PDF-Datei hoch:

  • Tabellarischer Lebenslauf
  • Immatrikulationsbescheinigung(en) der Universität Leipzig für den gesamten Zeitraum Ihres Auslandsaufenthalts ohne Stammdatenblatt und BAföG-Bescheinigung
    Wenn Sie die Immatrikulationsbescheinigung für das folgende Semester noch nicht vorliegen haben, reichen Sie zunächst die Immatrikulationsbescheinigung des aktuellen Startsemesters ein.
  • Notenspiegel
    Diesen erhalten Sie von Ihrem Prüfungsamt. Sie können auch einen Ausdruck des Notenspiegels aus AlmaWeb einreichen, sofern Ihre bisherigen Leistungen dort vollständig erfasst wurden. Wenn Sie sich bereits im Masterstudium befinden, laden Sie bitte zusätzlich eine Kopie Ihres Bachelorzeugnisses inklusive Notenübersicht hoch.
  • Beschreibung des Vorhabens
    Bitte begründen Sie die Notwendigkeit des Auslandsaufenthaltes für den Erfolg der Abschlussarbeit in deutscher Sprache (Ausländische Studierende können die Beschreibung in englischer Sprache einreichen) und erstellen Sie einen Zeitplan für die Durchführung des Vorhabens im Ausland.
  • Sprachzeugnis für die Arbeitssprache/Landessprache
    Wenn die Arbeits-/Unterrichtssprache ausschließlich Deutsch ist und keine weiteren Fremdsprachenkenntnisse gefordert werden, reichen Sie bitte dennoch ein Sprachzeugnis für Englisch ein. Muttersprachler:innen benötigen keinen Nachweis über Kenntnisse der Muttersprache. Je nach Situation haben Sie verschiedene Möglichkeiten, Ihre Sprachkenntnisse nachzuweisen:
    • Sie können einen zentralen Sprachstandstest am Sprachenzentrum ablegen, um Ihr Sprachniveau offiziell bestätigen zu lassen. Diese Tests finden regelmäßig statt.
    • Wenn Sie derzeit einen Sprachkurs am Sprachenzentrum belegen, können Sie sich Ihren aktuellen Sprachstand auf dem Sprachzeugnisformular vom Sprachenzentrum bestätigen lassen.
    • Studieren Sie in der Unterrichtssprache, können Sie sich Ihren aktuellen Sprachstand von den Dozent:innen des Fachs auf dem Sprachzeugnisformular bestätigen lassen.
    • Wenn Sie bereits einen Nachweis über Ihr Sprachniveau haben (z. B. durch Sprachkurse, Auslandsaufenthalte oder das Abitur), der nicht älter als zwei Jahre ist, können Sie diesen beim Sprachenzentrum zur Übertragung auf das Sprachzeugnisformular einreichen. Es werden nur vom Sprachenzentrum anerkannte Nachweise akzeptiert.
    • Sollten Sie einen Standardtest abgelegt haben, der nicht älter als zwei Jahre ist, können Sie diesen als Sprachzeugnis einreichen.
  • Kontaktnachweis/Betreuungszusage
    Wir benötigen Angaben über den Ort Ihrer Gasthochschule beziehungsweise eine Betreuungszusage der Gasteinrichtung im Ausland.
    Abschluss-/Studienarbeiten, die weder an einer Hochschule noch an einem Unternehmen durchgeführt werden, müssen nachweislich vom Fachbereich uneingeschränkt unterstützt werden.

Wir senden Ihnen eine persönliche Bestätigungsnachricht, nachdem wir Ihre Bewerbung auf Vollständigkeit überprüft haben.

Prüfung Ihrer Bewerbung und Nominierung

Ihre vollständig eingegangene Bewerbung wird von jeweils zwei fachnahen Gutachter:innen gesichtet. Folgenden Auswahlkriterien und Bewertungsgewichtungen werden dabei berücksichtigt:

  • akademische Leistungen (40 Prozent)
  • persönliche Eignung, außerfachliche Qualifikationen, Engagement (10 Prozent)
  • die Sinnhaftigkeit des geplanten Aufenthalts in Bezug zum bisherigen Studium (30 Prozent)
  • Sprachkenntnisse, die zur Durchführung des Aufenthalts notwendig sind (20 Prozent)

Ab circa sechs Wochen nach Ablauf der Bewerbungsfrist erhalten Sie eine Benachrichtigungen zum Ausgang des Bewerbungsverfahrens per E-Mail.

Sprachkurse

Ein Sprachkurs im Ausland ist die perfekte Gelegenheit, um Ihre Sprachkenntnisse entscheidend zu verbessern! Neben unseren Sprachkursen bieten private Sprachinstitute oder Sprachzentren an Universitäten im Ausland Kurse an.

Sprachkurse im Ausland finden

Ein guter Einstieg zu diesem Thema findet sich auf den Seiten des DAAD. Hier können Sie nach Sprachkursen an Hochschulen weltweit recherchieren.

Vor Ihrem Aufenthalt können Sie einen vorbereitenden Sprachkurs unseres Sprachenzentrums besuchen oder die studienbegleitenden Sprachangebote in Anspruch nehmen:

Fachkurse und Sommerschule

Zu Fachkursen zählen zum Beispiel Sommerschulen oder Workshops an einer ausländischen Gasthochschule. Sie dauern meist einige Tage oder wenige Wochen und beschäftigen sich mit speziellen Projekten oder Themen. Oft werden diese Angebote durch landeskundliche Veranstaltungen ergänzt.

Fachkurse und Sommerschulen im Ausland finden

Wir informieren Sie über aktuelle Ausschreibungen. Zusätzlich machen oftmals Aushänge an Ihrem Institut auf Programme aufmerksam.

  • im Rahmen von „Go EAST“ bietet der DAAD Sommer- und Winterschulen in Ostmittel-, Südost- oder Osteuropa an.
  • Sie möchten in die Schweiz? Studierende der Physik, Informatik und Ingenieurwissenschaften können sich auf CERN Sommerkursstipendien bewerben.

Kongress- oder Vortragsreisen können nicht gefördert werden. Schauen Sie hierfür auf den Seiten des DAAD.

Studienreisen

Zusammen mit Ihren Kommiliton:innen können Sie eine Studienreise ins Ausland unternehmen. Dieser Reise wird von einem:einer Hochschullehrer:in organisiert und begleitet und bindet eine bilaterale Partneruniversität außerhalb der Erasmus-Förderregion ein. Vor Ort werden Ihnen fachbezogene Kenntnisse vermittelt und Sie erhalten einen Einblick in die Kultur des Landes. Die Begegnung mit Studierenden und Wissenschaftler:innen stehen bei den Studienreisen im Mittelpunkt.

Förderung

PROMOS fördert Studienreisen von Gruppen mit mindestens fünf Studierenden und/oder Doktorand:innen, die durch eine:n Hochschullehrer:in begleitet werden, mit einer Aufenthaltspauschale.

Bitte beachten Sie unsere Informationen und Bewerbungsmodalitäten zu Studienreisen ins Ausland.

Bewerbung

Antragsberechtigt für die PROMOS-Förderung von Studienreisen sind ausschließlich Hochschullehrer:innen unserer Universität. Bitte senden Sie alle Bewerbungsunterlagen als eine PDF-Datei an die Projektkoordination.

zur Vergrößerungsansicht des Bildes: Auf dem Bild sieht man im Hintergrund einen jungen Mann, der in seiner Hand ein Smartphone hält. Das Smartphone zeigt er in die Kamera. Auf dem Smartphone ist ein Logo mit dem Schriftzug "entdecker" zu sehen.
Die entdecker-App ist im Google Play Store und im App Store verfügbar, Bild: Universität Leipzig

Die App der Stabsstelle Internationales "entdecker – Abenteuer Ausland" unterstützt Studierende vor, während und nach Ihrem Auslandsaufenthalt. Egal ob Studium, Praktikum, Fach- oder Sprachkurs die entdecker-App ist Ihr mobiler Begleiter für das Abenteuer Ausland. Informieren Sie sich auf unserer entdecker-Website, laden Sie sich die App herunter und starten Sie jetzt mit der Planung.

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