Sie möchten Ihr Studium mit einem Auslandsaufenthalt verbinden? Neben einem Auslandsstudium führen verschiedene Wege ins Ausland – ob Praktika, Sprachkurse, Abschlussarbeiten, Fachkurse oder Studienreisen. Erfahren Sie mehr über Ihre Möglichkeiten und finden Sie das passende Stipendium.
Ein Auslandspraktikum bietet viele wertvolle Erfahrungen: Entdecken Sie neue Jobperspektiven, knüpfen Sie Kontakte zu internationalen Kolleg:innen und erweitern Sie Ihre fachlichen und sprachlichen Kenntnisse! In einigen Studiengängen ist ein Praktikum vorgesehen. Für ein freiwilliges Praktikum können Sie ein Urlaubssemester in Anspruch nehmen. Für Auslandspraktika gibt es zahlreiche Förderoptionen über Erasmus+, PROMOS und weitere Stipendien.
Ein Praktikum im Ausland können Sie oftmals kurzfristiger organisieren als ein Studiensemester. Lassen Sie sich rechtzeitig in der Stabsstelle Internationales beraten!
Für alle Auslandsaufenhalte gibt es die entdecker-App mit vielen Funktionen, die bei der Planung des Aufenthalts helfen.
Erasmus+ Praktikum in Europa
Erasmus+ fördert freiwillige und obligatorische Praktika im Ausland.
- Eine Erasmus+ Förderung können Sie in jeder Studienphase (Bachelor, Master, Promotion) und in jedem Studiengang mehrmals erhalten.
- Ihre Immatrikulation an unserer Universität für einen Studien- oder Promotionsabschluss muss vorliegen.
- Die Teilnahme an dem Erasmus+ Programm ist unabhängig von Ihrer Nationalität möglich.
- Den Zeitraum Ihres Praktikums wählen Sie selbst.
Sie haben sich erfolgreich ein Praktikum in einer Einrichtung innerhalb der 27 EU-Staaten oder in weiteren möglichen europäischen Nicht-EU-Staaten (siehe unter „Förderung – Förderung nach Zielland“ weiter unten auf dieser Seite) organisiert.
- Dieses Praktikum dauert mindestens zwei Kalendermonate.
- Nicht förderfähig sind Praktika in EU-Institutionen sowie Einrichtungen, die EU-Programme verwalten. Für Praktika in diesen Einrichtungen gibt es alternative Förderprogramme – zum Beispiel Kurzstipendien des DAAD.
- Nicht förderfähig sind außerdem Praktika, die ausschließlich allgemeinen Service für eine Kundschaft, Auftragsabwicklung, Dateneingabe oder nur allgemeine Bürotätigkeiten beinhalten.
- Bei einem Erasmus+ Praktikum müssen die Teilnehmenden grundsätzlich in Vollzeit arbeiten. Vollzeit wird nach landestypischer Arbeitszeit interpretiert.
Erasmus+ fördert Ihr Praktikumsvorhaben:
- für die gesamte Aufenthaltsdauer des Praktikums mit dem Erasmus+ Status, den viele Praktikumseinrichtungen als Voraussetzung benötigen (mit maximal 12 Fördermonaten)
- abhängig von Dauer und Zielland mit einer finanziellen Unterstützung als Zuschuss für im Ausland entstehende Mehrkosten (mit maximal 5 Fördermonaten mit finanzieller Unterstützung)
Ein Praktikum muss mindestens 2 vollständige Kalendermonate und kann höchstens 12 Fördermonate (360 Tage) dauern.
Das Erasmus+ Mobilitätskontingent für jeden Studierenden umfasst jeweils 12 Fördermonate pro Studienzyklus (Bachelor, Master, Promotion). Darin können auch mehrmalige Auslandsaufenthalte gefördert werden.
- Ausnahme: Mobilitätskontingent in Staatsexamens- und Diplomstudiengängen umfasst maximal 24 Fördermonate
- Praktikumsaufenthalte können innerhalb des Mobilitätskontingents im Zeitraum von 12 Monaten nach Studienabschluss ebenfalls gefördert werden
Förderung für Praktika, die vor dem 31. Juli 2023 enden
Förderung nach Zielland
Ländergruppe | Finanzieller Zuschuss |
---|---|
Ländergruppe 1: | 600,00 Euro/Monat |
Ländergruppe 2: | 540,00 Euro/Monat |
Ländergruppe 3: Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Nordmazedonien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn | 480,00 Euro/Monat |
Förderung für Praktika, die nach dem 31. Juli 2023 enden
Generell erhalten Sie bei Bewilligung der Praktikumsförderung den Erasmus+ Status. Die Höhe der zusätzlichen finanziellen Erasmus+ Unterstützung umfasst einen Teil des Praktikums und ist abhängig von Zielland und Dauer.
Unsere Universität unterstützt Erasmus+ Praktika in der Regel für eine Dauer von einem Semester. Dafür stehen auf Grund eines begrenzten Gesamtbudgets 5 Fördermonatssätze als maximale finanzielle Unterstützung (3750 Euro) zur Verfügung.
Förderung nach Zielland
Ländergruppe | Fördermonatssatz |
---|---|
Ländergruppe 1: | 750,00 Euro/Monat |
Ländergruppe 2: | 690,00 Euro/Monat |
Ländergruppe 3: Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Nordmazedonien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn | 640,00 Euro/Monat |
Förderung nach Dauer
Ein Erasmus+ Praktikum kann z.B. bis zu einer Dauer von einem Semester in einem Land der Ländergruppe 1 mit maximal 3750 Euro finanziell durch die Universität Leipzig unterstützt werden.
Aufenthaltsdauer | Mögliche Anzahl der Fördermonatssätze |
---|---|
2 Kalendermonate bis 3,5 Fördermonate | 2 |
mehr als 3,5 bis 4,5 Fördermonate | 3 |
mehr als 4,5 bis 5,5 Fördermonate | 4 |
mehr als 5,5 bis 12 Fördermonate | 5 |
Studierende, die eine finanzielle Erasmus+ Unterstützung erhalten, können nachfolgende Erasmus+ Sonderförderungen beantragen:
- „Grünes Reisen“
- „Chancengerechtigkeit“
- Behinderung oder chronische Erkrankung
- Auslandsaufenthal mit Kind(ern)
- Erwerbstätigkeit
- Erstakademische Generation
Details zu den verschiedenen Sonderförderungen und den dafür jeweils zu erbringenden Nachweisen finden Sie weiter unten im Text. Es ist mindestens eine ehrenwörtliche Erklärung zum Grund der Sonderförderung notwendig. Diese Erklärung wird mit der von Ihnen unterschriebenen Registrierung zum Auslandsaufenthalt abgegeben. Eine nachträgliche Beantragung ist nicht möglich.
Dennoch sind Nachweise über die Gründe notwendig. Diese müssen von Ihnen in einem Zeitraum bis 6 Jahre nach Aufenthaltsende aufbewahrt werden und der Stabsstelle Internationales vorlegbar sein.
Für Erasmus+ Aufenthalte, die ausschließlich mit dem Erasmus+ Status, also mit „Zero Grant“ gefördert werden, sind keine Sonderförderungen möglich.
Information über Ihre Förderung erhalten Sie durch die Erasmus+ Fördervereinbarung. Darin enthalten sind die detaillierten Förderbedingungen und die Zuschussmitteilung zur Gesamthöhe der finanziellen Unterstützung einschließlich Sonderförderung.
Erasmus+ Sonderförderung „Grünes Reisen“
Wenn Sie für mindestens 50 Prozent der Hin- und Rückreise emissionsarme Verkehrsmittel oder eine Auto-Fahrgemeinschaft nutzen, kann ein Aufstockungsbetrag von einmalig 50 Euro Ihre finanzielle Unterstützung ergänzen. Sollte dabei die Reisezeit länger als jeweils einen ganzen Tag dauern, können maximal vier zusätzliche Tage mit entsprechendem Fördertagessatz der Ländergruppen finanziell unterstützt werden. Als emissionsarme Verkehrsmittel gelten Bus und Bahn. Nutzung eines Flugzeuges oder Schiffs gilt nicht als umweltfreundlich.
Folgende Nachweise müssen Sie erbringen:
- Generell: Fahrscheine und/oder Rechnungsbelege, die Ihren Namen, das Datum und das Verkehrsmittel eindeutig belegen,
- für die Mitfahrt in einer Auto-Fahrgemeinschaft: Rechnungsbelege zur Buchung oder formlose Erklärung der fahrzeugführenden Person, Tankbeleg am Zielort oder Bildschirmphoto der Wegstrecke mithilfe einer geeigneten Tracking-App mit Datumsangabe
- für die Benutzung eines Fahrrads: Bildschirmphotos der Wegstrecke mithilfe einer geeigneten Tracking-App mit Datumsangaben
- für zusätzliche Reisetage: Nachweise über die Nutzung der Verkehrsmittel weisen eindeutig die Dauer von mehr als einem Tag nach.
Erasmus+ Sonderförderung „Chancengerechtigkeit“
Die Sonderförderung „Chancengerechtigkeit“ gleicht geringere Chancen von Studierenden auf Auslandsaufenthalte aus. Bei Bewilligung erhalten Sie 250 Euro pro Fördermonat mit finanzieller Unterstützung, wenn einer der folgenden Gründe vorliegt:
Behinderung oder chronischer Erkrankung
Eine Behinderung ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 20 oder eine chronische Erkrankung (siehe Liste des RKI), wegen der finanzielle Mehrkosten im Ausland entstehen, liegen jeweils nachweislich vor.
Folgende Nachweise müssen Sie erbringen:
- Behinderung: Schwerbehindertenausweis oder Bescheid des Landessozialamtes
- Chronische Erkrankung: Ärztliches Attest, welches bescheinigt, dass auf Grund der chronischen Erkrankung finanzielle Mehrkosten im Ausland entstehen
Alternativ kann ein Realkostenantrag bei der NA DAAD gestellt werden.
Auslandsaufenthalt mit Kind(ern)
Der gesamte Auslandsaufenthalt wird mit mindestens einem eigenen Kind absolviert. Eine Doppelförderung eines Kindes ist ausgeschlossen, sollten beide Elternteile den Auslandsaufenthalt antreten. Bei zwei oder mehr Kinder kann jedes Elternteil eine Sonderförderung erhalten.
Folgende Nachweise müssen Sie erbringen:
- Geburtsurkunde und Reiseunterlagen zu Hin- und Rückreise des Kindes/ der Kinder
- ggf. Anmeldebestätigung an Betreuungs- oder Bildungseinrichtungen
- ggf. Bestätigung der gemeinsamen Unterkunft im Ausland durch Mietvertrag
Alternativ kann ein Realkostenantrag bei der NA DAAD gestellt werden.
Erwerbstätigkeit
Eine mindestens sechsmonatige fortlaufende Erwerbstätigkeit muss auf Grund Ihres Auslandsaufenthaltes beendet werden oder pausieren. Das Beschäftigungsende darf frühestens 3 Monate vor Praktikumsantritt liegen. Der monatliche Nettoverdienst muss zwischen 450 EUR und 850 EUR liegen. Bei mehreren Verdiensten gilt der Mittelwert pro Monat. Ausgenommen ist die berufliche Selbständigkeit oder ein während des Auslandsaufenthaltes erhaltenes Stipendium (kein Bafög) oder eine Praktikumsvergütung ab 300 Euro monatlich.
Folgenden Nachweis müssen Sie erbringen:
- Gehaltsabrechnungen oder Steuererklärung
Erstakademische Generation
Eltern/Elternteile oder Bezugspersonen verfügen über keinen akademisch zu wertenden Abschluss in Deutschland (eine Auflistung finden Sie beim Hochschulkompass und Akkreditierungsrat). Im Ausland erworbene Abschlüsse werden in dem betreffenden Land als nicht-akademisch gewertet. Falls der Abschluss in einem Land erworben wurde, das in eine andere Staatsform umgewandelt wurde, gilt der Zeitpunkt des Ausbildungsabschlusses als Grundlage zur Wertung.
Wenn anstelle der Eltern Bezugspersonen Ihr „Elternhaus“ darstellen, sollten diese einen mehrjährigen ständigen Bezug zu Ihnen bis zu Ihrem Beginn der akademischen Ausbildung gehabt haben. Wenn für Sie nur ein Elternteil oder eine Bezugsperson verfügbar oder bekannt ist, dann wird für den Nachweis nur diese eine Person berücksichtigt.
Ausgenommen sind Auslandsaufenthalte, während der Sie ein Stipendium (kein Bafög) oder eine Praktikumsvergütung ab 300 Euro monatlich erhalten.
Folgenden Nachweis müssen Sie erbringen:
- Ehrenwörtliche Erklärung der Eltern, des Elternteils oder der Bezugsperson(en) zu deren höchsten Bildungsabschlüssen
Bitte beantragen Sie die Erasmus+ Förderung mindestens drei Monate vor Ihrem geplanten Praktikumsbeginn (Ausschlussfrist). Dafür müssen Sie folgende Schritte durchlaufen:
- Online-Registrierung
Die Anmeldung zur Online-Registrierung für eine Erasmus+ Mobilität erfolgt mit Ihrem Uni-Login. Die vollständig ausgefüllte Registrierung müssen Sie am Ende elektronisch absenden. Reichen Sie bitte zusätzlich das ausgedruckte und händisch unterschriebene Original der Registrierung in der Stabsstelle Internationales ein. - Immatrikulationsbescheinigung
Laden Sie die Immatrikulationsbescheinigung(en) für den kompletten relevanten Praktikumszeitraum direkt bei der Online-Registrierung hoch oder reichen Sie sie ggf. per E-Mail nach. - Praktikumsvereinbarung
Füllen Sie die Praktikumsvereinbarung digital aus. Unterschreiben Sie diese und lassen Sie zusätzlich die verantwortliche Person Ihres Studienfachs und die Praktikumseinrichtung unterschreiben. Bitte laden Sie die vollständige und unterzeichnete Praktikumsvereinbarung als PDF-Dokument direkt bei der Online-Registrierung mit hoch. Sie können sie aber auch per E-Mail an die Stabsstelle Internationales senden. - Erasmus+ Fördervereinbarung (Abgabe nach Erhalt, vor Beginn Ihres Auslandsaufenthalts)
Ihre eingereichte Registrierung wird in der Stabsstelle Internationales geprüft.
Danach erhalten Sie eine E-Mail mit passwortgeschütztem Link zu einem Online-Speicher. Dort erhalten Sie Ihre Erasmus+ Fördervereinbarung einschließlich der Zuschussmitteilung über Ihre vorläufige finanzielle Erasmus+ Unterstützung.
Lesen Sie sich bitte vor Unterzeichnung der Vereinbarung die Erasmus+ Förderbedingungen genau durch. Mit Ihrer Unterschrift unter der Fördervereinbarung stimmen Sie diesen zu. Das händisch unterschriebene Original der Erasmus+ Fördervereinbarung reichen Sie bitte bei der Stabsstelle Internationales ein. Bitte behalten Sie eine Kopie des Dokumentes in Ihren Akten.
Der Online Sprachtest über den Online Language Support (OLS) ist in der Arbeitssprache verpflichtend für Ihre Erasmus+ Förderung. Dazu erhalten Sie eine automatisch generierte E-Mail von der EU Academy, nachdem Sie alle Dokumente bei uns eingereicht haben und Ihr Antrag auf Förderung bewilligt wurde.
Wenn Sie Muttersprachler:in sind oder die erforderliche Sprache nicht bei OLS verfügbar ist, sind Sie von der Teilnahme ausgenommen.
OLS deckt folgende Hauptlehrsprachen ab: Englisch, Französisch, Spanisch, Italienisch, Deutsch.
Die Online Sprachunterstützung wird sukzessive ausgeweitet. Neben den 24 Amtssprachen der Europäischen Union wird zukünftig eine Sprachunterstützung auch für Isländisch, Mazedonisch, Norwegisch, Serbisch und Türkisch bereitgestellt.
Bitte lassen Sie sich den Praktikumsbeginn bestätigen durch Ihre Praktikumseinrichtung (inklusive Name, genaues Startdatum, Angabe physische/virtuelle Mobilität). Dies sollte formlos per E-Mail binnen vier Wochen nach offiziellem Antritt des Praktikums geschehen. Bei Nichtbeachtung trotz Mahnungen durch die SI muss die erhaltene finanzielle Erasmus+ Unterstützung zurückgezahlt werden.
Bitte teilen Sie der Stabsstelle Internationales per E-Mail unverzüglich mit, wenn Sie Ihr Praktikum verkürzen oder verlängern möchten.
- Wenn sich Ihr Praktikum verkürzt, müssen Sie ggf. einen Teil Ihrer finanziellen Erasmus+ Unterstützung zurückzahlen. Sollten Sie nun die Mindestdauer von zwei Monaten unterschreiten, müssen Sie den gesamten erhaltenen Betrag zurückzahlen.
- Sie können Ihren Aufenthalt eventuell verlängern, sofern Sie noch Fördermonate in Ihrem Erasmus+ Monatskontingent haben und das Ende Ihres Praktikums vor dem 31. Juli 2023 liegt.
Eine Verlängerung des Praktikums um weniger als einen Monat müssen Sie per E-Mail mitteilen. Verlängerungen von mehr als einem Monat müssen Sie mit einem Änderungsvertrags zur Original-Praktikumsvereinbarung beantragen. Je nach Änderung sind eventuell weitere Dokumente einzureichen oder ggf. abzuändern. Darüber werden Sie gesondert informiert.
Diese Erasmus+ Option können Sie für einen vollständigen Praktikumsaufenthalt in einem Zeitfenster von 12 Monaten direkt nach Ihrem Studienabschluss und nur bei noch nicht ausgeschöpftem Erasmus+ Mobilitätskontingent nutzen. Dafür müssen Sie noch vor Ihrer Exmatrikulation die Absicht zum Praktikumsaufenthalt erklären, sofern Ihr Praktikum mehr als drei Monate entfernt ist und Sie noch keine Praktikumsvereinbarung haben. Mit dem Datum Ihrer Exmatrikulation ist eine Absichtserklärung sowie der Abschluss der Online-Registrierung und damit die Option auf eine Erasmus+ Förderung des Graduierten-Praktikums ausgeschlossen. Auch hier gilt die Frist von drei Monaten vor Praktikumsstart zum Einreichen der Registrierung und der Praktikumsvereinbarung.
Vor Ihrem Studienabschluss benötigen wir von Ihnen:
- Absichtserklärung, von den Erasmus+ Verantwortlichen des Fachs unterschrieben, im Original
- Immatrikulationsbescheinigung an der Universität Leipzig
- Online-Registrierung
Nach Ihrem Studienabschluss benötigen wir von Ihnen:
- Ihre Exmatrikulationsbescheinigung
- Bescheinigung über Ihren erfolgreichen Studienabschluss (zum Beispiel Zeugniskopie)
Ein Auslandspraktikum an Praktikumseinrichtungen im Vereinigten Königreich ist weiterhin mit einer Erasmus+ Förderung möglich. Die Vergabe des Erasmus+ Status, d.h. Zero Grant, ist in allen Studiengängen möglich. Jedoch steht unserer Universität ein begrenztes Budget zur Verfügung, mit dem nur Pflichtpraktika, die im englischsprachigen Ausland zu absolvieren sind, finanziell unterstützt werden können. Neben der eigenständigen Organisation des Praktikums sind weitere Vorgaben des Vereinigten Königreiches zu beachten.
Zum Abschluss Ihres Erasmus+ Praktikum sind folgende Dokumente notwendig:
- Praktikumsbescheinigung
Lassen Sie die Praktikumsbescheinigung von Ihrer Praktikumseinrichtung ausfüllen und reichen Sie die Bestätigung eingescannt bis spätestens vier Wochen nach Ende Ihres Praktikums per E-Mail bei der Stabsstelle Internationales ein. Das Dokument darf frühestens am letzten Praktikumstag ausgestellt werden. - Erasmus+ Teilnahmebericht (EU-Survey)
Ihr Erasmus+ Teilnahmebericht gibt anderen Studierende gezielte Hinweise über Ihre Praktikumseinrichtung und hilft anderen bei der Vorbereitung. In der Regel erhalten Sie dazu nach Ihrem Aufenthalt eine automatisch generierte E-Mail mit dem Absender EU-Survey (bitte prüfen Sie auch Ihren Spam-Ordner). Momentan liegt die Funktionalität der EU-Datenbanken noch nicht vollständig vor. Darum entfällt derzeit dieser Teilnahmebericht. - Geben Sie bitte die Entdeckerstory ab, um andere Studierende mit Ihren Erfahrungen zu motivieren. Entfällt der EU-Survey, ist es besonders relevant, die Entdeckerstory als Alternative zu nutzen.
Erasmus+ Praktikum in unsicheren Zeiten
Sie haben einen Auslandsaufenthalt geplant, sind aber aufgrund bestimmter Umstände (bspw. Corona, Situation im Zielland etc.) unsicher, ob Sie diesen durchführen möchten oder können? Dann beachten Sie bitte die folgenden Hinweise.
Bitte beachten Sie stets die Vorgaben und Hinweise Ihrer Gasteinrichtung zur Einreise, bspw. zu Quarantäneregelungen oder Sicherheitsvorkehrungen.
Bleiben Sie bitte möglichst lange bei einer kostenneutralen Planung Ihres Auslandsaufenthalts.
Wir empfehlen Ihnen:
- so lange wie möglich zu warten, bis Sie Reisetickets buchen, eine Wohnung im Zielland anmieten oder Ähnliches.
- eine Reiserücktrittsversicherung und Krankenversicherungsschutz während des Aufenthaltes abzuschließen. Bitte lassen Sie sich dazu von Ihrer Krankenkasse beraten.
- sich möglichst lange die Option offen zu halten, Ihr Studium doch an unserer Universität fortsetzen zu können.
- sich regelmäßig auf den Webseiten der Gasteinrichtung zu informieren und sich in dort angebotene Newsletter einzutragen.
- in Kontakt mit Ihren Fachzuständigen an unserer Universität und den Ansprechpersonen der Gasteinrichtung zu bleiben.
- gesetzte Fristen einzuhalten.
Bitte benachrichtigen Sie umgehend Ihre:n Fachzuständige:n, die Ansprechpersonen an der Gasteinrichtung und die Stabsstelle Internationales per E-Mail.
Mit Erasmus+ können Sie im nachweislichen Falle eines Corona-Ausbruchs physische und virtuelle Mobilitätsphasen kombinieren. Die finanzielle Unterstützung startet erst mit Beginn der physischen Mobilitätsphase im Ausland. Die Dauer des Auslandsaufenthaltes bestimmt dabei die Höhe der finanziellen Unterstützung. Brechen Sie Ihr Auslandspraktikum nach weniger als 2 Monaten ab, erfolgt die Auszahlung der finanziellen Förderung Tag genau (bis maximal 30 Tage pro Monat).
Sie können nachweislich Corona bedingt die physische Mobilitätsphase im Ausland abkürzen oder virtuell fortführen. Bitte geben Sie das in der Erklärung an.
Bei einem Wechsel von physischer zur virtuellen Mobilität im Ausland oder Heimatland wird Ihre finanzielle Unterstützung fortgesetzt.
Weitere Informationen dazu finden Sie auf den Webseiten des DAAD. Bitte informieren Sie sich regelmäßig über Reisebestimmungen und -warnungen auf den Seiten des Auswärtigen Amts.
Finanzielle Unterstützung bei Nichtantritt der Erasmus+ Mobilitätsphase
Sie möchten Ihre Erasmus+ Mobilitätsphase aufgrund eines nachweislichen Corona-Ausbruchs nicht antreten? Wenn Sie trotzdem laufende Kosten bzgl. des Auslandsaufenthaltes wie z.B. Beispiel Miete, Strom, Reisekosten haben, nutzen Sie bitte die Erklärung. Sind die Kosten nicht stornierbar, können Sie eine Kostenerstattung beantragen. Bitte senden Sie dazu alle Original-Belege (Deutsch/Englisch oder Übersetzung) mit Kosten-Erstattungsantrag an die Stabstelle Internationales.
Finanzielle Unterstützung bei vorzeitigem Abbruch einer Erasmus+ Mobilitätsphase
Wenn Sie Ihre physische Mobilitätsphase im Ausland vorzeitig abbrechen müssen, informieren Sie bitte die Stabsstelle Internationales per E-Mail darüber.
Sie haben noch laufende Kosten bzgl. des Auslandsaufenthaltes wie Miete, Strom, Reisekosten?
Bitte geben Sie das in der Erklärung an. Unabhängig von Ihrem Aufenthaltsort erhalten Sie das Erasmus+ Stipendium gemäß Ihrer Fördervereinbarung, mehr dazu s. Erklärung.
Sie haben keine laufenden Kosten bzgl. des Auslandsaufenthaltes wie Miete, Strom, Reisekosten?
Bitte geben Sie das in der Erklärung an.
Dann erhalten Sie für die Dauer Ihrer Mobilitätsphase im Ausland die finanzielle Unterstützung, mehr dazu s. Erklärung.
Bitte reichen Sie unabhängig von der Erklärung alle weiteren obligatorischen Erasmus+ Studiendokumente in der Stabsstelle Internationales ein.
Weitere Informationen dazu finden Sie auf den Webseiten des DAAD.
PROMOS Praktikum weltweit
Sie möchten ein Praktikum außerhalb der Erasmus+ Förderregion absolvieren? Dann ziehen Sie ein PROMOS-Stipendium in Betracht!
Das PROMOS-Stipendium ist ein vom DAAD finanziertes Stipendienprogramm zur Förderung von Auslandsaufenthalten, die nicht über andere Stipendienprogramme gefördert werden können. Das Programm fördert Auslandspraktika mit einer Dauer zwischen sechs Wochen und sechs Monaten. PROMOS fördert auch Praktika, wenn Sie Ihr Erasmus+ Kontingent bereits vollständig ausgeschöpft haben.
Das PROMOS-Stipendium wird leistungsbezogen nach Mittelverfügbarkeit vergeben.
Über das Programm können außerdem Semesteraufenthalte, Abschlussarbeiten und Studienreisen gefördert werden.
Um sich für ein PROMOS-Stipendium zu bewerben, müssen Sie voll immatrikuliert sein und Ihren Abschluss an unserer Universität anstreben.
Wenn Sie in einem internationalen Masterprogramm studieren, müssen Sie mindestens ein Präsenzsemester an unserer Universität studiert haben. Im Bachelor können Sie sich ab dem 3. Fachsemester bewerben, im Master ab dem 1. Fachsemester. Doktorand:innen können in dieser Programmschiene nicht gefördert werden.
PROMOS finanziert Auslandspraktika von sechs Wochen bis sechs Monaten. Die jeweiligen Fördersätze richten sich nach den Zielländern. Das Stipendium setzt sich aus einer Teilstipendienrate und einer Reisekostenpauschale zusammen.
Das PROMOS-Stipendium ist an Kalenderjahre gebunden, bei jahresübergreifenden Auslandsaufenthalten ist eine Förderung daher nur bis zum 28.02. des nächsten Jahres möglich.
Studierende mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 oder einer chronischen Erkrankung können gemeinsam mit der Stabsstelle Internationales einen Antrag auf Sondermittel beim DAAD stellen. Die Sonderförderung kann zusätzlich zu den regulären Fördersätzen gezahlt werden. Bitte kontaktieren Sie frühzeitig die PROMOS-Projektkoordinatorin per E-Mail für weitere Informationen und die Antragstellung.
Das PROMOS-Stipendium können Sie mit Auslands-BAföG kombinieren.
Für das PROMOS-Stipendium gibt es jährlich zwei Bewerbungsfristen:
- für Aufenthalte mit Beginn zwischen Januar und Juni:
01.11. – 01.12. des Vorjahres - für Aufenthalte mit Beginn zwischen Juli und Dezember:
01.05. – 01.06.
Außerhalb der Bewerbungsfristen eingereichte Bewerbungen für ein PROMOS-Stipendium können nicht angenommen werden.
Online-Bewerbung
Für die Bewerbung registrieren Sie sich im Online-Portal mit Ihrem Uni-Login. Bitte reichen Sie die Bewerbung ausschließlich über das Online-Portal ein.
Füllen Sie bitte Ihre Bewerber:inneninformationen in der Online-Bewerbung aus und laden Sie folgende Unterlagen hoch:
- Tabellarischer Lebenslauf
- Immatrikulationsbescheinigung(en)
Bitte laden Sie Ihre Immatrikulationsbescheinigung(en) der Universität Leipzig für den gesamten Zeitraum Ihres Auslandsaufenthalts hoch. Wenn Sie die Immatrikulationsbescheinigung für das folgende Semester noch nicht vorliegen haben, reichen Sie zunächst die Immatrikulationsbescheinigung des aktuellen Startsemesters ein. Die noch fehlende Bescheinigung reichen Sie bitte unaufgefordert nach. Ihr Stammdatenblatt und die BAföG-Bescheinigung wird nicht benötigt. - Notenspiegel
Diesen erhalten Sie von Ihrem Prüfungsamt. Sie können auch einen Ausdruck des Notenspiegels aus AlmaWeb einreichen, sofern Ihre bisherigen Leistungen dort vollständig erfasst wurden. Wenn Sie sich bereits im Masterstudium befinden, laden Sie bitte zusätzlich eine Kopie Ihres Bachelorzeugnisses inklusive Notenübersicht hoch. - Beschreibung des Vorhabens
Bitte begründen Sie die Durchführung des Praktikums im Ausland und die Auswahl der Einrichtung. Beschreiben Sie außerdem die Arbeitsinhalte und den Arbeitsumfang (ein bis zwei Seiten, formlos). - Sprachzeugnis für die Arbeitssprache/Landessprache
Das Sprachzeugnis stellt Ihnen ein:e Sprachlehrer:in des Sprachenzentrums aus, nachdem Sie einen zentralen Sprachtest absolviert haben. Die Tests finden regelmäßig im Sprachenzentrum statt. Ihr Abiturzeugnis gilt nicht als Sprachnachweis.- Sofern Sie die entsprechende Sprache sprechen oder in dieser Fremdsprache studieren, wenden Sie sich bitte an eine:n Sprachlehrer:in Ihres Instituts.
- Wenn die Arbeitssprache Deutsch ist und keine weiteren Fremdsprachenkenntnisse gefordert werden, kontaktieren Sie bitte Ihre PROMOS-Projektkoordinatorin.
- Sofern Sie einen hier aufgeführten Standardtest nachweisen können und dieser nicht älter als zwei Jahre ist, können Sie das Sprachzeugnis mit diesem ersetzen.
- Kontaktnachweis zur Praktikumseinrichtung/Praktikumsvertrag mit Angaben über den Ort, die Art der Tätigkeit (Arbeitsumfang) und die Dauer des Praktikums sowie die Kontaktdaten der Praktikumseinrichtung.
Vor Ihrem Aufenthalt können Sie einen vorbereitenden Sprachkurs unseres Sprachenzentrums besuchen oder die studienbegleitenden Sprachangebote in Anspruch nehmen:
Wir senden Ihnen eine persönliche Bestätigungsnachricht, nachdem wir Ihre Bewerbung auf Vollständigkeit überprüft haben.
Prüfung Ihrer Bewerbung und Nominierung
Ihre vollständig eingegangene Bewerbung wird von jeweils zwei fachnahen Gutachter:innen gesichtet. Folgenden Auswahlkriterien und Bewertungsgewichtungen werden dabei berücksichtigt:
- fachliche Qualifikation und persönliche Eignung (50 Prozent)
- Sinnhaftigkeit des geplanten Aufenthalts in Bezug zum bisherigen Studium (30 Prozent)
- Sprachkenntnisse, die zur Durchführung des Aufenthalts notwendig sind (20 Prozent)
Positive wie negative Benachrichtigungen zur Nominierung für ein PROMOS-Stipendium erhalten Sie ab circa 1,5 Monate nach Ablauf der Bewerbungsfrist per Mail.
Alternative Stipendien für Auslandspraktika
Neben Erasmus+ und PROMOS, gibt es zahlreiche alternative Stipendien für Ihr Auslandspraktikum, auf die Sie sich bewerben können. Verschaffen Sie sich einen Überblick!
-
Archäologie
Praktika beim Deutschen Archäologischen Institut -
BWL/ VWL
AIESEC Global Talent
New Kibbutz -
Geisteswissenschaften
bei Instituten der Max Weber Stiftung (Deutsche Geisteswissenschaftliche Institute) im Ausland -
Informatik
AIESEC Global Talent -
Ingenieur- & Naturwissenschaften
Fachpraktika IAESTE
RISE weltweit – Forschungspraktika
Vulcanus in Japan -
Lehramt
Partnerschulen weltweit
PAD Fremdsprachenassistenzen
DAAD Lehramt.International (Kurzstipendium)
DAAD Lehramt.International (für Lehramtsabsolvent:innen) -
Medizin
Forschungspraktikum/Unikliniken
Praktikum in Entwicklungszusammenarbeit
Deutscher Famulantenaustausch (bvmd) -
Rechtswissenschaften
ELSA - Student Trainee Exchange Programme
- AIESEC
weltweite Freiwilligenprojekte - ASA
für Arbeits- und Studienaufenthalte in Afrika, Lateinamerika, Asien und Südosteuropa - DAAD
Carlo-Schmid-Programm: Praktika in internationalen Organisationen
Stipendienprogramme für Kurzstipendien und Fahrtkostenzuschüsse - DFJW – Deutsch-Französisches-Jugendwerk
Stipendien für studiengebundene Praktika in Frankreich - DPJW – Deutsch-Polnisches Jugendwerk
Stipendien für Praktika in Polen - Studienstiftung
des deutschen Volkes
Stipendien für Praktika in China
Bei der Suche nach der passenden Praktikumsstelle ist viel Eigeninitiative gefragt. Nur wenige Praktikumsprogramme bieten Stipendien an und vermitteln Ihnen gleichzeitig eine Praktikumsstelle. Um Ihnen die Suche zu erleichtern, finden Sie hier einen Überblick über alle fachspezifischen Programme und Praktikumsbörsen. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei der Suche!
- AIESEC
Freiwilligenarbeit und Praktika - Arbeitskreis Lernen und Helfen in Übersee e. V.
- Arqus – Praktikumsseite der Arqus Allianz
- Bundesverband der Pharmaziestudierenden
- Campusjäger
Job- und Praktikumsbörse von Studierenden für Studierende - Career Service der Universität Leipzig – Jobportal
- College Council
Praktikumsbörse für USA/Kanada und Australien/Neuseeland - Deutsch als Fremdsprache
Praktikumsbörse der Universität Mainz - Deutsch-Französische Juristenvereinigung e.V.
- Deutscher Industrie- und Handelskammertag Brüssel
studienbegleitende Praktika und Referendarstationen in Brüssel - Deutsch-Japanische Juristenvereinigung
- Deutsch-Kanadische Gesellschaft
- DFJW Jobportal
- Erasmus Student Network
- Europäisches Jugendportal
- Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit/ GiZ
- Goethe-Institut – Praktika
- IAGORA
- KOPRA
- Praktikumsbörse der Ludwig-Maximilians-Universität München
- studieren weltweit
- Verband der europäischen Jurastudenten/ ELSA
Vermittlung bezahlter Praktikumsstellen für angehende Juristinnen und Juristen (co-Finanzierung über Erasmus+ Praktikum möglich) - Worldwide Classroom
- Zentrale Auslands- und Fachvermittlung der Bundesagentur für Arbeit/ ZVA
Abschlussarbeit, Sprachkurs, Fachkurs und Co.
Neben Studienaufenthalten oder Praktika bieten Sprachkurse, Fachkurse oder Studienreisen tolle Chancen, Auslandserfahrungen zu sammeln. Mit einem Sprachkurs können Sie sich beispielsweise optimal auf Ihr Praktikum vorbereiten. Auch Ihre Abschlussarbeit können Sie im Ausland schreiben oder Recherchen hierfür durchführen. Über ein PROMOS-Stipendium können einige dieser Auslandsaufenthalte gefördert werden.
Abhängig vom Thema Ihrer Abschlussarbeit können Recherchen im Ausland für Sie wichtig sein. Möglicherweise haben Sie so Zugang zu Forschungsfeldern, die Ihnen bei uns nicht offenstehen. Eventuell benötigen Sie auch Inhalte von ausländischen Einrichtungen, die für Ihre Abschlussarbeit besonders relevant sind.
Wie werde ich finanziell unterstützt?
Ihre Abschlussarbeit im Ausland können Sie mit PROMOS oder innerhalb eines Erasmus+ Praktikums finanzieren.
PROMOS vergibt Kurzstipendien für Abschlussarbeiten. Die jeweiligen Fördersätze richten sich nach den Zielländern. Das Stipendium setzt sich aus einer Teilstipendienrate und einer Reisekostenpauschale zusammen.
Studierende mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 oder einer chronischen Erkrankung können gemeinsam mit der Stabsstelle Internationales einen Antrag auf Sondermittel beim DAAD stellen. Die Sonderförderung kann zusätzlich zu den regulären Fördersätzen gezahlt werden. Bitte kontaktieren Sie frühzeitig die PROMOS-Projektkoordinatorin per E-Mail für weitere Informationen und die Antragstellung.
Wie bewerbe ich mich auf ein PROMOS-Stipendium?
Für das PROMOS Stipendium gibt es jährlich zwei Bewerbungsfristen:
- für Aufenthalte mit Beginn zwischen Januar und Juni:
01.11. – 01.12. des Vorjahrs - für Aufenthalte mit Beginn zwischen Juli und Dezember:
01.05. – 01.06.
Außerhalb der Bewerbungsfristen eingereichte Bewerbungen für ein PROMOS-Stipendium können nicht angenommen werden.
Online-Bewerbung
Für die Bewerbung registrieren Sie sich im Online-Portal mit Ihrem Uni-Login. Bitte reichen Sie die Bewerbung ausschließlich über das Online-Portal ein.
Füllen Sie bitte Ihre Bewerber:inneninformationen in der Online-Bewerbung aus und laden Sie folgende Unterlagen hoch:
- Tabellarischer Lebenslauf
- Immatrikulationsbescheinigung(en)
Bitte laden Sie Ihre Immatrikulationsbescheinigung(en) der Universität Leipzig für den gesamten Zeitraum Ihres Auslandsaufenthalts hoch. Wenn Sie die Immatrikulationsbescheinigung für das folgende Semester noch nicht vorliegen haben, reichen Sie zunächst die Immatrikulationsbescheinigung des aktuellen Startsemesters ein. Die noch fehlende Bescheinigung reichen Sie bitte unaufgefordert nach. Ihr Stammdatenblatt und die BAföG-Bescheinigung wird nicht benötigt. - Notenspiegel
Diesen erhalten Sie von Ihrem Prüfungsamt. Sie können auch einen Ausdruck des Notenspiegels aus AlmaWeb einreichen, sofern Ihre bisherigen Leistungen dort vollständig erfasst wurden. Wenn Sie sich bereits im Masterstudium befinden, laden Sie bitte zusätzlich eine Kopie Ihres Bachelorzeugnisses inklusive Notenübersicht hoch. - Beschreibung des Vorhabens
Bitte begründen Sie die Notwendigkeit des Auslandsaufenthaltes für den Erfolg der Abschlussarbeit und Zeitplan für die Durchführung des Vorhabens im Ausland (zum Beispiel als Tabelle). - Sprachzeugnis für die Arbeitssprache/Landessprache
Das Sprachzeugnis stellt Ihnen ein:e Sprachlehrer:in des Sprachenzentrums aus, nachdem Sie einen zentralen Sprachtest absolviert haben. Die Tests finden regelmäßig im Sprachenzentrum statt. Ihr Abiturzeugnis gilt nicht als Sprachnachweis.- Sofern Sie die entsprechende Sprache sprechen oder in dieser Fremdsprache studieren, wenden Sie sich bitte an eine:n Sprachlehrer:in Ihres Instituts.
- Wenn die Unterrichtssprache Deutsch ist und keine weiteren Fremdsprachenkenntnisse gefordert werden, kontaktieren Sie bitte Ihre PROMOS-Projektkoordinatorin.
- Sofern Sie einen hier aufgeführten Standardtest nachweisen können und dieser nicht älter als zwei Jahre ist, können Sie das Sprachzeugnis mit diesem ersetzen.
Vor Ihrem Aufenthalt können Sie einen vorbereitenden Sprachkurs unseres Sprachenzentrums besuchen oder die studienbegleitenden Sprachangebote in Anspruch nehmen:
-
Kontaktnachweis/Betreuungszusage
Wir benötigen Angaben über den Ort Ihrer Gasthochschule beziehungsweise eine Betreuungszusage der Gasteinrichtung im Ausland.
Abschluss-/Studienarbeiten, die weder an einer Hochschule noch an einem Unternehmen durchgeführt werden, müssen nachweislich vom Fachbereich uneingeschränkt unterstützt werden.
Unser Tipp:
Mithilfe unserer Bewerbungshinweise sowie der Checkliste zum PROMOS-Semesteraufenthalt können Sie sicherstellen, dass Sie alle Schritte der Bewerbung erfolgreich absolviert haben.
Wir senden Ihnen eine persönliche Bestätigungsnachricht, nachdem wir Ihre Bewerbung auf Vollständigkeit überprüft haben.
Prüfung Ihrer Bewerbung und Nominierung
Ihre vollständig eingegangene Bewerbung wird von jeweils zwei fachnahen Gutachter:innen gesichtet. Folgenden Auswahlkriterien und Bewertungsgewichtungen werden dabei berücksichtigt:
- fachliche Qualifikation und persönliche Eignung (50 Prozent)
- die Sinnhaftigkeit des geplanten Aufenthalts in Bezug zum bisherigen Studium (30 Prozent)
- Sprachkenntnisse, die zur Durchführung des Aufenthalts notwendig sind (20 Prozent)
Positive wie negative Benachrichtigungen zur Nominierung für ein PROMOS-Stipendium erhalten Sie ab ca. 1,5 Monaten nach Ablauf der Bewerbungsfrist per Mail.
Ein Sprachkurs im Ausland ist die perfekte Gelegenheit, um Ihre Sprachkenntnisse entscheidend zu verbessern! Neben unseren Sprachkursen bieten private Sprachinstitute oder Sprachzentren an Universitäten im Ausland Kurse an.
Sprachkurse im Ausland finden
Ein guter Einstieg zu diesem Thema findet sich auf den Seiten des DAAD. Hier können Sie nach Sprachkursen an Hochschulen weltweit recherchieren.
Vor Ihrem Aufenthalt können Sie einen vorbereitenden Sprachkurs unseres Sprachenzentrums besuchen oder die studienbegleitenden Sprachangebote in Anspruch nehmen:
Zu Fachkursen zählen zum Beispiel Sommerschulen oder Workshops an einer ausländischen Gasthochschule. Sie dauern meist einige Tage oder wenige Wochen und beschäftigen sich mit speziellen Projekten oder Themen. Oft werden diese Angebote durch landeskundliche Veranstaltungen ergänzt.
Fachkurse und Sommerschulen im Ausland finden
Wir informieren Sie über aktuelle Ausschreibungen. Zusätzlich machen oftmals Aushänge an Ihrem Institut auf Programme aufmerksam.
- im Rahmen von „Go EAST“ bietet der DAAD Sommer- und Winterschulen in Ostmittel-, Südost- oder Osteuropa an.
- Sie möchten in die Schweiz? Studierende der Physik, Informatik und Ingenieurwissenschaften können sich auf CERN Sommerkursstipendien bewerben.
Vor Ihrem Aufenthalt können Sie einen vorbereitenden Sprachkurs unseres Sprachenzentrums besuchen oder die studienbegleitenden Sprachangebote in Anspruch nehmen:
Kongress- oder Vortragsreisen können nicht gefördert werden. Schauen Sie hierfür auf den Seiten des DAAD.
Zusammen mit Ihren Kommiliton:innen können Sie eine Studienreise ins Ausland unternehmen. Das Ganze wird von einem:einer Hochschullehrer:in begleitet. Vor Ort werden Ihnen fachbezogene Kenntnisse vermittelt und Sie erhalten einen Einblick in die Kultur des Landes. Die Begegnung mit Studierenden und Wissenschaftler:innen stehen bei den Studienreisen im Mittelpunkt.
Finanzielle Unterstützung
PROMOS fördert Studienreisen von Gruppen mit mindestens fünf Studierenden und/oder Doktorand:innen, die durch eine:n Hochschullehrer:in begleitet werden, mit einer Aufenthaltspauschale.
Bitte beachten Sie unsere Hinweise und unsere Checkliste zu Studienreisen ins Ausland.
Bewerbung für ein PROMOS-Stipendium
Antragsberechtigt für die PROMOS-Förderung von Studienreisen sind ausschließlich Hochschullehrer:innen unserer Universität. Bitte senden Sie alle Bewerbungsunterlagen, entsprechend der Checkliste, als eine PDF-Datei an Christine Seidemann.
Die App der Stabsstelle Internationales "entdecker – Abenteuer Ausland" unterstützt Studierende vor, während und nach Ihrem Auslandsaufenthalt. Egal ob Studium, Praktikum, Fach- oder Sprachkurs die entdecker-App ist Ihr mobiler Begleiter für das Abenteuer Ausland. Informieren Sie sich auf unserer entdecker-Website, laden Sie sich die App herunter und starten Sie jetzt mit der Planung.
Klicken Sie sich außerdem durch unsere FAQ rund um das Thema Auslandsaufenthalt.