An die Erteilung eines Rufs schließen sich weitere Verwaltungs- und Verhandlungsschritte an. Rufinhaberinnen und Rufinhaber stimmen mit der Rektorin, dem Kanzler und der Dekanin oder dem Dekan die Rahmenbedingungen ihrer Professur ab. Wenn ein Ruf nach erfolgreichen Verhandlungen angenommen wird, beginnt die Vorbereitung der Berufung.

Von der Ruferteilung zur Berufung

Mit der Erteilung eines Rufs auf eine W3- oder W2-Professur bietet Ihnen die Rektorin die Aufnahme von Berufungsverhandlungen an.

Zur Vorbereitung bittet Sie die Rektorin, ein Konzept Ihrer zukünftigen Lehr- und Forschungstätigkeit und der dafür benötigten Ausstattung bei der Dekanin oder dem Dekan (W2) bzw. der Kanzlerin (W3) vorzulegen.

Die Vor- und Nachbereitung der Berufungsverhandlungen werden vom Dezernat 3 Personal organisiert, das Sie in allen offenen Fragen gern berät.

Bei gemeinsamen Berufungen erfolgt die Berufung durch das Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus. Das Ministerium führt in diesen Fällen auch die Berufungsverhandlungen in Abstimmung mit der Universität Leipzig und der Forschungseinrichtung.

Bereits mit der Ruferteilung stellt Ihnen die Rektorin die Ernennung ins Beamtenverhältnis auf Zeit in Aussicht, die erfolgt, sofern die rechtlichen und persönlichen Voraussetzungen dazu vorliegen.

Sie bittet darum, die zur Einstellung notwendigen Unterlagen einzureichen, sobald Sie die Annahme des Rufs gegenüber der Rektorin erklärt haben.

Bei einer Juniorprofessur werden keine Ausstattungsverhandlungen geführt. Stattdessen informiert Sie die Dekanin oder der Dekan der jeweiligen Fakultät über die für Sie vorhandenen Ressourcen. Detaillierte Informationen zum Prozess der Berufung auf eine Juniorprofessur erhalten Sie in dem jeweiligen Leitfaden für die Berufung von Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren unter dem Punkt Ordnungen und Leitfäden auf dieser Seite.

Die Besoldung für Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren ist mit zwei Grundgehaltsstufen festgelegt, die sich auf die jeweilige Phase vor beziehungsweise nach der Evaluation beziehen. Die Möglichkeit der Verhandlung von Leistungsbezügen sieht das Sächsische Besoldungsgesetz nicht vor.

Grundgehalt (in Euro / SächsBesG, Paragraf 34; Anlage 5)

Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren mit Tenure-Track erhalten grundsätzlich die Zusage zur Gewährung von Umzugskosten für den privaten Hausstand, sofern sie nicht bereits in Leipzig wohnhaft sind. Näheres regelt das Sächsische Umzugskostengesetz.

Die zuständigen Mitarbeiter:innen vom Dezernat 3, Sachgebiet 32 bereiten Ihre Einstellung vor und stimmen mit Ihnen den Dienstbeginn ab. Sie stehen Ihnen für Fragen rund um Ihre Einstellung gern zur Verfügung.

Wir streben für Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren die Übernahme ins Beamtenverhältnis auf Zeit für insgesamt sechs Jahre an. Dabei beträgt die Phase vor der Evaluation in der Regel drei Jahre. Nach positiver Evaluation schließt sich die zweite Phase mit einer Dauer von weiteren drei Jahren an.

Berufungsverhandlungen

Die Ausstattungsverhandlungen werden durch die Rektorin und den Kanzler geführt. Das Besoldungsangebot erhalten Sie vom Kanzler. Falls dies für Sie von Interesse ist, werden in den Verhandlungen auch Dual Career-Fragen angesprochen. Eine detaillierte Darstellung der wesentlichen Verhandlungspunkte sowie des Prozesses der Berufungsverhandlungen finden Sie in dem jeweiligen Leitfaden für Berufungsverhandlungen unter dem Punkt Ordnungen und Leitfäden auf dieser Seite.

Rufannahme oder Rufablehnung

Ein vom Kanzler formuliertes Angebotsschreiben gilt als Ausstattungszusage und soll sowohl durch Sie als auch durch die Fakultät auf Vollständigkeit und Korrektheit überprüft werden.

Nach Erhalt des Besoldungs- und Ausstattungsangebots des Kanzlers (und ggf. vorgenommenen Änderungen) bitten wir Sie, sich in einem angemessenen Zeitraum zu entscheiden, ob Sie den Ruf an die Universität Leipzig annehmen. Ihre Entscheidung teilen Sie der Rektorin schriftlich mit. Dafür wird in der Regel eine Frist von vier Wochen gesetzt.

Vorbereitung der Berufung

Entscheiden Sie sich durch Rufannahme für die Fortsetzung Ihrer wissenschaftlichen Karriere an der Universität Leipzig, bereiten wir gemeinsam Ihre Berufung als Professorin oder Professor vor.

Liegen die rechtlichen und persönlichen Voraussetzungen dazu vor, streben wir die Übernahme ins Beamtenverhältnis auf Lebenszeit an. Nach Rufannahme benötigen wir für die Vorbereitung Ihrer Ernennung ca. drei Monate.

Mit unseren Neuberufenen starten wir vorzugsweise zu Semesterbeginn (1. April bzw. 1. Oktober) den gemeinsamen wissenschaftlichen Weg.

Ordnungen und Leitfäden der Universität

Leitfaden für Berufungsverhandlungen

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Leitfaden für Bleibeverhandlungen

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Leitfaden für die Berufung von Juniorprofessor:innen

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Leitfaden für die Berufung von Juniorprofessor:innen

mit Tenure-Track-Option

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Leitfaden für die Berufung von Juniorprofessor:innen

mit Tenure-Track-Option (WISNA)

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Ordnung über die Vergabe von Leistungsbezügen und Zulagen

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Merkblatt Forschungsfreisemester

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Sächsische Rahmenbedingungen

In Sachsen ist die Besoldung der Professorinnen und Professoren in den Besoldungsgruppen W3 und W2 jeweils in vier Erfahrungsstufen mit einem Stufenaufstieg alle fünf Jahre durch das Sächsische Besoldungsgesetz (SächsBesG) in Anlage 5 festgelegt.

Leistungsbezüge können im Rahmen der Berufungsverhandlungen befristet oder unbefristet vergeben werden. Die individuelle Qualifikation, vorliegende Evaluationsergebnisse, die Bewerberlage und die Arbeitsmarktsituation in dem jeweiligen Fach beeinflussen dabei die Entscheidung.

Unbefristete Berufungsleistungsbezüge

  • sind gemäß Paragraf 8, Absatz 2 der Leistungsbezügeordnung bis zur Höhe von 30 Prozent des jeweiligen Endgrundgehalts ruhegehaltsfähig, wenn sie mindestens zwei Jahre bezogen worden sind
  • nehmen gemäß Paragraf 8, Absatz 1 der Leistungsbezügeordnung an den allgemeinen linearen Besoldungsanpassungen teil

 

Befristete Berufungsleistungsbezüge

  • werden in der Regel befristet für drei Jahre gewährt, sind nicht ruhegehaltfähig und nehmen nicht an den allgemeinen linearen Besoldungsanpassungen teil

In den Berufungsverhandlungen wird nicht über besondere Leistungsbezüge und Funktionsleistungsbezüge verhandelt, da sich diese immer auf erbrachte Leistungen beziehungsweise auf die Ausübung einer besonderen Funktion im Rahmen der Hochschulselbstverwaltung beziehen.

Als Professorinnen und Professoren der Universität Leipzig können Sie sich um besondere Leistungsbezüge (Paragrafen 5 und 7 der Leistungsbezügeordnung der Universität Leipzig) bewerben. Bei der Vergabe wendet die Universität Leipzig einen einheitlichen Vergabezyklus an (Dreijahreszeitraum).

In Sachsen ist die Lehrverpflichtung in der Sächsischen Dienstaufgabenverordnung an Hochschulen (DAVOHS) festgelegt. Sie beträgt für Professorinnen und Professoren regelmäßig (§ 7 Abs. 1 Nr. 1 der DAVOHS) acht Lehrveranstaltungsstunden (LVS).

Eine Reduktion der Lehrverpflichtung unterliegt den Regelungen des Paragraf 8 (DAVOHS), das heißt einem Antragsverfahren.

Für Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren beträgt die Lehrverpflichtung in der ersten Phase vier LVS. Positiv evaluiert sind in der zweiten Phase sechs LVS zu erbringen (vgl. § 7 Abs. 1 Nr. 2 DAVOHS).

zur Vergrößerungsansicht des Bildes: Zwei Menschen sitzen an einem Tisch und sprechen miteinander. Zu sehen sind die Hände. Eine Person schreibt, die andere gestikuliert.
Im Rahmen eines Berufungsverfahrens können viele Fragen entstehen. Unsere FAQ sollen Ihnen eine kleine Hilfestellung geben. Foto: Nik MacMillan/Unsplash

Häufig gestellte Fragen – FAQ

Werden Umzugskosten erstattet?

Sofern die Inhaberin bzw. der Inhaber eines Rufs auf eine W3- oder W2-Professur oder auf eine Juniorprofessur (W1) mit Tenure-Track nicht in Leipzig wohnhaft ist, wird die Zusage zur Gewährung von Umzugskosten gemäß Sächsischem Umzugskostengesetz für den privaten Hausstand grundsätzlich erteilt, um die ordnungsgemäße Wahrnehmung der Dienstgeschäfte zu ermöglichen.

Gibt es Unterstützung bei Dual Career und der Suche nach Kinderbetreuungseinrichtungen oder Schulen?

Die Universität Leipzig unterstützt die Partnerinnen und Partner der neuberufenen Professorinnen und Professoren, damit auch sie erfolgreich eine Karriere in und um Leipzig beginnen oder fortführen können. Soweit gewünscht, unterstützen wir Sie gern bei der Aufnahme von Kindern in Leipziger Kindereinrichtungen oder Schulen. Als Ansprechpartner steht Ihnen Herr Thomas Arndt, Sachgebiet 34 Personalentwicklung und Gesundheitsmanagement, zur Verfügung.

Thomas Arndt

Sachgebietsleiter

Personalentwicklung und Gesundheitsmanagement
Goethestraße 6, Raum 713
04109 Leipzig

Telefon: +49 341 97-30086

Werden vorhergehende Lehrsemester an anderen Hochschulen bei der Gewährung eines Forschungsfreisemesters an der Universität Leipzig angerechnet?

Zwischen zwei Freistellungsphasen ist ein zeitlicher Abstand von vier Jahren zu beachten (§ 70 Abs. 1 Satz 6 Sächsisches Hochschulgesetz). Im Rahmen der Berufungsverhandlungen wird hierzu keine Entscheidung getroffen, da die Organisation eines Forschungsfreisemesters in erster Linie mit den Kolleginnen und Kollegen der zukünftigen Einrichtung abgestimmt sein muss. Die an der Universität Leipzig geltenden Grundsätze senden wir den Inhaberinnen und Inhabern eines Rufs zu. Sie sehen eine gesondert begründete Antragstellung vor, worüber das Rektorat im Einzelfall nach Rufannahme entscheidet.

Wie kann ich meine Lehrverpflichtung reduzieren?

Die regelmäßige Lehrverpflichtung einer Professorin bzw. eines Professors beträgt in Sachsen acht LVS. Über eine befristete Reduzierung der Regellehrverpflichtung wird vom Rektorat im Einzelfall entschieden. Hierfür sieht § 8 Abs. 5 Sächsische Dienstaufgabenverordnung an Hochschulen (DAVOHS) ein Antragsverfahren einschließlich einer umfänglichen Begründung vor.

Wie erfolgt die Vergabe von besonderen Leistungsbezügen (zu einem späteren Zeitpunkt)?

Als Professorin oder Professor der Universität Leipzig werden Sie die Möglichkeit haben, sich um Besondere Leistungsbezüge zu bewerben. Bei der Vergabe wendet die Universität Leipzig einen einheitlichen Vergabezyklus an (Dreijahreszeitraum). Die nächstmögliche Antragsfrist für Sie wäre der 31.05.2026. Zu gegebener Zeit besteht so die Möglichkeit, weitere Gehaltssteigerungen zu erreichen. Die Vergabe besonderer Leistungsbezüge beruht auf einer Gesamtschau aller im Bewertungszeitraum erbrachten Leistungen. Die Grundlage für die Entscheidung des Rektorats bilden ein Selbstbericht  sowie die Einschätzung der Dekanin oder des Dekans. Weitere Informationen zur Vergabe von Leistungsbezügen finden Sie in §§ 5 und 7 der Ordnung der Universität Leipzig über die Vergabe von Leistungsbezügen und Zulagen (Leistungsbezügeordnung W - LBezO).

Sie haben Fragen zur Organisation der Verhandlungen, zur W-Besoldung, zum Beamtenrecht und zur Vergabe von Leistungsbezügen an der Universität Leipzig? Sprechen Sie uns an.

 Carsta Betzold

Carsta Betzold

Goethestraße 6, Raum 504
04109 Leipzig

Telefon: +49 341 97-33012
Telefax: +49 341 97-33099

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Julia Paeslack

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04109 Leipzig

Telefon: +49 341 97-33041
Telefax: +49 341 97-33099

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