Professorinnen und Professoren obliegt die selbständige Wahrnehmung der Aufgaben in Wissenschaft, Kunst, Forschung, Lehre und Weiterbildung. Sie wirken unter anderem in Promotions- und Habilitationsverfahren mit und engagieren sich in der Selbstverwaltung der Hochschule.

zur Vergrößerungsansicht des Bildes: Ein Dozent hält eine Vorlesung im Hörsaal 3 im Hörsaalgebäude
Prof. Dr. Gregor Weiß während einer BWL-Vorlesung an der Universität Leipzig, Foto: Christian Hüller

Besondere Formen von Professuren

Neben den regulären haushaltfinanzierten Professuren gibt es weitere besondere Formen von Professuren:

Eine Stiftungsprofessur wird nicht aus dem Grundhaushalt der Universität finanziert, sondern durch einen Drittmittelgeber, wie zum Beispiel der Volkswagen-Stiftung, dem Stifterverband oder einem Unternehmen.

Die Alexander von Humboldt-Professur ist der am höchsten dotierte Forschungspreis Deutschlands und holt internationale Spitzenforschende an deutsche Universitäten. Insgesamt hat die Universität Leipzig sechs Humboldt-Professuren eingeworben. Neben der Entwicklungs- und klinischen Psychologin Prof. Dr. Tina Malti sind auf diese Weise der Chemiker Prof. Dr. Jens Meiler, der Philosoph Prof. Dr. James Conant, der Altphilologe und Informatiker Prof. Dr. Gregory Ralph Crane, der Physiker Prof. Dr. Oskar Hallatschek sowie der Mathematiker, Statistiker und Informatiker Prof. Dr. Sayan Mukherjee an die Hochschule gekommen.

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Die Universität Leipzig und eine außeruniversitäre Forschungseinrichtung können Professuren für die Intensivierung ihrer personellen und fachlichen Zusammenarbeit in Forschung und Lehre gemeinsam berufen. Zur Regelung des Verfahrens schließen Universität und Forschungseinrichtung eine Vereinbarung.

Junior- und Tenure-Track-Professuren

zur Vergrößerungsansicht des Bildes: Foto: Porträt von Prof. Dr. Cornelia Wolf
Prof. Dr. Cornelia Wolf wurde 2014 auf die Juniorprofessur für Online-Kommunikation berufen. Foto: Franziska Clauß

Die Juniorprofessur ermöglicht Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftlern, alternativ zur Habilitation, die Qualifikation zur Berufung auf eine Lebenszeitprofessur zu erlangen. Juniorprofessuren werden zunächst für bis zu vier Jahre befristet besetzt, mit der Option der Verlängerung auf insgesamt sechs Jahre nach erfolgreicher Zwischenevaluation. Die Rahmenbedingungen zur Berufung und Ernennung von Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren sind in der Berufungsordnung festgeschrieben.

Eine Juniorprofessur kann mit einer Tenure-Track-Option verbunden sein – das heißt mit der Möglichkeit, nach erfolgreicher Tenure-Evaluation unter Absehen von einer erneuten Ausschreibung auf eine unbefristete Professur (W2/W3) berufen zu werden. Diese Option muss in der Ausschreibung der Juniorprofessur enthalten sein.

Während einer Juniorprofessur werden Sie sukzessive an die Verantwortlichkeiten und Aufgaben einer Lebenszeitprofessur herangeführt.

Als Juniorprofessorin und Juniorprofessor mit einer befristeten Stelle können Sie sich zur Vorbereitung Ihres eigenen Drittmittelantrags auf Mittel aus dem Leipzig Flexible Funds bewerben.

Wir sehen es als unsere Aufgabe an, besonders geeigneten Nachwuchsforschenden in der postdoktoralen Qualifikationsphase einen frühen Zugang zu einer Professur zu eröffnen. Mit der Einrichtung von Tenure-Track-Professuren wird neben dem Zugang über die klassischen Berufungsvoraussetzungen ein zusätzlicher wissenschaftlicher Karriereweg zur Lebenszeitprofessur ausgebaut. Dessen Grundsätze sind im Personalentwicklungskonzept (PEK) der Universität Leipzig festgeschrieben. In einer Evaluationsvereinbarung verbindlich festgelegte Entwicklungsziele des/der Tenure-Track-Professors/Professorin tragen zur Planbarkeit der wissenschaftlichen Karriere bei. Der Kriterienkatalog und der Bewertungsmaßstab für die Tenure-Evaluation sind in der Ordnung über Ausgestaltung, Verlauf und Evaluation von Tenure-Track-Professuren an der Universität Leipzig Tenure-Track-Ordnung enthalten.

Falls Sie Fragen zum Verfahren für die Berufung auf eine Tenure-Track-Professur, deren Evaluation oder die Berufung auf die anschließende Lebenszeitprofessur haben, wenden Sie sich gerne an die dafür zuständige Mitarbeiterin der Stabstelle Berufungsangelegenheiten.

 Astrid Tuchen

Astrid Tuchen

Mitarbeiterin Berufungsangelegenheiten

Stabsstelle für Berufungsangelegenheiten
Rektoratsgebäude
Ritterstraße 26, Raum 114a
04109 Leipzig

Telefon: +49 341 97-30018

Informationen zum Leipzig Tenure Track Programm eingeschlossen das Bund-Länder-Programm für die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses (WISNA) erhalten Sie bei:

 Henriette Niekler

Henriette Niekler

Referentin für strategische Projekte

Grundsatzreferat/ Strategische Projekte
Ritterstraße 26
04109 Leipzig

Telefon: +49 341 97-35018
Telefax: +49 341 97-35009

Wege zur Professur

Der klassische Zugang zur Professur erfordert den Nachweis einer Habilitation, alternativ einer Juniorprofessur oder gleichwertiger wissenschaftlicher Tätigkeit. Daneben eröffnet und fördert die Universität Leipzig zunehmend alternative Wege hin zur Professur, wie zum Beispiel das Tenure-Track-Verfahren. Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler können sich hierzu auf ausgeschriebene Stellen bewerben.

Berufungsverfahren

zur Vergrößerungsansicht des Bildes:
Grafik: Berufungsverfahren der Universität Leipzig

Titelverleihung und Professurvertretungen

Die Bestellung zur außerplanmäßigen Professorin oder zum außerplanmäßigen Professor erfolgt auf Vorschlag des Fakultätsrats durch Ermessensentscheidung der Rektorin. Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler müssen dazu die Berufungsvoraussetzungen erfüllen, wie sie das Sächsische Hochschulfreiheitsgesetz vorschreibt. Neben herausragenden Forschungsleistungen, die durch eine Habilitation, alternativ eine Juniorprofessur oder gleichwertige wissenschaftliche Tätigkeit nachzuweisen sind, müssen Sie mindestens vier Jahre selbständig in Ihrem Fachgebiet gelehrt haben. Voraussetzungen, Verfahren und Pflichten sind in der Ordnung zur Bestellung zum außerplanmäßigen Professor der Universität Leipzig  festgelegt. Außerplanmäßige Professorinnen und Professoren führen den akademischen Titel „Professor“ oder „Professorin“. Diesen Titel dürfen Sie auch nach Beendigung ihrer Tätigkeit an der Universität Leipzig weiterführen, wenn Sie ihn mindestens fünf Jahre vor ihrem Ausscheiden tragen durften.

Personen, die an unserer Universität Lehraufgaben wahrnehmen oder mit der Universität in einer engen wissenschaftlichen oder künstlerischen Arbeitsbeziehung stehen, können zur Honorarprofessorin oder zum Honorarprofessor bestellt werden. Die Bestellung erfolgt auf Vorschlag des Fakultätsrats durch Ermessensentscheidung der Rektorin und richtet sich nach den Regelungen des Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetzes und der Ordnung zur Bestellung zum Honorarprofessor der Universität Leipzig. Honorarprofessorinnen und Honorarprofessoren sind nicht hauptberuflich an der Universität Leipzig tätig. Sie führen den Titel „Professor“ oder „Professorin“ für die Dauer Ihrer Bestellung an der Universität Leipzig. Diesen Titel dürfen sie auch nach Beendigung ihrer Tätigkeit an der Universität Leipzig weiterführen, wenn sie ihn mindestens fünf Jahre vor ihrem Ausscheiden tragen durften.

Eine Vertretungsprofessur wird für eine befristete Zeit vergeben, bis die vakante Professur besetzt wird. Die Einstellung als Vertretungsprofessorin bzw. Vertretungsprofessor erfolgt auf befristete Zeit ohne Berufungsverfahren. Voraussetzung ist unter anderem der Nachweis einer Habilitation, alternativ einer Juniorprofessur beziehungsweise einer gleichwertigen wissenschaftlichen Tätigkeit.

Auf der Seite der Graduiertenakademie Leipzig finden Sie Informationen zur Leibniz-Professur, die an besonders renommierte, vorwiegend internationale Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler vergeben wird.

Die Universität Leipzig vergibt in der Regel zwei Seniorprofessuren pro Jahr an emeritierte Professorinnen und Professoren, die herausragende Forschungsergebnisse und/oder überdurchschnittlich hohe Drittmitteleinnahmen erzielt haben.

Unterstützung für Professorinnen und Professoren

Das Rektorat begrüßt Neuberufene einmal jährlich zu Beginn des jeweiligen Wintersemesters. Hier erhalten Sie Informationen zur Struktur der Universität Leipzig, die Leiterinnen und Leiter der einzelnen Verwaltungs-Bereiche stellen sich vor und präsentieren die spezifischen Organisationsabläufe ihrer Bereiche.

Der Dual Career-Service unterstützt Partnerinnen und Partner neuberufener Professorinnen und Professoren bei der Jobsuche im Raum Leipzig. Die Beratung dazu erfolgt auf Anfrage sowie regulär im Rahmen von Berufungsverhandlungen und wird vom Personaldezernat geleistet. Um die Reichweite des Service zu steigern, beteiligen wir uns in überregionalen Netzwerken wie den Dual Career Netzwerken Mitteldeutschland und Deutschland.

 

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Thomas Arndt

Goethestraße 6
04109 Leipzig

Telefon: +49 341 97-30086

Unser Familienservice im Gleichstellungsbüro berät Sie zu allen Themen rund um die Vereinbarkeit von Beruf und Familie.

Wir unterstützen Sie in der fortgeschrittenen Postdoc-Phase und als Juniorprofessorin und Juniorprofessor bei Ihrer Entscheidung für den akademischen Karriereweg durch unser Researcher Development Programme.

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