Das Prorektorat verantwortet federführend die universitäre Talententwicklung im umfassenden Sinne der Persönlichkeitsentwicklung im Rahmen des Studiums, in den vielfältigen Qualifizierungsphasen des wissenschaftlichen Nachwuchses bis hin zur Personalentwicklung des nichtwissenschaftlichen Personals. Das Prorektorat bearbeitet alle strategischen, fakultätsübergreifenden Angelegenheiten der Lehre und damit die Aufgabenfelder des „klassischen“ Ressorts Studium und Lehre. Mit der strategischen Aufgabe der Talententwicklung reicht der Aufgabenbereich über den klassischen Ressortzuschnitt hinaus.
Prof. Dr. Roger Gläser, bisher Prorektor für Talententwicklung: Studium und Lehre, hat sein Amt zur Verfügung gestellt. Die Amtsgeschäfte nimmt vorübergehend, bis zur Wahl einer Nachfolgerin oder eines Nachfolgers durch den Senat, Prof. Dr. Matthias Middell, Prorektor für Campusentwicklung, wahr. Wenden Sie sich bitte mit allen Anfragen weiterhin direkt an das Prorektorat für Talententwicklung.