Diversität und Chancengleichheit sind wesentliche Kriterien bei der Beantragung und Vergabe von Fördermitteln durch die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG). Um die Gleichstellung der Geschlechter und die Vielfalt in der Wissenschaft weiter zu stärken, hat die DFG die Diversitätsaspekte in ihre forschungsorientierten Gleichstellungsstandards integriert, die nun unter dem erweiterten Titel "Forschungsorientierte Gleichstellungs- und Diversitätsstandards" bekannt sind. Diese Standards umfassen neben Geschlecht und geschlechtlicher Identität auch ethnische Herkunft, Religion und Weltanschauung, Behinderungen oder langwierige Erkrankungen sowie soziale Herkunft und sexuelle Orientierung. Zudem wird künftig der intersektionale Ansatz, der das Zusammenwirken mehrerer Unterschiedsdimensionen in einer Person berücksichtigt, in den Anträgen stärker beachtet.
An der Universität Leipzig bietet die Stabsstelle Chancengleichheit, Diversität und Familie umfassende Beratungs- und Unterstützungsleistungen für alle geplanten und laufenden Forschungsprojekte, wie etwa Sonderforschungsbereiche, Graduiertenkollegs und Forschungsgruppen, an. Ziel ist es, Diversität und Chancengerechtigkeit in diesen Projekten zu fördern und sicherzustellen.