Sie haben sich für ein grundständiges Studium an unserer Universität entschieden? Damit Ihre Bewerbung erfolgreich ist, informieren wir Sie über alle Schritte des Bewerbungsverfahrens – von den Zugangsvoraussetzungen bis hin zur Annahme des Studienplatzes.

zur Vergrößerungsansicht des Bildes: Foto: Eine Gruppe internationaler Studierender betrachtet eine Weltkugel und zeigen sich gegenseitig ihre Heimatländer
Das Bewerbungsverfahren richtet sich unter anderem nach Ihrem Heimatland. Foto: Christian Hüller

Zugangsvoraussetzungen

Bitte beachten Sie die formalen Voraussetzungen, bevor Sie sich für ein Studium bewerben. Wir können Ihre Bewerbung nur erfolgreich bearbeiten, wenn Sie eine geeignete Hochschulzugangsberechtigung besitzen und die erforderlichen Sprachkenntnisse nachweisen können.

Wenn Sie bei uns studieren möchten, benötigen Sie eine Hochschulzugangsberechtigung (HZB) für deutsche Universitäten.
In der Datenbank Anabin oder der DAAD-Zulassungsdatenbank können Sie prüfen, ob Ihr ausländischer Bildungsabschluss in Deutschland anerkannt ist.

Besitz einer direkten Hochschulzugangsberechtigung

Ihr Bildungsabschluss erfüllt die Zugangsvoraussetzungen für ein Studium an einer deutschen Universität oder Fachhochschule. Sie können sich direkt für einen grundständigen Studiengang (Bachelor, Diplom, Staatsexamen) bewerben und müssen kein Studienkolleg absolvieren.

Besitz einer indirekten Hochschulzugangsberechtigung

Sie müssen eine sogenannte Feststellungsprüfung (FSP) bestehen, bevor Sie Ihr Fachstudium aufnehmen. Diese Prüfung können Sie entweder als externe Feststellungsprüfung oder im Anschluss an einen Vorbereitungskurs des Studienkollegs ablegen.

Sowohl die indirekte als auch die direkte HZB können fachgebunden sein. Eine fachgebundene HZB gilt nur für bestimmte Studienfächer.

Unsere Universität bietet im grundständigen Bereich vor allem deutschsprachige, aber auch einige wenige englischsprachige Studiengänge an. Je nach Studiengang stellen wir bestimmte Anforderungen an Ihre Sprachkenntnisse.

Studienkolleg

Für die erfolgreiche Bewerbung am Studienkolleg benötigen Sie einen Deutschnachweis auf dem Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER). Möglich ist auch, einen Nachweis über 500 Stunden Deutschunterricht einzureichen, wenn dieser auf einer einzelnen Seite aufgeführt wird. Weiter Informationen finden Sie auf unserer Seite Studienvorbereitung.

Deutschsprachiges Grundstudium

Sie benötigen Deutschkenntnisse entsprechend der „Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang“ mindestens auf Niveaustufe 2 (DSH-2) oder einem Äquivalent, das in der Rahmenordnung über Deutsche Sprachprüfungen für das Studium an deutschen Hochschulen anerkannt ist (siehe §2 und §8, Absatz 2).

Zum Bewerbungsstart reicht es zunächst aus, wenn Sie ein Zertifikat über Deutschkenntnisse auf dem Niveau B2 vorweisen. Bitte beachten Sie, dass Sie spätestens zum Zeitpunkt der Immatrikulation eine beglaubigte Kopie Ihres anerkannten Deutschzertifikats entsprechend der DSH-2 nachweisen müssen.

Bei einer Bewerbung für Medizin, Zahnmedizin, Pharmazie oder Veterinärmedizin benötigen Sie die geforderten Deutschkenntnisse entsprechend der DSH-2 bereits spätestens bis zum Ende der Bewerbungsfrist.

Ihre Deutschkenntnisse können Sie ausschließlich in Form folgender Deutschzertifikate nachweisen:

  • Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang, Niveaustufe 2 (DSH-2)
  • Test Deutsch als Fremdsprache, Niveaustufe 4 (TDN4 in allen Kategorien, der Ausgleich einer 3 durch eine 5 ist nicht möglich)
  • Deutsches Sprachdiplom, Stufe II der Kultusministerkonferenz (DSD II)
  • Zentrale Oberstufenprüfung (ZOP)
  • Goethe-Zertifikat C2: Großes Deutsches Sprachdiplom (ehemals „Kleines Deutsches Sprachdiplom“ und „Großes Deutsches Sprachdiplom“)
  • Zeugnis über die Feststellungsprüfung (FSP)
  • interDaF–Prüfung C1, Stufe 2
  • Österreichisches Sprachdiplom Deutsch C2 (ÖSD C2)
  • telc Deutsch C1 Hochschule
  • Deutsche allgemeine Hoschschulreife (Abitur)

Englischsprachiges Grundstudium

Sie benötigen einen entsprechenden Nachweis Ihrer Englischkenntnisse. Welche Nachweise wir akzeptieren, ist in der jeweiligen Studienordnung Ihres angestrebten Studienfachs geregelt.

Zusätzliche Fremdsprachenkenntnisse

Es ist möglich, dass wir für Ihren gewünschten Studiengang außerdem Nachweise weiterer Fremdsprachenkenntnisse verlangen.

Die jeweiligen Sprachanforderungen können Sie unserem Studienangebot entnehmen. 

Bewerbungsverfahren

An unserer Universität gibt es verschiedene Bewerbungsverfahren. Das richtige Bewerbungsverfahren ist abhängig von Ihrer Staatsangehörigkeit, Ihrem Bildungsabschluss und dem gewünschten Studiengang. Bitte beachten Sie unsere Informationen für die jeweiligen Bewerbungsgruppen und nutzen Sie unsere Checklisten, damit Ihre Bewerbung erfolgreich ist. Reichen Sie Ihre Bewerbungsunterlagen bitte vollständig sowie frist- und formgerecht ein. Erfüllt Ihre Bewerbung diese Anforderungen nicht, können wir sie im Zulassungsverfahren nicht berücksichtigen.

Studienkolleg

  • Wintersemester: Anfang April – 15. Juni
  • Sommersemester: Anfang November – 15.Dezember

Zulassungsbeschränkte Studiengänge (Bachelor, Staatsexamen, Diplom)

erstes Fachsemester:

  • Wintersemester:
    über uni-assist: Anfang April – 15. Juli
    über AlmaWeb: Anfang Mai – 15. Juli
  • Sommersemester: Anfang November – 15. Januar

höheres Fachsemester:

  • Wintersemester:
    über uni-assist: Anfang April – 15. Juli
    über AlmaWeb: Anfang Mai – 15. Juli
  • Sommersemester: Anfang November – 15. Januar

Zulassungsfreie Studiengänge (Bachelor, Staatsexamen, Diplom)

erstes und höheres Fachsemester:

  • Wintersemester:
    über uni-assist: Anfang April – 1. September
    über AlmaWeb: Anfang Mai – 1. September
  • Sommersemester: Anfang November – 1. März

Bitte beachten Sie die abweichenden Bewerbungsfristen für Studiengänge mit bundesweiten Zulassungsbeschränkungen. (Medizin, Zahnmedizin, Pharmazie und Veterinärmedizin), die für Bewerber:innen aus der EU und dem EWR gelten.

Bitte beachten Sie die besonderen Regelungen zu Bewerbungen aus EU- und EWR-Ländern für die Studiengänge Medizin, Zahnmedizin, Pharmazie, Veterinärmedizin, Rechtswissenschaft sowie die zulassungsbeschränkten Bachelor-Studiengänge.

Mit einem ausländischen Bildungsabschluss bewerben Sie sich bitte über das Bewerbungsportal uni-assist. Die Bewerbung über uni-assist ist eine reine Online-Bewerbung. Laden Sie daher die erforderlichen Unterlagen im uni-assist-Bewerbungsportal „My assist“ innerhalb der Bewerbungsfristen hoch und senden keine Unterlagen per Post. Übermitteln Sie Ihre Dokumente jeweils in der Originalsprache sowie zusätzlich als vereidigte Übersetzung ins Deutsche oder Englische. Englischsprachige Dokumente müssen nicht übersetzt werden.

Anleitung für die uni-assist-Bewerbung
PDF 459 KB

Folgende Unterlagen gehören normalerweise zu einer vollständigen Bewerbung:

  • Zeugnis des Sekundarschulabschlusses inklusive der Fachnoten (zum Beispiel: Baccalaureat, School Leaving Certificate)
  • Zeugnis der Hochschulaufnahmeprüfung (falls zutreffend)
  • Zeugnis der bestandenen Feststellungsprüfung des Studienkollegs (falls zutreffend)
  • Falls Sie bereits an einer Hochschule studiert haben: Nachweis über bereits erbrachte Studienleistungen sowie Studienabschlüsse
  • Nachweis der geforderten Sprachkenntnisse
  • Bewerbungen aus China, Indien oder Vietnam: Bescheinigung der Akademischen Prüfstelle (APS) – bitte erkundigen Sie sich auf der Webseite der APS nach den aktuell geltenden Bestimmungen: APS China, APS India, APS Vietnam. Einen Hinweis für Bewerber:innen aus Indien zur APS India finden Sie auf unserer Seite für Masterbewerbungen.
  • Bewerbungen zum höheren Fachsemester: Anrechnungsbescheid vom zuständigen Landesprüfungsamt oder Prüfungsausschuss unserer Universität

Unter Umständen müssen Sie neben den genannten Bewerbungsunterlagen noch weitere Dokumente einreichen. Bitte informieren Sie sich deshalb darüber, welche Bewerbungsunterlagen für Ihr Land nötig sind, bevor Sie Ihre Bewerbungsunterlagen wegschicken:

  • ANABIN – Informationen zur Bewertung von Bildungsnachweisen
  • Bewerbungstipps für Staatsangehörige bestimmter Länder
  • Hinweise zu speziellen Schulabschlüssen

Sie haben Ihre allgemeine Hochschulreife („Abitur“) in der Bundesrepublik oder an einer deutschen Schule im Ausland erworben und besitzen eine ausländische Staatsangehörigkeit? Bewerben Sie sich bitte online über unser Bewerbungsportal AlmaWeb. Bitte beachten Sie dabei unsere Hinweise zur Online-Bewerbung.

Bitte beachten Sie, dass das IB Diploma nicht als deutscher Abschluss zählt.

Wenn Sie die Staatsangehörigkeit eines EU- oder EWR-Landes besitzen, beachten Sie bitte die Sonderregelungen für die Studiengänge Medizin, Zahnmedizin, Pharmazie, Veterinärmedizin, Psychologie, Wirtschaftswissenschaften und Rechtswissenschaft.

Bewerbung für Medizin, Zahnmedizin, Pharmazie, Veterinärmedizin

Wenn Sie einen dieser Studiengänge im ersten Fachsemester beginnen möchten, bewerben Sie sich bitte über die Stiftung für Hochschulzulassung. Bitte nutzen Sie dieses Verfahren unabhängig davon, ob Sie bereits bei uns immatrikuliert sind oder nicht.

Die Bewerbung für die 1. Fachsemester der am Zentralen Vergabeverfahren teilnehmenden Studiengänge (Medizin, Zahnmedizin, Veterinärmedizin und Pharmazie) sowie für die 1. Fachsemester der am DoSV-teilnehmenden Studiengänge erfolgt jeweils über das Portal der Stiftung für Hochschulzulassung. Die Bewerbungsfristen können von den Fristen unserer Universität und von uni-assist abweichen. Bitte informieren Sie sich bei der Stiftung für Hochschulzulassung über die genauen Fristen.

Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang unbedingt die im Zentralen Vergabeverfahren geänderten Auswahlkriterien.

Bewerbung für Rechtswissenschaft und zulassungsbeschränkte B. Sc.-Studiengänge
Die zulassungsbeschränkten B. Sc.-Studiengänge sowie Rechtswissenschaft nehmen am sogenannten Dialogorientierten Serviceverfahren (DoSV) teil. Der Webseite zum DoSV können Sie entnehmen, welche Studiengänge das sind. Wenn Sie einen dieser Studiengänge im ersten Fachsemester beginnen möchten, registrieren Sie sich bitte über die Stiftung für Hochschulzulassung. Dabei erhalten Sie Identifikationsnummern (BID, BAN), die Sie bei der späteren Bewerbung benötigen. Bitte bewerben Sie sich anschließend über

  • Uni-assist e.V., wenn Sie einen ausländischen Bildungsabschluss besitzen und noch nicht an unserer Universität immatrikuliert sind.
  • AlmaWeb, wenn Sie ein deutsches Abitur besitzen oder bereits bei uns studieren.

Sie haben das Studienkolleg Sachsen abgeschlossen und besitzen eine Vorzulassung unserer Universität? Das richtige Bewerbungsverfahren hängt von Ihrem gewünschten Studiengang ab:

Medizin, Pharmazie, Veterinärmedizin, Zahnmedizin

  • Besitzen Sie die Staatsangehörigkeit eines EU oder EWR-Landes, bewerben Sie sich bitte über die Stiftung für Hochschulzulassung.
  • Besitzen Sie die Staatsangehörigkeit eines Landes außerhalb der EU oder des EWR, melden Sie sich bitte persönlich innerhalb der Sprechzeiten mit Ihrem Studienwunsch bei der Stabsstelle Internationales.

Rechtswissenschaft und zulassungsbeschränkte B.Sc.-Studiengänge

  • Wenn Sie sich für Rechtswissenschaft oder einen zulassungsbeschränkten B.Sc.-Studiengang (d.h. Biochemie, Biologie, Digital Humanities, Geographie, Informatik, Psychologie, Sportmanagement, Wirtschaftsinformatik, Wirtschaftswissenschaften) bewerben möchten, registrieren Sie sich bei der Stiftung für Hochschulzulassung. Dabei erhalten Sie Identifikationsnummern (BID, BAN), die Sie für Ihre weitere Bewerbung benötigen.
  • Bewerben Sie sich anschließend über das Bewerbungsportal AlmaWeb. Hierfür benötigen Sie die Identifikationsnummern, die Sie von der Stiftung für Hochschulzulassung erhalten haben.

Alle anderen Studiengänge

Wenn Sie das Studienkolleg Sachsen absolviert und eine Vorzulassung von uns erhalten haben, bewerben Sie sich bitte über unser AlmaWeb-Portal. Reichen Sie den ausgedruckten und unterschriebenen Antrag auf Zulassung anschließend in der Stabsstelle Internationales ein.

Absolvent:innen ohne Vorzulassung unserer Universität

Sie haben das Studienkolleg Sachsen abgeschlossen und besitzen keine Vorzulassung unserer Universität? Bitte bewerben Sie sich über die Servicestelle uni-assist e.V.

Wechsel in die Studiengänge Medizin, Pharmazie, Veterinärmedizin und Zahnmedizin

  • Besitzen Sie die Staatsbürgerschaft eines EU- oder EWR-Landes, bewerben Sie sich bitte für das erste Fachsemester über die Stiftung für Hochschulzulassung.
  • Besitzen Sie die Staatsbürgerschaft eines Landes außerhalb der EU oder EWR, melden Sie sich für das erste Fachsemester bitte persönlich mit Ihrem Studienwunsch bei der Stabstelle Internationales.

Wechsel in die Studiengänge Rechtswissenschaft oder zulassungsbeschränkte B.Sc.-Studiengänge

  • Wenn Sie in den Studiengang Rechtswissenschaft oder einen zulassungsbeschränkten B.Sc.-Studiengang (d.h. Biochemie, Biologie, Digital Humanities, Geographie, Informatik, Psychologie, Sportmanagement, Wirtschaftsinformatik, Wirtschaftswissenschaften) wechseln möchten, registrieren Sie sich für das erste Fachsemester bitte zunächst bei der Stiftung für Hochschulzulassung. Dabei erhalten Sie Identifikationsnummern (BID, BAN), die Sie für Ihre weitere Bewerbung benötigen.

  • Bewerben Sie sich anschließend über unser Bewerbungsportal AlmaWeb. Dafür benötigen Sie die Identifikationsnummern, die Sie von der Stiftung für Hochschulzulassung erhalten.

Wechsel in alle anderen Studiengänge

Sie sind bereits bei uns immatrikuliert und möchten Ihr Studienfach wechseln?

  • Bitte bewerben Sie sich online über unser Bewerbungsportal AlmaWeb.
  • Reichen Sie den ausgedruckten und unterschriebenen Antrag auf Einschreibung oder Zulassung innerhalb der Bewerbungsfristen bei der Stabstelle Internationales ein.

 

Sie studieren bereits und möchten sich für ein höheres Fachsemester bei uns bewerben? Über unser Studienangebot erfahren Sie, für welches Fachsemester Sie sich bewerben können. Bitte lassen Sie sich Ihre bisherigen Leistungen dafür von der zuständigen Stelle anrechnen. Die zuständige Stelle hängt davon ab, ob Sie Ihre bisherigen Leistungen im Ausland oder in Deutschland erbracht haben und in welchen Studiengang Sie wechseln möchten.

Besitzen Sie einen ausländischen Bildungsabschluss, bewerben Sie sich bitte über die Servicestelle uni-assist e.V.
Reichen Sie die unten aufgeführten Unterlagen bitte zusätzlich zu den regulären Bewerbungsunterlagen bei uni-assist ein.

Unser Tipp: Wir haben Ihnen alle nützlichen Informationen in der Checkliste für Bewerbungen für höhere Fachsemester zusammengestellt. Nutzen Sie die Checkliste als Hilfe bei Ihrer Bewerbung, damit Sie an alle wichtigen Dokumente denken.

Sie haben Ihre bisherigen Studienleistungen im Ausland erbracht?

Für die Studiengänge Medizin, Pharmazie und Zahnmedizin benötigen Sie einen Anrechnungsbescheid des zuständigen Landesprüfungsamts. Wenden Sie sich dafür bitte mit einem persönlichen Antrag sowie übersetzten und beglaubigten Zeugniskopien an die zuständige Adresse:

Für alle anderen Studiengänge benötigen Sie einen Anrechnungsbescheid des zuständigen Prüfungsausschusses. Den:Die richtige:n Ansprechpartner:in und die Kontaktadresse für Ihren Studiengang finden Sie in unserem Studienangebot.

Sie haben Ihre bisherigen Studienleistungen in Deutschland erbracht?

Sie möchten von einer anderen deutschen Hochschule in den gleichen oder einen ähnlichen Studiengang an unserer Universität wechseln?

  • Sie benötigen einen Anrechnungsbescheid des zuständigen Prüfungsausschusses unserer Universität.
  • Geben Sie bitte Ihren bisherigen Studiengang und das Fachsemester an und reichen zusätzlich eine Immatrikulations- oder Studienbescheinigung Ihrer zuletzt besuchten deutschen Hochschule ein.
  • Reichen Sie bitte außerdem eine Studienverlaufsbescheinigung ein.

Sie studieren Medizin, Pharmazie, Veterinärmedizin oder Zahnmedizin an einer anderen Universität und möchten an die Universität Leipzig wechseln? Legen Sie Ihrer Bewerbung bitte folgende Dokumente bei:

  • Kopie des Zulassungsbescheids der anderen deutschen Hochschule
  • Immatrikulations- oder Studienbescheinigung der zuletzt besuchten Hochschule mit Angabe des Studiengangs und Fachsemesters sowie eine Studienverlaufsbescheinigung
  • abgeschlossene vorklinische Scheine in Form der Einzelbescheinigungen (gemäß Approbationsordnung) oder einer vom Prüfungsamt bestätigten Gesamtübersicht in einfacher Kopie

Bewerben Sie sich für ein Kliniksemester, benötigen Sie zusätzlich eine unbeglaubigte Kopie des Ersten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung (für Medizin), des Ersten Abschnitts der Pharmazeutischen Prüfung (für Pharmazie), des Zeugnises der Naturwissenschaftlichen oder der Zahnärztlichen Vorprüfung (für Zahnmedizin) oder des Zeugnisses des Vorphysikums oder des Physikums (für Veterinärmedizin). Der Nachweis der einzelnen vorklinischen Leistungsscheine ist dann nicht erforderlich.

Auswahlverfahren

Zulassungsfreie Studiengänge

An unserer Universität bieten wir zulassungsfreie und zulassungsbeschränkte Studiengänge an.
Für zulassungsfreie Studiengänge erhalten Sie eine Zulassung, wenn Sie die formalen Zugangsvoraussetzungen erfüllen und sich erfolgreich frist- und formgerecht bewerben.

Sie können sich maximal für einen zulassungsfreien Studiengang bei uns bewerben. In unserem Studienangebot finden Sie heraus, ob Ihr gewünschter Studiengang zulassungsbeschränkt ist.

Zulassungsbeschränkte Studiengänge

Für einige Studiengänge gibt es mehr Bewerbungen als Studienplätze. Sie sind zulassungsbeschränkt und werden über Auswahlverfahren nach festen Kriterien vergeben. Die Auswahlverfahren richten sich auch danach, woher Sie kommen und für welchen Studiengang Sie sich bewerben.

Für Sie gelten die gleichen Kriterien sowie das gleiche Auswahlverfahren wie für deutsche Bewerber:innen. Bitte informieren Sie sich über die Auswahlkriterien für Studiengänge mit örtlicher Zulassungsbeschränkung (NCU), mit bundesweiter Zulassungsbeschränkung (NCZ) und Studiengänge, die am dialogorientierten Serviceverfahren (DoSV) teilnehmen.

Für Ihre Bewerbungsgruppe werden die Studienplätze im Rahmen einer „Ausländerquote“ vergeben. An unserer Universität beträgt diese Quote

  • für Medizin, Zahnmedizin, Pharmazie und Veterinärmedizin 5 Prozent der verfügbaren Studienplätze
  • für alle anderen zulassungsbeschränkten Studiengänge 10 Prozent der verfügbaren Studienplätze.


Die Entscheidung über die Zulassung erfolgt anhand verschiedener Kriterien:

  • Note Ihrer Hochschulzugangsberechtigung (HZB)
    Die Note Ihrer HZB ist das oberste Kriterium bei der Vergabe der Studienplätze. Sie erfahren Ihre Note, sobald uni-assist Ihre Bewerbung geprüft hat und Ihnen einen Prüfbericht zusendet. Wenn Sie sich für einen zulassungsbeschränkten Studiengang bewerben, konkurrieren Sie mit allen anderen Bewerberinnen und Bewerbern für diesen Studiengang. Je besser Ihre HZB-Note im Vergleich zur Note der anderen Bewerberinnen und Bewerber ist, desto größer ist Ihre Chance, einen Studienplatz zu erhalten.
  • Staatsbürgerschaft
    In der Regel können wir für einen Studiengang maximal einen Platz pro Herkunftsland vergeben. Bei Herkunftsländern, deren Einwohnerzahl mindestens so groß wie die Deutschlands ist (83 Millionen), können bis zu zwei Plätze vergeben werden.
  • Los
    Bei Gleichrangigkeit mehrerer Bewerberinnen und Bewerber entscheidet das Los über die Zulassung.

Unser Tipp: Sie können Ihre HZB-Note verbessern, indem Sie den Studieneignungstest TestAS mit einem besonders guten Ergebnis ablegen. Bei einem Prozentrang von mindestens 90 Prozent werden 0,2 Punkte von Ihrer Note abgezogen. Mit beiden Testteilen können Sie dadurch einen Bonus von bis zu 0,4 Punkten erreichen.

Eventuell ist für Ihren Studiengang eine Eignungsfeststellungsprüfung (EFP) erforderlich. Bitte informieren Sie sich mit Hilfe der Übersicht zu Eignungsfeststellungsprüfungen oder direkt beim jeweiligen Institut, ob eine Prüfung erforderlich ist. Bitte beachten Sie die Anmeldetermine für die Eignungsfeststellungsprüfungen.

zur Vergrößerungsansicht des Bildes: Zwei Studierende der Universität Leipzig sehen sich gemeinsam Inhalte auf einem Laptop an
Ihren Zulassungsbescheid erhalten Sie online! Foto: Swen Reichhold

Zulassung

Wir prüfen Ihre Bewerbungsunterlagen, sobald Sie diese vollständig sowie frist- und formgerecht eingereicht und wir sie von uni-assist erhalten haben. Dieser Prozess kann aufgrund der Vielzahl der Bewerbungen einige Zeit in Anspruch nehmen. Anschließend führen wir bei zulassungsbeschränkten Studiengängen das Auswahlverfahren durch und teilen Ihnen das Ergebnis Ihrer Bewerbung mit.

Die Bescheide werden maschinell erstellt und sind ohne Siegel und Unterschrift gültig. Bescheide werden nicht per Post verschickt.

Uni-assist leitet erfolgreiche Bewerbungen, die die formalen Voraussetzungen erfüllen, an die Stabsstelle Internationales der Universität weiter. Wir senden Ihnen anschließend Zugangsdaten für unser Studienportal AlmaWeb per E-Mail. Dort finden Sie Ihren elektronischen Zulassungs- oder Ablehnungsbescheid, nachdem wir Ihre Bewerbung bearbeitet und das Auswahlverfahren abgeschlossen haben. Wir informieren Sie per E-Mail, sobald der Bescheid verfügbar ist.

  • Melden Sie sich mit Ihren Zugangsdaten im AlmaWeb an.
  • Klicken Sie im Menü auf „Benutzerkonto“ und anschließend links auf „Dokumente“, um Ihren Bescheid abzurufen.
  • Laden Sie Ihren Bescheid herunter und drucken Sie ihn aus.

Nach dem Bewerbungs- und Zulassungsverfahren stellen wir Ihnen Ihren elektronischen Zulassungs- oder Ablehnungsbescheid im AlmaWeb zur Verfügung. Sobald der Bescheid verfügbar ist, informieren wir Sie per E-Mail.

  • Melden Sie sich mit Ihren Zugangsdaten im AlmaWeb an.
  • Klicken Sie im Menü auf „Benutzerkonto“ und anschließend links auf „Dokumente“, um Ihren Bescheid abzurufen.
  • Laden Sie Ihren Bescheid herunter und drucken Sie ihn aus.

Die Bescheide werden maschinell erstellt und sind ohne Siegel und Unterschrift gültig. Es werden keine Bescheide per Post verschickt.

Wann Ihr Bescheid voraussichtlich im AlmaWeb verfügbar ist, richtet sich nach dem jeweiligen Studiengang:

  • Studienkolleg
    Bescheid fürs Wintersemester: Mitte Juli
    Bescheid fürs Sommersemester: Mitte Januar
  • zulassungsbeschränkte Studiengänge
    1. Fachsemester zum Wintersemester: Mitte August
    höheres Fachsemester zum Wintersemester: Mitte bis Ende September
    höheres Fachsemester zum Sommersemester: Mitte bis Ende März
  • zulassungsfreie Studiengänge
    laufend, in der Reihenfolge des Eingangs

 

Bitte überprüfen Sie regelmäßig Ihr AlmaWeb-Konto und Ihr E-Mail-Postfach einschließlich Junk- oder Spam-Ordner. Sollten Sie die E-Mail von uns zu spät lesen, kann es sein, dass Sie die Frist für die Annahme des Studienplatzes verpasst haben.

Sie haben einen Studienplatz erhalten? Herzlichen Glückwunsch! Bevor Sie Ihr Studium beginnen können, müssen Sie Ihren Studienplatz offiziell annehmen:

  • Füllen Sie die Annahmeerklärung auf der letzten Seite Ihres Zulassungsbescheids aus.
  • Senden Sie die Annahmeerklärung als PDF innerhalb der genannten Frist an die angegebene E-Mail-Adresse. In der Regel haben Sie dafür zwei Wochen Zeit.
  • Sobald wir Ihre Annahmeerklärung empfangen und bearbeitet haben, sehen Sie, dass sich der Status Ihrer Bewerbung auf AlmaWeb geändert hat. Anschließend erhalten Sie weitere Informationen zur Immatrikulation und zur Zahlung des Semesterbeitrags. Erst wenn Sie den Semesterbeitrag beglichen haben und zur persönlichen Immatrikulation erschienen sind, ist Ihre Immatrikulation abgeschlossen.

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