Sie möchten ein Auslandssemester in Ihr Studium integrieren, wissen aber noch nicht, wohin die Reise gehen soll? Die Stabsstelle Internationales hilft Ihnen, einen Studienaufenthalt an einer Hochschule innerhalb oder außerhalb Europas zu absolvieren. Wir geben Ihnen Tipps wie Sie sich sprachlich am besten auf Ihr Auslandssemester vorbereiten, Ihren Aufenthalt finanzieren und die Anerkennung Ihrer Studienleistungen sicherstellen.
Sie haben einen Auslandsaufenthalt geplant? Aufgrund der Corona-Pandemie sind Sie aber unsicher, ob Sie diesen durchführen möchten oder können? Aktuell sind Vorhersagen schwer zu treffen, dennoch haben wir die wichtigsten Fragen und Antworten zusammengefasst.
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Zunächst stehen Sie vor der Wahl, ob Sie sich für einen unserer Austauschplätze bewerben oder auf eigene Faust als Freemover ins Ausland gehen möchten.
Austauschplätze in Europa und weltweit
Möchten Sie Ihren Studienaufenthalt an einer Hochschule in Europa absolvieren oder zum Studieren an eine Universität auf einem anderen Kontinent? Dank der Austauschplätze an unseren Partneruniversitäten weltweit, stehen Ihnen zahlreiche Wege offen.
Egal, wie Sie sich entscheiden – ganz sicher ist, dass ihr Auslandssemester eine wertvolle Erfahrung für Ihr weiteres Studium in Leipzig und ihren zukünftigen Werdegang sein wird. Von großem Vorteil ist dabei, dass Sie sich in den meisten Fällen Ihre im Ausland erbrachten Studienleistungen anrechnen lassen können und somit auch keine „Zeit verlieren“ durch ein Semester im Ausland.
Auslandssemester als Freemover
Ihr Vorteil: Sie können Ihre Gasthochschule frei auswählen, um sich beispielsweise individuelle Studienwünsche zu erfüllen.
Ihr Nachteil: Als Freemover haben Sie einen größeren organisatorischen und finanziellen Aufwand. In der Regel sind die Studiengebühren an der Gasthochschule zu zahlen. Abhängig vom Gastland kann dies erhebliche Kosten verursachen. Ebenso sind Stipendien oftmals programmgebunden und greifen nicht unbedingt bei selbstständig organisierten Studienaufenthalten. Außerdem sollten Sie auf strengere Zulassungsvoraussetzungen (z.B. Sprachtests) vorbereitet sein.
Wir empfehlen Ihnen, mit den Vorbereitungen Ihres Auslandsaufenthalts mindestens anderthalb Jahre im Voraus zu beginnen. So haben Sie genügend Zeit, um Bewerbungsfristen bei Hochschulen und möglichen Stipendiengeber:in einzuhalten und um ggf. ein Visum zu beantragen. Wir beraten Sie auch hierzu gern.
Unser Tipp: Sie können Ihren Auslandsaufenthalt als Freemover bis 6 Monate über ein PROMOS-Stipendium fördern lassen.
Stipendien und Finanzierungsmöglichkeiten
Stipendien und weitere Finanzierungsmöglichkeiten für einen Auslandsaufenthalt können Sie mit den Austauschprogrammen unserer Universität kombinieren oder für Ihren selbst organisierten Auslandsaufenthalte als Freemover nutzen. Einen guten Einstieg zum Thema bieten Ihnen die „studieren weltweit“ Seiten des DAAD.
Das PROMOS-Stipendium ist ein vom DAAD finanziertes Stipendienprogramm zur Förderung von Auslandsaufenthalten, die nicht über andere Stipendienprogramme gefördert werden können. Das PROMOS-Stipendium wird leistungsbezogen nach Mittelverfügbarkeit vergeben. Für Studierende mit ausländischer Staatsbürgerschaft ist eine Förderung von Auslandsaufenthalten in den jeweiligen Heimatländern ausgeschlossen.
Welche Voraussetzungen muss ich mitbringen?
Um sich für das PROMOS-Stipendium zur Förderung von Studienaufenthalten als Freemover zu bewerben, müssen Sie voll immatrikuliert sein und Ihren Abschluss an der Universität Leipzig anstreben. Wenn Sie ein internationales Masterprogramm studieren, müssen Sie mindestens ein Präsenzsemester an der Universität Leipzig studiert haben. Im Bachelor können Sie sich ab dem 3. Fachsemester bewerben, im Master ab dem 1. Fachsemester.
Doktorand:innen können in dieser Programmschiene nicht gefördert werden.
Über das Programm können außerdem Praktika, Abschlussarbeiten, Sprachkurse, Fachkurse und Studienreisen gefördert werden.
Wie werde ich finanziell unterstützt?
PROMOS finanziert einen Semesteraufenthalt von 30 Tagen bis sechs Monaten. Die jeweiligen Fördersätze richten sich nach den Zielländern und ergeben sich aus einer Teilstipendienrate sowie einer Reisekostenpauschale. Ihre Studiengebühren werden nicht übernommen. Jedoch können Sie ein PROMOS-Stipendium mit Auslands BAföG absolvieren.
Studierende mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 oder einer chronischen Erkrankung können gemeinsam mit der Stabsstelle Internationales einen Antrag auf Sondermittel beim DAAD stellen. Die Sonderförderung kann zusätzlich zu den regulären Fördersätzen gezahlt werden. Bitte kontaktieren Sie frühzeitig die PROMOS-Projektkoordinatorin per E-Mail für weitere Informationen und die Antragstellung.
Wie bewerbe ich mich auf ein PROMOS-Stipendium?
Für das PROMOS Stipendium gibt es jährlich zwei Bewerbungsfristen:
- für Aufenthalte mit Beginn zwischen Januar und Juni:
01.11. – 01.12. des Vorjahrs - für Aufenthalte mit Beginn zwischen Juli und Dezember:
01.05. – 01.06.
Außerhalb der Bewerbungsfristen eingereichte Bewerbungen für ein PROMOS-Stipendium können nicht angenommen werden.
1. Schritt: Vorbereitung auf die Online-Bewerbung
Um Sie bei Ihrer Online-Bewerbung zu unterstützen, haben wir Ihnen praktische Hinweise zum Ausfüllen des Online-Formulars zusammengestellt.
2. Schritt: Online-Bewerbung
Für die Bewerbung registrieren Sie sich im Online-Portal mit Ihrem Uni-Login. Bitte reichen Sie die Bewerbung ausschließlich über das Online-Portal ein.
Füllen Sie bitte Ihre Bewerber:inneninformationen in der Online-Bewerbung aus und laden Sie folgende Unterlagen hoch:
- Tabellarischer Lebenslauf
- Immatrikulationsbescheinigung(en)
Bitte laden Sie Ihre Immatrikulationsbescheinigung(en) der Universität Leipzig für den gesamten Zeitraum Ihres Auslandsaufenthalts hoch. Wenn Sie die Immatrikulationsbescheinigung für das folgende Semester noch nicht vorliegen haben, reichen Sie zunächst die Immatrikulationsbescheinigung des aktuellen Startsemesters ein. Die noch fehlende Bescheinigung reichen Sie bitte unaufgefordert nach. Ihr Stammdatenblatt und die BAföG-Bescheinigung wird nicht benötigt. - Notenspiegel
Diesen erhalten Sie von Ihrem Prüfungsamt. Sie können auch einen Ausdruck des Notenspiegels aus AlmaWeb einreichen, sofern Ihre bisherigen Leistungen dort vollständig erfasst wurden. Wenn Sie sich bereits im Masterstudium befinden, laden Sie bitte zusätzlich eine Kopie Ihres Bachelorzeugnisses inklusive Notenübersicht hoch. - Beschreibung des Vorhabens
Auf ein bis zwei Seiten beschreiben Sie Ihr Studienvorhaben an der Gasthochschule (formlos). - Sprachzeugnis für die Arbeitssprache/Landessprache
Das Sprachzeugnis stellt Ihnen ein:e Sprachlehrer:in des Sprachenzentrums aus, nachdem Sie einen zentralen Sprachtest absolviert haben. Die Tests finden regelmäßig im Sprachenzentrum statt. Ihr Abiturzeugnis gilt nicht als Sprachnachweis.- Sofern Sie die entsprechende Sprache sprechen oder in dieser Fremdsprache studieren, wenden Sie sich bitte an eine:n Sprachlehrer:in Ihres Instituts.
- Wenn die Unterrichtssprache Deutsch ist und keine weiteren Fremdsprachenkenntnisse gefordert werden, kontaktieren Sie bitte Ihre PROMOS-Projektkoordinatorin.
- Sofern Sie einen hier aufgeführten Standardtest nachweisen können und dieser nicht älter als zwei Jahre ist, können Sie das Sprachzeugnis mit diesem ersetzen.
Vor Ihrem Aufenthalt können Sie einen vorbereitenden Sprachkurs unseres Sprachenzentrums besuchen oder die studienbegleitenden Sprachangebote in Anspruch nehmen:
Wir senden Ihnen eine persönliche Bestätigungsnachricht, nachdem wir Ihre Bewerbung auf Vollständigkeit überprüft haben.
Prüfung Ihrer Bewerbung und Nominierung
Ihre vollständig eingegangene Bewerbung wird von jeweils zwei fachnahen Gutachter:innen gesichtet. Folgenden Auswahlkriterien und Bewertungsgewichtungen werden dabei berücksichtigt:
- fachliche Qualifikation und persönliche Eignung (50 Prozent)
- Sinnhaftigkeit des geplanten Aufenthalts in Bezug zum bisherigen Studium (30 Prozent)
- Sprachkenntnisse, die zur Durchführung des Aufenthalts notwendig sind (20 Prozent)
Positive wie negative Benachrichtigungen zur Nominierung für ein PROMOS-Stipendium erhalten Sie ab circa 1,5 Monate nach Ablauf der Bewerbungsfrist per Mail.
Sie wollen im Ausland studieren, forschen, ein Praktikum absolvieren oder eine Sprache lernen? Der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) bietet Ihnen vielfältige Stipendienangebote. Alle Informationen zu den Stipendien finden Sie auf den DAAD Seiten. Damit Sie sich in der Stipendiendatenbank des DAAD gut zurechtfinden, haben wir Ihnen hier die wichtigsten Stipendien im Überblick zusammengefasst:
Stipendien für Studierende (Bachelor, Diplom und Examen)
Programm | Vorhaben | Fachrichtung | Zielland/-region | Laufzeit |
Studium | alle | weltweit (außer Erasmus-Programmländer) | 1 Studienjahr | |
Semesterstipendien für Arabisch in Jordanien | Sprachkursaufenthalt | Arabistik / Islamwissenschaft / Orientalistik (Haupt-/Nebenfach) | Jordanien | circa 5 Monate |
Theologie-Studienjahr in Jerusalem | Studium | evangelische / katholische Theologie; Lehramt kath. / ev. Religionslehre (Sek. II) | Israel | 8 Monate |
Carlo-Schmid-Programm für Praktika an Internationalen und EU-Institutionen | Praktikum | alle | weltweit | 3 bis 10 Monate |
Kurzstipendien für Praktika (ausgewählte Institutionen) | Praktikum | alle | weltweit | maximal 3 Monate |
RISE Weltweit - Forschungspraktika für deutsche Bachelor-Studierende der Natur- und Ingenieurwissenschaften | Praktikum | Natur-, Lebens- und Ingenieurwissenschaften sowie Medizin- und Pharmaziestudierende | weltweit | 6 Wochen bis 3 Monate |
Internationaler Praktikant:innenaustausch in den Fachbereichen Naturwissenschaften, Ingenieurwissenschaften, Land- und Forstwirtschaft IAESTE | Praktikum | Natur- und Ingenieurwissenschaften | weltweit | 2 bis 3 Monate |
Fahrtkostenzuschuss für Praktika über IAESTE | Praktikum | alle | weltweit | mindestens 28 Kalendertage |
Go East Sommer- und Winterschulen | Fachkurs/ Sommerschule | alle | Länder Mittel-, Südost- und Osteuropas, Südkaukasus und Zentralasien | 2 bis 4 Wochen |
Kombinierte Studien- und Praxissemester im Ausland für Studierende und Masterstudierende | Studien- und Praxisaufenthalt | alle | weltweit | 7 bis 12 Monate |
Lehramt.International: Auslandspraktika für Lehramtsstudierende | Praktikum | Studierende im Lehramtsstudium | weltweit | 1 bis 6 Monate |
Lehramt.International: Auslandspraktika für Lehramtsabsolvent:innen | Absolvent:innen von Lehramtsstudiengängen (Master oder Staatsexamen) | weltweit | 3 bis 12 Monate | |
Programme d’Etudes en France | Studienaufenthalt | Studienfächer mit Frankreichbezug | Frankreich | 1 Semester (5 Monate von September bis Januar) |
New Kibbutz: Praktika in israelischen Start-Ups | Praktikum | alle | Israel | 56 Tage bis maximal 6 Monate |
Praktikumsprogramm "Russland in der Praxis" | Praktikum | alle | Russland | 6 Monate |
Kurzstipendien für Praktika im Ausland in internationalen Organisationen und EU-Institutionen | Praktikum | alle | weltweit | maximal 3 Monate |
Stipendien für Graduierte (Master und teilweise Promovierende)
Programm | Vorhaben | Fachrichtung | Zielland/-region | Laufzeit |
Jahresstipendium für Studienaufenthalte im Ausland | Studium | alle | weltweit (außer Erasmus-Programmländer) | 1 Studienjahr |
Forschungsstipendien für Doktorand:innen | Forschungsaufenthalt | alle | weltweit | 1 bis 12 Monate |
Kongressreisenprogramm - coronabedingt zurzeit nur Förderung der Teilnahme von Online-Veranstaltungen | Kongressreisen | alle | weltweit | |
Vortragsreisenprogramm - coronabedingt zurzeit ausgesetzt | Vortragsreisen | alle | weltweit | |
Doktorand:innenstipendien am Europäischen Hochschulinstitut Florenz | Forschungsaufenthalt | alle | Italien | 1 bis 4 Jahre |
Stipendien für ein LL.M. (Master of Laws) Aufbaustudium | Studium | Rechtswissenschaften | weltweit | 1 Studienjahr |
Deutschlehren.International Lehrassistenz-Stipendien für Deutsch an Hochschulen im Ausland | Lehraufenthalt | Germanistik, Deutsch als Fremdsprache, regionale Philologien | weltweit | 9 bis 10 Monate |
IFI – Internationale Forschungsaufenthalte für Informatiker:innen - Programmlinie Masterstudierende | Forschungsaufenthalt im Rahmen der Masterarbeit | Informatik | weltweit | 1 bis 6 Monate |
Stipendien an der Ecole Nationale d'Administration (ENA) | Studium | alle | Frankreich | 8 bis 18 Monate, je nach Programmlinie |
David Ben Gurion Memorial Stipendium | Forschungsaufenthalt | Informatik | Israel | 12 Monate |
Masterstudiengänge an Sciences Po Paris | Studium | alle | Frankreich | 9 Monate |
Sprache und Praxis in Japan | Sprachkurs/ Praktikum | Natur-, Ingenieur-, Rechts- und Wirtschaftswissenschaften | Japan | 18 Monate |
Sprache und Praxis in China | Sprachkurs/ Praktikum | Natur-, Ingenieur-, Rechts- Wirtschafts- und Sozialwissenschaften | VR China | 16 Monate |
Stipendien der John Hopkins University, SAIS Europe at Bologna | Studium | Internationale Beziehungen, Politik- und Wirtschaftswissenschaften | Italien | 9 Monate |
Carlo-Schmid-Programm für Praktika an Internationalen und EU-Institutionen | Praktikum | alle | weltweit | 3 bis 10 Monate |
Kurzstipendien für Praktika (ausgewählte Institutionen) | Praktikum | alle | weltweit | maximal 3 Monate |
Fahrtkostenzuschuss für Praktika über IAESTE, ZAD und AIESEC | Praktikum | alle | weltweit | mindestens 1 Monat |
Die Deutsch-Amerikanische Fulbright Kommission fördert deutsche Studierende und Graduierte, die für einen kürzeren oder längeren Zeitraum an einer US-amerikanischen Universität studieren und sich für den deutsch-amerikanischen Kulturaustausch einsetzen wollen.
Hier finden Sie eine Übersicht über die Angebote der Deutsch-Amerikanischen Fulbright Kommission für Aufenthalte in den USA:
Programm | Vorhaben | Fachrichtungen | Laufzeit |
Studium | alle | 10 Monate | |
alle | 5-10 Monate | ||
Lehraufenthalt | Lehramtsstudierende mit Fach Englisch, Anglistik-, Amerikanistik-Studierende | 9 Monate | |
Fulbright Diversity Initiative für Studierende mit Migrationshintergrund | Summer School | alle | 4 Wochen |
Fachkurs im März | Informatik, Wirtschaftsinformatik | 3 Wochen |
Mithilfe des Auslands-BAföGs können Studienaufenthalte weltweit gefördert werden. Die Fördersätze des Auslands-BAFöGs sind höhere als diejenigen, die Sie für Ihr Studium in Deutschland erhalten. Daher können oft auch Studierende, die in Deutschland keine BAföG-Förderung erhalten, während ihres Ausbildungsaufenthaltes im Ausland gefördert werden.
Auslands-BAföG können Sie beantragen, wenn Sie einen Studienaufenthalt von mindestens einem Semester beziehungsweise sechs Monaten planen. Beachten Sie dabei, dass maximal ein Jahr Ihres Aufenthalts mit einem Reisekostenzuschuss unterstützt wird. Bis zu 4.600 Euro Ihrer nachgewiesenen Studiengebühren können übernommen werden.
Bitte stellen Sie beim zuständigen Auslands-BAföG-Amt einen Antrag zur Förderung eines virtuellen Auslandsstudiums oder –praktikums, auch wenn Sie keine Zusatzleistungen für das Ausland beanspruchen, weil Sie die ganze Zeit in Deutschland bleiben.
Übrigens: Sie können Auslands-BAföG mit verschiedenen Stipendien kombinieren. Detaillierte Informationen zu den Zuschlägen einer Auslandsförderung stellt Ihnen das Bundesministerium für Forschung und Bildung bereit.
Welche Voraussetzungen muss ich mitbringen?
Sie können Auslands-BAföG mit und oftmals auch ohne Anspruch auf Inlands-BAföG beantragen. Dafür müssen Sie lediglich mindestens zwei Semester in Deutschland vor Ihrem Auslandsaufenthalt studiert haben. Ebenso ist es wichtig, dass Sie sich Ihr Auslandssemester mindestens teilweise auf Ihr Studium anrechnen lassen können.
Wie bewerbe ich mich auf Auslands-BAföG?
Bewerben Sie sich mindestens sechs Monate vor Beginn Ihres Auslandsaufenthaltes. Abhängig von Ihrem Zielland ist ein bestimmtes Förderungsamt als Auslandsamt für Sie zuständig. Den Antrag auf Auslands-BAföG stellen Sie daher beim entsprechenden Auslandsamt.
Die Auslands-BAföG-Bescheinigung erhalten Sie bei der Stabsstelle Internationales.
Was passiert nach dem Auslandssemester mit meinem BAföG-Anspruch?
Innerhalb Ihrer Regelstudienzeit können Sie weiter Ihre BAföG-Förderung erhalten. Wenn sich Ihr Studium durch Auslandssemester verlängert, empfehlen wir Urlaubssemester für Ihren Auslandsaufenthalt zu beantragen. Auslands-BAföG erhalten Sie auch während eines Urlaubssemesters. Hierbei wird Ihr Auslandsaufenthalt nicht auf Ihre Regelstudienzeit und Ihre maximale Förderungsdauer angerechnet
Stiftungen
Es gibt verschiedene Stiftungen, die Auslandsaufenthalte während des Bachelors oder Masters fördern. Die Förderung richtet sich dabei meist nach bestimmten Fächern oder Ländern bzw. Regionen. Alle Fördermöglichkeiten können Sie im Stiftungsindex des Bundesverbands Deutscher Stiftungen recherchieren.
Studienkredite und Bildungsfonds
Ein Studienkredit ist zeitlich befristetet und zinsgünstig. Sie können den Kredit unabhängig von Ihrem Einkommen und Vermögen oder dem Ihrer Eltern beantragen. Einen Studienkredit können Sie zusätzlich zum Auslands-BAföG beantragen.
Detaillierte Informationen zu Studien- und Bildungskrediten stellt das Bundesministerium für Forschung und Bildung bereit.
Unterstützung der Gastländer
Einige Länder bieten selbst Stipendienprogramme für ausländische Bewerber:innen an. Entsprechende Programme können an den jeweiligen Botschaften, Bildungsministerien oder direkt an die Hochschule angebunden sein.
Anerkennung von im Ausland erbrachten Leistungen
Sie wollen sich Ihre im Ausland erbrachten Leistungen auf Ihr Studium anrechnen lassen? Damit bei der Anerkennung nach dem Auslandsaufenthalt alles nach Plan läuft, sprechen Sie vor dem Aufenthalt Ihr Studienvorhaben mit Ihrem Fach ab.
Über die Anerkennung Ihrer Leistungen entscheidet der Vorsitzende des Prüfungsausschusses Ihres Fachbereichs. Sofern Sie sich für einen Erasmus+-Studienaufenthalt entschieden haben, entscheidet oftmals Ihre Erasmus+ Fachkoordinator:in über die Anerkennung. Wer für die Anerkennung in Ihrem Fach zuständig ist, können Sie dieser Tabelle entnehmen.
Folgenden Optionen der Anerkennung bieten sich je nach Studiengang an:
-
Anerkennung im Kernfach
Über die Anerkennung in Ihrem Kernfach entscheidet der oder die Anerkennungszuständige Ihres Fachbereichs gemäß den offiziellen Anerkennungskriterien. -
Anerkennung auf den Wahlbereich
Je nach Breite und Offenheit Ihres Wahlbereichs kann die Anerkennung flexibel durchgeführt werden. Die Anerkennung auf den Wahlbereich erfolgt ebenfalls am Institut des Kernfachs. -
Anerkennung als Schlüsselqualifikation
Einige Studien- und Prüfungsordnungen erkennen den Auslandsaufenthalt als fachnahe Schlüsselqualifikation (SQ) an. Ob Ihre im Ausland erbrachten Leistungen als SQ anerkannt werden, ist also abhängig von Ihrem Studiengang. -
Anerkennung als internationale Erfahrung
Ihre internationale Erfahrung kann als SQM 32 angerechnet werden, wenn in Ihrem Studiengang eine fächerübergreifende Schlüsselqualifikation vorgesehen ist. Sie können sich zehn Leistungspunkte (LP) für bestandene Leistungen außerhalb des Kernfachs anrechnen lassen. Schreiben Sie uns bei Fragen gerne eine E-Mail.
Um einen studienrelevanten Auslandsaufenthalt zu verbringen, sollten Sie eine gewisse Zahl an Leistungspunkten an der Gasthochschule erreichen. Wir empfehlen Ihnen, sich an 30 Leistungspunkten pro Semester im Ausland zu orientieren.
Wie viele Leistungspunkte konkret für Ihr Fach notwendig sind, besprechen Sie bitte mit Ihrer Erasmus+ Fachkoordinator:in (siehe MoveOn-Datenbank). Die abgesprochene Anzahl an Leistungspunkten sollten Sie aus dem Ausland mitbringen, um die Förderung zu erhalten.
Sobald Sie die Zusage für einen Austauschplatz erhalten haben, sprechen Sie Ihr Studienvorhaben mit Ihrem Fach ab. Dafür setzen Sie sich mit den Erasmus+ Fachkoordinator:innen bzw. den Anerkennungszuständigen in Verbindung. Gemeinsam erstellen Sie eine Studienvereinbarung/Learning Agreement:
Studienvereinbarung/Learning Agreement für Erasmus+ Europa-Stipendiaten (103)
230 KB
Studienvereinbarung/Learning Agreement für Erasmus+ weltweit-Stipendiaten (107)
279 KB
Dafür füllen Sie die Tabellen A1 und B1 aus.
In die Tabelle A1 tragen Sie alle Module/Kurse ein, die Sie an Ihrer Gasthochschule belegen möchten. Bitte orientieren Sie sich bei der Kurswahl an den offiziellen Anerkennungskriterien:
- die Lernziele und Kompetenzen der Kurse sollten vergleichbar sein
- gleiches gilt für das Niveau der Studienstufe
- die Kurse an Ihrer Gasthochschule sollten in das Qualifikationsziel und Studienprofil Ihres Studiengangs passen
- der Arbeitsaufwand während Ihres Auslandssemesters sollte vergleichbar mit Kursen/Modulen Ihres Studienganges an der Uni Leipzig sein. Sie können sich also an max. 30 Leistungspunkten pro Semester orientieren
Mit der Tabelle B1 bereiten Sie die Anerkennung vor. Dafür listen Sie alle Module/Kurse Ihres Studiengangs auf, welche Sie regulär erbringen müssten, nun aber durch Ihren Auslandsaufenthalt ersetzen möchten.
Hinweis: Eine 1:1 Anrechnung ist nicht erforderlich. Daher kann die Anzahl der Leistungspunkte in Tabelle A1 und B1 voneinander abweichen.
Nachdem Sie beide Tabellen mit Ihrer Erasmus+ Fachkoordinator:in oder Ihren Anerkennungszuständigen ausgefüllt haben, unterschreiben Sie beide das Dokument. Anschließend lassen Sie die Studienvereinbarung ebenso von Ihrer Gasthochschule unterschreiben.
Sobald Sie alle Unterschriften eingeholt haben, senden Sie das Dokument in Kopie oder als Scan an die Stabsstelle Internationales.
Sprachliche Vorbereitung
Damit Sie aktiv an den Seminaren und Vorlesungen Ihrer Gasthochschule teilnehmen können, ist es wichtig, die Unterrichtssprache zu beherrschen. Ihre Sprachkenntnisse weisen Sie bei der Bewerbung um einen Austauschplatz nach. Die folgenden Möglichkeiten helfen Ihnen, die Sprachanforderungen zu erfüllen und sprachliche Hürden zu meistern.
- Studienbegleitende Sprachkurse des Sprachenzentrums Universität Leipzig
- Vorbereitende Sprachkurse des Spracheninstituts an der Universität Leipzig e. V.
- Online Language Support (OLS) vor einem Erasmus+ Studienaufenthalt
Beachten Sie außerdem unsere Informationen zu Sprachkursen im Ausland.
Für die Bewerbung auf einen Austauschplatz weltweit müssen Sie Ihre Sprachkenntnisse für die Unterrichtssprache nachweisen. Ob Sie diesen Nachweis auch für Ihre Bewerbung im Rahmen des Erasmus+ Programms in Europa benötigen, erfahren Sie bei Ihrer Erasmus+ Fachkoordinator:in.
Den Sprachnachweis für die Unterrichtssprache erbringen Sie mithilfe eines Sprachzertifikats oder Spracheneugnis. Für das Sprachzeugnis legen Sie im Sprachenzentrum eine Prüfung ab. Es werden zentrale Prüfungstermine für die Sprachen Englisch, Französisch, Spanisch und Portugiesisch angeboten. Nach erfolgreich bestandener Prüfung, erhalten Sie Ihr Sprachzeugnis. Informationen zu weiteren Sprachkursangeboten finden Sie in den Hinweisen des Sprachenzentrums.