„Die beste Entscheidung meines Lebens“, „ein unvergessliches Erlebnis“ oder auch „eine tolle Bereicherung meines Studiums“ – wir sind uns sicher, einen Auslandsaufenthalt während Ihres Studiums werden Sie niemals vergessen. Es ist also höchste Zeit, um sich auf den Weg zu machen und Ihr eigenes Abenteuer Ausland zu starten. Mit etwas Planung können Sie einen Auslandsaufenthalt in Ihr Regelstudium integrieren und sich Ihre erbrachten Leistungen anerkennen lassen. Worauf warten Sie also – nutzen Sie diese Chance!

zur Vergrößerungsansicht des Bildes: Person schaut lachend auf einen Stadtplan
Foto: Colourbox

Wann sollte ich am besten ins Ausland gehen?

Wir empfehlen ein Auslandssemester im fünften Fachsemester im Bachelor und im dritten Fachsemester im Master. In den Staatsexamens- und Diplomstudiengängen bietet sich das siebte Semester an. Genauere Informationen finden Sie in Ihrer Studienordnung. Auch die zentrale Studienberatung kann Sie dazu beraten.

Tipp: Nutzen Sie für Ihre Planung unsere entdecker-App mit vielen Funktionen. Informieren Sie sich über die geforderten Sprachkenntnisse, Anerkennungsoptionen Ihrer im Ausland erbrachten Leistungen und die Beantragung von Urlaubssemestern.

Klicken Sie sich außerdem durch unsere FAQ und rund um das Thema Auslandsaufenthalt.

zur Vergrößerungsansicht des Bildes: Auf dem Bild sieht man im Hintergrund einen jungen Mann, der in seiner Hand ein Smartphone hält. Das Smartphone zeigt er in die Kamera. Auf dem Smartphone ist ein Logo mit dem Schriftzug "entdecker" zu sehen.
Die entdecker-App ist im Google Play Store und im App Store verfügbar, Bild: Universität Leipzig

Wie lang kann mein Auslandsaufenthalt sein?

Das entscheiden Sie selbst! In der Regel sind es ein oder zwei Semester, die Sie im Ausland studieren. Wir empfehlen ein ganzes akademisches Jahr im Ausland. Ein Auslandsstudium lässt sich zum Beispiel hervorragend mit einem Auslandspraktikum kombinieren.

Kann ich ein Urlaubssemester nehmen?

Sie können bis zu zwei „Urlaubssemester zu Studienzwecken“ beantragen und sich trotzdem die Studienleistungen, die Sie während eines Urlaubssemesters im Ausland erbringen, anerkennen lassen. Die Beantragung von Urlaubssemestern ist vor allem für BAföG Empfänger:innen sinnvoll, denn Urlaubssemester werden nicht auf die Regelstudienzeit angerechnet.

Und wenn sich mein Studium dadurch verlängert?

Selbst eine durch einen Auslandsaufenthalt verlängerte Studienzeit ist kein Nachteil. Ihre Auslandserfahrungen fördern Ihre persönliche Entwicklung und sind wertvoll für Ihre Zukunft. Auch für Ihre berufliche Karriere kann ein Auslandsaufenthalt von großem Vorteil sein.

Kann ich auch nach meinem Studium ins Ausland gehen?

Auch als Absolvent:in stehen Ihnen verschiedene Finanzierungsoptionen offen, auch wenn diese eingeschränkter sind als für immatrikulierte Studierende.

Informieren Sie sich hier zu verschiedenen Finanzierungsoptionen und starten Sie mit dem Abenteuer Ausland nach dem Studium.

Studierendenmobilität in die umliegenden Länder der Ukraine und Russland

Bitte bachten Sie die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts und bleiben Sie im engen Kontakt mit der Partnerhochschule, um die Sicherheitslage abschätzen zu können.

Auslandsaufenthalte in Zeiten von Corona

Sie haben einen Auslandsaufenthalt geplant, sind aber aufgrund der Corona-Pandemie unsicher, ob Sie diesen durchführen möchten oder können? Aktuell sind Vorhersagen schwer zu treffen. Ihre Bedenken sind uns bewusst, für Ihre Fragen stehen wir gern zur Verfügung.

Wir empfehlen Ihnen:

  • so lange wie möglich zu warten, bis Sie Reisetickets buchen, eine Wohnung im Zielland anmieten oder Ähnliches.
  • eine Reiserücktrittsversicherung und Krankenversicherungsschutz während des Aufenthaltes abzuschließen. Bitte lassen Sie sich dazu von Ihrer Krankenkasse beraten.
  • sich möglichst lange die Option offen zu halten, Ihr Studium doch an unserer Universität fortsetzen zu können.
  • sich regelmäßig auf den Webseiten der Gasteinrichtung zu informieren und sich in dort angebotene Newsletter einzutragen.
  • in Kontakt mit Ihren Fachzuständigen an unserer Universität und den Ansprechpersonen der Gastinstitution zu bleiben.
  • gesetzte Fristen einzuhalten.

Bewerber:innen für Austauschprogramme werden wie gehabt an den Partnerhochschulen nominiert. Einige Partnerhochschulen haben ihre Nominierungsfristen verlängert, so dass sich Rückmeldungen verzögern können.

Sobald wir wichtige Änderungen (Organisation des Semesters mit Onlineangeboten/Absagen/Verschiebungen) von den Partnerhochschulen erhalten, werden die Erasmus+ Fachkoordinator:innen oder Fachzuständigen unverzüglich von uns informiert. Aktuelle Informationen finden Sie im Portal für Auslandsaufenthalte.

Halten Sie bitte Rücksprache mit Ihren Fachzuständigen an Ihrem Institut und den Ansprechpersonen der Gasteinrichtung. Danach wenden Sie sich bitte an Ihre Ansprechperson in der Stabsstelle Internationales.

Auslandsaufenthalt – ich komme!

Vor dem Aufenthalt

mehr erfahren

Während des Aufenthalts

mehr erfahren

Nach dem Aufenthalt

mehr erfahren