Als weltoffene Hochschule heißen wir alle Studieninteressierten an unserer Universität herzlich willkommen. Neben einem vielfältigen Studienangebot stehen spezielle Angebote für Geflüchtete zur Verfügung. Unsere Stabsstelle Internationales berät Sie zu allen Fragen rund um die Themen Studienvoraussetzungen, Bewerbung und Studienstart.

Infotag für internationale und geflüchtete Studieninteressierte am 3. Mai 2024, 13 – 17 Uhr

Sie möchten ein Studium in Leipzig beginnen? Kommen Sie gerne zum „Infotag für internationale und geflüchtete Studieninteressierte“ vorbei und informieren Sie sich zu allen Themen rund um Studieneinstieg und Finanzierung oder nutzen Sie die Austauschmöglichkeiten mit Studierenden.

zur Vergrößerungsansicht des Bildes: zwei Studierende stehen sich unterhaltend am Fahrstuhl des Geisteswissenschaftlichen Zentrums
Studieren am Geisteswissenschaftlichen Zentrum unserer Universität, Foto: Christian Hüller

Voraussetzungen für das Studium

Für ein Studium an unserer Universität müssen alle Studienbewerber:innen bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

Um an unserer Universität studieren zu können, müssen Ihre Bildungsabschlüsse zum Hochschulstudium in Deutschland berechtigen. Ob Ihr ausländischer Bildungsabschluss für deutsche Hochschulen anerkannt ist, können Sie überprüfen:

Direkte Hochschulzugangsberechtigung (HZB)

  • Die allgemeine direkte Hochschulzugangsberechtigung ermächtigt zum Studium aller Studiengänge.
  • Die fachgebundene direkte Hochschulzugangsberechtigung ermächtigt zum Studium bestimmter Studiengänge.

Indirekte Hochschulzugangsberechtigung (HZB)

Mit einer indirekten Hochschulzugangsberechtigung ist kein direkter Zugang zum Studium möglich. Voraussetzung für das Studium ist dann ein fachlicher und sprachlicher Vorbereitungskurs am Studienkolleg unserer Universität. Dieser Vorbereitungskurs dauert ein Jahr und schließt mit der Feststellungsprüfung (FSP) ab.

Abgeschlossenes Hochschulstudium

Wenn Sie bereits über ein abgeschlossenes und anerkanntes erstes Hochschulstudium verfügen, haben Sie ebenfalls eine direkte Hochschulzugangsberechtigung und erfüllen außerdem die Voraussetzung für das Masterstudium.

  • Informationen zu weiteren Zugangsvoraussetzungen für einen weiterführenden Studiengang finden Sie auf unserer Seite Masterstudium.

Ohne Hochschulzugangsberechtigung ist ein Studium an unserer Universität und die Teilnahme am Studienkolleg nicht möglich. 

Für deutschsprachige Studiengänge sind Deutschkenntnisse entsprechend der „Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang“ mindestens auf Niveaustufe 2 (DSH-2) oder einem Äquivalent, das in der Rahmenordnung über Deutsche Sprachprüfungen für das Studium an deutschen Hochschulen anerkannt ist (siehe §2 und §8, Absatz 2), erforderlich. Diese sind durch ein anerkanntes Sprachzertifikat nachzuweisen.

Wenn Sie nur eine indirekte Hochschulzugangsberechtigung (HZB) besitzen und zunächst das Studienkolleg besuchen müssen, benötigen Sie Deutschkenntnisse auf dem Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens.

 

Bitte beachten Sie, dass einige Studiengänge auf Englisch angeboten werden oder dass für einige Studiengänge zusätzliche Fremdsprachenkenntnisse erforderlich sind. Die jeweiligen Sprachanforderungen können Sie unserem Studienangebot entnehmen.

Für das Studium ist kein bestimmter Aufenthaltstitel erforderlich. Es müssen nur die Studienvoraussetzungen erfüllt werden.

Deutschkurse zur Studienvorbereitung

Sollte es 2024 neue studienvorbereitende Deutschkurse geben, werden die entsprechenden Informationen dazu rechtzeitig auf dieser Webseite veröffentlicht.

Studienvorbereitung am Studienkolleg

Das Studienkolleg unserer Universität bietet eine sowohl fachliche als auch sprachliche Vorbereitung auf ein Studium an unserer Universität an. Die Voraussetzungen und Bewerbungsfristen können Sie auf unserer Seite zum Studienkolleg nachlesen.

Die Deutschkurse und Kurse des Studienkollegs für Geflüchtete werden im Rahmen des Programms INTEGRA des Deutschen Akademischen Austauschdiensts (DAAD) mit Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) und vom Sächsischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst (SMWK) gefördert.

Hinweise zur Bewerbung für Geflüchtete

Bitte bewerben Sie sich für den Deutschkurs, das Studienkolleg, ein grundständiges Studium (Bachelor, Diplom, Staatsexamen) oder ein Masterstudium an unserer Universität über das Portal uni-assist. Uni-assist ist eine Arbeits- und Servicestelle für Hochschulen, die unter anderem Ihre Hochschulzugangsberechtigung prüft.

 

Wenn aufgrund der Fluchtumstände Ihre Zeugnisse nur lückenhaft vorliegen oder gänzlich fehlen, orientieren wir uns am Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 3.12.2015. Dieser Beschluss gewährt eine Beweiserleichterung. Somit kann auf die Vorlage der offiziellen Zeugnisse verzichtet werden, wenn der Erwerb einer Hochschulzugangsberechtigung indirekt belegt wird.

Sollten Ihre Unterlagen unvollständig sein, werden Sie von uni-assist e.V. kontaktiert. Sie erhalten einen Selbstauskunftsbogen, mit dem Sie Angaben zu Ihren fehlenden Zeugnissen machen können. Diese Angaben werden von uni-assist auf Plausibilität geprüft. Es wird dann individuell über Ihre formale und fachliche Eignung entschieden.

Wir empfehlen Ihnen vor der Bewerbung zu einem persönlichen Beratungsgespräch während der Sprechzeiten in unsere Stabsstelle Internationales zu kommen.

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie für Ihr Studium staatliche Unterstützung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) beantragen. Ob Sie während des Studiums Anspruch auf BAföG haben, erfahren Sie bei der BAföG-Beratungsstelle des Studentenwerks Leipzig. Hinweise finden Sie auch auf deren Webseite für internationale Studierende. Allgemeine Informationen zu Finanzierungsmöglichkeiten Ihres Studiums im Allgemeinen erhalten Sie außerdem in der Sozialberatung des Studentenwerks Leipzig.

Ihren BAföG-Antrag können Sie bereits ein Jahr vor Ihrem Studium als Vorab-Antrag stellen. Bitte denken Sie daran, sich frühzeitig um Ihre finanzielle Grundsicherung zu kümmern. Die Bearbeitung von BAföG-Anträgen kann mehrere Monate dauern.

Weiterführende Informationen zum Thema BAföG finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.

Sie können sich auch für ein Stipendium bewerben. Es gibt viele verschiedene Stiftungen, die Geflüchtete während des Studiums finanziell oder ideell fördern.

Die Teilnahme an den studienvorbereitenden Deutschkursen wird nicht durch BAföG gefördert. Im Regelfall werden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer weiterhin vom Jobcenter betreut und Leistungen weiter gezahlt. Bei Fragen dazu wenden Sie sich bitte direkt an Ihre zuständige Betreuerin oder Ihren zuständigen Betreuer des Jobcenters.

Weiterführende Hinweise

  • Wenn Sie aktuell noch kein Vollzeitstudium aufnehmen können, haben Sie die Möglichkeit sich als Gasthörer:in anzumelden.
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  • Weitere Unterstützung für Geflüchtete an unserer Universität finden Sie auf der Seite des Flüchtlingsbeauftragen.
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  • Mithilfe von Kiron Open Higher Education können Sie Online-Kurse fünf verschiedener Studienrichtungen absolvieren.
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  • Absolvent:innen, die ihren Studienabschluss im Ausland erworben haben und in einen Beruf eintreten wollen, müssen ihren Abschluss bei den zuständigen Behörden prüfen und anerkennen lassen. Unsere Universität kann diese Prüfung und Anerkennung nicht übernehmen. Mit dem Online-Tool „Anerkennungs-Finder“ finden Sie die richtige Anerkennungsstelle und Informationen zum Anerkennungsverfahren.
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  • "Chance for Science" ist eine Plattform die geflüchteten Wissenschaftler:innen den Zugang zur Wissenschaft sowie den Kontakt zu Kolleg:innen, die in Deutschland forschen, erleichtert.
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