Als Gasthörer:in können Sie Lehrveranstaltungen an unserer Universität belegen, ohne einen Abschluss zu erzielen. Eine solche Gasthörerschaft ist für all diejenigen geeignet, die sich vor, während oder nach der Berufslaufbahn individuell weiterbilden möchten. Eine Gasthörerschaft ist auch ohne eine Hochschulzugangsberechtigung möglich. Erfahren Sie, wie Sie Gasthörer:in an unserer Universität werden können und welche Angebote Ihnen zur Verfügung stehen.
Gasthörer:in werden
Als Gasthörer:in können Sie in Eigeninitiative und ohne jegliche Verpflichtungen Lehrveranstaltungen der Universität Leipzig besuchen. Sie sind nicht berechtigt, eine Prüfung abzulegen, können aber Leistungsnachweise für einzelne Veranstaltungen erwerben (nach Absprache mit dem jeweiligen Lehrenden) und sich diese in einem späteren Studium anrechnen lassen.
Gasthörerschaft für Geflüchtete
Geflüchtete und Asylsuchende können mit der Gasthörerschaft kostenlos Vorlesungen und Lehrveranstaltungen der Universität Leipzig besuchen. Prüfungen können nicht abgelegt werden. Eine Anmeldung ist über den Antrag auf Gasthörerschaft für Geflüchtete möglich. Weitere Informationen erhalten Sie in unseren FAQ zum Studium für Geflüchtete oder per E-Mail. Der Verein Hilfe für ausländische Studierende in Leipzig e.V. unterstützt Sie darüber hinaus gerne in allen Fragen rund um Ihren Lebens- und Studienalltag.
Bitte beachten Sie:
Sie erlangen als Gasthörer:in nicht den Status eines immatrikulierten Studierenden – so können Sie beispielsweise das Semesterticket nicht nutzen.
Auch der Besuch von Sprachkursen an der Universität Leipzig ist über eine Gasthörerschaft nicht möglich. Bitte informieren Sie sich hierzu auf den Seiten des Sprachenzentrums bzw. des Spracheninstituts.
Für eine Gasthörerschaft müssen Sie keine spezifischen Voraussetzungen erfüllen. Sie können sogar ohne Hochschulzugangsberechtigung Gasthörer:in werden. Sie dürfen jedoch nicht als Studierende:r an der Universität Leipzig eingeschrieben sein. Eine Gasthörerschaft ist für folgende Personengruppen möglich:
- Schüler:innen
- Studierende anderer Hochschulen
- Arbeitssuchende
- Geflüchtete
- Eltern in Eltern- und Erziehungszeit
- Berufstätige
- Senior:innen
Um Gasthörer:in zu werden, wählen Sie aus dem Vorlesungsverzeichnis der Universität Leipzig die gewünschten Veranstaltungen aus und stellen einen
Antrag auf Gasthörerschaft
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Haben Sie Veranstaltungen verschiedener Institute gewählt, benötigen Sie für jedes Institut einen gesonderten Antrag. Den ausgefüllten Antrag können Sie bis Vorlesungsbeginn des jeweiligen Semesters bei uns persönlich abgeben oder ans uns per Post, Fax oder E-Mail senden.
Die Gebühr für eine Gasthörerschaft an der Universität Leipzig beträgt 80 Euro pro Semester.
Die Gebühr wird auf 45 Euro ermäßigt, für Bürgerinnen und Bürger mit:
- Leistungsbezug zur Sicherung des Lebensunterhalts nach Sozialgesetzbuch XII (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung)
- Leistungsbezug nach Sozialgesetzbuch II (Bürgergeld)
- Leipzig-Pass
Die Ermäßigung muss jedes Semester neu beantragt werden. Bitte reichen Sie mit Ihrem Antrag auf Gasthörerschaft einen entsprechenden Nachweis ein.
Für Studierende anderer Hochschulen, für Schüler:innen sowie für Geflüchtete ist die Gasthörerschaft nach Vorlage einer aktuellen gültigen Bescheinigung kostenfrei.
Universitätsbund Halle – Jena – Leipzig
Sie studieren in Leipzig, Halle oder Jena und wollen Lehrveranstaltungen an einer der beiden anderen Universitäten besuchen? Im Rahmen des Universitätsbunds Halle – Jena – Leipzig können Sie über eine Gasthörerschaft Lehrveranstaltungen an einer der anderen Universitäten besuchen und so Ihren Studieninhalt individuell erweitern. Wie es funktioniert, erfahren Sie hier.
Der Universitätsbund Halle – Jena – Leipzig ermöglicht es den Studierenden der drei Universitäten ihr Studium individuell zu gestalten und bietet folgende Möglichkeiten:
- Besuch von Lehrveranstaltungen
- Erwerb von Studienleistungen
- Nutzung der Bibliotheken und anderer universitärer Einrichtungen
- Anrechnung von Studien- und Prüfungsvorleistungen nach Feststellung der Gleichwertigkeit durch das zuständige Prüfungsamt der Heimatuniversität
Damit die erworbene Studienleistung an Ihrer Heimatuniversität anerkannt wird, klären Sie bitte vor Antragstellung mit dem für Sie zuständigen Prüfungsamt, ob eine Anrechnung der Lehrveranstaltungen und Leistungsnachweise gemäß der Studien- und Prüfungsordnung Ihrer Universität möglich ist.
Informationen zu den angebotenen Lehrveranstaltungen finden Sie auf den Internetseiten der jeweiligen Universität:
Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
Für Beratung und Information sowie die Ausstellung Ihres Gasthörerausweises wenden Sie sich bitte an:
An den Partneruniversitäten Halle und Jena stehen Ihnen folgende Einrichtungen zur Verfügung:
Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
Abteilung 1 Studium und Lehre
Referat 1.3 Wissenschaftliche Weiterbildung, Studiengebühren, Stipendien und Wahlen
Barfüßerstraße 17 (Hinterhaus)
06108 Halle (Saale)
Jana Fähling
Tel.: 0345 5521321
Fax: 0345 5527608
Friedrich-Schiller-Universität Jena
Dezernat für akademische und studentische Angelegenheiten
Studierenden-Service-Zentrum (SSZ)
Universitätshauptgebäude
Am Fürstengraben 1
07743 Jena
Telefon: +49 3641 93-1111
Telefax: +49 3641 93-1112