zur Vergrößerungsansicht des Bildes: Menschen sitzen an einem Tisch und reden miteinander.
Während des Aufenthalts gilt es einige Dinge zu organisieren, um den Auslandsaufenthalt erfolgreich abzuschließen. Foto: Colourbox

Zu Beginn des Aufenthalts

Zunächst lassen Sie sich die Immatrikulationsbescheinigung von Ihrer Gasthochschule ausfüllen. Diese ist wichtig, damit Sie keine Zahlungsrückforderungen erhalten. Nachdem Sie offiziell immatrikuliert wurden, senden Sie bitte innerhalb von vier Wochen eine Kopie/einen Scan per E-Mail an die Stabsstelle Internationales.

Beim Erasmus+ Weltweit-Stipendium werden Ihnen mit der ersten Rate zwei Monatsraten und der Reisekostenzuschuss überwiesen.

Vor dem Erasmus+ Aufenthalt haben Sie eine Studienvereinbarung/Learning Agreement erstellt.

Sollte sich hier während Ihres Auslandsaufenthalts etwas ändern, tragen Sie die Änderungen bitte innerhalb von vier bis sieben Wochen nach Beginn Ihres Auslandsaufenthaltes in die Tabelle A2 ein und korrigieren Sie auch die Tabelle B2. Anschließend unterschreiben Sie das Dokument und holen die Unterschriften Ihrer Erasmus+ Fachkoordinierenden der Gasthochschule und unserer Universität oder von Ihren Anerkennungszuständigen ein. 

Senden Sie das Dokument in Kopie oder als Scan per E-Mail an die Stabsstelle Internationales.

In unserem Leitfaden zum Erasmus+ Studium erklären wir ausführlich wie Sie die ursprüngliche Lernvereinbarung ändern. Schauen Sie dazu auch gerne in unseren Anerkennungsleitfaden.

Und wenn ich meinen Erasmus+ Studienaufenthalt in Europa verlängern möchte?

Bitte zeigen Sie eine Verlängerung innerhalb des laufenden Auslandssemesters über das zur Verfügung gestellte Online-Formular an. Den Link dazu erhalten Sie per E-Mail von der Stabsstelle Internationales. Ihre Anzeige sollte bis maximal 30 Tage vor geplantem Ende erfolgen.
Voraussetzungen sind, dass das neue Aufenthaltsende vor dem 31. Juli des Auslandsstudienjahres und noch im ersten Prüfungszeitraum Ihrer Gasthochschule liegt. Eine zusätzliche finanzielle Unterstützung ist zudem nur möglich, wenn Ihr Erasmus+ Mobilitätskontingent noch nicht ausgeschöpft ist.

Ihr Aufenthaltsende weisen Sie dann später mit der Datenabschrift oder der Bescheinigung über das Ende des Auslandsaufenthalts nach. Bitte senden Sie uns das zutreffende Dokument unmittelbar nach Erhalt zu. Ihre Förderung mit finanzieller Unterstützung passen wir dementsprechend an.

Bitte zeigen Sie eine Verlängerung um ein weiteres Semester über das zur Verfügung gestellte Online-Formular an. Den Link dazu erhalten Sie per E-Mail von der Stabsstelle Internationales. Ihre Anzeige sollte bis maximal 30 Tage vor geplantem Ende erfolgen. Der Verlängerungsantrag muss vollständig ausgefüllt und unterschrieben fristgerecht im Online-Formular hochgeladen werden.

Eine Verlängerung um ein weiteres Semester/Trimester ist nur mit „Zero Grant“ möglich. Damit behalten Sie den Erasmus+ Studierenden-Status (inklusive Erlass der Studiengebühren) ohne weitere finanzielle Unterstützung für den verlängerten Zeitraum.

Voraussetzungen sind, dass das neue Aufenthaltsende vor dem 31. Juli des Auslandsstudienjahres und noch im ersten Prüfungszeitraum der Gasthochschule liegt.

Bitte reichen Sie den Verlängerungsantrag (PDF bitte hochladen) sowie das Learning Agreement (per E-Mail) und die Nominierungsbestätigung (per E-Mail) Ihrer Erasmus+ Fachkoordinierenden für das weitere Auslandssemester fristgerecht ein.

Ihr Aufenthaltsende weisen Sie dann ebenfalls mit der Datenabschrift und der Bescheinigung über das Ende des Auslandsaufenthaltes nach. Bitte senden Sie uns das zutreffende Dokument unmittelbar nach Erhalt zu.

Bitte zeigen Sie eine Verkürzung um mehr als 5 Tage über das zur Verfügung gestellte Online-Formular an. Das sollte bis maximal 30 Tage vor geplantem Ende Ihres Auslandsaufenthaltes erfolgen. Den Link dazu erhalten Sie per E-Mail von der Stabsstelle Internationales. Gegebenenfalls wird ein Teil Ihrer finanziellen Erasmus+ Unterstützung zurückgefordert.

Unterschreiten Sie die Mindestaufenthaltsdauer von zwei Monaten, muss die gesamte finanziellen Erasmus+ Unterstützung zurückgezahlt werden. Zur Rückzahlung erhalten Sie eine gesonderte schriftliche Aufforderung.

Zum Ende des Aufenthalts

Für die spätere Anerkennung Ihres Aufenthalts, stellt Ihnen Ihre Gasthochschule eine Datenabschrift (Transcript of Records) aus. Dafür können Sie entweder unser Dokument "Datenabschrift" oder Formulare Ihrer Gasthochschule nutzen.

Erkundigen Sie sich, wohin Ihre Gasthochschule die Datenabschrift im Original versendet. Senden Sie die Datenabschrift ebenso an Ihr Institut, zur Regelung der Anerkennung, und in Kopie oder als Scan an die Stabsstelle Internationales.

Bitte lassen Sie sich von Ihrer Gasthochschule die Bescheinigung über das Ende des Auslandsaufenthalts ausfüllen. Senden Sie anschließend das ausgefüllte Dokument binnen vier Wochen nach der Exmatrikulation in Kopie oder als Scan per E-Mail an die Stabsstelle Internationales.

Unser Tipp: Vergewissern Sie sich in der jeweiligen Checkliste zum Erasmus+ Studium, ob Sie alle nötigen Schritte während des Auslandsaufenthalts erledigt haben.

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