Herzlichen Glückwunsch zum erfolgreichen Beginn Ihres Auslandsaufenthalts! Wir hoffen, dass Sie eine schöne Zeit haben. Damit Ihr Auslandsaufenthalt nach Ihrer Rückkehr an die Universität Leipzig gut abgerundet wird, gibt es noch einige organisatorische Dinge zu beachten.

zur Vergrößerungsansicht des Bildes: Studentin Estelle in Australien im Hintergrund Meer und Berge, sie steht inmitten von Grün
Studentin Estelle während ihres Auslandsaufenthalts in Australien, Foto: Estelle Bruckner

Zu Beginn des Aufenthalts

Zunächst lassen Sie sich die Immatrikulationsbescheinigung von Ihrer Gasthochschule ausfüllen. Diese wird nach Ihrer Immatrikulation dort ausgestellt und zeigt den voraussichtlichen Aufenthaltszeitraum auf den Tag genau. Senden Sie bitte innerhalb von vier Wochen einen Scan per E-Mail an die Stabsstelle Internationales.

Sie erhalten die gesamte Summe der finanziellen Unterstützung (inklusive Sonderförderung) abzüglich eines Fördermonatssatzes (inklusive Sonderförderung).

Falls Sie die Sonderförderung „Grünes Reisen” beantragt haben, bekommen Sie diese nach Ende des Auslandsaufenthaltes ausgezahlt, sobald Sie die entsprechenden Nachweise eingereicht haben.

Vor dem Erasmus+ Aufenthalt haben Sie eine Studienvereinbarung (Learning Agreement) erstellt.

Sollte sich während Ihres Auslandsaufenthalts etwas an den gewählten Kursen ändern, tragen Sie die Änderungen bitte innerhalb von vier Wochen nach Beginn Ihres Auslandsaufenthaltes in die Tabelle A2 ein. Passen Sie, nach Rücksprache mit dem Fach, auch die Tabelle B2 an. Anschließend unterschreiben Sie, Ihre Erasmus+ Fachkoordinierenden der Gasthochschule und unserer Universität das Dokument. 

Senden Sie das Dokument als Scan per E-Mail an die Stabsstelle Internationales.

Schauen Sie dazu auch gern in unseren Anerkennungsleitfaden.

Und wenn ich meinen Erasmus+ Studienaufenthalt in Europa verlängern möchte?

Bitte zeigen Sie eine Verlängerung innerhalb des laufenden Auslandssemesters über das zur Verfügung gestellte Online-Formular an. Den Link dazu erhalten Sie per E-Mail von der Stabsstelle Internationales. Ihre Anzeige sollte bis maximal 30 Tage vor geplantem Ende erfolgen.
Voraussetzungen sind, dass das neue Aufenthaltsende vor dem 31. Juli des Auslandsstudienjahres und noch im ersten Prüfungszeitraum Ihrer Gasthochschule liegt. Eine zusätzliche finanzielle Unterstützung ist zudem nur möglich, wenn Ihr Erasmus+ Mobilitätskontingent noch nicht ausgeschöpft ist und wenn der Universität Leipzig ausreichend Erasmus+ Mittel zur Verfügung stehen.

Ihr Aufenthaltsende weisen Sie später mit der Datenabschrift oder der Bescheinigung über das Ende des Auslandsaufenthalts nach. Bitte senden Sie uns das zutreffende Dokument unmittelbar nach Erhalt zu.

Bitte zeigen Sie eine Verlängerung um ein weiteres Semester über das zur Verfügung gestellte Online-Formular an. Den Link dazu erhalten Sie per E-Mail von der Stabsstelle Internationales. Ihre Anzeige sollte bis maximal 30 Tage vor dem geplanten Ende erfolgen. Der Verlängerungsantrag muss vollständig ausgefüllt und unterschrieben fristgerecht im Online-Formular hochgeladen werden.

Voraussetzungen sind, dass das neue Aufenthaltsende vor dem 31. Juli des Auslandsstudienjahres und noch im ersten Prüfungszeitraum der Gasthochschule liegt. Eine zusätzliche finanzielle Unterstützung ist nur möglich, wenn Ihr Erasmus+ Mobilitätskontingent noch nicht ausgeschöpft ist und wenn der Universität Leipzig ausreichend Erasmus+ Mittel zur Verfügung stehen.

Bitte reichen Sie den Verlängerungsantrag (PDF bitte hochladen) sowie das Learning Agreement (per E-Mail) und die Nominierungsbestätigung (per E-Mail) Ihrer Erasmus+ Fachkoordinierenden für das weitere Auslandssemester fristgerecht ein.

Ihr Aufenthaltsende weisen Sie später mit der Datenabschrift oder der Bescheinigung über das Ende des Auslandsaufenthaltes nach. Bitte senden Sie uns das zutreffende Dokument unmittelbar nach Erhalt zu.

Bitte zeigen Sie eine Verkürzung um mehr als 5 Tage über das zur Verfügung gestellte Online-Formular an. Den Link dazu erhalten Sie per E-Mail von der Stabsstelle Internationales. Ihre Anzeige sollte bis maximal 30 Tage vor geplantem Ende erfolgen. Gegebenenfalls kann sich das auf die Anzahl der gewährten Fördermonatssätze und damit die finanzielle Erasmus+ Unterstützung auswirken, so dass die 2. Rate entweder entfällt oder ein Teil der 1. Rate zurückgefordert werden könnte.

Unterschreiten Sie die Mindestaufenthaltsdauer von zwei Monaten, muss die gesamte finanziellen Erasmus+ Unterstützung zurückgezahlt werden. Zur Rückzahlung erhalten Sie eine gesonderte schriftliche Aufforderung.

Zum Ende des Aufenthalts

Für die spätere Anerkennung Ihres Aufenthalts, stellt Ihnen Ihre Gasthochschule eine Datenabschrift (Transcript of Records) aus. Dafür können Sie entweder unser Dokument "Datenabschrift" oder Formulare Ihrer Gasthochschule nutzen.

Erkundigen Sie sich, wohin Ihre Gasthochschule die Datenabschrift im Original versendet. Senden Sie die Datenabschrift ebenso an Ihr Institut, zur Regelung der Anerkennung, und als Scan an die Stabsstelle Internationales.

Bitte lassen Sie sich von Ihrer Gasthochschule die Bescheinigung über das Ende des Auslandsaufenthalts ausfüllen. Senden Sie anschließend das ausgefüllte Dokument binnen vier Wochen nach der Exmatrikulation als Scan per E-Mail an die Stabsstelle Internationales.

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