Zu den Auswirkungen des Coronavirus auf die Erasmus+ Auslandsaufenthalte informieren Sie sich bitte auch auf unserer Informationseite zum Coronavirus für Studierende.
Zu Beginn des Aufenthalts
Zunächst lassen Sie sich die Immatrikulationsbescheinigung von Ihrer Gasthochschule ausfüllen. Diese ist wichtig, damit Ihnen die erste Rate der Erasmus+ Förderung ausgezahlt werden kann. Nachdem Sie offiziell immatrikuliert wurden, senden Sie bitte innerhalb von vier Wochen eine Kopie/einen Scan per E-Mail an die Stabsstelle Internationales.
Erasmus+ Europa-Stipendium:
Die erste Auszahlung Ihrer Erasmus+ Förderung erhalten Sie, nachdem Sie folgende Unterlagen eingereicht haben:
- die Online-Registrierung
- die Studienvereinbarung
- die Vereinbarung über eine Erasmus+ Förderung
- die Immatrikulationsbescheinigung der Gasthochschule
Innerhalb von 30 Tagen zahlen wir Ihnen dann den finanziellen Zuschuss aus. Die erste Rate umfasst den Betrag für alle bezuschussten Monate abzüglich eines Monatssatzes. Bleiben Sie beispielsweise sechs Monate im Ausland, bekommen Sie mit Ihrer ersten Rate das Geld für die ersten fünf Monate ausgezahlt.
Erasmus+ Weltweit-Stipendium:
Beim Erasmus+ Weltweit-Stipendium werden Ihnen mit der ersten Rate zwei Monatsraten und der Reisekostenzuschuss überwiesen.
Vor dem Erasmus+ Aufenthalt haben Sie eine Studienvereinbarung/Learning Agreement erstellt.
- Studienvereinbarung/Learning Agreement für Erasmus+ Europa-Stipendiat:innen (103)
- Studienvereinbarung/Learning Agreement für Erasmus+ Weltweit-Stipendiat:innen (107)
Sollte sich hier während Ihres Auslandsaufenthalts etwas ändern, tragen Sie die Änderungen bitte innerhalb von vier bis sieben Wochen nach Beginn Ihres Auslandsaufenthaltes in die Tabelle A2 ein und korrigieren Sie auch die Tabelle B2. Anschließend unterschreiben Sie das Dokument und holen die Unterschriften Ihrer Erasmus+ Fachkoordinierenden der Gasthochschule und unserer Universität oder von Ihren Anerkennungszuständigen ein.
Senden Sie das Dokument in Kopie oder als Scan per E-Mail an die Stabsstelle Internationales.
In unserem Leitfaden zum Erasmus+ Studium erklären wir ausführlich wie Sie die ursprüngliche Lernvereinbarung ändern. Schauen Sie dazu auch gerne in unseren Anerkennungsleitfaden.
Und wenn ich meinen Erasmus+ Studienaufenthalt in Europa verlängern möchte?
Sie möchten Ihren Erasmus+ Auslandsaufenthalt in Europa verlängern? Das ist dann möglich, wenn ihr verfügbares Zeitkontingent (also Ihre maximale Förderdauer dafür ausreicht). Wenn Sie Ihr Auslandssemester um mehr als 30 Tage verlängern möchten, benötigen wir einen gesonderten Antrag.
Bei einer Verlängerung um weniger als einen Monat müssen Sie keinen gesonderten Antrag stellen. Ihr Aufenthaltsende weisen Sie lediglich mit der Datenabschrift oder der Bescheinigung über das Ende des Auslandsaufenthaltes nach. Ihre Förderung mit finanzieller Unterstützung passen wir dementsprechend an.
Wenn Sie Ihren Auslandsaufenthalt um mehr als einen Monat verlängern möchten, stellen Sie bitte einen Antrag auf Verlängerung des Auslandsaufenthaltes.
Bitte beachten: Die Verlängerung müssen Sie spätestens einen Monat vor Ihrem ursprünglich geplanten Aufenthaltsende beantragen. Damit wir Ihre Verlängerung genehmigen können, benötigen wir das Einverständnis Ihres Fachs und Ihrer Gasthochschule. Bitte reichen Sie den Verlängerungsantrag sowie das Learning Agreement und die Nominierungsbestätigung Ihrer Erasmus+ Fachkoordinierenden für den verlängerten Zeitraum fristgerecht ein. Sofern der komplette Verlängerungsantrag nicht fristgemäß vorliegt, richtet sich die finanzielle Unterstützung nach dem ursprünglich geplanten Ende.
Ihr Aufenthaltsende weisen Sie dann ebenfalls mit der Datenabschrift und der Bescheinigung über das Ende des Auslandsaufenthaltes nach.
Die zweite Rate der ursprünglich bewilligten finanziellen Unterstützung zahlen wir Ihnen zum Ende des eigentlich geplanten Zeitraums aus.
Auch wenn wir Ihren Erasmus+ Aufenthalt verlängern, können wir nicht automatisch eine zusätzliche finanzielle Unterstützung garantieren. Sie ist abhängig von unseren Erasmus+ Fördermitteln. Aus diesem Grund können wir erst dann, wenn alle Verlängerungsanträge bei uns eingegangen sind und geprüft wurden, über die finanzielle Unterstützung entscheiden und diese entsprechend auszahlen. Das passiert jeweils zum Ende des akademischen Jahres (nach dem 30. September).
Zum Ende des Aufenthalts
Für die spätere Anerkennung Ihres Aufenthalts, stellt Ihnen Ihre Gasthochschule eine Datenabschrift (Transcript of Records) aus. Dafür können Sie entweder unser Dokument "Datenabschrift" oder Formulare Ihrer Gasthochschule nutzen.
- Datenabschrift für Erasmus+ Europa-Stipendiat:innen
- Datenabschrift für Erasmus+ Weltweit-Stipendiat:innen
Erkundigen Sie sich, wohin Ihre Gasthochschule die Datenabschrift im Original versendet. Senden Sie die Datenabschrift ebenso an Ihr Institut, zur Regelung der Anerkennung, und in Kopie oder als Scan an die Stabsstelle Internationales.
Bitte lassen Sie sich von Ihrer Gasthochschule die Bescheinigung über das Ende des Auslandsaufenthalts ausfüllen. Senden Sie anschließend das ausgefüllte Dokument binnen vier Wochen nach der Exmatrikulation in Kopie oder als Scan per E-Mail an die Stabsstelle Internationales.
Unser Tipp: Vergewissern Sie sich in der jeweiligen Checkliste zum Erasmus+ Studium, ob Sie alle nötigen Schritte während des Auslandsaufenthalts erledigt haben.