Herzlichen Glückwunsch zum erfolgreichen Beginn Ihres Auslandsaufenthalts! Wir hoffen, dass Sie eine schöne Zeit haben. Damit Ihr Auslandsaufenthalt nach Ihrer Rückkehr an die Universität Leipzig gut abgerundet wird, gibt es noch einige organisatorische Dinge zu beachten.
Zu Beginn des Aufenthalts
Zunächst lassen Sie sich die Immatrikulationsbescheinigung von Ihrer Gasthochschule ausfüllen. Diese wird nach Ihrer Immatrikulation dort ausgestellt und zeigt den voraussichtlichen Aufenthaltszeitraum auf den Tag genau. Laden Sie das Dokument bitte innerhalb von vier Wochen im Portal für Auslandsaufenthalte hoch.
Sie erhalten die gesamte Summe der finanziellen Unterstützung (inklusive Sonderförderung und bis zu zwei Standardreisetage) abzüglich eines Fördermonatssatzes (inklusive Sonderförderung).
Falls Sie die Sonderförderung „Grünes Reisen” beantragt haben, bekommen Sie diese nach Ende des Auslandsaufenthaltes ausgezahlt, sobald Sie die entsprechenden Nachweise im Portal für Auslandsaufenthalte hochgeladen haben.
Sie können ein abgeschlossenes Learning Agreement nachträglich anpassen, wenn sich während Ihres Aufenthaltes Änderungen in der Kurswahl ergeben. Bitte nehmen Sie das innerhalb der ersten vier Wochen vor.
Falls Sie einen Erasmus+ Auslandsaufenthalt in Europa absolvieren, haben Sie ein digitales Learning Agreement erstellt. Bitte gehen Sie im Portal für Auslandsaufenthalte zu „Learning Agreement – neuster Vorschlag“, überschreiben Sie die zu ändernden Kurse und speichern Sie diese. Passen Sie nach Rücksprache mit der Fachkoordination Ihre Angaben zur voraussichtlichen Anerkennung an der Universität Leipzig an. Das geänderte digitale Learning Agreement muss dann von Ihnen, der Partnerhochschule und der Universität Leipzig nochmal genehmigt und gesendet werden.
Falls Sie einen Erasmus+ Auslandsaufenthalt weltweit absolvieren, haben Sie das PDF Studienvereinbarung/Learning Agreement verwendet. Änderungen sind in dem Abschnitt „Changes of Learning Agreement“ in Tabelle A2 möglich. Passen Sie nach Rücksprache mit Ihrem Fach auch die Tabelle B2 an. Anschließend unterschreiben Sie sowie Ihre Zuständigen der Partnerhochschule und der Universität Leipzig das Dokument. Senden Sie das Dokument als Scan per E-Mail an die Stabsstelle Internationales.
Und wenn ich meinen Erasmus+ Studienaufenthalt in Europa verlängern möchte?
Bitte zeigen Sie eine Verlängerung innerhalb des laufenden Auslandssemesters im Portal für Auslandsaufenthalte bis maximal 30 Tage vor geplantem Ende an.
Voraussetzungen sind, dass das neue Aufenthaltsende vor dem 31. Juli des Auslandsstudienjahres und noch im ersten Prüfungszeitraum Ihrer Gasthochschule liegt. Eine zusätzliche finanzielle Unterstützung ist zudem nur möglich, wenn Ihr Erasmus+ Mobilitätskontingent noch nicht ausgeschöpft ist und wenn der Universität Leipzig ausreichend Erasmus+ Mittel zur Verfügung stehen.
Ihr Aufenthaltsende weisen Sie später mit der Bescheinigung über das Ende des Auslandsaufenthalts nach, welches Sie unmittelbar nach Erhalt im Portal für Auslandsaufenthalte hochladen.
Bitte zeigen Sie eine Verlängerung um ein weiteres Semester/Trimester im Portal für Auslandsaufenthalte bis maximal 30 Tage vor dem geplanten Ende an. Der Verlängerungsantrag muss vollständig ausgefüllt und unterschrieben fristgerecht im Portal für Auslandsaufenthalte hochgeladen werden.
Voraussetzungen sind, dass das neue Aufenthaltsende vor dem 31. Juli des Auslandsstudienjahres und noch im ersten Prüfungszeitraum der Gasthochschule liegt. Eine zusätzliche finanzielle Unterstützung ist nur möglich, wenn Ihr Erasmus+ Mobilitätskontingent noch nicht ausgeschöpft ist und wenn der Universität Leipzig ausreichend Erasmus+ Mittel zur Verfügung stehen.
Bitte erstellen Sie außerdem Ihr Learning Agreement für den Verlängerungszeitraum im Portal für Auslandsaufenthalte.
Ihr Aufenthaltsende weisen Sie später mit der Bescheinigung über das Ende des Auslandsaufenthaltes nach, welches Sie unmittelbar nach Erhalt im Portal für Auslandsaufenthalte hochladen.
Bitte zeigen Sie eine Verkürzung um mehr als 5 Tage im Portal für Auslandsaufenthalte bis maximal 30 Tage vor dem geplanten Ende an. Gegebenenfalls kann sich das auf die Anzahl der gewährten Fördermonatssätze und damit die finanzielle Erasmus+ Unterstützung auswirken, so dass die 2. Rate entweder entfällt oder ein Teil der 1. Rate zurückgefordert wird.
Unterschreiten Sie die Mindestaufenthaltsdauer von zwei Monaten, muss die gesamte finanziellen Erasmus+ Unterstützung zurückgezahlt werden. Zur Rückzahlung erhalten Sie eine gesonderte schriftliche Aufforderung.
Zum Ende des Aufenthalts
Für die spätere Anerkennung Ihres Aufenthalts stellt Ihnen Ihre Gasthochschule eine Datenabschrift (Transcript of Records) aus. Dafür können Sie entweder unser Dokument oder Formulare Ihrer Gasthochschule nutzen.
Erkundigen Sie sich, wohin Ihre Gasthochschule die Datenabschrift im Original versendet. Senden Sie die Datenabschrift ebenso an Ihr Institut, zur Regelung der Anerkennung, und laden Sie das Dokument im Portal für Auslandsaufenthalte hoch.
Bitte lassen Sie sich von Ihrer Gasthochschule die Bescheinigung über das Ende des Auslandsaufenthalts ausfüllen. Laden Sie anschließend das ausgefüllte Dokument binnen vier Wochen nach der Exmatrikulation im Portal für Auslandsaufenthalte hoch.