Eine spannende Zeit im Ausland liegt hinter Ihnen und wir heißen Sie willkommen zurück an der Universität Leipzig! Mit den letzten organisatorischen Schritten werden Sie Ihren Auslandsaufenthalt nun abschließen.
Beachten Sie bitte folgende Hinweise zu Ihrer bereits erfolgten oder zukünftigen Rückkehr aus dem Auslandsaufenthalt:
- Bitte beachten Sie die aktuellen Informationen seitens der unserer Universität. Diese verweisen auf Hilfestellung im Verdachtsfall und bieten Informationen zum aktuellen Stand.
- Bitte kommen Sie nicht in die Sprechstunde, sondern senden Sie die nötigen Dokumente zu Ihrem Austauschstudienplatz oder Förderprogramm digital an Ihre Ansprechpartnerin in unserer Stabsstelle Internationales.
- Bei Fragen rund um das Coronavirus (beispielsweise zu Risikogebieten und zur Symptomatik) können Sie sich jederzeit über die Seiten des Auswärtigen Amts oder die FAQ des Robert-Koch-Instituts informieren.
Der Abschluss Ihres Erasmus+ Studienaufenthalts
Für den erfolgreichen Abschluss Ihres Erasmus+ Studienaufenthalts müssen Sie die nachfolgenden Schritte durchführen:
Nach ihrem Auslandsaufenthalt in Europa führen Sie den Online-Sprachtest Online Language Support (OLS) durch. Hierfür senden wir Ihnen eine automatisch generierte E-Mail mit dem Absender Erasmus+ Notification System. Sofern Sie das Level C2 im ersten Sprachtest erreicht haben, entfällt dieser Test.
Ihre im Ausland erbrachten Studienleistungen können Sie sich nach dem Aufenthalt anerkennen lassen. Das geht so:
- Legen Sie der:dem Anerkennungszuständigen Ihres Fachs Ihre Datenabschrift (Transcript of Records) der Gasthochschule vor. Füllen Sie anschließend die Anerkennungsergebnisse (Formular Recognition Results) gemeinsam aus. Lassen Sie diese unterzeichnen und stempeln. Dann senden Sie Ihre unterschriebenen und gestempelten Anerkennungsergebnisse in Kopie oder als Scan per E-Mail an die Stabsstelle Internationales.
- Legen Sie die unterschriebenen und abgestempelten Anerkennungsergebnisse Ihrem Studienbüro/Prüfungsamt vor
- Das Studienbüro/Prüfungsamt verbucht Ihre im Ausland erbrachten Leistungen im AlmaWeb
Bitte beachten: Das Erstellen der Studienvereinbarung und der Anerkennungsergebnisse ist Pflicht, wenn Sie ein Erasmus+ Stipendium erhalten möchten oder erhalten haben. Falls es ein fachinternes Dokument gibt, das Sie ohnehin ausfüllen müssen und das ähnliche Informationen enthält, können Sie auch dieses statt der Anerkennungsergebnisse nachreichen.
Und wenn ich keine Anerkennung meiner Studienleistungen benötige?
Auch wenn Sie Ihre Leistungen nicht anrechnen lassen möchten, füllen Sie bitte die Anerkennungsergebnisse (Recognition Results) aus. Dazu lassen Sie die Tabelle D leer und schreiben unter „Sonstiges“ eine kurze Begründung, warum keine Anerkennung möglich ist. Anschließend bitten Sie die:den Anerkennungszuständige:n Ihres Fachs um Unterschrift und Stempel. Ihr Auslandsaufenthalt wird dann automatisch im Diploma Supplement dokumentiert. Dann senden Sie Ihre unterschriebenen und gestempelten Anerkennungsergebnisse in Kopie oder als Scan per E-Mail E-Mail an die Stabsstelle Internationales.
Haben Sie die Bescheinigung über Ihr Aufenthaltsende und Ihren Erasmus+ Teilnehmerbericht eingereicht? Dann zahlen wir Ihnen nun Ihre zweite Erasmus+ Rate aus. Innerhalb von 45 Tagen erhalten Sie den finanziellen Zuschuss (i.d.R. ein Monatssatz) sowie eine Zuschussmitteilung über die präzise Höhe Ihrer Erasmus+ Förderung. Bitte reichen Sie dafür zusätzlich die Datenabschrift und Anerkennungsergebnisse in Kopie bei der Stabsstelle Internationales ein.
Unser Tipp: Vergewissern Sie sich in der jeweiligen Checkliste zum Erasmus+ Studium, ob sie alle nötigen Schritte während des Auslandsaufenthalts erledigt haben.
Ich habe meinen Auslandsaufenthalt nicht über das Erasmus+ Programm absolviert – wie läuft die Anerkennung?
Wenn Sie Ihren Auslandsaufenthalt nicht über das Erasmus+ Programm absolviert haben, ist es ratsam, die Anerkennung Ihrer Studienleistungen mit der verantwortlichen Person am Fach zu besprechen. Das sollten Sie bereits vor dem Auslandsaufenthalt tun.
Zur Anerkennung Ihrer Studienleistungen sollten Sie nach Ihrem Auslandsaufenthalt die ausgefüllte Datenabschrift der Gasthochschule (Transcript of Records) der:dem Anerkennungszuständigen Ihres Fachs vorlegen. Gemeinsam füllen Sie einen Antrag auf Anerkennung aus – dazu können Sie ggf. ein fachinternes Dokument oder die Anerkennungsergebnisse nutzen. Lassen Sie das Dokument unterzeichnen und stempeln.
Jetzt können Sie mit dem genehmigten Antrag auf Anerkennung oder den unterschriebenen Anerkennungsergebnissen und der Datenabschrift zum Studienbüro/Prüfungsamt gehen. Dort werden Ihre im Ausland erbrachten Leistungen in AlmaWeb verbucht.