Wir freuen uns, dass Sie sich dafür entschieden haben, an unserer Universität zu studieren! Um Ihnen den Weg zum Studium zu erleichtern, möchten wir Ihnen Tipps geben, wie Sie sich optimal auf das Studium und Ihr zukünftiges Studentenleben in Leipzig vorbereiten können.

Universität Leipzig für internationale Studierende / 2. Aufenthalt planen

Informationen für vom Ukraine-Krieg Betroffene

Wichtige Hinweise für Studieninteressierte, Studierende und Promovierende, die vom Krieg in der Ukraine und seinen Auswirkungen betroffen sind, haben wir auf einer Website zusammengefasst.

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Hinweise für Ihre Bewerbung

Je nachdem, welchen Studienabschluss Sie an unserer Universität erwerben möchten, gelten bestimmte Zulassungsbedingungen und Bewerbungsverfahren.

Bewerbung Bachelor/Diplom/Staatsexamen

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Bewerbung Masterstudium

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Studienvorbereitung

Für eine erfolgreiche Bewerbung an unserer Universität benötigen Sie ausreichende Deutschkenntnisse und eine gute fachliche Vorbereitung auf das kommende Studium. Wir informieren Sie über die nötigen Voraussetzungen sowie Möglichkeiten zur fachlichen und sprachlichen Vorbereitung auf unserer Seite "Studienvorbereitung".

Ihr Weg nach Leipzig

Welches Visum benötige ich? Wie komme ich am besten nach Leipzig? Wir haben Ihnen alle Informationen für einen erfolgreichen Studienstart zusammengestellt.

Wer benötigt ein Visum?

  • Ohne Visum können nach Deutschland einreisen:
    Studierende aus der Europäischen Union, aus dem Europäischen Wirtschaftsraum und einigen weiteren Ländern.
  • Ein Visum zu Studienzwecken benötigen
    alle anderen Studierenden, vor allem die, die länger als drei Monate in Deutschland bleiben wollen.

Erkundigen Sie sich vorab unbedingt über die Einreisebestimmungen für Ihr Land. Die erforderlichen Informationen finden Sie auf der Homepage des Auswärtigen Amts. Auskunft erhalten Sie auch bei den deutschen Vertretungen in Ihrem Heimatland.

Sobald Sie in Deutschland angekommen sind, legen Sie bitte Ihr für drei Monate gültiges Visum bei der Ausländerbehörde am Hochschulort vor und beantragen eine „Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken“.

Lesen Sie weitere Informationen in unserem Informationsblatt zur Aufenthaltserlaubnis für Studierende.

Welche Visa gibt es?

Ein Visum für Deutschland wird immer für einen bestimmten Zweck ausgestellt. Als Studierende beantragen Sie entweder ein Studentenvisum oder ein Studienbewerbervisum.

Für die Beantragung wenden Sie sich an die Deutsche Botschaft oder an das Deutsche Generalkonsulat in Ihrem Land. Reisen Sie auf keinen Fall nur mit einem Touristenvisum ein. Sie werden es in Deutschland nicht in die notwendige „Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken“ umwandeln können.

Wie beantrage ich ein Visum?

Für die Beantragung des Visums benötigen Sie:

  • einen gültigen Reisepass
  • Ihren Zulassungsbescheid unserer Universität oder eine Bestätigung für Ihre Bewerbung bei uni-assist.
    • Wenn Sie bereits zum Studium zugelassen sind, können Sie direkt ein Studentenvisum beantragen.
    • Wenn Sie sich bereits beworben, aber noch keine Zulassung erhalten haben, können Sie ein Studienbewerbervisum beantragen. Als Nachweis nutzen Sie die Empfangsbestätigung oder den Prüfbericht, den Sie von uni-assist im Zuge Ihrer Bewerbung erhalten haben.

  • einen Nachweis, dass Sie Ihr Studium finanzieren können. Hierfür stehen Ihnen zwei Optionen zur Verfügung:

    • Selbstzahler:innen: Dafür ist eine Einzahlung von derzeit mindestens 11.208 Euro für ein Studienjahr (entspricht zwei Semestern) auf ein deutsches Bankkonto (Sperrkonto) mit der Einschränkung erforderlich, dass monatlich nicht mehr als 934 Euro abgehoben werden können. Ein Bankkonto kann auch in Ihrem Heimatland durch eine deutsche Bank eingerichtet werden. Die weitere Finanzierung muss durch Vorlage geeigneter Unterlagen plausibel dargelegt werden.

    • Verpflichtungserklärung: Die Verpflichtungserklärung ist vor der Einreise nach Deutschland bei den deutschen Vertretungen in Ihrem Heimatland zu beantragen. Mit der Unterschrift haftet der:die Antragssteller:in der Verpflichtungserklärung für den:die Einreisende:n. Der:Die Antragstellende:r verpflichtet sich, für die Lebenserhaltungskosten (Ernährung, Bekleidung, Wohnraum, Versorgung im Krankheitsfall, Pflegebedürftigkeit) aufzukommen. Diese Verpflichtung ist grundsätzlich unwiderruflich und gilt für den gesamten Aufenthaltszeitraum.

Bei der Beantragung des Visums können Sie über die Datenbank des Deutschen Auswärtigen Amts Ihre Ansprechpartner:innen für Fragen zum Visum und zur Einreise ermitteln.

Informationen zum Visaverfahren, zu Ihrer Einreise nach Deutschland sowie die notwendigen Antragsformulare finden Sie ebenfalls auf den Webseiten des Auswärtigen Amts.

Für weitere Informationen können Sie sich auch an die Deutsche Botschaft oder das Deutsche Generalkonsulat in Ihrem Heimatland wenden.

Visabestimmungen für Nicht-EU-Bürgerinnen und Nicht-EU-Bürger, die an einer Universität in der EU eingeschrieben sind

Nicht-EU-Bürger:innen, die an einer Universität in einem EU-Land (außer Großbritannien, Irland und Dänemark) eingeschrieben sind, benötigen nicht mehr zwingend einen deutschen Aufenthaltstitel, wenn sie einen Aufenthalt zu Studien­zwecken von unter 360 Tagen in Deutschland planen. Dies entspricht der der EU-Richtlinie 2016/801, der sogenannten REST-Richtlinie für Forschende und Studierende.

Sobald Sie den Zulassungs­bescheid erhalten haben, kontaktieren Sie bitte die Stabsstelle Internationales. Als Gast­universität müssen wir beim Bundes­amt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) einen Antrag auf Mobilität stellen, der vor Ihrer Anreise genehmigt werden muss.

Dafür senden Sie uns bitte Scans der folgenden Dokumente mit dem Betreff „Rest“ per E-Mail:

  • Digital ausgefülltes Mitteilungs­formular Mobilität
  • Aufenthaltstitels des ersten EU-Mitgliedstaates
  • Erasmusbestätigung der Heimat­universität
  • Zulassungs­bescheid der Universität Leipzig
  • Anerkannter, gültiger Pass
  • Nachweis über Sicherung der Lebens­unterhaltungs­kosten
  • Nachweis über Kranken­versicherung

Falls Sie einen Aufenthalt zum Zweck des Studiums von mehr als 360 Tagen planen, müssen Sie grundsätzlich ein Visum beantragen.

Für Ihre Anreise nach Leipzig gibt es verschiedene Optionen.

Mit dem Flugzeug

  • Die Fluggesellschaften bieten täglich weltweite Anschlussverbindungen von und nach Leipzig/Halle an. Direktflüge nach Leipzig/Halle gibt es von Flughäfen wie Frankfurt am Main, München, Stuttgart, Köln/Bonn, Düsseldorf, Zürich, Wien und Istanbul.
  • Der Flughafen Leipzig/Halle ist etwa 30 Autominuten vom Stadtzentrum entfernt.
  • Zwischen dem Flughafen und dem Leipziger Hauptbahnhof verkehren regelmäßig Züge der Deutschen Bahn.
  • Die Flughäfen Berlin, München, Frankfurt am Main und Hannover sind ebenfalls gut von Leipzig aus erreichbar. Die Städte sind durch Zug- und Fernbuslinien mit Leipzig verbunden.

Mit der Bahn

  • Intercity und Intercity-Express (IC/ICE) der Deutschen Bahn verbinden Leipzig mit fast allen europäischen Großstädten.
  • Der Leipziger Hauptbahnhof befindet sich mitten im Stadtzentrum und ist einer der schönsten und größten Bahnhöfe Deutschlands. Zahlreiche Regional- und S-Bahn-Verbindungen verbinden Leipzig mit der direkten Umgebung.

Mit dem Fernbus

  • Das Fernbusterminal befindet sich direkt am Hauptbahnhof mitten im Stadtzentrum
  • Von hier aus können Sie beispielsweise mit dem FlixBus Busverbindungen zu deutschen und europäischen Städten nutzen.  

Mit dem Auto

  • Sie erreichen Leipzig über die Autobahnen A9 (Berlin – Nürnberg) und A14 (Halle – Dresden).

Zusätzliche Anreiseinformationen finden Sie auf den folgenden Seiten:

 

Versicherungen

Welche deutsche Krankenversicherung brauche ich? Ist eine Haftpflichtversicherung notwendig? Muss ich mich um eine Unfallversicherung kümmern? Wir haben die wichtigsten Informationen für Ihren Aufenthalt an der Universität Leipzig zusammengestellt.

Krankenversicherung

Studierende sind gesetzlich dazu verpflichtet, einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz nachzuweisen und diesen während des gesamten Studiums aufrecht zu erhalten. Das gilt unabhängig davon, ob Sie digital, hybrid oder in Präsenz an der Universität Leipzig studieren. Ohne eine Krankenversicherung, die für das Studium gültig ist, kann keine Immatrikulation erfolgen.

Welche Versicherungen gibt es? Wer ist ausgeschlossen von der Pflicht? Wie versichere ich mich als Doktorand:in? Reicht meine Reiseversicherung aus? Diese und viele weitere Fragen beantworten wir in unserem Ratgeber Krankenversicherung.
 

Ratgeber Krankenversicherung

Haftpflichtversicherung

Der Abschluss einer Haftpflichtverischerung ist nicht vorgeschrieben. Wir empfehlen Ihnen jedoch, sich dazu zu informieren.

Wenn Sie bereits in Ihrem Heimatland über eine private Haftpflichtversicherung verfügen, können Sie beim Versicherungsanbieter prüfen, ob Ihre Versicherung auch in Deutschland gültig ist. Wenn noch keine Versicherung vorliegt, können Sie sich bei Versicherungsanbietern (online oder vor Ort) erkundigen, ob und wie Sie sich für Deutschland versichern können.

Unfallversicherung

Studierende stehen während der Aus- und Fortbildung an Universitäten unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Die Unfallversicherung an der Universität Leipzig ist über die Unfallkasse Sachsen gewährleistet.

Versichert sind Tätigkeiten, die im inhaltlichen und organisatorischen Verantwortungsbereich der Universität stattfinden. Dazu zählen zum Beispiel:

  • Während des Besuchs und auf direkten Wegen von und zu Vorlesungen, Seminaren und Kursen der Universität
  • Studienbezogene Laborpraktika
  • Studienbezogene Forschungstätigkeiten
  • Repetitorien, Exkursionen und Studienfahrten, auch wenn diese ins Ausland führen
  • Studienbezogenen Tätigkeiten, zum Beispiel Interviews oder praktische Tätigkeiten im Rahmen von Diplom- und Doktorarbeiten soweit diese im räumlichen und organisatorischen Verantwortungsbereich der Universität durchgeführt werden
  • Tätigkeiten in der Studierendenselbstverwaltung
  • Während des universitären Sportbetriebes, beim Besuch der Universitäts- und Staatsbibliotheken
  • Versichert ist auch schon der Weg zur Immatrikulation.

Wenn Sie einen Unfall haben, benachrichtigen Sie bitte sofort das Studienbüro an Ihrer Fakultät an der Universität Leipzig. Von dort wird der Unfall der Unfallkasse gemeldet. Teilen Sie bitte auch dem:der behandelnden Arzt:Ärztin – auch Zahnärzt:innen – mit, dass es sich um einen Unfall im Zusammenhang mit dem Besuch der Universität handelt.

Bei Unfällen im privaten Bereich wenden Sie sich bitte direkt an Ihre dafür zuständige private Versicherung.

Leben in Leipzig

Wie wohne ich in Leipzig am besten und mit welchen Kosten muss ich für mein Austauschstudium rechnen? Wir haben Ihnen die wichtigsten Informationen zum Wohnen in Leipzig und zur Finanzierung zusammengestellt.

Semesterbeitrag

Der Semesterbeitrag muss jeweils fristgerecht vor Beginn eines Semesters bezahlt werden. Er gilt für alle Studierende unserer Universität einschließlich Promovierende und Teilnehmende des Studienkollegs Sachsen.

Studiengebühren

Für ein Erststudium an unserer Universität werden derzeit keine Studiengebühren erhoben. Bitte beachten Sie jedoch, dass in speziellen Fällen Zweitstudiengebühren oder Langzeitstudiengebühren erhoben werden können. Auch für einige spezielle Studiengänge und den DSH-KURS werden Gebühren verlangt.

Monatliche Kosten

Für die Finanzierung Ihres Lebensunterhalts benötigen Sie in Leipzig etwa 950 Euro pro Monat. Dieser Betrag ist natürlich ein Richtwert, die tatsächlichen Ausgaben sind von Ihrem individuellen Konsumverhalten abhängig. Die monatlichen Kosten in Leipzig setzen sich wie folgt zusammen:

  • Miete für Wohnung/Zimmer: 250 – 425 Euro
    (Achtung: Falls Sie kein Zimmer in einem Wohnheim oder in einer Wohngemeinschaft bekommen, bedenken Sie bitte, dass die Kosten aufgrund der aktuellen Wohnraumsituation in Leipzig deutlich höher ausfallen können. Unter Umständen verlangen Vermieter:innen im Voraus zwei bis drei Monatsmieten als Kaution.)
  • Gesetzliche Krankenversicherung oder Freiwillige gesetzliche Krankenversicherung: 110 Euro / 180 Euro
  • Studienmaterial: 70 Euro
  • Essen, Kleidung, sonstiger Bedarf: 300 Euro    

Wenn Sie ein Visum benötigen, müssen Sie bereits bei der Beantragung des Visums in Ihrem Heimatland einen Nachweis der gesicherten Finanzierung des Lebensunterhalts leisten.

Einmalige Kosten

Zusätzlich zu den monatlichen Kosten sollten Sie für Ihren Studienbeginn mit weiteren einmaligen Kosten rechnen wie beispielsweise der Kaution für eine Unterkunft (siehe Hinweis zu den monatlichen Kosten) und der Gebühr zur Einrichtung eines Sperrkontos.

Im Unterschied zu anderen Ländern vergeben Universitäten in Deutschland kaum Stipendien.

Wichtigster Stipendiengeber für internationale Studierende ist der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD)

  • Über das Portal für internationale Studierende des Deutschen Studentenwerks können Sie sich über mögliche Fördermöglichkeiten und Stipendien in Ihrem Heimatland informieren.
  • Die Universität Leipzig vergibt regelmäßig Deutschlandstipendien an besonders engagierte, talentierte und leistungsstarke Studierende der Universität.

Weitere Informationen zu Finanzierungsmöglichkeiten und Stipendien erhalten Sie auf den folgenden Seiten:

Studentenwohnheime

Wenn Sie gern zusammen mit anderen deutschen und ausländischen Studierenden in einem Wohnheim des Studentenwerks Leipzig wohnen möchten, können Sie sich über das Online-Formular für ein Zimmer bewerben.

Richten Sie sich bitte mit allen Anfragen zum Wohnheim direkt an das Studentenwerk Leipzig.

Sobald Sie eine Zulassung zum Studium an unserer Universität erhalten haben, können Sie sich für einen Wohnheimplatz beim Studentenwerk Leipzig bewerben.

Wohngemeinschaften

Besonders beliebt bei den Leipziger Studierenden sind Wohngemeinschaften (WGs). Beliebte Plattformen für die Zimmersuche sind:

  • WG-Gesucht: Finden Sie freie WG-Zimmer, die unter anderem möbliert zur Zwischenmiete angeboten werden.
  • „Schwarze Bretter“: Tafeln, an denen Studierende unter anderem ihre Angebote für möblierte oder unmöblierte Zimmer aushängen. Sie befinden sich in den verschiedenen Gebäuden der Universität und im Online-Portal.

Planen Sie für die Wohnungssuche unbedingt genügend Zeit ein.

Bei der Anmietung einer Wohnung wird häufig eine Kaution (Hinterlegen einer bestimmten Geldsumme) verlangt. In der Regel sind das ein bis zwei Monatsmieten (ohne Nebenkosten), die auf ein Sparbuch eingezahlt werden. Bei der Kündigung des Mietvertrags wird die Kaution wieder ausgezahlt, wenn die Wohnung ohne Schäden zurückgegeben wird.

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