Erasmus+ fördert freiwillige, empfohlene und obligatorische Studien- oder Promotionsaufenthalte während eines Auslandssemesters. Die dort erbrachten Studienleistung erkennt unsere Universität in Ihrem Studiengang an. Sie können Erasmus+ Studienplätze nutzen, die „fachspezifisch“ an Partnerhochschulen Ihres Faches vergeben werden. Zusätzlich gibt es die universitätsweite „fachflexible“ Option für ein Erasmus+ Studium an Partnerhochschulen des Utrecht Network und der Hochschulallianz Arqus.

zur Vergrößerungsansicht des Bildes: Farbfoto: Eine Frau lächelt in die Kamera. Im Hintergrund befindet sich ein burgenähnliches Gebäude und eine Landschaft mit Häusern
Studentin Anna bei ihrem Auslandssemester in Granada. Foto: EMYCET Viajes y Eventos

Voraussetzungen

  • Sie planen ein Erasmus+ Studium an einer Partnerhochschule innerhalb der 27 EU-Staaten oder in weiteren möglichen europäischen Nicht-EU-Staaten.
  • Ihre Immatrikulation an unserer Universität für einen Studien- oder Promotionsabschluss liegt vor.
  • Sie haben vor dem Auslandssemester mindestens ein ganzes Studienjahr abgeschlossen und haben die geforderten Kenntnisse der Unterrichtssprache an der Partnerhochschule.

Ein Erasmus+ Studienaufenthalt dauert mindestens zwei Kalendermonate, meist ein Semester oder ein ganzes Studienjahr. Der Zeitpunkt Ihres Auslandsstudiums wird oft in Ihrer Studienordnung empfohlen. Eine Erasmus+ Förderung können Sie in jeder Studienphase (Bachelor, Master, Promotion) und in jedem Studiengang mehrmals erhalten. Die Teilnahme an dem Erasmus+ Programm ist unabhängig von Ihrer Nationalität möglich. Mobile Studierende werden in der Regel als Vollzeitstudierende betrachtet und sollten das entsprechende Arbeitspensum im Ausland erbringen.

Partnerhochschulen

Unsere Universität hat Erasmus+ Studienplätze mit ca. 300 Partnerhochschulen vereinbart. Studiengebührfrei können Sie damit in den EU-Staaten sowie Island, Liechtenstein, Norwegen, der Republik Nordmazedonien, Serbien und der Türkei studieren. Darüber hinaus bestehen u.a. Erasmus+ Vereinbarungen mit dem Vereinigten Königreich sowie der Schweiz.

Unsere Universität ist Mitglied im Utrecht Network und in der Hochschulallianz Arqus. An diesen Partnerhochschulen haben Sie ebenfalls die Möglichkeit, einen Auslandsaufenthalt zu Studium oder Promotion zu absolvieren.

Aktuelle Erasmus+ Studienplätze können Sie gezielt in unserer Datenbank für internationale Austauschplätze abrufen. Zusätzlich erhalten Sie dort weitere Informationen zum Studienaufenthalt, zur Partnerhochschule sowie den Kontakt zur verantwortlichen Fachkoordination an unserer Universität.

Partnerhochschulen im Utrecht Network

Land Hochschule
Frankreich Université de Lille
Lettland Latvijas Universitáte Riga
Litauen Vilniuas Universitetas
Niederlande Universiteit Utrecht
Österreich Karl-Franzens-Universität Graz
Schweiz Universität Basel
Spanien Universidad Complutense de Madrid (nur für Philologie)

 

Partnerhochschulen in der Europäischen Hochschulallianz Arqus

Land Partnerhochschule
Frankreich Université Claude Bernard Lyon 1
Irland Maynooth University (ab 2024/25)
Italien Università degli Studi di Padova
Litauen Vilniuas Universitetas
Österreich Universität Graz
Polen Uniwersytet Wrocławski
Portugal Universidade do Minho
Spanien                             Universidad de Granada

 

Bewerbung und Registrierung

Fachspezifische Studienplätze

Für die Nominierung auf einen fachspezifischen Erasmus+ Studienplatz bewerben Sie sich an Ihrem Fach.

Bitte erkundigen Sie sich auf den Webseiten Ihres Faches und bei Ihrer Erasmus+ Fachkoordination zu Beginn des Wintersemesters, wie der Bewerbungsprozess abläuft, welche Bewerbungsdokumente notwendig sind und wann die Bewerbungsfrist endet. Bei erfolgreicher Bewerbung erhalten Sie von Ihrer Erasmus+ Fachkoordination eine Nominierung für einen Studienplatz von einem oder zwei Semestern Dauer an der Partnerhochschule.

Ihre Erasmus+ Fachkoordination meldet Sie mit Ihrer Nominierung an der Partnerhochschule an. Sie erhalten dann direkt von der Partnerhochschule Ihre Informationen zur Anmeldung und Einschreibung zum Austauschstudium. Bitte befolgen Sie diese Anleitungen und melden sich mit den notwendigen Dokumenten bis zur gegebenen Frist selbstständig an der Partnerhochschule an.

Fachflexible Studienplätze

Bitte informieren Sie sich eigenständig im Vorfeld, ob Ihr Studienfach an der gewünschten Partnerhochschule angeboten wird und Ihr Studienplan umsetzbar ist. Sie können maximal drei Netzwerk-Hochschulen bei der Bewerbung listen.

Bewerbungsfrist in der Stabsstelle Internationales ist der 15. Februar für einen Aufenthaltsbeginn im folgenden Studienjahr.

Sie benötigen eine Nominierung durch Ihr Studienfach. Hierfür müssen Sie sich genau wie für fachspezifische Studienplätze im Fach bewerben. Zum Ablauf und zu Fristen erkundigen Sie sich bitte zu Beginn des Wintersemesters bei Ihrer Erasmus+ Fachkoordination. Ihre Nominierung müssen Sie bei Ihrer Bewerbung bei der Stabsstelle Internationales einreichen.

Wenn Sie nominiert wurden, bewerben Sie sich bei der Stabsstelle Internationales mit Einreichen von

  • Bewerbungsformular
  • Studienplan für jede der maximal 3 gelisteten Partnerhochschulen (formlos mit Benennung des Studiengangs sowie potentieller Kurse im Ausland)
  • Nominierung pro Partnerhochschule

Die genannten Dokumente senden Sie in der angegebenen Reihenfolge und als eine PDF-Datei per E-Mail an die Stabsstelle Internationales.

Auf Basis dieser Dokumente trifft die Stabsstelle Internationales eine formale Auswahl, die abhängig ist von der Anzahl der Plätze und der Verteilung auf Fächer (max. 2 Plätze pro Studienfach).
Sie erhalten schnellstmöglich (ca. 2 Wochen) nach Ablauf der Bewerbungsfrist eine Rückmeldung per E-Mail, für welche Partnerhochschule Sie ausgewählt wurden.

Die Stabsstelle Internationales meldet Sie an der Partnerhochschule mit Ihren eingereichten Dokumenten an. Die Partnerhochschule klärt dann Ihre Zulassung im relevanten Fach ab. Danach werden Sie direkt von der Partnerhochschule per E-Mail kontaktiert und erhalten Informationen zum Einschreibungsprozess.

Online-Registrierung

Sie müssen sich individuell bei der Stabsstelle Internationales online registrieren. Die Online-Registrierung kann ausschließlich in einem zweimonatigen Zeitraum vorgenommen werden.

  • 15. März bis 15. Juni
    Grundsätzlich, für einen Aufenhaltsbeginn im Winter- oder Sommersemester und einer Aufenthaltsdauer von einem oder zwei Semestern
  • 1. September bis 1. November
    Ausnahmsweise, falls ihr Fach einen separate Bewerbungsfrist für den Aufenthaltsbeginn im Sommersemester benötigt
  • Loggen Sie sich auf der Webseite mit Ihren Uni-Login Daten ein
  • Füllen Sie die Online-Registrierung sorgfältig aus, gerade wenn Sie eine Sonderförderung (siehe weiter unten auf dieser Seite) beantragen. Ihre Angaben sind die Grundlage Ihrer Förderung.
  • Laden Sie die Nominierung Ihrer Erasmus+ Fachkoordination hoch.
  • Senden Sie die Online-Registrierung ab. Sie erhalten daraufhin ein PDF-Dokument.
  • Drucken Sie das PDF-Dokument der Registrierung aus, kontrollieren bitte nochmals Ihre Angaben und unterschreiben dieses als Bestätigung.
  • Reichen Sie das unterzeichnete Dokument im Original mit händischer Unterschrift bei der Stabsstelle Internationales ein
    • per Post an: Stabsstelle Internationales, Goethestraße 3 – 5, 04109 Leipzig
    • Einwurf in: Fristenbriefkasten, Goethestraße 6, 04109 Leipzig

Den weiteren Ablauf, u.a. Fördervereinbarung und Zuschussmitteilung, sowie notwendige Dokumente entnehmen Sie bitte der Checkliste.

Förderung

Erasmus+ fördert Ihren Studienaufenthalt:

  • mit dem Erasmus+ Status für die gesamte Dauer des Studienaufenthaltes, der die Grundlage für den Wegfall der Studiengebühren an der Partnerhochschule bildet;
  • ggf. mit einer finanziellen Unterstützung, die abhängig von Dauer und Zielland ist und für einen Teil des Aufenthaltes als Zuschuss für im Ausland entstehende Mehrkosten gewährt werden kann.

Ein Erasmus+ Studienaufenthalt muss mindestens 2 Kalendermonate und kann höchstens 12 Fördermonate (360 Tage) dauern. Das Erasmus+ Mobilitätskontingent für jeden Studierenden umfasst jeweils 12 Fördermonate pro Studienzyklus, d.h. Bachelor, Master, Promotion. Für Staatsexamens- und Diplomstudiengängen sind es maximal 24 Fördermonate. In diesem Kontingent können auch mehrmalige Auslandsaufenthalte gefördert werden.

Länder

Fördermonatssatz

Ländergruppe 1:
Dänemark, Färöer-Inseln, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden, Schweiz (Ausnahme: nur über das Swiss-European-Mobility-Programme/ SEMP), Vereinigtes Königreich

600,00 Euro

Ländergruppe 2:
Andorra, Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Monaco, Niederlande, Österreich, Portugal, San Marino, Spanien, Vatikan Staat, Zypern

540,00 Euro

Ländergruppe 3:
Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Republik Nordmazedonien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn

490,00 Euro

Unsere Universität fördert ein Erasmus+ Auslandsstudium in der Regel für eine Dauer von einem Semester. Dafür stehen auf Grund eines begrenzten Gesamtbudgets z.B. in einem Land der Ländergruppe 1 maximal 2.400 Euro finanzielle Unterstützung zur Verfügung.

Ein Semester

Aufenthaltsdauer
(0,5 Monate entsprechen 15 Tagen)
Mögliche Anzahl der Fördermonatssätze
2 Kalendermonate bis 3,5 Fördermonate 2
mehr als 3,5 bis 4,5 Fördermonate 3
mehr als 4,5 bis 6,5 Fördermonate 4
Sonderfall Hochschulen mit Trimester-Struktur (laut Hochschul-Webseiten): mehr als 5,5 bis 6,5 Fördermonate 5

Zwei Semester

Aufenthaltsdauer
(0,5 Monate entsprechen 15 Tagen)
Mögliche Anzahl der Fördermonatssätze
mehr als 6,5 bis 7,5 Fördermonate 5
mehr als 7,5 bis 8,5 Fördermonate 6
mehr als 8,5 bis 9,5 Fördermonate 7
mehr als 9,5 bis 12,5 Fördermonate 8

Sonderförderung

Studierende, die eine finanzielle Erasmus+ Unterstützung erhalten, können nachfolgende Sonderförderungen beantragen. Dafür ist mindestens eine ehrenwörtliche Erklärung zum Grund der Sonderförderung notwendig. Diese Erklärung wird mit der von Ihnen unterschriebenen Registrierung zum Auslandsaufenthalt abgegeben. Eine nachträgliche Beantragung ist nicht möglich.

Dennoch sind Nachweise über die Gründe notwendig. Diese müssen von Ihnen in einem Zeitraum bis 6 Jahre nach Aufenthaltsende aufbewahrt werden und der Stabsstelle Internationales vorlegbar sein.

Für Erasmus+ Aufenthalte, die ausschließlich mit dem Erasmus+ Status, also mit „Zero Grant“ gefördert werden, sind keine Sonderförderungen möglich.

Information über Ihre Förderung erhalten Sie durch die Erasmus+ Fördervereinbarung. Darin enthalten sind die detaillierten Förderbedingungen und die Zuschussmitteilung zur Gesamthöhe der finanziellen Unterstützung einschließlich Sonderförderung.

Wenn Sie für mindestens 50 Prozent der Hin- und Rückreise emissionsarme Verkehrsmittel oder eine Auto-Fahrgemeinschaft nutzen, kann ein Aufstockungsbetrag von einmalig 50 Euro Ihre finanzielle Unterstützung ergänzen. Sollte dabei die Reisezeit länger als jeweils einen ganzen Tag dauern, können maximal vier zusätzliche Tage mit entsprechendem Fördertagessatz der Ländergruppen finanziell unterstützt werden. Als emissionsarme Verkehrsmittel gelten Bus und Bahn. Nutzung eines Flugzeuges oder Schiffs gilt nicht als umweltfreundlich.

Folgende Nachweise müssen Sie erbringen:

  • Generell: Fahrscheine und/oder Rechnungsbelege, die Ihren Namen, das Datum und das Verkehrsmittel eindeutig belegen,
  • für die Mitfahrt in einer Auto-Fahrgemeinschaft: Rechnungsbelege zur Buchung oder formlose Erklärung der fahrzeugführenden Person, Tankbeleg am Zielort oder Bildschirmphoto der Wegstrecke mithilfe einer geeigneten Tracking-App mit Datumsangabe
  • für die Benutzung eines Fahrrads: Bildschirmphotos der Wegstrecke mithilfe einer geeigneten Tracking-App mit Datumsangaben
  • für zusätzliche Reisetage: Nachweise über die Nutzung der Verkehrsmittel weisen eindeutig die Dauer von mehr als einem Tag nach.

Die Sonderförderung „Chancengerechtigkeit“ gleicht geringere Chancen von Studierenden auf Auslandsaufenthalte aus. Bei Bewilligung erhalten Sie 250 Euro pro Fördermonat mit finanzieller Unterstützung, wenn einer der folgenden Gründe vorliegt:

  • Behinderung oder chronische Erkrankung
  • Auslandsaufenthal mit Kind(ern)
  • Erwerbstätigkeit
  • Erstakademische Generation

Behinderung oder chronischer Erkrankung

Eine Behinderung ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 20 oder eine chronische Erkrankung (siehe Liste des RKI), wegen der finanzielle Mehrkosten im Ausland entstehen, liegen jeweils nachweislich vor.
Folgende Nachweise müssen Sie erbringen:

  • Behinderung: Schwerbehindertenausweis oder Bescheid des Landessozialamtes
  • Chronische Erkrankung: Ärztliches Attest, welches bescheinigt, dass auf Grund der chronischen Erkrankung finanzielle Mehrkosten im Ausland entstehen

Alternativ kann ein Realkostenantrag bei der NA DAAD gestellt werden.

Auslandsaufenthalt mit Kind(ern)

Der gesamte Auslandsaufenthalt wird mit mindestens einem eigenen Kind absolviert. Eine Doppelförderung eines Kindes ist ausgeschlossen, sollten beide Elternteile den Auslandsaufenthalt antreten. Bei zwei oder mehr Kinder kann jedes Elternteil eine Sonderförderung erhalten.

Folgende Nachweise müssen Sie erbringen:

  • Geburtsurkunde und Reiseunterlagen zu Hin- und Rückreise des Kindes/ der Kinder
  • ggf. Anmeldebestätigung an Betreuungs- oder Bildungseinrichtungen
  • ggf. Bestätigung der gemeinsamen Unterkunft im Ausland durch Mietvertrag

Alternativ kann ein Realkostenantrag bei der NA DAAD gestellt werden.

Erwerbstätigkeit

Eine mindestens sechsmonatige fortlaufende Erwerbstätigkeit muss auf Grund Ihres Auslandsaufenthaltes beendet werden oder pausieren. Das Beschäftigungsende für Aufenthalte im Wintersemester muss nach dem 15. Juni, für Aufenthalte im Sommersemester nach dem 01. November liegen. Der monatliche Nettoverdienst muss zwischen 450 EUR und 850 EUR liegen. Bei mehreren Verdiensten gilt der Mittelwert pro Monat. Ausgenommen ist die berufliche Selbständigkeit oder ein während des Auslandsaufenthaltes erhaltenes Stipendium (kein Bafög) oder eine Praktikumsvergütung ab 300 Euro monatlich.

Folgenden Nachweis müssen Sie erbringen:

  • Gehaltsabrechnungen oder Steuererklärung

Erstakademische Generation

Eltern/Elternteile oder Bezugspersonen verfügen über keinen akademisch zu wertenden Abschluss in Deutschland (eine Auflistung finden Sie beim Hochschulkompass und Akkreditierungsrat). Im Ausland erworbene Abschlüsse werden in dem betreffenden Land als nicht-akademisch gewertet. Falls der Abschluss in einem Land erworben wurde, das in eine andere Staatsform umgewandelt wurde, gilt der Zeitpunkt des Ausbildungsabschlusses als Grundlage zur Wertung.

Wenn anstelle der Eltern Bezugspersonen Ihr „Elternhaus“ darstellen, sollten diese einen mehrjährigen ständigen Bezug zu Ihnen bis zu Ihrem Beginn der akademischen Ausbildung gehabt haben. Wenn für Sie nur ein Elternteil oder eine Bezugsperson verfügbar oder bekannt ist, dann wird für den Nachweis nur diese eine Person berücksichtigt.

Ausgenommen sind Auslandsaufenthalte, während der Sie ein Stipendium (kein Bafög) oder eine Praktikumsvergütung ab 300 Euro monatlich erhalten.

Folgenden Nachweis müssen Sie erbringen:

  • Ehrenwörtliche Erklärung der Eltern, des Elternteils oder der Bezugsperson(en) zu deren höchsten Bildungsabschlüssen

Online Sprachtest mit Hilfe des Online Language Support (OLS)

Die übliche Verpflichtung zum Online Sprachtest über den Online Language Support (OLS) ist für das WiSe 2023/24 ausgesetzt. Wir empfehlen Ihnen trotzdem über OLS einen Sprachtest zu absolvieren. Bitte legen Sie sich dazu einen Zugang bei EU Academy an.

Falls die erforderliche Sprache Ihrer Muttersprache entspricht oder nicht bei OLS verfügbar ist, sind Sie von der Teilnahme ausgenommen. Der OLS Test ist kein gültiges Sprachzertifikat.

Studienvereinbarung/Learning Agreement

In die Tabelle A1 tragen Sie alle Module/Kurse ein, die Sie an der Partnerhochschule belegen möchten. Bitte bedenken Sie dabei folgende Anerkennungskriterien:

  • Lernziele und Kompetenzen der Kurse sind vergleichbar
  • Niveau der Studienstufe und Arbeitsaufwand im Semester sind vergleichbar
  • Kurse der Partnerhochschule passen in Qualifikationsziel und Studienprofil Ihres Studiengangs

In der Tabelle B1 listen Sie Module/Kurse Ihres Studiengangs an der Universität Leipzig, die durch Module/Kurse Ihres Auslandsaufenthalts ersetzt werden sollen. Die Summe der Leistungspunkte in Tabelle A1 und B1 kann abweichen.

Anschließend unterschreiben Sie und Ihre Erasmus+ Fachkoordination das Learning Agreement, danach die Partnerhochschule. Senden Sie das vollständig ausgefüllte und unterschrieben Dokument als Scan per E-Mail an die Stabsstelle Internationales. Bitte beachten Sie die weiteren Anerkennungsschritte während und nach Ihrem Auslandsaufenthalt.

Das Learning Agreement ist ein obligatorisches Erasmus+ Studiendokument. Unser Erklärvideo zeigt Ihnen, wie Sie es erstellen. Bitte starten Sie frühzeitig, um alle Unterschriften vor dem Auslandsaufenthalt einzuholen.

Praktische Hinweise zum Ausfüllen des Learning Agreements (Studienvereinbarung)

Studienaufenthalt verlängern oder verkürzen

Sie erhalten von der Stabsstelle Internationales per E-Mail die Aufforderung, bis maximal 30 Tage vor geplantem Aufenthaltsende Verkürzungen oder Verlängerungen Ihres Studienaufenthalts anzuzeigen – auch, wenn es sich nur um wenige Tage handelt. Nutzen Sie dafür bitte unser Online-Formular, das Sie über den Link in der E-Mail aufrufen können. Bitte beachten Sie die Voraussetzungen, die für die Anzeige der Verlängerung zutreffen müssen.

Verkürzt sich Ihr Aufenthalt, müssen Sie gegebenenfalls einen Teil Ihrer finanziellen Erasmus+ Unterstützung zurückzahlen. Unterschreiten Sie dabei die Mindestdauer von zwei Monaten, müssen Sie den gesamten erhaltenen Betrag zurückzahlen.

Studienaufenthalt in unsicheren Zeiten

Sie haben einen Auslandsaufenthalt geplant, sind aber aufgrund bestimmter Umstände (bspw. Situation im Zielland) unsicher, ob Sie diesen durchführen möchten oder können? Dann beachten Sie bitte die folgenden Hinweise.

Bitte beachten Sie stets die Vorgaben und Hinweise Ihrer Gasteinrichtung zur Einreise, bspw. zu  Quarantäneregelungen oder Sicherheitsvorkehrungen.

Bleiben Sie bitte möglichst lange bei einer kostenneutralen Planung Ihres Auslandsaufenthalts.
Wir empfehlen Ihnen:

  • so lange wie möglich zu warten, bis Sie Reisetickets buchen, eine Wohnung im Zielland anmieten oder Ähnliches.
  • eine Reiserücktrittsversicherung und Krankenversicherungsschutz während des Aufenthaltes abzuschließen. Bitte lassen Sie sich dazu von Ihrer Krankenkasse beraten.
  • sich möglichst lange die Option offen zu halten, Ihr Studium doch an unserer Universität fortsetzen zu können.
  • sich regelmäßig auf den Webseiten der Gasteinrichtung zu informieren und sich in dort angebotene Newsletter einzutragen.
  • in Kontakt mit Ihren Fachzuständigen an unserer Universität und den Ansprechpersonen der Gasteinrichtung zu bleiben.
  • gesetzte Fristen einzuhalten.

Bitte benachrichtigen Sie umgehend Ihre Erasmus+ Fachkoordination, die Ansprechpersonen an der Gasteinrichtung und die Stabsstelle Internationales per E-Mail.

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