Der Gesamtpersonalrat (GPR) ist eine spezielle Interessenvertretung innerhalb der Universität Leipzig, welche für Angelegenheiten zuständig ist, die alle Beschäftigten der Universität betreffen. Er wird neben den beiden örtlichen Personalräten gewählt, die räumlich oder organisatorisch voneinander getrennt sind. Der GPR ist politisch neutral.
Der Gesamtpersonalrat (GPR) ist für die Bereiche zuständig, die sowohl den Hochschulbereich als auch die Medizinische Fakultät der Universität Leipzig betreffen. Beispielsweise ist der GPR zuständig für:
- die Wertschätzung im Öffentlichen Dienst des Freistaates Sachsen,
- das betriebliche Gesundheitsmanagement,
- die Dienstvereinbarung zur Fortbildung,
- die Dienstvereinbarung zur Telekommunikation (Schutz der Beschäftigten),
- den Hochschulentwicklungsplan,
- das Personalentwicklungskonzept,
- die Hausordnung,
- die Hygieneschutzkonzepte (Informationen zum Tragen von Masken und zur Abfrage von Impf-/3G-Status)
- sowie weitere Themen.
Der Gesamtpersonalrat ist wie die anderen Personalräte verpflichtet, auf die Einhaltung der gesetzlichen und tarifvertraglichen Bestimmungen sowie die Dienstvereinbarungen zu achten. In der Regel ist der GPR nicht für einzelne Personalangelegenheiten zuständig.