Der Gesamtpersonalrat (GPR) ist eine spezielle Interessenvertretung innerhalb der Universität Leipzig, welche für Angelegenheiten zuständig ist, die alle Beschäftigten der Universität betreffen. Er wird neben den beiden örtlichen Personalräten gewählt, die räumlich oder organisatorisch voneinander getrennt sind. Der GPR ist politisch neutral.
Gratulation des Gesamtpersonalrates zur Entscheidungen über die Exzellenzcluster an der Universität Leipzig
Sehr geehrte Frau Professorin Obergfell, liebe Kolleginnen und Kollegen,
mit großer Freude möchten wir unseren herzlichsten Glückwunsch zum erfolgreichen Abschluss und der herausragenden Anerkennung des Spitzenforschungsprojekts „Leipzig Center of Metabolism“ im Rahmen der Exzellenzstrategie des Bundes und der Länder aussprechen. Dieses bedeutende Projekt ist ein beeindruckender Beweis für die exzellente Forschungsarbeit und das Engagement aller Beteiligten.
Unser Dank gilt allen Kolleginnen und Kollegen, Forschenden, Unterstützern und Partnern, die mit ihrer Leidenschaft, Innovation und Zusammenarbeit zu diesem Erfolg beigetragen haben. Wir danken aber auch den Kolleginnen und Kollegen, welche für die Teams den Freiraum geschaffen haben, indem sie deren Arbeit zum Teil mit übernommen haben, um diesen Antrag zu ermöglichen. Ihr Einsatz stärkt die Position der Universität Leipzig als bedeutender Forschungsstandort und fördert die wissenschaftliche Exzellenz in der Metabolismus-Forschung.
Wir danken vor allem auch den Kolleginnen und Kollegen, deren Antrag „Breathing Nature“ nicht gefördert wurde, für ihren Einsatz. Diese Arbeit war sehr wichtig und hat viel Kraft und Zeit gekostet. Sie alle haben versucht, das Ziel der Förderung als Exzellenzcluster gemeinsam zu erreichen, was wir sehr zu schätzen wissen.
Wir freuen uns auf die zukünftigen Entwicklungen und weiteren Erfolge, die aus diesem herausragenden Projekt hervorgehen werden.
Die Mitglieder des Gesamtpersonalrat der Universität Leipzig
Der Gesamtpersonalrat (GPR) ist für die Bereiche zuständig, die sowohl den Hochschulbereich als auch die Medizinische Fakultät der Universität Leipzig betreffen. Beispielsweise ist der GPR zuständig für:
- die Wertschätzung im Öffentlichen Dienst des Freistaates Sachsen,
- das betriebliche Gesundheitsmanagement,
- die Dienstvereinbarung zur Fortbildung,
- die Dienstvereinbarung zur Telekommunikation (Schutz der Beschäftigten),
- den Hochschulentwicklungsplan,
- das Personalentwicklungskonzept,
- die Hausordnung,
- die Hygieneschutzkonzepte (Informationen zum Tragen von Masken und zur Abfrage von Impf-/3G-Status)
- sowie weitere Themen.
Der Gesamtpersonalrat ist wie die anderen Personalräte verpflichtet, auf die Einhaltung der gesetzlichen und tarifvertraglichen Bestimmungen sowie die Dienstvereinbarungen zu achten. In der Regel ist der GPR nicht für einzelne Personalangelegenheiten zuständig.