Wir freuen uns, dass nach der pandemiebedingten Pause der FerienCampus wieder stattfinden kann. In der zweiten Woche der Sommerferien, vom 17. bis 21. Juli 2023 können Kinder zwischen 6 und 12 Jahren wieder die Universität Leipzig kennenlernen.

Aktuell sind alle Plätze belegt - Sie können gern eine Anmeldung für die Warteliste ausfüllen.

Teilnahmebeiträge

  • für Kinder von Studierenden:        90 €/Kind
  • für Kinder von Mitarbeitenden:    100 €/Kind
  • (ggf.) Geschwisterrabatt:                 5 €/Kind

Ferienpass

Die Teilnahme nur mit dem Ferienpass der Stadt Leipzig möglich. Über das Anmeldeformular können Sie einen Ferienpass mitbestellen, wenn Sie noch keinen erworben haben. Der Ferienpass kostet: in den Sommerferien: 10 Euro, in den Winterferien: 5 Euro

Anmeldung Feriencampus

Angaben zum Kind

Erziehungsberechtigung

Angaben der Eltern
Tragen Sie bitte Ihre persönliche E-Mail-Adresse der Universität Leipzig ein (name@uni-leipzig.de oder name@studserv.uni-leipzig.de) damit kein gesonderter Nachweis erforderlich wird.
Datenschutz
Datenschutz
Die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse wird nur zur Versendung weiterer Informationen zum FerienCampus verwendet. Eine Weitergabe an Dritte ist ausgeschlossen. Sie können der Verwendung Ihrer E-Mail-Adresse jederzeit widersprechen. Die Erhebung der Daten erfolgt freiwillig, die Rechtsgrundlage ist Artikel 6 Absatz 1 a DSGVO. Alle weiteren Angaben, die sich aus den Informationspflichten der Universität Leipzig ergeben, finden Sie in der Datenschutzerklärung der Universität.
Datenverarbeitung
Die Datenverarbeitung erfolgt aufgrund Artikel. 6 Absatz 1 S.1 lit. b DSGVO, um den Betreuungsvertrag zwischen Ihnen und der Stabsstelle CDF und die damit verbundenen Pflichten zu erfüllen. Die Informationen zur Datenverarbeitung finden Sie im Download-Bereich.

Teilnahmebedingungen

Informationen zum Rücktritt

Die Anmeldung zum FerienCampus ist verbindlich! Ein Rücktritt ist bis zwei Wochen vor Beginn der Ferienprogrammwoche kostenfrei möglich. Danach fallen bis Programmstart Ausfallgebühren in Höhe von 50 Prozent des Teilnahmebeitrags an, sofern der Platz nicht neu besetzt werden kann. Mit Beginn der Ferienwoche ist der volle Beitrag zu entrichten.