Lehrer werden! Unsere Universität bietet für das Lehramt fünf schulformspezifische Studiengänge an. Wer schon ein Lehramtsstudium abgeschlossen hat und sich weiterqualifizieren oder ein zusätzliches Fach studieren möchte, kann sich außerdem für das Studium eines Lehramtserweiterungsfachs bewerben. Wir informieren Sie über den Aufbau des Studiums, über das Bewerbungsprozedere und über Besonderheiten der verschiedenen Studiengänge.
Das Studierendensekretariat bleibt vom 18. Dezember 2024 bis einschließlich 3. Januar 2025 geschlossen. In dieser Zeit finden weder persönliche, noch telefonische Sprechzeiten statt, eingehende E-Mails werden zeitnah nach unserer Rückkehr im Januar beantwortet.
Wir wünschen Ihnen frohe und besinnliche Feiertage sowie einen guten Rutsch in ein neues, gesundes und erfolgreiches Jahr 2025.
Die fünf Säulen des Lehramts
Wer sich für einen Lehramtsstudiengang entschieden hat, kann an unserer Universität zwischen fünf schulformspezifischen Studiengängen wählen:
- Lehramt an Grundschulen
- Lehramt an Oberschulen
- Lehramt Sonderpädagogik
- Lehramt an Gymnasien
- Lehramt an berufsbildenden Schulen
- Der Aufbau des Studiengangs ist abhängig von der gewählten Schulform.
- Für die Schulformen Grund- und Oberschule, Lehramt an Gymnasien und Lehramt an berufsbildenden Schulen sind jeweils zwei Fächer auszuwählen.
- Für die Schulform Sonderpädagogik wählen Sie bitte drei Fächer aus.
- Die möglichen Fächerkombinationen finden Sie auf dieser Seite unter der jeweiligen Schulform. Von den Vorgaben abweichende Kombinationen sind aufgrund gesetzlicher Vorgaben nicht möglich.
- Am Ende des Studiums ist die Erste Staatsprüfung (Staatsexamen) abzulegen, danach folgt das Referendariat. Näheres erfahren Sie aus den Detailinformationen der einzelnen Studiengänge.
Weitere Informationen zum generellen Aufbau eines Lehramtsstudiums erhalten Sie auf unserer Seite zum Lehramtsstudium.
Vollzulassungen
An unserer Universität gelten für das Lehramtsstudium ausschließlich Vollzulassungen. Sie benötigen demnach eine Zulassung für jedes Lehramtsfach, für das Sie sich innerhalb einer Schulform beworben haben.
- Beispiel 1:
- Sie haben sich für das Lehramt an Oberschulen in der Fächerkombination Englisch (1. Fachsemester) und Französisch (1. Fachsemester) beworben.
- Sie erhalten nur in Englisch eine Zulassung, nicht aber in Französisch.
- Somit erhalten Sie für die komplette Bewerbung für das Lehramt an Oberschulen in der Fächerkombination Englisch und Französisch eine Ablehnung.
- Beispiel 2:
- Sie bewerben sich für das Lehramt an Gymnasien in der Fächerkombination Deutsch (1. Fachsemester) und Mathematik (1. Fachsemester).
- Sie erhalten sowohl für Deutsch als auch für Mathematik eine Zulassung.
- Somit erhalten Sie für Ihre komplette Bewerbung für das Lehramt an Gymnasien in der Fächerkombination Deutsch und Mathematik eine Zulassung.
Bitte beachten Sie, dass Sie die Zulassungen für unterschiedliche Lehramtsfächer nicht miteinander kombinieren können.
- Beispiel 3:
- Sie haben sich in einer ersten Bewerbung für das Lehramt an Oberschulen in der Fächerkombination Biologie (1. Fachsemester) und Mathematik (1. Fachsemester) beworben.
- In einer zweiten Bewerbung haben Sie sich für das Lehramt an Oberschulen in der Fächerkombination Deutsch (1. Fachsemester) und Englisch (1. Fachsemester) beworben.
- Sie erhalten im Zulassungsverfahren eine Zulassung für Mathematik, nicht aber für Biologie und Sie erhalten eine Zulassung für Deutsch, nicht aber für Englisch.
- Sie können die Zulassung für Mathematik und Deutsch im Lehramt an Oberschulen nicht miteinander kombinieren. Dafür hätten Sie eine dritte Bewerbung für das Lehramt an Oberschulen tätigen müssen, in der Sie sich für Mathematik (1. Fachsemester) und Deutsch (1. Fachsemester) bewerben.
Bildungswissenschaften:
Das Fach „Bildungswissenschaften“ ist neben den Lehramtsfächern ebenfalls Bestandteil des Studiums. Da es für alle Lehramtsstudierenden verbindlich ist, wird es bei der Bewerbung nicht mit angegeben.
Mehrere Fächerkombinationen:
Sie können sich parallel für mehrere Fächerkombinationen in unterschiedlichen Schulformen bewerben. Die Bewerbungen bedingen sich nicht gegenseitig und verlaufen vollkommen getrennt voneinander.
Lehramtsfach Musik:
Wenn Sie das Lehramtsfach Musik (egal in welcher Schulform) studieren möchten, bewerben Sie sich dafür an der Hochschule für Musik und Theater. Die Eignungsprüfungen und das Studium im Fach Musik erfolgen an der Hochschule für Musik und Theater (HMT), die Ausbildung im zweiten Fach und in den Bildungswissenschaften an der Universität Leipzig. Bitte benennen Sie bei Ihrer Bewerbung an der HMT auch das zweite Lehramtsfach. Dieses wird dann durch die HMT an Sie vergeben.
Für einige Lehramtsstudiengänge gelten spezielle Zugangsvoraussetzungen, die zur Immatrikulation, spätestens jedoch zu Semesterbeginn nachgewiesen werden müssen. Dazu zählen:
- Praktikumsnachweis
- Eignungsfeststellungsprüfungen
- Fremdsprachliche Voraussetzungen
Nähere Informationen finden Sie auf unserer Seite „Spezielle Zugangsvoraussetzungen“
Für alle Lehramtsstudiengänge benötigen Sie ein phoniatrisches Gutachten.
Mit den folgenden Optionen können Sie Ihre Zulassungschancen verbessern. Bitte beachten Sie, dass diese Möglichkeiten nur bei einer Bewerbung für das 1. Fachsemester in Betracht kommen.
Freiwilliges Soziales Jahr - Pädagogik
Wenn Sie sich für ein Lehramtsstudium bewerben, kann eine besondere Anerkennung des Freiwilligen Sozialen Jahrs „Pädagogik” (FSJ Pädagogik), eines gleichgestellten Dienstes oder Praktikums erfolgen, indem es zu einer Aufwertung der Durchschnittsnote Ihrer Hochschulzugangsberechtigung (in der Regel die Abiturnote) um einen Wert von 0,5 kommt.
Gleichgestellt sind ein Dienst oder ein Vollzeitpraktikum dann, wenn sie
- in einer pädagogischen Einrichtung für Kinder, Jugendliche oder junge Erwachsene erfolgten,
- mindestens sechs Monate dauerten,
- einen Stundenumfang von mindestens 700 Stunden bildungspädagogischen Tätigkeiten aufweisen.
Bildungspädagogische Tätigkeiten umfassen beispielsweise:
- die Hospitation während des Unterrichts
- schulische oder trägergestützte Hausaufgabenbetreuung
- schulischer oder trägergestützter Nachhilfeunterricht
- Vor- und Nachbereitung des Unterrichts oder von Unterrichtsmaterialien
- die Durchführung von Workshops und Kursen mit Schulklassen
- die pädagogische Betreuung von Kindergartenkindern
Sofern Sie ein FSJ Pädagogik, einen gleichwertigen Dienst oder ein entsprechendes Praktikum geltend machen möchten, geben Sie dies in der Online-Bewerbung im Abschnitt „Anerkennung von Sonderanträgen” an. Im nächsten Bewerbungsabschnitt werden Sie aufgefordert, die Nachweise für Ihren gestellten Antrag hochzuladen.
Sollten Sie Fragen zum FSJ Pädagogik oder zur Anerkennung von Nachweisen haben, wenden Sie sich bitte direkt an das Studierendensekretariat.
Nachweis von Sorbischkenntnissen
Wenn Sie sich für ein Lehramtsstudium bewerben, können Sorbischkenntnisse zu einem besonderen Bonus führen. Wenn Sie eine solche Anerkennung geltend machen möchten, geben Sie dies in der Online-Bewerbung im Abschnitt „Anerkennung von Sonderanträgen” an. Im nächsten Bewerbungsabschnitt werden Sie aufgefordert, Ihr Abiturzeugnis als Nachweis hochzuladen.
Aus dem Abiturzeugnis müssen Sorbischkenntnisse im Umfang von B2 des Europäischen Referenzrahmens für Sprachen hervorgehen. Der Nachweis gilt als erbracht, wenn in Ihrem Abiturzeugnis des Obersorbischen Gymnasiums Bautzen der Grund- oder Leistungskurs im Fach Sorbisch ausgewiesen ist. Auch äquivalente Nachweise sind möglich.
Mit der Anerkennung Ihrer Sorbischkenntnisse, wird Ihre Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung (in der Regel die Abiturnote) um einen Wert von 1,0 aufgewertet.
Bitte berücksichtigen Sie, dass eine Notenverbesserung durch ein FSJ Pädagogik nicht mit einer Notenverbesserung aufgrund von Sorbischkenntnissen kombinierbar ist.
Das Lehramt an Grundschulen (Staatsexamen)
Das Lehramtsstudium für Grundschulen umfasst regulär acht Semester, in denen insgesamt 240 Leistungspunkte erworben werden.
Im Lehramt an Grundschulen bewerben Sie sich für zwei Fächer – für das konkrete Lehramtsfach und die dazugehörige Grundschuldidaktik. Es ergeben sich folgende Kombinationsmöglichkeiten:
Lehramtsfach 1 | Lehramtsfach 2 |
---|---|
Deutsch | Grundschuldidaktik für Kernfach Deutsch |
Sorbisch | Grundschuldidaktik für Kernfach Sorbisch |
Mathematik | Grundschuldidaktik für Kernfach Mathematik |
Englisch | Grundschuldidaktik für weiteres Fach |
Damit studieren Sie immer das Lehramtsfach und die passende Grundschuldidaktik, was garantiert, dass die Lerninhalte aufeinander abgestimmt sind. Dazu müssen auch die Grundschuldidaktiken in Ihrer Zusammensetzung entsprechend angepasst werden.
Grundschuldidaktik | bestehend aus: |
---|---|
für das Lehramtsfach Deutsch,
| Deutsch oder Sorbisch und |
für ein weiteres Fach | Deutsch oder Sorbisch und |
Die einzelnen Fächer innerhalb der Grundschuldidaktik wählen Sie erst zu Studienbeginn aus.
Das Lehramt an Oberschulen (Staatsexamen)
Das Lehramtsstudium für Oberschulen umfasst regulär neun Semester, in denen insgesamt 270 Leistungspunkte erworben werden.
Im Lehramt an Oberschulen bewerben Sie sich immer für zwei Fächer. Sie haben dabei folgende Optionen:
- Sie bewerben sich auf zwei Fächer der Fächergruppe 1
- Sie bewerben sich für ein Fach der Fächergruppe 1 und ein Fach der Fächergruppe 2
Sie können sich nicht auf zwei Fächer der Fächergruppe 2 bewerben.
Fächergruppe 1 | Fächergruppe 2 |
---|---|
Biologie | Chemie |
Davon abweichend sind folgende Kombinationen möglich: | |
Musik | Ethik/Philosophie |
Das Lehramt Sonderpädagogik (Staatsexamen)
Das Lehramtsstudium Sonderpädagogik umfasst regulär zehn Semester, in denen insgesamt 300 Leistungspunkte erworben werden.
Im Lehramt Sonderpädagogik bewerben Sie sich immer für drei Fächer. Aus den insgesamt fünf Förderschwerpunkten wählen Sie zwei aus.
Achtung: Einer der Förderschwerpunkte muss immer das Fach „Lernen“ oder das Fach „Emotionale & soziale Entwicklung“ sein. Sie können auch beide Schwerpunkte miteinander kombinieren.
Ihr drittes Lehramtsfach kann dann die Grundschuldidaktik oder ein weiteres Lehramtsfach der Oberschule sein. Doch auch hier müssen Sie bestimmte Kombinationsmöglichkeiten berücksichtigen. So lassen sich beispielsweise nicht alle Lehramtsfächer der Oberschule mit dem Förderschwerpunkt „Geistige Entwicklung“ kombinieren:
Es ergeben sich folgende Kombinationsmöglichkeiten:
1. und 2. Förderschwerpunkt | 3. Fach |
---|---|
1. Förderschwerpunkt: 2. Förderschwerpunkt: | Grundschuldidaktik (Sonderpädagogik) oder |
ODER
1. und 2. Förderschwerpunkt | 3. Fach |
---|---|
1. Förderschwerpunkt: 2. Förderschwerpunkt: | Grundschuldidaktik (Sonderpädagogik) oder |
Das Lehramt an Gymnasien (Staatsexamen)
Das Studium des Lehramts an Gymnasien umfasst regulär zehn Semester, in denen insgesamt 300 Leistungspunkte erworben werden.
Im Lehramt an Gymnasien bewerben Sie sich immer für zwei Fächer. Sie haben dabei folgende Optionen:
- Sie bewerben sich für zwei Fächer der Fächergruppe 1.
- Sie bewerben sich für ein Fach der Fächergruppe 1 und ein Fach der Fächergruppe 2.
Sie können sich nicht auf zwei Fächer der Fächergruppe 2 bewerben.
Fächergruppe 1 | Fächergruppe 2 |
---|---|
Biologie | Chemie |
Davon abweichend sind folgende Kombinationen möglich: | |
Musik (mit Eignungsprüfung – Bewerbung an der Hochschule für Musik und Theater) | Ethik/Philosophie Evangelische Religion |
Das Lehramt an berufsbildenden Schulen
Das Studium des Lehramts an berufsbildenden Schulen umfasst regulär zehn Semester, in denen insgesamt 300 Leistungspunkte erworben werden.
Im Lehramt an berufsbildenden Schulen haben Sie die folgende Bewerbungsoption:
- Sie bewerben sich auf eine Fachrichtung und ein Fach
Sie können sich nicht auf zwei Fächer bewerben.
Fachrichtung | Fach |
---|---|
Gesundheit und Pflege | Chemie |
Das Lehramtserweiterungsfach
Zusätzlich zu Ihren bereits studierten Fächern können Sie das Studium eines weiteren Unterrichtsfachs im gleichen Lehramt aufnehmen.
Das Lehramtserweiterungsfach wird gemäß der Studien- und Prüfungsordnung des Fachs im entsprechenden schulformspezifischen Lehramtsstudiengang mit dem Abschluss Staatsprüfung studiert. Die zu erbringenden Leistungspunkte entsprechen denen des Erst- beziehungsweise Zweitfachs.
Weitere ausführliche Informationen zum Lehramtserweiterungsfach sowie zu den möglichen Fächern finden Sie auf unserer Seite Aufbau des Studiums/Lehramt.
An unserer Universität können Sie unter folgenden Bedingungen ein Lehramtserweiterungsstudium aufnehmen:
- Sie haben bereits ein Lehramtsstudium (Master, Staatsexamen) erfolgreich abgeschlossen.
- Sie studieren mindestens 2 Semester Lehramt im Staatsexamen.
Eine detaillierte Übersicht zu diesen Voraussetzungen finden Sie auf unserer Seite Aufbau des Studiums/Lehramt.
Für ein Lehramtserweiterungsstudium bewerben Sie sich bitte fristgerecht online über unser AlmaWeb-Portal.
Zulassungsbeschränkte Lehramtserweiterungsfächer
Auch bei einigen Lehramtserweiterungsfächern gibt es Zulassungsbeschränkungen. Bitte bewerben sie sich bis spätestens 15. Juli (Ausschlussfrist) für:
- Englisch
- Gemeinschaftskunde/Rechtserziehung bzw. Gemeinschaftskunde/Rechtserziehung/Wirtschaft
- Sport
- Deutsch als Zweitsprache
- Deutsch
Zulassungsfreie Lehramtserweiterungsfächer
Bitte bewerben Sie sich bis spätestens 15. September (Ausschlussfrist).
Spezielle Zugangsvoraussetzungen
Bitte berücksichtigen Sie, dass auch für die Lehramtserweiterungsfächer die Speziellen Zugangsvoraussetzungen für Lehramtsstudiengänge gelten.