Das Zentrale Prüfungsamt für Lehramtsstudiengänge (ZPL) ist die zentrale Anlaufstelle für Prüfungsangelegenheiten in den Lehramtsstudiengängen unserer Universität. Viele Informationen zu prüfungsrelevanten Themen sowie die Beratungsangebote finden Sie schulformspezifisch bei der jeweiligen Ansprechpartnerin/dem jeweiligen Ansprechpartner.

Zuständigkeit

  • Staatsexamen Lehramt an Oberschulen
  • Erweiterungsfach im Lehramt an Oberschulen
  • Bildungswissenschaften (alle Schulformen)

Aktuelles

Informationen

Das Prüfungsamt ist nicht für die Moduleinschreibung zuständig. Bitte wenden Sie sich bei Fragen zur Moduleinschreibung an das Studienbüro der betreffenden Fakultät.

Für bereits belegte Module können Sie sich nicht erneut einschreiben. Sollten Sie ein Modul noch nicht abgeschlossen haben, weil Sie die Modulprüfung nicht bestanden haben, müssen Sie sich zum Zweitversuch im Prüfungsamt anmelden. Sie haben rechtlich keinen Anspruch die Veranstaltungen des Moduls noch einmal zu besuchen.

Fristgerechte Modulabmeldung

In der Regel bis vier Wochen vor dem Vorlesungsende über die Einschreibsysteme TOOL und AlmaWeb (Klick-Anleitung zum Abmelden von Modulen).

  • Frist für Modulabmeldungen im Sommersemester 2024: 08.06.2024
  • Frist für die Modulabmeldungen im Wintersemester 2024/25: 11.01.2025

Bitte beachten Sie zudem die Angaben der Studienbüros der betreffenden Fakultäten:

Sollten Sie ohne gültige Abmeldung nicht an einer Modulprüfung teilnehmen, gilt dies als nicht bestandener Prüfungsversuch.

Die Anerkennung von Leistungen, wie Leistungen aus einem früheren Studiengang oder von Leistungen, die an einer anderen Hochschule erbracht wurden, und die Einstufung in ein höheres Fachsemester erfolgt prinzipiell über die Studienfachberatung oder den Prüfungsausschuss des entsprechenden Fachs oder der Fachrichtung unserer Universität. Bitte reichen Sie dort einen Antrag auf Anerkennung ein.

Hinweise finden Sie wie folgt:

Bitte reichen Sie den unterzeichneten Bescheid über die Anerkennung der entsprechenden Leistungen beim Prüfungsmanagement ein oder senden Sie diesen per Post. Die anerkannten Leistungen werden anschließend im AlmaWeb verbucht.

Ergänzungsbereich

Fragen zur Anrechnung im Bereich der Ergänzungsstudien

  • im Rahmen eines hochschulinternen Studiengang-/Kernfachwechsels,
  • von bereits absolvierten Modulen des Ergänzungsbereichs in Bezug auf das Modul „Medienbildung und politische Bildung in der Schule“ (30-STE-PS4-05),
  • von Modulen des Wahlbereichs, des Sprachenzentrums

richten Sie bitte an mich.

Darüber hinausgehende Anrechnungsfragen zu den Ergänzungsstudien, insbesondere nach einem Studienortwechsel richten Sie bitte an den: Prüfungsausschuss des Zentrums für Lehrerbildung und Schulforschung (ZLS).

Wenn Sie auf Grund von Krankheit nicht an einer Modulprüfung teilnehmen können, legen Sie Ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung gemeinsam mit dem dafür vorgesehenene Formular für Krankschreibung bitte innerhalb von drei Werktagen vor. Sie können dies in den Briefkasten neben der Bürotür des Prüfungsmanagements einwerfen oder ihn an die unter "Postanschrift" angegebene Adresse senden oder einscannen und per E-Mail einreichen. Eine private Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, die nach telemedizinischer Begutachtung ausgestellt wurde, wird nicht akzeptiert. Bitte melden Sie sich nicht zusätzlich telefonisch oder per E-Mail. Es zählt der Eingang des Krankenscheins im Original.

Bei schriftlichen Prüfungsleistungen, wie Hausarbeiten, Portfolios und weitere, verschiebt sich der neue Abgabetermin um die Tage der Krankschreibung, welche in die Bearbeitungszeit fallen. Die Prüfungsleistung wird um die Tage der Krankschreibung unterbrochen und darf in diesem Unterbrechungszeitraum auch nicht bearbeitet werden.

Beachten Sie bitte, dass die naturwissenschaftlichen Kernfächer und das Kernfach Sport und Religion von den jeweiligen Fakultäten selbst verwaltet werden. Reichen Sie Ihren Krankenschein mit den geforderten Formularen bitte dort im Prüfungsamt ein. In der Fachrichtung Wirtschaft und Verwaltung ist eine Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung erforderlich. Nutzen Sie bitte hierfür dieses Formular.

Aktuell ist die elektronische Übermittlung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung als Scan per E-Mail ausreichend.

Ihre Krankschreibung wird im AlmaWeb für die entsprechende Modulprüfung verbucht (Prüfungen → Modulergebnisse → Modul auswählen → Prüfungen). Bitte fragen Sie auf Grund der hohen Immatrikulationszahlen im Staatsexamen-Lehramt nicht noch einmal per E-Mail/Telefon nach.

Sollten Sie für eine Modulprüfung krankgeschrieben sein:

  • Es gilt für Sie automatisch der nächste Prüfungstermin dieses Moduls.
  • Sie müssen sich für den nächsten Termin nicht noch einmal anmelden. Die Anmeldung erfolgt auf Grund der Krankschreibung automatisch.
  • Sie dürfen die Veranstaltungen nicht noch einmal belegen und sich nicht noch einmal einschreiben.
  • Nehmen Sie an dem nächsten Termin unentschuldigt nicht teil, gilt dies als nicht bestandener Versuch.

Informationen zur elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU):

Bitte reichen Sie die "Ausfertigung für den Arbeitgeber" ein. Sollte Ihnen diese aufgrund der Umstellung auf das elektronische Meldeverfahren an die Krankenkassen nicht mehr ausgestellt werden, lassen Sie sich bitte in der Arztpraxis die "Ausfertigung für Versicherte" ausstellen, machen bitte den Diagnoseschlüssel unkenntlich und reichen dann diese Ausfertigung beim Prüfungsmanagement ein.

Informationen zum amtsärztlichen Attest:

  • Das Gesundheitsamt fordert eine Vorstellung am Prüfungstag im Zeitraum von 8 bis 15 Uhr beim amtsärztlichen Dienst, um eine Bescheinigung zu erhalten.
  • Nur in Ausnahmefällen (zum Beispiel Krankenhausaufenthalt) ist auch eine telefonische Rücksprache bis spätestens um 8 Uhr am Prüfungstag beim amtsärztlichen Dienst möglich.
  • Bitte reichen Sie nur auf ausdrückliche Aufforderung seitens der Prüfungsämter ein amtsärztliches Gutachten ein!

 

Die Prüfungstermine werden in AlmaWeb veröffentlicht oder über die Dozent:innen bekannt gegeben (Institutswebseite, per E-Mail etc.).

Die Einsichtnahme in Klausuren und andere Prüfungsleistungen wird bitte immer direkt mit dem:der Prüfer:in vereinbart.

Es ist möglich, die Teilnahme an dem regulären Prüfungstermin zu verschieben, ohne sich vom Modul abzumelden, wenn folgende Gründe vorliegen:

  1. Zwei Prüfungstermine Ihres aktuellen Semesters finden am gleichen Tag und zur gleichen Uhrzeit oder unmittelbar aufeinander folgend statt.
    In diesem Fall verwenden Sie für die Verschiebung eines Termins bitte bis vier Wochen vor dem Vorlesungsende das nachfolgende Formular: Antrag Verschiebung Prüfungstermin wegen Terminüberschneidung
  2. Sie absolvieren zum Prüfungstermin ein Auslandssemester oder sind dienstlich im Ausland.
    In diesem Fall verwenden Sie für die Festlegung eines neuen Prüfungstermins bitte bis vier Wochen vor dem Vorlesungsende das Formular: Antrag neuer Prüfungstermin wegen Auslandsaufenthalt
  3. Es liegen andere besondere Gründe vor.
    Sie können aus Gründen, die Sie nicht selbst verschuldet haben, nicht an der Prüfung teilnehmen (zum Beispiel Beerdigung oder Zugausfall): Antrag auf einen neuen Prüfungstermin auf Grund besonderer Umstände
  4. Antrag auf einen neuen Abgabetermin des Portfolios im Modul 05-BWI-02.
    In begründeten Fällen ist es möglich, das Praktikum und den Abgabetermin des Portfolios im Modul 2 der Bildungswissenschaften zu verschieben. Dies gilt beispielsweise wenn Sie ein Auslandssemester absolvieren, keinen Praktikumsplatz erhalten haben, lange krank sind oder wenn Sie ein Urlaubssemester einlegen. Es gilt auf keinen Fall für private Gründe wie Urlaub und ähnliches. In begründeten Fällen können Sie einen Antrag auf Verschiebung des Abgabetermins stellen und müssen sich nicht vom gesamten Modul abmelden. Bitte legen Sie dazu den neuen Abgabetermin mit dem:der Modulverantwortlichen fest und bitten Sie diese:n, den Antrag zu unterzeichnen. Im Anschluss muss der Antrag vom Praktikumsbüro I des ZLS unterzeichnet werden, bevor er dann im Zentralen Prüfungsamt eingereicht wird.
    Der Antrag muss spätestens vier Wochen vor dem Vorlesungsende mit den entsprechenden Belegen für den Grund der Verschiebung eingereicht werden: Antrag auf einen neuen Abgabetermin des Portfolios in BiWi 2

Wenn die Anträge nicht bis vier Wochen vor dem Vorlesungsende eingereicht wurden, ist eine Verschiebung des Prüfungstermins leider nicht mehr möglich!

Wenn Sie ein Praktikum in den Schulpraktischen Studien (SPS) nicht im vorgesehenen Semester absolvieren können, melden Sie sich bitte in der üblichen Frist vom dazugehörigen Modul ab:

  • Bildungswissenschaftliches Blockpraktikum (SPS I): vier Wochen vor Ende der Vorlesungszeit
  • Module mit Schulpraktischen Übungen (SPS II/III): vier Wochen vor Ende der Vorlesungszeit
  • Module mit Fachdidaktischem Blockpraktikum (SPS IV/V): eine Woche nach Fristende für den Upload der Praktikumsbestätigung im Praktikumsportal Sachsen

Wenn Sie in das Modul eingeschrieben bleiben möchten und nur das Praktikum zu einem anderen Zeitraum absolvieren möchten, ist dies nur möglich, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, den Sie nicht selbst verschuldet haben, zum Beispiel auf Grund eines Auslandsaufenthaltes oder weil Sie keinen Praktikumsplatz erhalten haben. Der letztere Grund muss vom Büro für Schulpraktische Studien des Zentrums für Lehrerbildung und Schulforschung (ZLS) bescheinigt werden. Bitte reichen Sie die Bescheinigung bis vier Wochen vor dem Vorlesungsende beim Prüfungsmanagement ein.

Der Rücktritt vom Praktikum aus anderen Gründen, zum Beispiel auf Grund von zu hoher Prüfungsbelastung oder zu hoher Fahrtkosten, ist leider nicht möglich und zieht, wenn keine gültige Modulabmeldung vorliegt, leider die Vergabe einer 5,0 nach sich.

In jedem Modul können insgesamt drei Prüfungsversuche ablegt werden. Ein Prüfungsversuch gilt dann als nicht bestanden, wenn er mit 5,0 bewertet wird oder wenn unentschuldigt nicht an der Prüfung teilgenommen wird.

Prinzipiell gilt: Im Falle des Nichtbestehens einer Modulprüfung dürfen nur die nicht bestandenen Teilleistungen wiederholt werden. Die Fristen für die Wiederholung von Modulprüfungen werden durch die Prüfungsordnung wie folgt geregelt:

Wenn der 1. Versuch nicht bestanden wurde:

Die erste Wiederholungsprüfung (2. Versuch):

  • muss innerhalb einer Frist von einem Jahr wiederholt werden. 
  • muss bis zwei Wochen vor Wiederholungstermin per E-Mail an das Prüfungsamt angemeldet werden. Anmeldungen, die nach dieser Frist eingehen, können unabhängig von individuellen Absprachen mit den Prüfer:innen nicht berücksichtigt werden und erhalten keinen Prüfungsanspruch!
  • muss in der Fachrichtung Wirtschaft und Verwaltung fristgerecht auf elektronischem Weg über AlmaWeb angemeldet werden. Die Anmeldefrist beginnt 12 Wochen vor Ende der Vorlesungszeit und endet 8 Wochen vor Ende der Vorlesungszeit. Beachten Sie hierzu die Klickanleitung der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät.
  • gilt als nicht bestanden, wenn sie nicht innerhalb der Jahresfrist abgelegt wird.

Wenn der 2. Versuch nicht bestanden wurde:

Die zweite Wiederholungsprüfung (3. Versuch):

  • muss zum nächst möglichen Prüfungstermin abgelegt werden. Das ist in der Regel der erste Prüfungstermin des entsprechenden Moduls im darauf folgenden Semester.
  • gilt auch als nicht bestanden, wenn Sie an diesem nächstmöglichen Termin unentschuldigt nicht teilnehmen.
  • muss durch einen formlosen Antrag auf zweite Wiederholung dieser Modulprüfung beim zuständigen Prüfungsausschuss des jeweiligen Instituts (Name, Matrikelnummer, Studiengang, Schulform, Modul) beantragt werden.
    In den Fächern der Philologischen Fakultät, Erziehungswissenschaftlichen Fakultät, Historischem Seminar, für das Institut für Politikwissenschaften und das Insitut für Philsophie und im Bereich der Ergänzungsstudien wird der Antrag auf 2. Wiederholungsprüfung beim Prüfungsamt gestellt.
  • muss beim Prüfungsamt bis zwei Wochen vor dem Prüfungstermin per E-Mail angemeldet werden.
  • muss in der Fachrichtung Wirtschaft und Verwaltung fristgerecht auf elektronischem Weg über AlmaWeb angemeldet werden. Die Anmeldefrist beginnt 12 Wochen vor Ende der Vorlesungszeit und endet 8 Wochen vor Ende der Vorlesungszeit. Beachten Sie hierzu die Klickanleitung der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät.

Wenn der 3. Versuch nicht bestanden wurde:

ist die Modulprüfung insgesamt endgültig nicht bestanden. Die daraus folgenden Konsequenzen sind von der Art der endgültig nicht bestandenen Prüfung abhängig:

  • Bildungswissenschaften: hat die Exmatrikulation aus dem Staatsexamen-Lehramt zur Folge.
  • Pflichtmodul eines Kernfaches: hat die Exmatrikulation aus diesem Kernfach zur Folge. Es kann dann möglicherweise ein neues Kernfach gewählt werden.
  • Wahlmodul oder ein Modul des Ergänzungsbereichs: dieses Modul kann durch ein anderes Modul ersetzt werden.

Wiederholungsregelungen in den Bildungswissenschaften:

  • 05-BWI-02: Anmeldung per Antrag auf Wiederholungsprüfung im Modul 05-BWI-02 (siehe "Formulare") beim Prüfungsamt
  • 05-BWI-03 und 05-BWI-04: Informationen auf der Webseite des Instituts für Bildungswissenschaften
  • 05-BWI-05: Information auf der Webseite des Instituts für Bildungswissenschaften (Einschreibung in die Prüfungsgruppen, Termine, Klausurort)
  • 05-BWI-07: Anmeldung per Antrag auf Wiederholungsprüfung im Modul 05-BWI-07 (siehe "Formulare") beim Prüfungsamt

Die Leistungsbescheinigung nach Paragraf 48 BAföG (Formblatt 5) wird in der Regel während der Sprechzeit ausgefüllt. Eine Bearbeitung mit postalischer Rücksendung ist nur möglich, wenn Sie einen frankierten Rückumschlag an das Prüfungsmanagement senden.

Weitere Informationen zum BAföG finden Sie auf der Webseite des Studentenwerks Leipzig.

Zuständigkeit

Die Erste Staatsprüfung wird vom Landesamt für Schule und Bildung (LaSuB) betreut. Alle Informationen zum Antragsverfahren und zum Prüfungsverlauf erhalten Sie auf der Website des LaSuB.

Informieren Sie sich bitte auch zu den coronabedingten Besonderheiten der Staatsprüfung.

Studienverlaufsbescheinigung

Die Studienverlaufsbescheinigung können Sie selber im AlmaWeb generieren. Weitere Informationen und Erklärungen dazu finden Sie auf unserer Seite Studienbescheinigungen.

Transcript of Records

Für die Anmeldung zur Ersten Staatsprüfung benötigen Sie ein abschließendes Transcript of Records (ToR) über alle Modulleistungen, die Sie im Rahmen Ihres Studiums erbracht haben. Dieses ToR kann nur ausgestellt werden, wenn alle Noten eingegangen und verbucht sind.

Prüfen Sie unbedingt vor der Anmeldung zur Staatsprüfung bis Ende Dezember/Anfang Januar beziehungsweise Ende Juli/Anfang August in Ihrem AlmaWeb-Notenspiegel:

  • Sind alle bereits erbrachten Noten verbucht?
  • Sind die bestandenen Module dem richtigen Fach/Bereich zugeordnet?
  • Bilden sich die richtigen Gesamtpunktzahlen und Abschlussnoten?

Falls Ihnen dabei Unregelmäßigkeiten auffallen, schreiben Sie bitte sofort eine E-Mail an das Prüfungsmanagement mit folgenden Angaben: Name, Matrikelnummer, betreffendes Modul und kurze Schilderung des Problems.

Das Transcript of Records, das Sie bei der Anmeldung zur Staatsprüfung bei der LaSuB benötigen, wird vom Prüfungsamt für alle Studierenden erstellt, die sich beim LaSuB für die Staatsprüfung angemeldet haben. Die Information über die Prüfungsanmeldung erhalten wir direkt vom LaSuB, Sie müssen also Ihr Transcript nicht extra bei uns anfordern. Das Transcript of Records wird auch von uns direkt beim LaSuB eingereicht.
Alle Leistungen müssen bis zum 30.04. beziehungsweise 31.10. des Jahres im AlmaWeb vorliegen.
Nur so können wir das Transcript of Records fristgerecht (15.05. beziehungsweise 15.11.) beim LaSuB einreichen.  

Darüber hinaus werden wir ein abschließendes Transcript of Records für Sie erstellen, das alle Modulleistungen ausweist, die Sie im Rahmen Ihres Studiums erbracht haben. Dieses können Sie während der Sprechzeit beim Prüfungsmanagement abholen (für Staatsexamen im Sommersemester ab Mitte Mai, für Staatsexamen im Wintersemester ab Mitte November). Bitte denken Sie daran sich Ihr Original Transcript of Records spätestens ein Jahr nach Abschluss des Staatsexamens abzuholen.

Informationen, Beratungsangebote sowie das Formular zur Beantragung von Nachteilsausgleichen finden Sie auf der Webseite der Beauftragten für Studierende mit Behinderung und chronischen Erkrankungen.

Prüfungsausschüsse