Aktuell ist durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) klargestellt worden, dass Studierende, deren Regelstudienzeit regulär mit dem Sommersemester 2020 endete, nun die Möglichkeit einer rückwirkenden BAföG-Antragstellung für das Wintersemester 2020/21 erhalten. Ausnahmsweise können Studierende, deren Regelstudienzeit regulär mit dem Sommersemester 2020 endete und die bisher keinen oder einen verspäteten Antrag auf Ausbildungsförderung gestellt haben, jetzt BAföG-Leistungen rückwirkend ab Beginn des Wintersemesters 2020/21 (in der Regel Oktober 2020) beantragen und erhalten. Dafür muss der Antrag spätestens bis 30. April 2021 beim Amt für Ausbildungsförderung des Studentenwerkes Leipzig gestellt werden.
Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Studentenwerks leipzig.