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Am 13. Dezember 2023 hat der Sächsische Landtag die gesetzlichen Grundlagen für die Einführung eines integrierten Bachelorgrades für Studierende der Rechtswissenschaft in Sachsen geschaffen. Vorausgegangen war eine Grundsatzentscheidung des Rektorats der Universität Leipzig. Das Justizministerium wird nun in Abstimmung mit der Juristenfakultät die erforderliche Rechtsverordnung erarbeiten, auf deren Grundlage ab dem 1. Januar 2025 die Erteilung des Bachelor of Laws (LL.B.) bei der Juristenfakultät beantragt werden kann.

Mit dem Bachelor of Laws (LL.B.) können Studierende der Rechtswissenschaft mit ihren regulären, während des Examensstudiums erbrachten Prüfungsleistungen einen anerkannten akademischen Abschluss erwerben, der ihnen nicht nur ein nachfolgendes Masterstudium, sondern auch berufliche Perspektiven außerhalb der staatsexamensabhängigen „klassischen“ juristischen Berufe eröffnet.

Studierende, die nach regelmäßig langer Studiendauer die Erste Juristische Prüfung (vormals „erstes Staatsexamen“) nicht bestehen oder im Verlaufe des Studiums entscheiden, diese nicht mehr anzustreben, erhalten damit die Möglichkeit, einen anerkannten akademischen Abschluss zu erlangen. Viele Studierende dürften dies als eine Entlastung im Studium wahrnehmen.

Dazu Studiendekan Prof. Dr. Justus Meyer: „Der Bachelor im Studiengang Rechtswissenschaft eröffnet neue Perspektiven für viele Berufe und Master-Studiengänge. Ich hoffe natürlich, dass die große Mehrzahl unserer Studierenden die Staatsexamina ablegen, schon wegen der großartigen Aussichten auf dem Arbeitsmarkt für Juristinnen und Juristen. Aber auch dann ist der Bachelor ein wichtiger Etappensieg, der einigen psychischen Druck aus der Examensvorbereitung und den Prüfungen nimmt.“

Einen Anspruch auf den Bachelorgrad haben alle Studierenden, die die Voraussetzungen für die Zulassung zur staatlichen Pflichtfachprüfung erfüllen und die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung bestehen. Anträge können ab dem 1. Januar 2025 an die Juristenfakultät der Universität Leipzig gerichtet werden. Bis zu diesem Zeitpunkt wird das Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung gemeinsam mit der Juristenfakultät der Universität Leipzig eine Rechtsverordnung erarbeiten, die Einzelheiten zur Verleihung des Bachelorgrades regelt.