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Die Strafmündigkeit auf 12 Jahre herabsetzen: Das hält Prof. Dr. Elisa Hoven in bestimmten Fällen, wie dem aktuellen Mordfall nahe Freudenberg, für vertretbar. In einem ZEIT-Interview diskutiert die Jura-Professorin in der Reihe "Streit" mit Rechtsexpertin und Grünen-Politikerin Renate Künast über das Für und Wider der Verschärfung des Strafrechts.

Strafrecht für Kinder, diese sensible Thematik ist Gegenstand des Interviews der ZEIT mit Elisa Hoven. Anlass für die Debatte ist der Mord an einem 12-jährigen Mädchen durch zwei mutmaßliche Täterinnen im Alter von 12 und 13 Jahren in der Nähe der Kleinstadt Freudenberg. Gerichtlich können die Verdächtigen aufgrund ihres Alters nicht verurteilt werden. "Dass der Staat im Fall Freudenberg gar keine strafrechtliche Antwort geben kann, finde ich falsch", so Hoven.

Sie sieht das zentrale Problem darin, dass es momentan rechtlich zu wenig Instrumente gebe, um auf Taten dieser Art zu reagieren. „Wir haben nur das ­Jugendhilferecht. Und das ist auf Hilfe, Unterstützung, Kooperation angelegt. Es ist sehr schwierig, Maßnahmen gegen den Willen der Eltern zu ergreifen.“

Mit einer Vergeltung der Straftat würde nach Hovens Aussage ein Signal gesendet werden, nicht nur an Täter:innen und an die Angehörigen des Opfers, sondern auch an die Gesellschaft. Dabei sei es wichtig, eine genaue Einzelfallprüfung vorzunehmen.

Ist unser Recht wirklich gerecht? Um diese Frage geht es auch im neuen Buch „Strafsachen“ von Prof. Dr. Elisa Hoven und Prof. Dr. Thomas Weigend. Anhand von konkreten Fällen reflektieren sie in dem Band, inwieweit Recht und Rechtsempfinden einander entsprechen oder auseinandergehen.