Jährlich würden EU-weit 190 Millionen Puten geschlachtet. „Sie gehören zu den vergessenen Nutztieren. Für ihre Aufzucht und Schlachtung gibt es keinen Schutz durch eine harmonisierte EU-Gesetzgebung“, betont Krautwald-Junghanns. Bisher hätten nur wenige Staaten – allen voran Österreich und Schweden – spezifische Rechtsvorschriften für die Putenhaltung erlassen.
Am 23. Februar hatte Krautwald-Junghanns die Ergebnisse ihrer Studie „Anforderungen an eine zeitgemäße tierschutzkonforme Haltung von Mastputen“ in Wien vorgestellt. Entstanden war diese gemeinsam mit der Universität Wien im Auftrag des österreichischen Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK). Krautwald-Junghanns hat in der Vergangenheit unter anderem auch vor dem Referat Tierschutz des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft und diversen Organisationen Gutachten zu dieser Thematik vorgetragen.