Die Bestimmungen der Sächsischen Corona-Quarantäne-Verordnung bleiben unberührt von den Anordnungen des Bundesministeriums für Gesundheit bestehen.
Für Rückkehrer aus Risikogebieten
Was ist ein Risikogebiet?
Reisende aus dem Ausland müssen dann in Quarantäne, wenn sie aus einem Gebiet, das am Einreisetag als Risikogebiet gilt, einreisen.
Die Übersicht über die Risikogebiete findet man auf der Website des Robert-Koch-Instituts.
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Welche Pflichten gelten, wenn ich aus einem Risikogebiet nach Sachsen einreise?
Es gibt die Pflicht zur Testung und die Pflicht zur Datenangabe sowie die Pflicht zur Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Gesundheitsamt. Spätestens auf Aufforderung durch das Gesundheitsamt ist der negative Test vorzulegen. Bis zum Vorliegen eines negativen Testergebnisses muss eine häusliche Quarantäne eingehalten werden. Der Reisende kann bis 14 Tage nach der Einreise unter Beobachtung des Gesundheitsamtes gestellt werden.