Pressemitteilung 2015/141 vom

Die kommunale Finanzkraft ist vollständig im Länderfinanzausgleich zu berücksichtigen. Zu diesem Ergebnis kommen zwei heute (11. Mai 2015) veröffentlichte Gutachten, die im Auftrag der Länder Berlin, Brandenburg, Bremen, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen erstellt wurden. Eines der Gutachten stammt von Wirtschaftswissenschaftlern der Universität Leipzig, das zweite von der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer.

Bisher wird die kommunale Finanzkraft lediglich zu 64 Prozent im Länderfinanzausgleich angerechnet. Das führt laut Gutachten dazu, dass die Finanzkraftunterschiede zwischen den Ländern unvollständig dargestellt und ausgeglichen werden. "Dadurch entgehen den Ländern mit finanzschwachen Gemeinden Einnahmen, dem Freistaat Sachsen beispielsweise in Höhe von rund 400 Millionen Euro", sagt Prof. Dr. Thomas Lenk, Direktor des Instituts für Öffentliche Finanzen und Public Management der Universität Leipzig.

"Bei einer Neugestaltung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen ist wegen der vorliegenden Argumente und der unzureichenden Begründung des aktuellen Abschlags eine vollständige und dauerhafte Einbeziehung der kommunalen Finanzkraft in den Länderfinanzausgleich zu empfehlen", so Lenk. Neben ihm waren am Leipziger Gutachten Dr. Marco Sunder und Philipp Glinka beteiligt.