Bisher wird die kommunale Finanzkraft lediglich zu 64 Prozent im Länderfinanzausgleich angerechnet. Das führt laut Gutachten dazu, dass die Finanzkraftunterschiede zwischen den Ländern unvollständig dargestellt und ausgeglichen werden. "Dadurch entgehen den Ländern mit finanzschwachen Gemeinden Einnahmen, dem Freistaat Sachsen beispielsweise in Höhe von rund 400 Millionen Euro", sagt Prof. Dr. Thomas Lenk, Direktor des Instituts für Öffentliche Finanzen und Public Management der Universität Leipzig.
"Bei einer Neugestaltung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen ist wegen der vorliegenden Argumente und der unzureichenden Begründung des aktuellen Abschlags eine vollständige und dauerhafte Einbeziehung der kommunalen Finanzkraft in den Länderfinanzausgleich zu empfehlen", so Lenk. Neben ihm waren am Leipziger Gutachten Dr. Marco Sunder und Philipp Glinka beteiligt.