Pressemitteilung 2006/076 vom

Am 22. Februar 2006 verstarb Professor Dr. Werner Johann Kleemann, Ordinarius für Rechtsmedizin und Direktor des Institutes für Rechtsmedizin an der Medizinischen Fakultät der Universität Leipzig im Alter von 52 Jahren.

Professor Dr. Werner Johann Kleemann wurde am 17. April 1953 in Ihrhove geboren. 1972 beendete er eine Ausbildung als Kaufmann im Groß- und Außenhandel. 1977 legte er das Abitur am Gymnasium in Leer ab und nahm 1979 das Studium der Humanmedizin an der Medizinischen Hochschule Hannover auf. Dieses schloss er 1985 ab und erhielt im gleichen Jahr die Approbation.

1985 begann er seine berufliche Tätigkeit am Institut für Rechtsmedizin der Medizinischen Hochschule Hannover als wissenschaftlicher Mitarbeiter. 1986 promovierte er in der Abteilung Sport- und Arbeitsphysiologie im Zentrum Physiologie der MHH zum Thema: "Die Hämoglobin-Sauerstoff-Affinität bei Patienten mit arterieller Verschlußkrankheit der Beine". Nach Absolvierung der Ausbildungsabschnitte klinische Psychiatrie und Pathologie in den Jahren 1990 und 1991 erfolgte 1992 die Ernennung zum Oberarzt. Im gleichen Jahr erwarb er die Annerkennung als Facharzt für Rechtsmedizin. 1996 habilitierte er sich zum Thema: "Der plötzliche Kindstod". 1996 erhielt er den Ruf auf eine C3-Professur am Institut für Rechtsmedizin der Universität Hamburg, den er aber nicht annahm. 1997 stand er primo locco im Berufungsverfahren zur C4-Professur am Institut für Rechtsmedizin der Universität Kiel. Das Verfahren wurde von der Fakultät nicht zu Ende geführt. Im Wintersemester 1998/99 übernahm er die Funktion als Lehrbeauftragter an der Philipps-Universität in Marburg.

Am 19. März 2000 erhielt er den Ruf auf die C4-Professur am Institut für Rechtsmedizin der Universität Leipzig. Die Ernennung zum außerplanmäßigen Professor an der MHH erfolgte drei Tage später. Sein Dienstantritt am Leipziger Institut erfolgte am 12. Oktober 2000.

Das wissenschaftliche Werk widmet sich schwerpunktmäßig seit Beginn seiner Tätigkeit am Institut für Rechtsmedizin der MHH dem plötzlichen Kindstod, der Pathogenese, den epidemiologischen Aspekten sowie prä- und perinatalen Risikofaktoren. Die Ergebnisse dieser Forschung flossen in verschiedene Empfehlungen zur Prophylaxe des plötzlichen Kindstodes z. B. bezüglich Schlafhaltung und Schlafumgebung. Während seiner Tätigkeit am Leipziger Institut widmete er sich außerdem der Gewalt gegen Kinder. Seine ausgewiesene Fachkompetenz auf dem Gebiet des Münchhausen-Stellvertreter Syndroms war bei den Justiz-Behörden in ganz Deutschland hoch geschätzt.

Zahlreiche Mediziner promovierten unter seiner Anleitung. Während des leider viel zu kurzen Ordinariats führte er dennoch einen wissenschaftlichen Mitarbeiter zur Habilitation.

Professor Dr. Werner Johann Kleemann war Mitglied zahlreicher nationaler und internationaler Fachgesellschaften und arbeitete in verschiedenen akademischen Gremien, z. B. Promotionskommission, Ethikkommission etc.

Die Erfahrungen, welche er bei Organisation verschiedener wissenschaftlicher Fachtagungen erwerben konnte (z. B. 17. Spuren-Workshop der Deutschen Gesellschaft für Rechtsmedizin oder 77. Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Rechtsmedizin) konnte er bei der Ausrichtung 23. Spurenworkshops der Deutschen Gesellschaft für Rechtsmedizin im Jahr 2003 oder bei der Jahrestagung der Gesellschaft der Sachverständigen für Abstammungsbegutachtungen 2004 als Ausrichter einbringen.

Trotz seiner schweren Erkrankung hat er sich in den Jahren seiner Tätigkeit mit all seiner Kraft für das Leipziger Institut eingesetzt, es zu einer nicht nur in Deutschland anerkannten Einrichtung geführt und viele Dinge begonnen, die er leider nicht mehr zu Ende führen konnte. Er war in dieser Zeit nicht nur für die Mitarbeiter immer ein Vorbild, sondern genoss Bewunderung der Kolleginnen und Kollegen aus dem In- und Ausland. Seine ehemaligen und heutigen Mitarbeiter werden ihn in dankbarer Erinnerung behalten und ihm ein ehrendes Andenken bewahren.