Die in einer feierlichen Zeremonie im Sächsischen Landtag geschlossenen Vereinbarungen definieren konkrete Ziele zur Weiterentwicklung von Lehre, Forschung und Transfer an Sachsens Hochschulen. Sie dienen als zentrales Steuerungsinstrument, das auf die individuellen Stärken der 14 staatlichen Hochschulen abgestimmt ist. Die einzelnen Zielvereinbarungen orientieren sich dabei an der Hochschulentwicklungsplanung des Freistaats und übersetzen den darin beschriebenen Rahmen in konkrete und individuelle Vorgaben für alle 14 staatlichen Hochschulen.
Wissenschaftsminister Sebastian Gemkow sagte unter anderem: „Mit diesen Vereinbarungen schaffen wir die Grundlage für eine planbare und verlässliche Entwicklung unserer Hochschulen. Trotz herausfordernder Rahmenbedingungen ist es uns gelungen, innovative Schwerpunkte zu setzen und die Qualität in Lehre und Forschung nachhaltig zu sichern. Besonders stolz bin ich darauf, dass wir es geschafft haben, die Hochschulen nicht nur finanziell zu stärken, sondern ihnen auch die Flexibilität zu geben, ihre individuellen Potenziale zu entfalten. Ob in der Ausbildung dringend benötigter Fachkräfte, im Schutz und der Weiterentwicklung der sogenannten Kleinen Fächer oder bei der Förderung von Innovation durch Transfer – wir setzen gemeinsam Zeichen, die weit über die nächsten Jahre hinauswirken werden.“
„Die Zielvereinbarung 2025-2028 ist das Ergebnis eines intensiven Verhandlungsprozesses mit dem SMWK und auch dem SMK. Die Erwartungen des Freistaats an unsere Universität sind hoch, die Zielsetzungen durchaus ambitioniert und die zur Verfügung gestellten Mittel begrenzt. Wir haben deshalb hart darum gerungen, unsere Positionen durchzusetzen. Insgesamt denke ich, dass dies gelungen ist“, sagte Prof. Dr. Eva Inés Obergfell, Rektorin der Universität Leipzig. „Wir haben anspruchsvolle Ziele verhandelt, die unsere Universität voranbringen werden. Mit Erfolg haben wir deutlich gemacht, dass zusätzliche Aufgaben nicht ohne eine auskömmliche Finanzierung leistbar sind. Ich danke dem SMWK für den partnerschaftlichen Verhandlungsprozess sowie auch den Beteiligten innerhalb der Universität Leipzig, die ebenso Anteil an diesem Verhandlungsergebnis haben. Jetzt gilt es, in den kommenden vier Jahren in einer gemeinsamen Kraftanstrengung an der Erreichung der Ziele zu arbeiten.“
Ausgewählte Schwerpunkte der Vereinbarungen:
- Akademische Fachkräfteausbildung: Die Zahl der Studierenden und Absolventen soll auf dem aktuellen Niveau von rund 100.000 gehalten werden, um dem Bedarf an akademischen Fachkräften gerecht zu werden.
- Fächerangebot: Jede Zielvereinbarung schreibt das Fächerangebot der Hochschule fest. Insbesondere wird die Existenz der sogenannten Kleinen Fächer gesichert.
- Dauerhafte Beschäftigung: Für die Universitäten und Hochschulen für angewandte Wissenschaften wurden Zielmarken für die Quote der unbefristet beschäftigten wissenschaftlichen Mitarbeiter:innen (ohne Drittmittelbeschäftigte) abhängig von der Ausgangslage vereinbart.
- Innovationsförderung durch Transfer: Zur Stärkung der Innovationskraft der Hochschulen wird das Transfergeschehen höher gewichtet. Dazu wurden erstmals zwei Kennwerte eingeführt – wie beispielsweise Patentanmeldungen sowie Forschungs- und Transferaufträge.