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Die Zahlstelle ist ab dem 11. August 2020 wieder geöffnet.

Das Dezernat 5, Sachgebiet 52 trifft mit sofortiger Wirkung folgende Festlegungen:

  • Die Zahlstelle ist für den Publikumsverkehr wieder geöffnet.
  • Es gelten die Öffnungszeiten: Dienstag bis Donnerstag jeweils von 09:30 Uhr bis 12 Uhr.
  • Der Bargeldverkehr wird weiterhin auf ein Minimum reduziert.
  • Bareinzahlungen der Geldstellen sind weiterhin bei der Sparkasse Leipzig auf das Konto der Zahlstelle 1100155089 vorzunehmen.
  • Zur Bargeldeinzahlung nutzen Sie bitte weiterhin die Mischsafebags, die Sie in den Filialen der Sparkasse Leipzig erhalten.
  • Auszahlungen an Gäste sind möglich. Diese erfolgen jedoch nur per Scheck, der in einer Filiale der Sparkasse Leipzig eingelöst werden kann.
  • Eine Anmeldung zur Abholung des Schecks ist mindestens sechs Werktage im Voraus zwingend erforderlich. Die Unterlagen müssen unbedingt vollständig vorliegen. Eine kurzfristige Erstellung einer Auszahlungsanordnung ist nicht möglich.

  • Für alle Besuche in der Zahlstelle ist eine vorherige Anmeldung per Telefon: +49 341 97-31020 oder per E-Mail unabdingbar. Bitte kommen Sie nur in die Zahlstelle, wenn Sie eine schriftliche Terminbestätigung erhalten haben!


Für diese Regelung gelten die allgemein gültigen Sicherheits- und Hygienebestimmungen wie auch außerhalb der Universität Leipzig.

SÄCHSISCHE CORONA-SCHUTZ-VERORDNUNG