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Am 01.11.2024 trat das Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG) in Deutschland in Kraft. Dieses ermöglicht es transgeschlechtlichen, intergeschlechtlichen und nicht-binären Menschen, ihren Geschlechtseintrag im Personenstandsregister und ihre Vornamen einfacher ändern zu lassen. Wir informieren Sie, wie Sie diese Änderungen auch in Ihren persönlichen Dokumenten an der Universität Leipzig übernehmen können.

Was bedeutet die Änderung für mich an der Universität Leipzig?

Personen, die ihren Geschlechtseintrag und Namen geändert haben, haben das Recht auf die Ausstellung entsprechender Dokumente. Dies gilt nicht nur für Mitarbeitenden- oder Studierendenausweise, sondern auch für Arbeitsverträge, (Arbeits-)Zeugnisse, Leistungsnachweise, Immatrikulationsbescheinigungen und ähnliche Unterlagen. Mit diesen Änderungen erfolgen auch Anpassungen im Campus-Management-System, in AlmaWeb, Moodle und an den Uni-Mailadressen.

Prozess an der Universität Leipzig

Die Universität Leipzig behandelt eine Namensänderung nach dem SBGG genauso wie eine Namensänderung, zum Beispiel nach einer Heirat. Für Studierende und Beschäftigte gibt es unterschiedliche Anlaufstellen, bei denen die Änderungen bearbeitet werden. Studierende wenden sich an das Studierendensekretariat (Dezernat 2), Beschäftigte an das Personaldezernat (Dezernat 3).

Bitte beachten: Studierende, die gleichzeitig Studentische oder Wissenschaftliche Hilfskraft sind, müssen sich eigeninitiativ an beide Dezernate wenden.
 

Studierende der Universität Leipzig wenden sich in eigener Initiative an das Studierendensekretariat (Dezernat 2). Ihre Ansprechperson ist Dr. Klaus Arnold

Notwendige Dokumente:

  • Eine einfache Kopie der Beurkundung der Änderung des Geschlechtseintrags und/oder des Vornamens vom Standesamt
  • Oder alternativ die neu vom Standesamt ausgestellte Geburtsurkunde

Eine Änderung des Namens oder des Geschlechts kann direkt per E-Mail beantragt werden. Die E-Mail sollte die Matrikelnummer und den Scan des entsprechenden Dokuments enthalten.

Beschäftigte der Universität Leipzig wenden sich in eigener Initiative an das Personaldezernat (Dezernat 3). Ansprechpersonen im D3 sind die zuständigen Personalsachbearbeiter:innen. Wer für Sie zuständig ist, können Sie einer Übersicht im Intranet entnehmen. Kontaktieren Sie Ihre:n Personalsachbearbeiter:in für eine Terminvereinbarung am besten per E-Mail.

Notwendige Dokumente:

  • Eine einfache Kopie der Beurkundung der Änderung des Geschlechtseintrags und/oder des Vornamens vom Standesamt
  • Mitarbeitendenkarte
  • bei Bedarf Arbeits- oder Ausbildungsvertrag (im Original); bei mehreren gleichzeitig bestehenden Verträgen alle Verträge
  • bei Bedarf Zwischen- oder Arbeitszeugnis (im Original)

Die Dezernate 2 und 3 der Universität Leipzig informieren abschließend das Universitätsrechenzentrum (URZ) über diese Änderungen. Bitte beachten Sie, dass Sie sich separat an das URZ wenden müssen, um die Änderung der Mail-Aliase unter useradm(at)uni-leipzig.de zu beantragen.
 

Promovierende wenden sich bitte mit ihrem Anliegen direkt an die Ansprechpersonen in ihrer Fakultät. Bitte beachten Sie, dass Sie im Falle einer Beschäftigung an der Universität Leipzig zusätzlich das Personaldezernat (Dezernat 3) kontaktieren müssen.

Prozess an der Medizinischen Fakultät

Die Medizinische Fakultät (MF) sowie das Universitätsklinikum Leipzig (UKL) behandeln eine Namensänderung nach dem SBGG genauso wie eine Namensänderung, zum Beispiel nach einer Heirat. Für Studierende und Beschäftigte gibt es unterschiedliche Anlaufstellen, an denen die Änderungen bearbeitet werden:

  • Studierende wenden sich an das Referat Lehre,
  • Beschäftigte an den Bereich Personal.

Bitte beachten Sie: Studierende, die gleichzeitig studentische oder wissenschaftliche Hilfskräfte sind, müssen sich eigeninitiativ an ihre jeweilige Personalsachbearbeiter:in im Bereich Personal (für die Medizinische Fakultät) oder im Bereich 4 – Personal, Recht und Compliance (für das UKL) wenden.
 

Studierende der Medizinischen Fakultät wenden sich eigeninitiativ an das Referat Lehre

Notwendige Dokumente:

  • Personalausweis
  • Eine einfache Kopie der Beurkundung der Änderung des Geschlechtseintrags und/oder des Vornamens vom Standesamt
  • Für internationale Studierende: Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung

Beschäftigte der Medizinischen Fakultät und/oder des Universitätsklinikums Leipzig wenden sich eigeninitiativ an ihre jeweilige Personalsachbearbeiter:in im Bereich Personal (für die Medizinische Fakultät) oder im Bereich 4 – Personal, Recht und Compliance (für das Universitätsklinikum).

Notwendige Dokumente:

  • Personalausweis
  • Eine einfache Kopie der Beurkundung der Änderung des Geschlechtseintrags und/oder des Vornamens vom Standesamt
  • Für internationale Beschäftigte: Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung
  • bei Bedarf geänderte, aktuell gültige Immatrikulationsbescheinigung