An der Schnittstelle von Medizin und Recht
Im Übergang zu etwas Neuem gibt es immer eine gewisse Rechtsunsicherheit, meint der diplomierte Biologe und Jurist Timo Faltus. "Vorausschauende, rechtliche Einschätzungen sind nötig, Forschung und therapeutische Ansätze nicht nur zu begleiten, sondern auch sichere Rahmenbedingungen zu schaffen." Diesen Anspruch hat sein Praxisleitfaden für Naturwissenschaftler, Ärzte und Juristen, der in der Reihe "Hallesche Schriften zum Öffentlichen Recht" im Universitätsverlag Halle-Wittenberg erschienen ist. Faltus, der seit 2007 Stipendiat am Translationszentrum für Regenerative Medizin (TRM) Leipzig und wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für öffentliches Recht an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg ist, nähert sich dabei der Schnittstelle zwischen medizinischer Forschung und Anwendung einerseits und der rechtlichen Zulässigkeit und Handhabung von Embryonen- und Stammzellenforschung andererseits. Das Dilemma: Die hochgesteckten Erwartungen treiben die medizinisch-biotechnologische Forschung voran, derweil der Diskurs um die moralischen, ethischen und juristischen Konsequenzen zumeist erst in Gang kommt, wenn Methoden der Stammzellforschung bereits angewandt werden oder die ersten Resultate schon vorliegen.
Keine gemeinsame Verständigungsebene
Der nötige Austausch zwischen Ethik, Theologie, Jura sowie Naturwissenschaften und Medizin wird schon vom Ansatz her durch unterschiedliche Wege wissenschaftlichen Denkens behindert. Mediziner seien nicht ausgebildet, einen Gesetzeskommentar zu verstehen, so Faltus, umgekehrt falle es Juristen oder Philosophen schwer, sich ein naturwissenschaftliches Paper zu erschließen. Deshalb behandelt er im Leitfaden den Großteil der heute in Forschung und Klinik eingesetzten Stammzellen humanen, tierischen und pflanzlichen Ursprungs und beleuchtet zugleich die rechtlichen, normativen und regulatorischen Anforderungen, die mit einem rasanten Wissenszuwachs in den naturwissenschaftlich-medizinischen Disziplinen verbunden sind. Im internationalen Vergleich, zum Beispiel mit den USA oder Großbritannien, ist es fast eine Selbstverständlichkeit, eine juristische, philosophische oder sozialwissenschaftliche Themenstellung in Projekte der regenerativen oder Stammzellenforschung einzubinden.
Das Handbuch zum Stammzellenrecht bietet Naturwissenschaftlern, Ärzten, Philosophen, Theologen und Juristen, die in der biomedizinischen Stammzellenforschung oder in der Beratung tätig sind, einen neuartigen Praxisleitfaden und bietet einen profunden Überblick über die aktuelle Diskussionen rund um den Forschungsbereich.
Publikation: Timo Faltus: Handbuch Stammzellenrecht - Ein Praxisleitfaden für Naturwissenschaftler, Ärzte und Juristen. Halle/S. 2010. ISBN 978-3-86977-025-3. 65 Euro.