Gemäß der Richtlinie zu den Rahmenbedingungen dieser Förderung soll mit der Überbrückungshilfe denjenigen Studierenden geholfen werden, die sich nachweislich in einer pandemiebedingten Notlage befinden, die unmittelbar finanzielle Hilfe benötigen und die keine andere Unterstützung in Anspruch nehmen können.
Die Mittel können von den Studierenden ab 16. Juni, 12 Uhr, ausschließlich online über www.ueberbrueckungshilfe-studierende.de beantragt werden und werden über die Studenten- und Studierendenwerke, für die Leipziger Studierenden über das Studentenwerk Leipzig, vergeben.
Weitere Informationen sowie FAQs zum Thema finden Sie auf den Seiten des Studentenwerks Leipzig.