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Auch im Wintersemester können Studierende, die pandemiebedingt in eine Notlage geraten, finanzielle Unterstützung erhalten. Ab sofort kann die Überbrückungshilfe des Bundesministeriums für Bildung und Forschung für den Zeitraum November 2020 bis März 2021 beantragt werden.

Die bereits aus dem Sommer bekannte Überbrückungshilfe soll Studierenden helfen, deren Erwerbsmöglichkeiten oder die Unterstützung ihrer Eltern durch die beschlossenen Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie vorübergehend wegfallen.

Das Studentenwerk Leipzig hat auf seiner Website alle wichtigen Informationen sowie Antworten auf die zehn häufigsten Fragen von Studierenden sowie einige technische Hinweise zur Antragstellung zusammengefasst.