Generalklauseln im Strafrecht der DDR
Das Strafrecht war in der DDR ein Mittel zur Unterdrückung politischer Opposition und als Abweichler markierter Personen. Während Verurteilungen durch die Strafjustiz bereits erforscht wurden, gilt dies für Freisprüche nicht. Auch sie blieben von (justiz-)politischen Entwicklungen nicht unberührt. Isa Klinger, wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Humboldt-Universität zu Berlin, untersucht in ihrer Dissertation Generalklauseln im Strafrecht und politische Richtungswechsel der späten 50er- und 60er-Jahre anhand der "Gesellschaftsgefährlichkeit".
Isa Klinger untersucht in ihrem Vortrag exemplarisch die Bedeutung der Generalklauseln im Strafrecht der DDR. Neben dem relativ bekannten Beispiel des Art. 6 Abs. 2 der DDR-Verfassung sollen die weniger bekannten § 8 und § 9 Strafrechtsergänzungsgesetz zeigen, wie weit gefasste Normen und insbesondere die "Gesellschaftsgefährlichkeit" dabei halfen, politische Großwetterlagen vor dem Obersten Gericht handhabbar zu machen.
Über die Veranstaltungsreihe
Im Rahmen der Veranstaltungsreihe „Recht und System: Juristische Perspektiven auf die DDR“ finden Vorträge, Diskussionen und Exkursionen an der Universität Leipzig statt. Die Veranstaltungsreihe richtet sich an Studierende, Lehrende und Mitarbeitende der Universität Leipzig sowie an die breite Öffentlichkeit. Besonders angesprochen sind Jurist:innen, die das DDR-Rechtssystem und die politische Wende als Teil ihrer eigenen Biografie erlebt haben. Die Reihe bietet die Möglichkeit, nicht nur wissenschaftlich, sondern auch gesellschaftlich einen Beitrag zur öffentlichen Aufarbeitung der SED-Diktatur aus juristischer Perspektive zu leisten.
Die Reihe wird organisiert von Johanna Mittrop (wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Professur für Öffentliches Recht und das Recht der Politik) und Paula Roschig.