Nachricht vom

Seit dem 01.07.2020 wird wieder regelmäßig in Anwesenheit am Arbeitsplatz gearbeitet, während das Arbeiten im Homeoffice die Ausnahme bilden soll.

Die in der MA-Rundmail vom 18.06.2020 festgelegten Flexibilisierungsmöglichkeiten für ein Arbeiten im Homeoffice und deren Genehmigungspraxis in der Übergangsphase zum Präsenzbetrieb werden über den 31. August hinaus um zwei Monate bis zum 31. Oktober 2020 verlängert. Die benannten Ausnahmesituationen, die eine vollständige oder teilweise Arbeit im Homeoffice verlangen, sind

  • besondere gesundheitliche Anforderungen, z.B. infolge Risikogruppenzugehörigkeit nach RKI,
  • schwierige Betreuungssituationen für Angehörige während der Übergangsphase in der Pflege, in den Betreuungseinrichtungen und Schulen/Hort sowie
  • Arbeitsplätze in den Büros, für die die Abstandsregeln gemäß Hygieneschutzkonzept nicht eingehalten werden können.

Damit ist nicht ausgeschlossen, dass es im Einzelfall weitere Ausnahmen geben kann, die dem Arbeiten vor Ort entgegenstehen. Wenden Sie sich bei Unsicherheiten bitte zuerst an Ihre Vorgesetzten. Zuständig für die Entscheidung ist die jeweilige Leitung der Einrichtung. Diese Befugnis kann auf den unmittelbaren Vorgesetzten delegiert werden. Die Durchführung von Homeoffice ist weiterhin in einer schriftlichen Vereinbarung zwischen der/dem Beschäftigten und der/dem Vorgesetzten zu regeln. Die Gestaltung der Homeoffice-Zeiten sollte in Absprache mit den Vorgesetzten möglichst flexibel gestaltet werden, um die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu erleichtern. Das beinhaltet auch, dass für Personen im Homeoffice die Zeiterfassung ausgesetzt bleibt und die vertraglich geschuldete Sollarbeitszeit zu erbringen ist. Die Funktionszeiten werden nicht erhoben. Mit Genehmigung der/des Vorgesetzten kann die Arbeitsleistung auch samstags bis 13 Uhr erbracht werden.

Weitere aktuelle Informationen zu Dienstreisen, Hygiene oder der Rückkehr aus dem Urlaub erhalten Sie in der Mitarbeitenden-Rundmail 19/2020.