Der Masterstudiengang Psychologie mit dem Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie ist ein konsekutiver, stärker anwendungsorientierter Masterstudiengang. Der Studiengang vermittelt Ihnen Methodenkenntnisse im Bereich Evaluation und Forschungsmethodik sowie psychologische Begutachtung. Darüber hinaus vertiefen Sie Ihre Kenntnisse und Fertigkeiten in ausgewählten Grundlagenbereichen. Der Schwerpunkt liegt auf psychischen Störungen über alle Altersbereiche und ihrer psychotherapeutischen Behandlung.

4. Mai 2024: Studieninformationstag
Wir laden Sie herzlich zu unserem Studieninformationstag ein! Schnuppern Sie einen Tag lang Campusluft, lauschen Sie spannenden Vorträgen zu unseren Studiengängen und lassen Sie sich rund um das Thema Studium beraten. Das Programm und alle Infos finden Sie auf unserer Webseite oder direkt in der Veranstaltungsapp.

Auf einen Blick

  • Studienrichtung

    Psychologie
  • Studientyp

    weiterführend
  • Abschluss

    Master of Science
  • Lehrsprache

    Deutsch
  • Studienform

    Vollzeit, Teilzeit
  • Studienbeginn

    Wintersemester
  • Zulassungsbeschränkung

    örtlich zulassungsbeschränkt
  • Regelstudienzeit

    4 Semester

  • Leistungspunkte

    120

Zugangsvoraussetzungen

Die allgemeine Qualifikation für das Studium wird durch einen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss im Fach Psychologie nachgewiesen.

  • spezialisierte Psychologiestudiengänge, wie z. B. Wirtschaftspsychologie, sind nicht ausreichend
  • Nachweis ist durch die Vorlage eines entsprechenden Zeugnisses (inkl. Transcript of Records und Diploma Supplement mit erreichter Gesamtnote) zu erbringen
  • bei noch nicht abgeschlossenem Studium im Fach Psychologie muss nachgewiesen werden, dass Abschluss bis zum Beginn des Masterstudiums erreicht werden kann; Übersicht der in den ersten fünf Studiensemestern abgeschlossenen Modulen und der erreichten Noten muss vorgelegt werden (soll möglichst auch eine gewichtete Gesamtnote enthalten)

Die fachspezifische Zugangsvoraussetzungen ergeben sich gemäß dem Studiengangsziel, auf die staatliche Prüfung zur Approbation in Psychotherapie vorzubereiten, aus dem § 9 PsychThG. Zugelassen werden können demnach nur Bewerber:innen die

  • gemäß §9 (1) PsychThG den ersten berufsqualifizierenden Studienabschluss an einer Universität oder an Hochschulen, die Universitäten gleichgestellt sind, erworben haben
  • einen ersten berufsqualifizierenden Abschluss in einem Studiengang nachweisen, der in Aufbau und Inhalt den Vorgaben des ersten Abschnittes eines Studiums nach §9 PsychThG und PsychThApprO (insbesondere Anlage 1) entspricht und für den die nach Landesrecht zuständige Stelle gemäß § 9 Absatz 3 PsychThG die Einhaltung der berufsrechtlichen Voraussetzungen festgestellt hat oder um einen gleichwertigen Studiengang. Der Nachweis über die berufsrechtliche Anerkennung des B.Sc.–Studienganges ist durch einen entsprechenden Zeugnisvermerk oder Bescheid zu führen. ►Bitte berücksichtigen Sie hierzu das rechts verlinkte Infoblatt!
  • Zur Prüfung der Gleichwertigkeit von Studiengängen, für die keine berufsrechtliche Anerkennung vorliegt, müssen Bewerber und Bewerberinnen mit ihren Studienunterlagen (Modulhandbücher, Transcript of Record, Praktikumsnachweise) nachweisen, dass der Studiengang inhaltlich den Anforderungen nach § 9 PsychThG und PsychThApprO (insbesondere Anlage 1) entspricht. Eine Teilnahme am Auswahlprozess kann nur nach erfolgreicher Äquivalenzprüfung erfolgen.
  • Kenntnisse in Englisch auf Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens
  • Studieninteressierte, die ihren ersten berufsqualifizierenden Abschluss nicht in Deutschland erworben haben und nicht deutsche Staatsbürger sind, müssen zusätzlich Kenntnisse in Deutsch auf Niveau C2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens vorweisen (Übersicht akzeptierter Zertifikate). Ausgenommen von dieser Nachweispflicht sind Personen, die eine Staatsbürgerschaft aus einem deutschsprachigen Land belegen können oder dort ihren ersten berufsqualifizierenden Abschluss erworben haben.

Das Vorliegen der genannten Voraussetzungen wird durch die Fakultät überprüft, die hierüber einen Bescheid erlässt. Dieser dient zum Nachweis der entsprechenden Zugangsvoraussetzungen.

Inhalte

Der Masterstudiengang Psychologie mit dem Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie ist ein konsekutiver, stärker anwendungsorientierter Masterstudiengang. Als Absolventin und Absolvent erwerben Sie die Zugangsvoraussetzungen für die staatliche Approbationsprüfung, nach deren erfolgreichem Bestehen Sie zur Ausübung der Heilkunde auf dem Gebiet der Psychotherapie berechtigt sind.

Der Studiengang entspricht der Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (PsychThApprO) und den Rahmenempfehlungen der Fachgesellschaft Deutsche Gesellschaft für Psychologie. Er enthält daher Pflichtmodule, die fachspezifische Schlüsselqualifikationen in Methoden der Psychologie und Psychologischer Begutachtung vertiefen.

Die spezifischen Ausbildungsziele des Studiums ergeben sich aus dem PsychThG §7. Das Studienprogramm sieht weiter vor, dass Sie

  • zwei Grundlagenfächer vertiefen können
  • in eine forschungsbezogene Projektarbeit einbezogen werden
  • eine wissenschaftliche Qualifikationsarbeit anfertigen sowie
  • ein Berufspraktikum absolvieren.

Innerhalb der Grundlagenvertiefung und der Qualifikationsarbeit können Sie sich ein individuelles Vertiefungsprofil aufbauen. Die Schwerpunktthemen im Bereich Klinische Psychologie und Psychotherapie werden in Pflichtmodulen laut PsychThApprO und einem externen Berufspraktikum (berufsqualifizierende Tätigkeit III) vermittelt. Hier vertiefen Sie die Kenntnisse und Fertigkeiten zur Diagnostik und Behandlung von psychischen sowie von körperlichen Störungen, bei denen psychische Aspekte eine Rolle spielen, die sich über die gesamte Lebensspanne erstrecken und die die jeweiligen alters–, störungs– und settingsbezogenen Spezifika beachten.

Entsprechend der Vorgaben der PsychThApprO werden grundlegende Kenntnisse und Kompetenzen in allen wissenschaftlich fundierten Behandlungsverfahren und –methoden vermitttelt. Ein standortspezifischer Schwerpunkt wird bei der Vermittlung von Störungsmodellen und Behandlungstechniken der empirisch besonders breit evaluierten kognitiven Verhaltenstherapie sowie der klinischen Neuropsychologie gesetzt.

Zugleich werden Sie befähigt, an der Weiterentwicklung von psychotherapeutischen Verfahren oder von psychotherapeutischen Methoden mitzuwirken sowie sich eigenverantwortlich und selbständig fort– und weiterzubilden und dabei auf der Basis von Kenntnissen über psychotherapeutische Versorgungssysteme auch Organisations– und Leitungskompetenzen zu entwickeln.

Das Masterstudium umfasst vier Semester, in denen 120 Leistungspunkte (LP) erworben werden.  Diese umfassen

  • 65 Leistungspunkte in Pflichtmodulen
  • 10 Leistungspunkte in Wahlpflichtmodulen zur Grundlagenvertiefung
  • 15 Leistungspunkte Berufspraktikuaim Umfang von zwölf Wochen (450 Stunden)
  • 30 Leistungspunkte für die Masterarbeit

Die Wissensvermittlung erfolgt durch Vorlesungen, Seminare, Übungen, Praktika, Kurse, Fallseminare und Projektseminare. Dabei werden in praktischen Lehrveranstaltungen auch Patientinnen und Patienten der beiden psychotherapeutischen Hochschulambulanzen einbezogen. Für den erfolgreichen Abschluss eines Moduls müssen geforderte Prüfungsvorleistungen (zum Beispiel Referate, Übungsaufgaben, schriftliche Ausarbeitungen oder Projektberichte) erbracht und die Modulabschlussprüfung (in Form einer Klausur, mündlichen Prüfung, eines Fallberichtes oder Projektarbeit) bestanden werden.

Mit der abschließenden Masterarbeit (30 LP) wird die Befähigung zum selbstständigen wissenschaftlichen Arbeiten nachgewiesen. Die Ergebnisse aller Modulabschlussprüfungen mit Ausnahme des Berufspraktikums fließen in die M. Sc.– Note ein.

  • umfasst praxisorientierte Veranstaltungen und externe Berufspraktika, in denen diagnostische und therapeutische Grundfertigkeiten eingeübt werden
  • erfordert die Bereitschaft, sich auch mit Merkmalen des eigenen Erlebens und Handelns in psychotherapeutischen Interaktionen auseinander zu setzen (Selbstreflexion)
  • ermöglicht neben dem Masterabschluss in Psychologie die Anmeldung zur staatlichen Approbationsprüfung in Psychotherapie
  • Approbation ist Voraussetzung zur Ausübung der heilkundlichen Psychotherapie

Als Absolventin oder Absolvent des Masterprogramms in Psychologie mit dem Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie können Sie sehr unterschiedliche Erwerbsfelder des Gesundheitswesens im Angestelltenverhältnis oder in selbständiger Beschäftigung ausfüllen.

Mit dem Ablegen der staatlichen Prüfung zur Approbation in Psychotherapie erwerben Sie die Voraussetzung zur fachpsychotherapeutischen Weiterbildung. Damit ist die sozialrechtliche Voraussetzung zur vertragspsychotherapeutischen Versorgung im Rahmen der ambulanten Krankenbehandlung (Kassensitz) oder auch für private Krankenkassen geschaffen.

Zudem können Fachpsychotherapeuten Leitungspositionen in der stationären psychotherapeutischen Versorgung oder in Institutionen der Gesundheitsförderung und Rehabilitation (z.B. Erziehungsberatungsstellen, Berufsförderwerke etc.) einnehmen.

Das zwölfwöchige Berufspraktikum (450 Stunden), welches auch in zwei Teilabschnitten oder studienbegleitend absolviert werden kann, ermöglicht Ihnen ein vertiefendes Kennenlernen der psychotherapeutischen Berufspraxis und das weitere Erproben Ihrer erworbenen Fachkompetenzen. Dies dient der Entwicklung von anwendungsorientierten Kompetenzen in der Grundlagen– und Anwendungsforschung der Psychotherapie sowie in kurativen Bereichen der psychotherapeutischen Versorgung. Die Praxiserfahrungen aus dem Berufspraktikum werden in einem Praktikumsbericht reflektiert. Das Curriculum enthält darüber hinaus stark praxisorientierte Lehrveranstaltungen zur Vermittlung psychotherapeutischer Grundkompetenzen, bei denen auch Patientinnen und Patienten der beiden Hochschulambulanzen in Fallvorstellungen und Fallarbeiten einbezogen werden.

Ein Auslandsaufenthalt wird grundsätzlich empfohlen. Er ist von den Studierenden selbst zu organisieren.

Bewerbung

Studienbeginn: Wintersemester
Zulassungsbeschränkt (NCU): ja
Bewerbungsfrist: 02.05. – 31.05.
Bewerbungsportal: AlmaWeb

Beachten Sie unbedingt unsere weiteren Informationen auf den Seiten „Online-Bewerbung” und „Bewerbung für ein Masterstudium”.

Internationale Studierende finden Informationen zu den Bewerbungsfristen und zum Bewerbungsverfahren auf der Seite „International”.

Studienangebot für Wintersemester: 3. FS – NCU
Studienangebot im Sommersemester: 2. FS und 4. FS – jeweils NCU
Bewerbungsfrist: 02.05. – 15.07. für Wintersemester, 01.12. – 15.01. für Sommersemester
Bewerbungsportal: AlmaWeb
Besondere Immatrikulationsvorausetzungen: Anrechnungsbescheid

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Seite „Bewerbung für höhere Fachsemester”.

Internationale Studierende finden Informationen zu den Bewerbungsfristen und zum Bewerbungsverfahren auf der Seite „International”.